Bekomme meinen Sohn nicht zurück!

  • Das sehe ich ja genau wie du TS. Die Voraussetzung für einen vorläufigen Entzug des ABR waren/sind nicht vorhanden. Aber die Entscheidung der Richterin ist aufgrund des Kindeswohls ergangen, muss ergangen sein, denn sonst kann sie dem KV nicht einfach das ABR (vorläufig) übertragen, wenn dieser noch nichtmal die gemeinsame Sorge inne hat. -Auch wenn der KV das GSR beantragt hat, SO HAT er es noch NICHT. Daraus folgt, dass die Richterin das ABR unter Einbeziehung des § 1666 BGB übertragen/entziehen kann.

  • Zitat von »Legal«
    Hat er zudem Beweise, dass du mit dem Kind überfordert bist ?




    Nein, hat er nicht! Ich war ja auch nie im Leben mit dem Kleinen überfordert! Ja, nur mit der Eidesstattlichen Versicherung!


    @TS


    ich möchte Dir wirklich nicht auf die Füsse treten, aber wie kannst Du sagen, dass Du mit dem Kind bzw. den Bedürfnissen des Kindes nicht überfordert warst.


    Du hattest eine Menge ärztlich bedingte Rennerei mit Deinem anderen Sohn und konntest Deinem jüngsten Sohn nicht mehr gerecht werden und hast ihn deshalb zu seinem Vater gegeben. So weit so gut und verständlich. Also warst Du doch überfordert mit Deinen Kindern. Denn hättest Du das alles easy managen können mit Arztterminen, drei Kinder versorgen etc., hättest Du ihn doch da behalten.


    Genau dass wird der Vater mit Überforderung meinen, die Überforderung, allen drei Kindern gerecht werden zu können.


    Ich find es irgendwie komisch auf der einen Seite zu sagen, ich hab ihn zum Vater gegeben, weil ich nicht wollte, dass er hin und hergeschoben wird, während ich mich um die medizinisch notwendigen Angelegenheiten meines mittleren Sohnes kümmere und auf der anderen Seite zu sagen, dass Du mit der Betreuung des Jüngsten in dieser Zeit nicht überfordert gewesen bist.


    Auch wenn sich die Situation inzwischen wieder verändert hat und Du mehr Zeit für den Jüngsten hast, beruft sich der Vater weiterhin auf diesen Zustand und das zu widerlegen wird schwer, denn das Gericht wird sich fragen, ob Du den Jungen nicht wieder zum Vater gibst, wenn Dein Leben wieder anstrengender wird.


    Und nur mal so nebenbei, ich persönlich habe noch nie gehört, dass Familienrichter an irgendwelchen Zeugen und Beweisen interessiert waren, eigentlich geht es ihnen nur darum, was in der Zukunft für das Kind das Beste ist und das scheint der Richterin wohl das auf dem Papier stehende Zuhause beim Vater zu sein.

  • Du hattest eine Menge ärztlich bedingte Rennerei mit Deinem anderen Sohn und konntest Deinem jüngsten Sohn nicht mehr gerecht werden und hast ihn deshalb zu seinem Vater gegeben. So weit so gut und verständlich. Also warst Du doch überfordert mit Deinen Kindern. Denn hättest Du das alles easy managen können mit Arztterminen, drei Kinder versorgen etc., hättest Du ihn doch da behalten.


    Der Kleine ist zu der Zeit zum Vater gekommen damit der Kleine nicht zu kurz kommt und nicht das ich mit dem Kleinen überfordert war! Wie sollte ich ihn denn betreuen wenn ich stationäre Aufenthalte mit dem Mittleren im Krankenhaus hatte? Aber nur weil ich den Kleinen bei den Aufenthalten nicht richtig betreuen konnte hat das noch lange nicht zu heißen das ich dann mit dem Kleinen überfordert war. Es steht auch schwarz auf weiß in der Eidesstattlichen Versicherung das ich MIT DEM KLEINEN überfordert wäre! Und das stimmt ja nun nicht. Ich konnte ihn zu den Zeiten nur nicht richtig betreuen. Betreuung und Überforderung sind in meinen Augen zwei unterschiedliche Kriterien.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Das sehe ich wie dies TS @ malikaa...


    Und nachdem der KV ihre Vereinbarung ins Gegenteil verkehrt hat, wird sich die TS in Zukunft (leider, aber verständlich) sehr genau überlegen, ob sie ihn nochmal um derartige Hilfe und Unterstützung bittet.


  • Der Kleine ist zu der Zeit zum Vater gekommen damit der Kleine nicht zu kurz kommt und nicht das ich mit dem Kleinen überfordert war! Wie sollte ich ihn denn betreuen wenn ich stationäre Aufenthalte mit dem Mittleren im Krankenhaus hatte? Aber nur weil ich den Kleinen bei den Aufenthalten nicht richtig betreuen konnte hat das noch lange nicht zu heißen das ich dann mit dem Kleinen überfordert war. Es steht auch schwarz auf weiß in der Eidesstattlichen Versicherung das ich MIT DEM KLEINEN überfordert wäre! Und das stimmt ja nun nicht. Ich konnte ihn zu den Zeiten nur nicht richtig betreuen. Betreuung und Überforderung sind in meinen Augen zwei unterschiedliche Kriterien.

    Dann warst Du eben mit der Betreuung Deines jüngsten Sohnes überfordert, konntest sie nicht sicherstellen und hast daraus die logische und gute Konsequenz gezogen, dass er zum Vater gehen soll, weil dort seine Betreuung gewährleistet ist.


    Und was nun Überforderung oder Betreuungsunfähigkeit aus Zeitmangel angeht, so ist das reine Definitionssache und Dein Ex hat es eben als Überforderung mit dem Kind gesehen. Damit lügt er ja nicht einmal in der eidestattlichen Versicherung. Er schildert nur, wie er die Sachlage einschätzt und das ist nunmal seine völlig subjektive Einschätzung, ob die nun objektiv richtig ist oder nicht, sei mal völlig dahingestellt.

  • Man ist doch mit der Betreuung nicht überfordert wenn man keine Zeit hat? Ich hätte den Kleinen wärend den Klinikaufenthalten ja auch woanders hingeben können, nur wäre da das Problem aufgekommen das er dann 1 Nacht bei Oma schlafen müsste ,die nächste bei der Tante, die nächste bei der anderen Tante die nächste wieder bei der Oma usw. und das über Tage hintereinander. Desalb hatte ich diese Regelung mit dem Jugendamt und dem Vater gemeinsam getroffen. Die Vollmacht wurde auf ein Jahr gesetzt, weil man ja im Vorfeld nicht wusste wie lange diese Untersuchungen usw. dauern würden, deshalb auch der vorzeitige Widerruf mit inbegriffen.
    Ich bin der Meinung ich habe zum Wohl des Kindes entschieden und es kann und darf nicht richtig sein ,das es jetzt als Überforderung ausgelegt wird.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Ich bin der Meinung ich habe zum Wohl des Kindes entschieden und es kann und darf nicht richtig sein ,das es jetzt als Überforderung ausgelegt wird.


    Natürlich hast Du zum Wohl des Kindes entschieden und es ist vielleicht auch nicht richtig, dass Dir das jetzt als Überforderung ausgelegt wird.


    ABER Du hast die Situation in Absprache mit dem Vater und dem Jugendamt geschaffen.


    Du sagst jetzt es ist alles wieder beim Alten und der Junge kann zurück. Der Vater bezweifelt offensichtlich, dass sich die Situation geändert hat und beantragt das ABR, damit der Junge in der stabilen Umgebung bleibt, in der er seit mehr als 10 Monaten lebt. Du wirst die Richter davon überzeugen müssen, dass sich die Situation grundlegend geändert hat und Du genügend Zeit für den Jungen hast.


    Du solltest gute Gründe anbringen, weshalb das Kind bei Dir besser aufgehoben ist, als in der Umgebung, in der er seit fast einem Jahr lebt und wo er seinen momentanen Lebensmittelpunkt hat. Das wird aber schwierig werden, weil Du ihn vor 11 Monaten freiwillig dorthin gegeben hast, weil Du der Meinung warst, dass er dort besser versorgt ist.

  • Hmmmm, wenn ich ins Krankenhaus muss, und das für ein paar Tage/Wochen, ich somit nicht mein Kind betreuen kann und es deswegen zum Vater gebe, weil es hat ja einen Vater, dann bin ich also eine überforderte Mutter und der Vater hat sofort das Recht, das ABR und GSR zu beantragen.
    Gleiches gilt wenn ich Arbeit habe und das Kind dann keine Betreuung von mir bekommen kann, und ich es von "anderen" betreuen lasse....


    Ich finde, es ist ganz egal, aus welchen Gründen der Junge nun zum Vater ist. Das hier mal wieder jemand mit Lügen durchs Leben kommt, Versprechen nicht einhält, Abmachungen einfach so bricht, scheint euch nicht zu interessieren, lieber wird auf die Mutter rumgehackt, wieso sie auf einmal den Sohn wieder bei sich haben möchte. Ehrlichkeit wird hier manchmal sowas von bestraft....


    Stell mir grad vor: ich betreue von einer Bekannten deren Tochter, fast 4 Jahre jung. Sie kann werder richtig sprechen, noch ist sie sauber, weder das Kind, noch die Wohnung. Wenn ich Essen mache strahlt sie übers ganze Gesicht und fragt, ob sie das essen DARF, und ob es hier immer warmes Essen zu Mittag gibt. Diese Frau/Mutter vetraut mir ihr Kind an. Und nun sage ich einfach zu ihr, weißte was, das Kind bleibt jetzt immer bei mir, weil Du mit ihr überfordert bist, denn sonst hättest sie nicht zu mir in die "Betreuung" gegeben.


    Ich hoffe, Legal kann die TS weiter unterstützen, ihr Mut machen, ihr Hoffnung machen!

  • Ich habe mir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen: KM und KV hatten eine klare Absprache. Die KM hat diese Absprache so verstanden, dass sie diese (allein) jederzeit widerrufen könne, nachdem sie ihre Probleme mit dem anderen Kind geregelt hat. Während dieser Zeit hat sie ihren Jüngsten quasi im Wechselmodell (mit-)betreut.
    Nun widerruft sie, der Kv stimmt zu und reicht wenige Tage nach dem Widerruf ohne Kenntnis der KM Klage ein, sozusagen als Überrraschungsangriff. Zudem basiert die eidesstattliche Versicherung des KV größtenteils auf Halbwahrheiten bzw. Lügen (er habe das Kind seit dem 6. Lbj. im Wechselmodell betreut etc.) Soviel zum Thema elterliche Solidarität.

    So klar war die Absprache ja wohl nicht. Oder KV hat es anders verstanden.


    Er hat vielleicht gedacht/gehofft das Kind weiter so betreuen zu können.

    Die Situation des KV ist auch nicht gerade optimal: 6 Leute + 2 Hunde in einer 80 qm Wohnung, Kind hat kein eigenes Zimmer, aber einen Schlafplatz, 3 neue Stiefgeschwister udn eine neue Stiefmama, die sich um den Kleinen kümmern soll, wenn er arbeiten ist (vollzeit) bzw. sonstwie verhindert. Ich nehme an, bei dir hat er sein eigenes Zimmer, muss sich nicht mit fremden menschen (neu-) arrangieren, da der kleine seine Geschwister kennt, liebt usw und Oma wohnt vis-a-vis und Schwester gleich nebenan. Ich denke das bekommt du und ein RA schon hin.

    Nun wenn man das umdreht könnte man auf die Idee kommen besser und beengten Verhältnissen leben (was man ja auch ändern kann) als bei einer Mutter die Kind 3 weggibt (ist übertrieben) damit siee sich Kind 2 widmen kann.

    Das sehe ich ja genau wie du TS. Die Voraussetzung für einen vorläufigen Entzug des ABR waren/sind nicht vorhanden. Aber die Entscheidung der Richterin ist aufgrund des Kindeswohls ergangen, muss ergangen sein, denn sonst kann sie dem KV nicht einfach das ABR (vorläufig) übertragen, wenn dieser noch nichtmal die gemeinsame Sorge inne hat. -Auch wenn der KV das GSR beantragt hat, SO HAT er es noch NICHT. Daraus folgt, dass die Richterin das ABR unter Einbeziehung des § 1666 BGB übertragen/entziehen kann.

    Ich glaube die Richterin hat nach Aktenlage und den Aussagen des KV entschieden. Mehr hatte Sie ja nicht als Grundlage.
    Alles nur vorläufig weil Ihr vom JA beim KV das bessere Wohl angeraten wurde. Ein Richter wird wohl selten gegen Gutachten und Aussagen vom JA entscheiden. Damit hätte Sie ja Grund für eine Revisionsklage geschaffen.


    Ich kann den Vater verstehen. Er soll vom betreuenden Elternteil wieder zurück ins WoE-Papa am besten noch ohne Sorgerecht aber mit Unterhalt bitte. Anbetracht der großen Entfernung fällt ein Wechselmodell aber der Schulpflicht ja aus.


    Die Frage ist darf man vor Gericht die Wahrheit was anders darstellen?

  • Hmmmm, wenn ich ins Krankenhaus muss, und das für ein paar Tage/Wochen, ich somit nicht mein Kind betreuen kann und es deswegen zum Vater gebe, weil es hat ja einen Vater, dann bin ich also eine überforderte Mutter und der Vater hat sofort das Recht, das ABR und GSR zu beantragen.
    Gleiches gilt wenn ich Arbeit habe und das Kind dann keine Betreuung von mir bekommen kann, und ich es von "anderen" betreuen lasse....


    Ich finde, es ist ganz egal, aus welchen Gründen der Junge nun zum Vater ist. Das hier mal wieder jemand mit Lügen durchs Leben kommt, Versprechen nicht einhält, Abmachungen einfach so bricht, scheint euch nicht zu interessieren, lieber wird auf die Mutter rumgehackt, wieso sie auf einmal den Sohn wieder bei sich haben möchte. Ehrlichkeit wird hier manchmal sowas von bestraft....


    Stell mir grad vor: ich betreue von einer Bekannten deren Tochter, fast 4 Jahre jung. Sie kann werder richtig sprechen, noch ist sie sauber, weder das Kind, noch die Wohnung. Wenn ich Essen mache strahlt sie übers ganze Gesicht und fragt, ob sie das essen DARF, und ob es hier immer warmes Essen zu Mittag gibt. Diese Frau/Mutter vetraut mir ihr Kind an. Und nun sage ich einfach zu ihr, weißte was, das Kind bleibt jetzt immer bei mir, weil Du mit ihr überfordert bist, denn sonst hättest sie nicht zu mir in die "Betreuung" gegeben.

    Es ist schon ein Unterschied, ob ich mein Kind nicht betreuen kann, weil ich eine Woche im Krankenhaus liege und das Kind für diesen kurzen Zeitraum zum Vater geht oder ob ich es für den Zeitraum von einem Jahr, das sich für ein Kind wie eine Ewigkeit anfühlt, auf Grundlage einer Vollmacht beim Jugendamt zum Vater gebe. Bei einem Krankenhausaufenthalt gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen beim Jugendamt über den Wohnort des Kindes etc.


    Und es hackt auch keiner auf der Mutter rum. Es hilft ihr nur nix sich jetzt hinzustellen und darüber zu schimpfen, dass der Vater ungerecht und gemein ist, weil er eine einstweilige Verfügung und ne Klage auf ABR eingereicht hat, denn das wird ihr das Kind nicht wiederbringen.


    Sie muss beweisen, dass das Kind bei ihr besser aufgehoben ist und das wird schwer, wenn sie den Wohnort des Kindes beim Vater vor einem Jahr noch als besser bewertet hat als den Lebensmittelpunkt bei sich selbst.


    Natürlich hat er ihr Vertrauen missbraucht und er scheint ein linker Hund zu sein, weil er die einzige Möglichkeit, die sich ihm bot, dass Kind bei sich zu behalten so ausgenutzt hat, aber darüber zu lammentieren und sich in Selbstmitleid zu verlieren bringt sie nicht weiter.

  • Natürlich hat er ihr Vertrauen missbraucht und er scheint ein linker Hund zu sein, weil er die einzige Möglichkeit, die sich ihm bot, dass Kind bei sich zu behalten so ausgenutzt hat, aber darüber zu lammentieren und sich in Selbstmitleid zu verlieren bringt sie nicht weiter.

    Hätte es einen Unterschied gemacht wenn er Ihr gesagt hätte das er damit nicht einverstanden ist?


    Vielleicht ist Ihm erst später gesteckt worden das er wohl ein Chance hat das Kind in seiner gewohnten Umgebung zu halten.

  • Hi,

    Die Frage ist darf man vor Gericht die Wahrheit was anders darstellen?

    Sarek, einer meiner beliebtesten Sprüche ist "es wird nirgends so viel gelogen, wie vor deutschen Familiengerichten".
    Ich hatte ja schon merhmals hier geschrieben, was mein EXelchen alles erzählte ... das interessierte den Richter eh nicht ... dem war es :muede
    M.E. entscheiden viele Familienrichter "aus dem Bauch" ...natürlich je nach entsprechender Gesetzeslage.


    Nochmal:
    Es wird IMMER für die Zukunft DES KINDES entschieden.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Der Gesetzgeber hat im neuen Familiengesetz den Gerichten auferlegt, möglichst keine "schwebenden Zustände" bestehen zu lassen. Insofern ist die Entscheidung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht (vorläufig) auf einen der Kontrahenten zu übertragen, absolut mit dem Willen des Gesetzgebers konform.


    Die Argumentation und die Begründung des Gerichts liest sich stringent. Unzweifelhaft ist das Kind vor knapp einem Jahr von der Mutter zum Vater gewechselt. Beide sind erziehungsfähig (es steht nichts Gegenteiliges im Urteil). Damit ist nach dem Kontinuitätsprinzip der (vorläufige) Aufenthaltsverbleib beim Vater eine sehr naheliegende Entscheidung.


    Ich befürchte, dass das OLG einer Beschwerde nicht stattgeben wird, sondern bis zum Hauptverfahren den Status quo festschreibt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sarek, einer meiner beliebtesten Sprüche ist "es wird nirgends so viel gelogen, wie vor deutschen Familiengerichten"

    Du warst noch bei einem Arbeitsgericht?

    Es wird IMMER für die Zukunft DES KINDES entschieden.

    die vermeintlich bessere Zukunft. Leider wird wohl für eine Seite entschieden. Die wird dann als bessere Zukunft ausgewählt.

  • wenn sie den Wohnort des Kindes beim Vater vor einem Jahr noch als besser bewertet hat als den Lebensmittelpunkt bei sich selbst.



    Den Wohnort habe ich nicht als besser bewertet, es war nur die Beste Lösung für den Kleinen.
    Ich war ja mit dem Mittleren nicht nur einmal im Krankenhaus,hatte mehrere stationäre Aufenthalte in verschiedenen Einrichtungen und in verschiedenen Städten.
    Es war auch kein Spaß für mich und auch nicht einfach für mich diese Regelung mit dem Kleinen zu machen.


    Das der Kleine jetzt seinen Lebensmittelpunkt nur beim Vater sieht sehe ich nicht so.Denn es lief ja schon ganz nah an einem Wechselmodell hinaus, so oft wie der Kleine bei mir war!


    Der Kleine kann noch nicht wirklich realisieren ob er nun 5 Tage bei mir und 7 Tage bei Papa war.


    Er hat hier auch zu allem noch seine Bindung!




    Aber jetzt hat Papa ja "vorläufig" das Zepter in der Hand und alles zum Wohle des Kindes und seiner Geschwister!


    Wann der Kleine mal wieder zu uns kommt? Keine Ahnung! Die Frage bleibt offen!


    Das der Kleine in der Zeit wo Papa jetzt das vorläufige ABR hat nicht mehr so oft hier sein wird wurde schon angedeutet! VIELLEICHT kommt der Kleine in zwei Wochen und dann vielleicht auch immer nur noch 14 tägig von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag! Ich hab ja jetzt das ABR und du MUSST machen was ich dir sage!


    Na vielen Dank!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • aber mit Unterhalt bitte.


    Vater hat vorher schon kein Unterhalt gezahlt und ich war auch nie zum Anwalt deswegen oder vor Gericht, weil ich da eigentlich gar keine lust zu habe irgendetwas zu erstreiten! Der kann sein Geld behalten, ich möchte nur den Kleinen zurück so wie es vereinbart war!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • naja wenn du auf unterhalt verzichtet hast, dann ist das ja deine sache gewesen. ob er unterhalt von dir fordern wird, wird sich nun in der zukunft zeigen. ob er welchen bekommen würde, ist eine andere frage. immerhin hast du ja noch zwei kinder im haushalt zu versorgen.
    aber wie gesagt, unterhalt hat mit dem abr nix zu tun. nur weil du verzichtest, heißt das nicht das er dir das kind wiedergeben muss. einigt euch zum wohle des kindes auf einen vernünftigen umgang. vielleicht bekommst du ja einen umgang der etwas umfangreicher als die 14tage-regelung ist. es kommt halt darauf an, wie oft du bereit bist im monat zu fahren um kind zu holen und zu bringen.

  • Und nachdem der KV ihre Vereinbarung ins Gegenteil verkehrt hat, wird sich die TS in Zukunft (leider, aber verständlich) sehr genau überlegen, ob sie ihn nochmal um derartige Hilfe und Unterstützung bittet.


    Greift das den erhofften Geschehnissen nicht ein bisschen weit vor?


    Ich meine: Der Anwalt taugt nicht wirklich viel, es war von vornherein nicht unwahrscheinlich, dass das Kind beim Vater verbleiben würde - da hätte anders agiert werden müssen.


    Wenn das OLG nicht deutliche Verfahrensfehler findet (falsches Gericht etc) wird die Beschwerde keinen Erfolg haben.