Ferienbetreung - Kv verpflichten möglich?

  • Hallo,


    ich wollt mal fragen ob es ne rechtliche Möglichkeit gibt, den Vater zur hälftigen Ferienbetreuung zu verpflichten? Wenn ich mir überleg, dass ich nächstes Jahr 14 Wochen Ferien abzudecken habe... :tot
    Bisher hat er sich höchstens mal ne Woche Zeit für den Kleinen genommen in den Ferienzeiten - immer mit dem tollen Text: "Ich muss arbeiten!" Ja nee, ist klar... ich ja nicht, gell? :radab

  • Ich bin da auch grad dran. Ich muss auch nächstes Jahr 14 Wochen Ferien abdecken und weiß nicht wie es gehen soll. Klar ich kann ne Tagesmutter bezahlen. Aber das seh ich nicht ein. Unsere Tochter liebt ihren Papa und er kümmert sich auch gut um sie. Warum dann nicht in den Ferien? Ich verlang ja noch nicht mal sämtliche halben Ferien. Das geht auch gar nicht. 7 Wochen Urlaub hat er nämlich auch nicht und immer in den Ferien Urlaub zu bekommen ist auch nicht immer möglich.


    Mir wär schon geholfen wenn er nur zwei Wochen Sommerferien übernimmt. Aber ne das will er nicht.


    Und leider gibt es da rechtlich keine handhabe. Wenn er nicht will, brauch er nicht.

  • Eine Woche in den jeweiligen Ferienzeiten ist okay. Umgangselternteile, die Umgang einklagen, bekommen in weniger als 50% der Fälle mehr als 14 Tage Ferienzeit am Stück mit dem Kind zugesprochen. Da wirst Du in einer Umkehrklage kaum eine Chance haben.
    Letztlich kann man nur, wenn einem allein die Kinderbetreuung zuviel wird, Hilfe von außen holen, die Berufstätigkeit einschränken - oder mit dem Umgangselternteil versuchen zu tauschen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Letztlich kann man nur, wenn einem allein die Kinderbetreuung zuviel wird, Hilfe von außen holen, die Berufstätigkeit einschränken - oder mit dem Umgangselternteil versuchen zu tauschen.

    oder den UmgangsET darauf hinweisen, daß er sich an den Betreuungskosten zu beteiligen hat ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    oder den UmgangsET darauf hinweisen, daß er sich an den Betreuungskosten zu beteiligen hat ;)


    Gruß
    babbedeckel



    Oh ja das werd ich auch tun. Ausserdem will er ja auch das Töchterlein hier im Ort zur Schule geht (Betreuung nur bis 13 Uhr, keine Ferienbetreuung). Dann muss er halt mal ran.
    Noch muss sich der Vater nur bis zum 6ten Lebensjahr an den Betreuungskosten beteiligen. Aber ich hab gehört das da schon einige anwaltlich gegen an gehen und auch für die Schulzeit eine Beteiligung vom anderen fordern. Ich denke da wird sich in nächster auch noch was ändern.

    :rainbow:

    Einmal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • Dasselbe Problem habe ich auch gerade....KV hat mir schon mitgeteilt, das er sie Kinder an sämtlichen Ferien nicht nehmen kann (will)...In den Sommerferien hat er gnädigerweise mal 2 Wochen angedacht, aber ob das klappt, steht wohl noch in den Sternen...
    Ich arbeite auch und nun hänge ich mit 2 Kindern da, weiß nicht wie ich sie sämtliche Ferien betreuen soll, von den Kosten mal ganz zu schweigen...
    Freiwillig wird er diesbezüglich sich auch an keinen Betreuungskosten beteiligen, er zahlt ja nicht mal regelmäßig und freiwillig Unterhalt....Weiß da jemand wie die Rechtslage ist bzgl. der Ferien?

  • Hi,


    hab genau das gleiche Problem. Zwei Kinder und einen Papa, der seit dreiviertel Jahr keine Umgänge wahrnimmt.
    Na ja bisher hab ichs gewuppt, es muss auch weiter gehen. Drück euch allen die Daumen. Bei uns sind schon die Winterfereien. :sonne

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Hallo,
    rein Rechtlich gibt es da nichts das ihr den Vater für die Ferien verpflichten könnt. Ist leider so.
    Genauso schwierig ist es ja auch einen Vater zum Umgang zu zwingen, wenn er nicht will.


    Ihr habt die Kinder in eurer Obhut also müsst ihr auch die Betreuung sicherstellen Punkt. :frag


    Ich bin jahrelang in der gleichen Situation gewesen. Mein Ex hat ihn weder regelmässig an den Wochenenden geschweige denn in den Ferien genommen.
    Hier ist nun euer Organisationstalent gefragt. Da wären dann Besuche bei Oma und Opa (gerne auch mal ein paar Tage länger) Ferienlager, oder vielleicht tut man sich mit einer Mutti zusammen die das gleiche Problem hat. (Nimmst du diese Woche mein Kind nehme ich nächste Woche deins :daumen ) Tagesmutter, anderer Kindergarten mit Ferienbetreuung...????


    Möglichkeiten gibt es viele.

  • Hallo,


    wenn du Berufstätig bist, muß er sich hälftig an den Betreuungskosten beteiligen. Oder eben die Betreuung selber übernehmen :D


    Es gibt wohl einen Sockelbetrag von 50€ pro Monat Kinderbetreungskosten, unter dem er sich nicht an den Kosten beteiligen muß, aber da entscheidet jeder Richter wohl auch anders.


    Lg Lichtengel

  • Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass ein Umgangselternteil einfach sagen kann :" Nein, da kann ich die Kinder nicht betreuuen"...


    Ich kann das doch auch nicht (Tja, Kindi, ich muß arbeiten, sie zu, wo Du bleibst, oder wie soll das laufen)...


    Klar weiß ich, dass man jemanden nicht zwingen kann sich seiner (das ist hier geschlechtsneutral gemeint) Kinder anzunehmen... Aber, ein Kind hat zwei Eltern... :hae:


    Ich überbrücke mit Tagesmutter und wie es aussieht Großeltern und sie sind bei ihrem Papa

    Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muß ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.

    Max Frisch

  • Hallo,


    mein Sohn geht in den Schülerhort, die Bezahlung der Ferienzeiten (33,50 €/Woche 07:00-17:30 Uhr) wird in meinem Fall vom Jugendamt übernommen, ich muss zwar in Vorleistungen gehen bekomme es aber hinterher wieder zurück.


    Ich musste damals beim Jugendamt angeben wieviele Urlaubstage ich zur Verfügung habe und wann ich diese eingeplant habe. Dann war eine Begründung bzw. Darlegung erforderlich warum Oma/Opa bzw. der Vater nicht zur Verfügung stehen.


    Grüsse Sternchen

  • Großeltern habe ich leider nicht, geschweige denn Freundinnen die in der gleichen Situation sind...Mein Zwei sind in der Schule, also anderer Kindergarten zwecks Betreuung gibts nicht mehr...
    Ja, ich fühle mich diesbezüglich auch ziemlich im Stich gelassen und finde, es sollte sich in solchen Fällen wirklich mal was ändern...
    Denn es kann nicht sein das der Umgangselternteil alle Rechte hat, aber an seine Pflichten muß er sich nicht halten wenn er nicht will....
    Im Gegenteil, wenn ich mich an meine Pflichten nicht halte (zB. ich würde meine Kinder nicht ausreichend betreuen oder versorgen), würde sofort das Jugendamt auf der Matte stehen (zu Recht!!) Und beim Umgangselternteil ist das erst einmal egal....da mußt DU versuchen zu klären, zu schlichten, zu einigen, zu erinnern, zurückzustecken, einzustecken, anzuschreiben, zu bitten....ect.pp.....nur um des Kindes Wohle und Willen..Das ist echt ein Witz!! Denn wenn man Jemanden schon so sehr bitten muß und es offensichtlich ist, das überhaupt kein Interesse am Umgang mit den Kindern besteht, gehört so Jemandem auch kein hälftiges Sorgerecht! Von mir aus steinigt mich jetzt, aber das ist meine Meinung!!!

  • Hi,


    nochmal @gewitterhexe....du könntest dem EX mal ein Brief schreiben, indem du sonst Sonderbedarf geltend machst, da du ja nicht soviel Urlaub hast.
    Sonderbedarf sollte spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner
    Entstehung geltend gemacht werden.
    Beide ET sind verpflichtet quotal im Verhältnis Ihres
    Einkommens, den Sonderbedarf zu zahlen. Also nix mit 50 %.


    Zumindest habe ich´s so gemacht, und EXelchen ein Briefchen geschrieben, und schon kam sie in die Pushen ;) ....natürlich hatte sie dies den RA überprüfen lassen :D



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Eine Woche in den jeweiligen Ferienzeiten ist okay. Umgangselternteile, die Umgang einklagen, bekommen in weniger als 50% der Fälle mehr als 14 Tage Ferienzeit am Stück mit dem Kind zugesprochen. Da wirst Du in einer Umkehrklage kaum eine Chance haben.
    Letztlich kann man nur, wenn einem allein die Kinderbetreuung zuviel wird, Hilfe von außen holen, die Berufstätigkeit einschränken - oder mit dem Umgangselternteil versuchen zu tauschen.


    Wie? Wenn UET wirklich wollen bekommen sie nicht einmal die Hälfte an Ferien? Was soll das?

  • Danke für eure Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge. Sie haben mich schon sehr zum nachdenken gebracht.


    babbedeckel: Wie hast du das denn in etwa fomuliert, die Betreuungskosten als Sonderbedarf? Und sind diese eigentlich auch wirklich Sonderbedarf??


    Gruß
    Gewitterhexe