Kindergeldanrechnung auf Unterhaltszahlungen... bescheuerter gehts nimmer?????

  • Mela
    Dann ist der Unterhalt eben viel zu gering, denn er deckt die Mehrkosten dem betreuenden durch das Kind entstehen nichtmal zur Hälfte.... finde ich.
    Der Unterhaltspflichtige kann locker weiter arbeiten gehen und in seine Rente einzahlen.... kann der, der sich um das Kind kümmert erstmal nicht....und später schwierig...
    Allein der Mehraufwand an Miete und Nebenkosten für das Kind übersteigt die 200€ die der andere zahlen muss ja locker...
    also ich sehe da keine Sicherung von Existenz... es sei denn ich würd trotz Kind eben in eine 30m² Wohnung ziehen statt in eine mit 60m²... Aber es gibt dort wo ich gesucht habe einfach auch keine kleineren Wohnungen wo ich dem Kind ein eigenes Zimmer bieten kann.


    chaosmaus
    genau so denke ich auch und so gesehen stimmt die Rechnung nämlich wirklich nicht, weil jemand unter Stufe 6 der Regelung nach das Kindergeld eben nicht anrechnen darf... aber tuts trotzdem.


    ich finde es jedenfalls ungerecht und irgendwie reizt mich der Gedanke das Kind später mal zum Vater zu geben, wenn ich es nicht mehr stille und dann selber Unterhalt zu zahlen. :)
    Ich würde mir vermutlich nur immer Sorgen machen ob er den Kleinen dann nicht einfach schreien lässt wenn er ihn nervt und wie er ihn wohl behandelt....

  • @ Mela


    Also die Quelle war : Die neue Düsseldorfer Tabelle vom Falken-Verlag :D


    Auch wenn ich die Berliner Tabelle nehme, klappt die Rechnung nicht.
    Und als der KV noch zahlte, war der Betrag auch weit unter dieser Rechnung und trotzdem -77€ :frag


    Ich denke einfach, manchmal wollen sich auch die JÄ nicht so herumschlagen, dann kriegen sie auch bloß paar auf den Deckel, und es fehlt auch die Zeit dafür.
    Wie man`s dreht und wendet, es bleibt ein schwieriges Terrain .

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • @ Mela


    Das steht in dem Text mit drin , habe es in Buchform. Deinen Link sehe ich mir dann noch an, habe ich noch nicht.


    Das Kind war da 17 und bekam 115 € vom KV. ( Das war auch gleichzeitig der höchste Betrag, den sie jemals von ihm erhielt. )

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  • ... Einkommensstufe 2

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  • So ein Mist, bin auf die falsche Taste gekommen und muß alles nochmal schreiben.... :flenn


    @ Mela


    Es steht in dem Buch auf Seite 11 Abschnitt 10. Leider habe ich keinen Scanner....


    Selbst wenn ich diesen Satz aber weglassen würde, war der KV gut bedient mit der Summe. Es mußte auch immer erst gepfändet werden. Ich weiß, das tut nichts zum Geld , aber emotional spielt es trotzdem eine Rolle.
    Hab nochmal nachgesehen, berechnet wird er nach DDT, da er in Westdeutschland lebt.
    Er hat noch ein Kind ,geb. 1998, und Ehefrau. Das erfuhren wir erst, als er meine Tochter verklagte, und ich nehme nicht an, dass er das verschwiegen hat bis dahin, weil er dann hätte weniger zahlen müssen....
    ( Weiß ich natürlich nicht.)


    Das JA als Beistandschaft hat dann ( den ganzen Murks schrieb ich mir ja letzte Nacht hier von der Seele ) auch nur geklagt, weil eigentlich feststand, verlieren kann man hier kaum.... Denn wenn die Aussichten schlecht sind, kriegt man von vornherein den Rat, es zu lassen.


    So, hoffentlich habe ich jetzt nichts wichtiges vergessen .

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  • @ Mela


    Das mit dem Kind und der Frau hat er verschwiegen. Normalerweise kommt doch gleich Post, wenn es was zum abändern gäbe. Also hätte es ihm was gebracht, hätten wir die Neuigkeit nicht erst 5 Jahre später erfahren.
    Diese Berechnung wurde übrigens vor 1998 gemacht . Also nix mit neuem Kind .
    Ich ließ es vom JA überprüfen, als dieses 135% -Gesetz rauskam. Da war auch noch keine Rede davon. Und es ist ja so (reichlich Erfahrung damit), dass er die Unterlagen erst nach mehreren Aufforderungen bringt und meistens unvollständig, also z.Bsp. Steuerbescheid nur Seite 1. Nach einigen Monaten ist das Amt dann damit auch zufrieden und sagt:"...wir sind ja schon froh, dass er überhaupt was bringt!"


    So läuft das eben. Ich habe bestimmt guten Willen bewiesen und auch gerichtlich nicht mehr als unbedingt notwendig unternommen.
    Aber auch der KV sucht und findet Schlupflöcher. Das war schon so, als wir uns kennen lernten.
    Das Gesetz ist eine schöne Sache, jedoch Recht haben und Recht kriegen oft zweierlei.


    Und damals hat das JA diese Regel auch anders ausgelegt bei uns, dazu schrieb ich ja schon.
    Es bleibt im Endeffekt so, das der KV durchaus seinen Vorteil erkannt hat und genutzt.Es war ihm auch egal, dass er die Gerichtskosten bis dahin selbst tragen mußte. Da hat er in Raten gezahlt, und das wird bei der nächsten Berechnung schließlich auch mit berücksichtigt, Kredite und all sowas. :rolleyes:
    Solange es so geht, kann von "gerecht" keine Rede sein.


    Ich wollte mit dem Beispiel aber auch zeigen, dass es durchaus Taktiken gibt, die der Staat zuläßt . Das wird auch immer so bleiben .
    Artfremdes Beispiel:
    Da denke ich mal an den Sozialhilfeempfänger, der sich in den USA -glaube ich war`s- ein fettes Leben machte vor paar Jahren, mit Sozialhilfe aus Deutschland gestützt. Jeder sagte "das gibt`s doch nicht ...", dabei hat er, wenn man es genau nimmt, nur Lücken erkannt und genutzt. :schiel


    Auch bei Sohnemann war ich zum Schluß ( vor UV-Antrag) bei 63€ und der KV kriegte trotzdem noch hälftiges Kindergeld.... :wand
    Und da fällt mir ein, darum ging es doch eigentlich, das der KV trotz 115€ noch hälftiges Kindergeld berechnet bekam und lt. Gesetz darf das nicht sein..... Ob mit oder ohne 6. Gruppe. :sonne

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  • Also, jetzt hab ich alles gelesen und verstehe weniger als zuvor.


    Liegt aber an Keinem von Euch.


    Ich weis das Kinder Geld Kosten, und ne Wohnung mit Kindern viel mehr kostet, als ein WG- Zimmer.
    Ich zacher seit Jahren mit Amt und KV rum, zurzeit verdiene ich Anständig (klopfe drei mal auf Holz das es so bleit).


    Hab echt die Nase voll von Erklärungen :laber zur Föderung von, Kindeswohl usw..


    Hoffe meine Kids gehen mal ins Ausland damit sie die KV mal nicht unterstützten müssen und nicht denen die Rente ermöglichen, die sich jetzt einen scheiß um Kinder kümmern.


    Ich finde da läuft einiges schief in der Gesellschaft :rolleyes: und hoffe auf die Zunkunft. :aetsch


    LG Rele

  • Wenn ich lese, was Kinder im Durchschnitt pro Monat Kosten und was mit Unterhalt und Kindergeld davon abgedeckt ist, weiß ich, wieviel ich jeden Monat zu meiner Sorge- und Betreuungsleistung noch zubuttere. Und der Vater kriegt für die Einrichtung eines Dauerauftrages noch jeden Monat 77,- Euro hälftiges KG. :kotz


    Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=861758


    17.08.2006 | 11:00 Uhr
    Was Kinder heute kosten
    Bonn (ots) -


    Kinder kosten Geld, viel Geld. Die Konsumausgaben für ein
    Einzelkind summierten sich 2003 pro Monat auf durchschnittlich 549
    Euro für die Eltern. Im Jahr 1998 betrugen die durchschnittlichen
    Ausgaben 496 Euro. Das ist eine Steigerung um 10,7 Prozent. Die
    höchste Belastung für das monatliche Haushaltsbuch stellen die Wohn-
    und Energiekosten mit 127 Euro dar. Sie waren um 15,5 Prozent höher
    als noch 1998. Auffallend ist der hohe Anstieg der Kosten um 47
    Prozent für Nachrichtenübermittlung. Dies ist wahrscheinlich auf die
    zwischenzeitlich sehr weite Verbreitung der Handys auch in
    Kinderhänden zurückzuführen. Auch Ausgaben für die Bildung des Kindes
    verteuerten sich um 30 Prozent stark. Die höheren Kosten für
    Verkehrsausgaben resultieren aus den Preiserhöhungen im
    Personennahverkehr und für Benzin- und Dieselkraftstoffe. Diese
    Ergebnisse sind einer neuen Studie des Statistischen Bundesamtes
    entnommen, die auf den Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
    2003 basiert.




    Stephanie Kohtz

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • @ Mela
    ... nochmal kurz : das Kind war schon auf der Welt, aber wir haben es nicht gewußt, erst als es zur Klage seinerseits kam haben wir in den Unterlagen gelesen, das er noch einmal Vater geworden ist und wann das Kind geboren wurde.
    Warum hätte er es mir auch vorher schreiben sollen ? Wir haben uns letzmalig vor 18 Jahren gesehen, also verstehe ich schon, dass es mich eigentlich nichts angeht. Es ist mir ja auch egal, nur kam es wegen der Unterhaltsklage von ihm auch uns zu Ohren.
    Trotzdem danke für deine Mühe heute, der Nachmittag war rum bei diesem Thema... :klimper

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    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Zitat

    Original von Kaj
    Wenn ich lese, was Kinder im Durchschnitt pro Monat Kosten und was mit Unterhalt und Kindergeld davon abgedeckt ist, weiß ich, wieviel ich jeden Monat zu meiner Sorge- und Betreuungsleistung noch zubuttere.


    Dazu paßt gut die absoluten Werte des steuerlichen Existenzminimums eines Kindes im § 32 EStG.


    Im Absatz 6 heißt es: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 1.824 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag)...


    Da ein Kind grundsätzlich von 2 Steuerpflichtigen abstammt, ist danach das Exististenzminimum 3.648 Euro = 304 Euro monatlich. Im übrigen wurde dieser Wert nach meinem Kenntnisstand seit 2002 nicht mehr geändert. Soviel zur Realitätsnähe unseres Steuergesetzgebers :angry.


    Dem gegenüber wird geradezu fürstlich :lach der Betreuungs- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes steuerlich abdeckt. Dazu heißt es weiter: ...sowie ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. = 2.160 Euro = 180 Euro monatlich.


    Danach wird doch zumindestens steuerlich deine Betreuungsleistung angemessen berücksichtigt :lgh


    @ Kaj dein Link funktioniert bei mir nicht :rotwerd


    Edit: bei mir sieht der Links so aus: http://www.presseportal.de/pm/6586/861758

  • Hm, Mist, weiß auch nicht warum der link nicht funzt... :Hm


    Kannst du ihn ncht einfach in deine Adressleiste im Browser kopieren?


    Sorry, dass es nicht anders geht...aber der Text steht eh drunter, wollte nur die Quelle angeben.

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  • In das Existenziminimum eines Kindes sind eben nicht die Betreuungskosten mit eingerechnet.


    Würde mich mal interessieren was das Kind den Staat kosten würde, würde ich es nach der Geburt in ein Heim geben.... mit Sicherheit über 1000€ mindestens...


    Ich muss ja zur Sicherung der Existenz des Kindes zu Hause bleiben und es betreuen.... und da das Elterngeld gerade für die Miete reicht muss ich und das Kind von den ca. 350€ leben.... das ist natürlich zu wenig, aber ehe ich ALG 2 bekomme muss ich die eine "nicht Hartz4 sichere" Rente die ich hab aufbrauchen..... also nix mit 100€ einzahlen... :(
    im Gegenteil....


    Mir ist auch klar, dass der Staat nicht für all das aufkommen kann, aber ich finde das Jugendamt sollte sich nicht nur für den Unterhalt den das Kind bekommt einsetzen sondern auch Betreuungskosten von dem einen Elternteil einsammeln und dem betreuenden Elternteil geben.

  • In dem Punkt dass es uns eigentlich gut geht stimme ich Dir sogar zu.
    Wenn ich so an das Mittelalter denke oder an die Drittweltländer...etc..


    Es ist nur ungerecht, dass der betreuende eine Arbeit leistet die der nicht betreuende niemals aufwiegen kann (es sei denn er ist halt superreich und zahlt)


    ..*grübel*... eigentlich müsste man für einen Säugling doch Pflegeversicherung beantragen können, weil der ja rund um die Uhr pflegebedürftig ist, oder?
    :D

  • Sorry, leider kann ich meine Finger doch nicht still halten. ;)
    Klar geht es uns besser als manch anderen, aber das trifft auf BEIDE Elternteile zu. Und es gibt Länder, da klappt`s besser...
    Man sollte aber auch nicht aus den Augen verlieren, WARUM die meisten ALG II bekommen. Das sind keine großzügigen Almosen vom Staat.
    Weiter will ich mich lieber nicht mehr dazu äußern, habe alles gesagt.
    Allerdings bin ich wg. dem Satz mit der Teilnahme am gesellschaftl. Leben auf den Gedanken gekommen, mal die Aufteilung reinzuschreiben von ALG II als Info. Da kann jeder für sich mal rechnen, wie`s paßt.
    Existenzminimum dzt. für eine alleinstehende Person liegt bei 989,99€, incl. Miete natürlich.


    ( Quelle: " Hartz IV und ALG II " , 2. Auflage , Rudolf-Haufe-Verlag Freiburg i.Br. " )
    Regelsatz eines ALG II Empfängers :

    • Nahrungs-u. Genußmittel, Kaffee, Restaurant, Tabak, Getränke 150 €
    • Strom u. Gas (kochen, Licht, Elektrogeräte) 28 €
    • Wäsche u. Hausrat von geringem Wert, Putz-u. Pflegemittel 20 €
    • Laufende Instandhaltung von Schuhen, Kleidung, Wäsche 2 €
    • Körperpflege u. -reinigung, Gesundheitspflegemittel 19 €
    • Bücher, Zeitungen, Veranstaltungen, Bildung, Kultur, Sport 20 €
    • Verkehrsleistungen (Bus, Bahn, Kfz) 14 €
    • Telefon, Porto, Internet, sonstige Kommunikationsleistungen 25 €
    • Geschenke, persönliche Bedürfnisse 4 €
    • Kontoführungsgebühren, Sonstiges 3 €
    • "Einmalige Bedarfe" (Ansparen für Bekleidung, Schuhe, Wäsche, langlebige u. preisaufwändige Gebrauchsgüter, Reparaturen, Renovierungen, Qualifizierungen) 46 €


    bleiben 14 € bis 345 € ,
    Miete lt. § 22 SGB II dazu ,
    Kinder bekommen prozentual ihren Anteil .
    In der Regelleistung nicht enthalten sind Dinge wie:
    Eintrittsgebühr Arztpraxis / Zahnarztpraxis / kostenpfl.Vorsorgeuntersuchungen / Medikamentenzuschlag / Zahnersatzkosten / Brille oder andere Sehhilfe / nicht verschreibungspflichtige Medikamente / Krankenhausaufenthalt / Sonderbeitrag Pflegeversich. / sonstige sämtliche Versicherungen / Bestattungskosten / Schulbedarf / ...


    Gute Nacht :muede:sleep

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    (Mahatma Gandhi)


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  • Man sollte als ALG-II-Empfänger mal sein Kind ohne alles in die Schule schicken, da man es sich nicht leisten kann...ist ja nicht in der Leistung enthalten, und als Sonderbedarf kriegt man nur die Klassenfahrt. :D


    Da wär was los im Staate...was zahlt die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben eigentlich für so eine Story? :pfeif

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)



  • Du scheinst ja einen verdammt großen Gerechtigkeitssinn zu haben, Mela :blume !!


    Kompliment!!!

  • Zitat

    Original von Mela
    Ich persönlich verstehe eben nicht, wie man von 1300 € monatlich seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. :frag



    :wow:wow:wow:wow:wow:wow:wow:wow:hä
    1 3 0 0 € ? ? ? ? ?
    Meinst du E I N T A U S E N D D R E I H U N D E R T € ? :tot


    Nein, das könnte ich dann auch nicht verstehen ! Wo gibt es denn so viel Geld ? Bei uns nicht, und ich habe wirklich nichts "vergessen" zu beantragen .... :frag


    Bin dankbar für jeden weiteren Tipp. :klimper:Flowers

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