Hartz 4 + eltergeld wie wird es nun geregelt

  • okay...also wenn ich das denn richtig begreife..hab ich dennnur als Einkommen das Elterngeld..und das scheint dann ja wohl den Grundbedarf zu überschreiten ,oder???? :Hm


    du unterschreitest deinen grundbedarf mit nur 300 euro elterngeld (wenn ihr keine bedarfsgemeinschaft seid und die kinder eigenes wohngeld beziehen)

  • rechnen :ohnmacht:


    dein mietanteil=miete durch personen :D


    wird das kindergeld als dein einkommen gerechnet oder als das einkommen der kinder bei deren wohngeldberechnung zugrundegelegt?


    lass das lieber einen sozialrechtsexperten berechnen/überprüfen :ohnmacht::hae:

  • Juwi..du stellst Fragen...;) lach..ich halt mich ja nicht für ganz blöd..aber da Mathe noch nie mein Ding war..lass ich es lieber *smile*..ich habe keine Ahnung..mein Leistungssacharbeiter ist zwar ne Hohlbratze..aber irgendwas wird sogar der sich dabei gedachrt haben..also laut seiner Tabelle..hab ich 50 Euro drüber..und da wurd das Einkommen der Kids mitangerechnet..soweit ich das begriffen habe...

  • eine expertin bin ich leider auch nicht, aber ich finde es unlogisch, dass er sagt, ihr seid KEINE bedarfsgemeinschft und du sollst für die kinder wohngeld beantragen...
    dann aber sollst du von dem wohngeld der kinder (das du ja noch gar nicht hast) deinen bedarf decken????
    obwohl ihr ja keine bedarfsgemeinschaft seid??? krankenversichern sollst du dich/euch! noch obendrein :hae:
    eigenes wohngeld würdest du nicht bekommen, weil du kein ausreichendes einkommen hast :hae::winken:
    irgendwas stört mich daran :ohnmacht::hae:

  • wird das kindergeld als dein einkommen gerechnet oder als das einkommen der kinder bei deren wohngeldberechnung zugrundegelegt?


    Kindergeld ist Einkommen des jeweiligen Kindes.


    Aber: das, was über den Bedarf der Kinder hinaus geht wird dann bei der Mutter abgezogen, das stimmt schon. Wenn sie allerdings durch die Krankenversicherung wieder unter den ALG II satz fällt, muß die ARGE die normalerweise übernehmen ( wenn auch nur den Mindestsatz)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • dann sind wir schon zwei...;) darum sagte,ich ja Hohlbratze...ich hab mit dem schon so n Ärger gehabt,das geht gar nicht...ich warte den Kiwobescheid erstmal ab..und ich sollte den Elterngeldbescheid nochmal einreichen..und dann guck ..jetzt um Weihnachten kriegst ja eh keine Antwort mehr....find es nur nicht sooo toll,dass ich nicht weiß,wann ich wieviel im Januar habe bzw bekomme...

  • nein,da ich laut Bescheid kein ALG mehr bekomme..fehlt mir der ALgIIanteil und ich muss mich freiwillig krankenversichern....@rovena..das dachte ich auch mit Krankenkasse,aber wie schon gesagt,mir wurd gesagt,dass geht nicht..keine Ahnung..wie geschrieben..ich warte die Bescheide ab und guck dann..

  • .@rovena..das dachte ich auch mit Krankenkasse,aber wie schon gesagt,mir wurd gesagt,dass geht nicht..keine Ahnung..wie geschrieben..ich warte die Bescheide ab und guck dann..


    doch, das geht. Weiß ich von einem Mitarbeiter unserer ARGE, mit dem ich befreundet bin. (nein, nicht mein SB ;) ).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also es hat sichgeklärt, ich hab heute ein Schreiben von der Elterngeldkasse bekommen:


    Sehr geehrte Frau ***



    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne die folgende allgemeine Auskunft:

    Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag anrechnungsfrei. Künftig wird das Elterngeld hier grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt.

    Ausnahme:
    Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro, bei verlängerter Auszahlung 150 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.


    Wenn aufgrund des Erwerbseinkommens vor der Geburt ein monatliches Elterngeld von über 300 Euro (bei verlängerter Auszahlung: über 150 Euro) Elterngeld zustehen, ist bereits nach jetzt geltendem Recht derjenige Teil des Elterngeldes, der über diesen Freibeträgen liegt, auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Für Elterngeldbezieherinnen und -bezieher, auf die dies zutrifft, ändert sich also künftig nichts


    Hoffe das hilft hier jemandem weiter

  • Habe es jetzt erst durch mit dem elterngeld und hab mir den Restbetrag auszahlen lassen da ich es mir auf 2 jahre a 150€ machen lassen habe und ein brief von der elterngeldstelle erhielt das bei H4 betroffenen sich den Betrag noch im Dezember 2010 auszahlen lassen sollen um der Berechnung zuentgehen weil man ja dann nix mehr von den Elterngeld hätte wen es mit angerechnet wird.


    Aber letzte Woche Dienstag stand im Videotext das Landeserziehungsgeld anrechnungsfrei bleiben sollen.Aber weis nicht ob es nun so ist oder nicht da wir ja wissen die Politiker denken in der Situation nie an die Kinder sondern nur wo sie sparen können.am besten sparen die mal an ihren löhnen da wäre mehr geld da.

  • Wenn man sich das aber auszahlen lässt, alles auf einmal, wird das dann nicht auch angerechnet bei der Arge ?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • hier steht, dass das einkommen der kinder inkl. kinderwohngeld nicht auf deinen! bedarf gerechnet werden kann, wenn sie aus der bedarfsgemeinschaft genommen wurden! und EIGENES wohngeld beantragen sollen/haben l[/url]


    Aus den ganzen wirren Quervorinformationen halte ich mich mal raus( die leider oft sehr falsch waren), zum obigen Zitat:



    Es ist Möglich, das Kind WG bezieht, und in der BG bleibt(und somit Vorteile wie Schulgeld, Klassenfahrtenbezahlung etc. weiterhin erhält, weil es in der BG lebt), oder man nimmt das Kind aus der BG raus, damit muß es den Rest der Familie nicht mit Überhangseinkommen unterstützen, bekommt aber auch keine Einmalleistungen. Kind aus der BG raus zu nehmen.....lohnt sich wohl wirklich nur gerechnet auf einem Quotel von einem Jahr, bei einem Superzahlenden Daddy

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • oder man nimmt das Kind aus der BG raus, damit muß es den Rest der Familie nicht mit Überhangseinkommen unterstützen,


    jaaa, so meinte ich es doch auch... :hae::D


    wenn die kinder mit eigenem einkommen (unterhalt etc.) aus der bedarfsgemeinschaft genommen werden (müssen? lt.arge) dann kann doch nicht DEREN wohngeld etc. der mutter (monsterbraut74) als einkommen angerechnet werden um ihr leistungen zu verweigern :hae::hae::hae::hae:


    zitat monsterbraut74:


    "Hab heute auch nur telefoniert...falle ab 1.1.Januar aus dem ALGII raus...wegen Kinderwohngeld "


    monsterbraut74 bekommt ja nur 300 euro elterngeld... :ohnmacht:
    und soll sich davon auch noch selber krankenversichern :ohnmacht::hae::kopf

  • Hi Juwi..hab das eben erst gelesen...ich habe meinem "netten" Sachbearbeitet bei der Arge oder soll ich sagen Exsachbearbeiter^^..einen Brief geschrieben mit bitte um Erklärung des Wegfalls...wenn ich Antwort habe.meld ich mich und sage,was dabei rausgekommen ist..hoffe,die arbeiten schnell!..lg

  • ;)...den Bescheid für das Kinderwohngled bekomme ich nachgesandt,weil das Wohngeldamt warten muss,bis die Erstattungsansprüche vom Jobcenter geklärt sind..das neue ist für uns alle 6 nachWegfal berechnet worden..betragt 254 Euro..laut Jobcenter "stehen mir gute 2100 Euro zu"..ich komme aber mit Elterngeld auf 2400,also raus...aber ich denke,mit dem Geld kannich mit 6 Leuten relativ gut leben..auch mit Krankenversicherung etc..und ich bin endlich aus diesem blöden Jobcenter raus!°^^