Kontaksperre zur Next/KV nimmt Umgansrecht nicht wahr und beschwert sich

  • wie würdest du handeln, wenn dein kind nach beobachtungen sexuell mißbraucht worden ist, von einer person, die du eigentlich so gar nicht kennst, die bloß mit deiner ex zusammen ist???? ich denke du wärst der erste, der die wände hoch geht! und würdest du die ratschläge des JA und der polizei ignorieren und dein kind trotzdem weiter dorthin geben????


    abersicher


    beantwortest du diese fragen auch?? oder kannst du nur wieder das gesetz zitieren??

    *that makes me nobody so fast after*

  • Auch durch wiederholte vorverurteilende "Opfer"bezeichnungen wirst Du nicht näher an die Wahrheit kommen, die ohnehin in einem Forum kaum zu klären sein wird.
    Übrigens auch der Weiße Ring war in der Vergangenheit mehrfach an Vorverurteilungen mitschuldig und hat vorschnell aus unschuldigen Vätern Täter gemacht.



    Dann reziere Du nicht die Menschenrechte von Vergewaltigern und Missbrauchern - das ist genaus nah an der Wahrheit wie Version der Sache. (Wobei ich eigentlich schon gerne in Anspruch nehmen möchte, dass doch zumindest der in diesem Fall involvierten Polizei eine gewisse Glaubwürdigkeit nachgesagt zugestanden werden sollte).


    Ganz klares Statement: Solange der Vater die Kinder nicht beschützen kann und solange die UNschuld seiner Partnerin nicht bewiesen ist, dürfen die Kids nicht mehr in die Nähe der Frau kommen. Wenn der Papa nicht genug Ar*** in der Hose hat, seiner Partnerin Paroli zu bieten, muss dies eben die Mutter der Kinder übernehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • @ abersicher:

    • §1 Grundgesetz: die Würde des Menschen ist unantastbar!


    AUCH DIE VON KINDERN!


    • Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch.
      „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“



    PUNKT! Ende der Diskusiion!!! :motz:

  • Nochmal: hier geht es nicht darum, einem armen Vater einfach mal unter zu schieben, er würde sein Kind mißbrauchen, wie es in deinem Fall war. Hier geht es um eine Frau, die offen zugibt, das Kind mißbraucht zu haben, einen Vater, der diesbezüglich nichts unternommen hat außer es der Mutter mit zu teilen, und der sich von dieser Person nicht lösen kann, und eine Mutter, die ihr Kind vor dieser Person schützen will, soll und muß. (denn wenn sie es mit diesem Wissen weiter dahin lässt, macht sie sich mitschuldig, auch wenn du das anders interpretierst. Genau wie der Vater übrigens).

    Wenn, ich betone, wenn der Fall tatsächlich so liegen sollte, gebe ich Dir selbstverständlich sofort recht !
    Allerdings können wir das hier nicht klären, die Polizei wird hoffenlich genau ermitteln, danach wird der Staatsanwalt sich dazu äußern.


    Man sehe mir nach, dass ich auf Grund eigener realer Alptraumerfahrungen wegen Missbrauchsbeschuldigungen extrem misstrauisch reagiere.
    Auch Fachleute müssen zunächst alle anderen Ursachen solcher Anschuldigungen ausschließen, solange es nur ein Verdacht ist.
    (Nullhypothese !!)

  • at aber sicher



    Wenn man das selber erlebt hat und das zu unrecht, dann ist es klar das man da anders reagiert als jemand der das noch nicht durch gemacht hat.


    Darf man fragen ob sich das bei dir alles zum guten geklärt hat?

  • Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:



    „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt
    wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem
    öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen
    Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“


    Du willst mir jetzt im ernst erzählen das Du Dein Kind ruhigen Gewissen da hin gehen lässt wo es sexuell angegangen wird? Selbst wenn die Polizei davon abrät?


    Ich glaub Dir kein Wort und falls ja, bist Du ebenfalls Täter!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Danke für das Verständnis.
    Falschbeschuldigungen wegen solch ungeheuerlichen Taten, die wohl das Schlimmste sind, was einem Kind angetan werden kann, bleiben nicht folgenlos.
    Deshalb kann ich nur eindringlich vor Missverständnissen warnen.
    Gerade vor dem Hintergrund der Vorfälle in der katholischen Kirche und des blinden Aktionismus, den z.B. die Gattin des Verteidigungsministers verbreitet, ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs mit großer Vorsicht zu betrachten.
    Und nein, mein Fall ist noch nicht abgeschlossen.
    Ich leide noch mehr als meine Tochter unter diesem demütigenden betreutem Umgang.

  • Das heißt dann .... wenn jemand einen neben dir erschießt brauchst du keine Angst haben, weil ein Mörder wäre er erst, wenn er verurteilt ist .... interessant. Und wenn du von wem eine Watschn kriegst, ist das erst ein Schläger, wenn ein Urteil vorliegtkein Grund seine Nähe zu meiden :pfeif

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • Mod.-Mitteilung: Es wird dringend gebeten, den Ausgangsthread zu diskutieren. Die losgetretene Grundsatzdiskussion sollen die Diskutanten bitte in einem eigenen Thread austragen. Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In beiden Fällen ist die Unschuldsvermutung stark eingeschränkt.

    .... wenn jemand einen neben dir erschießt brauchst du keine Angst haben, weil ein Mörder wäre er erst, wenn er verurteilt ist

    Ich wäre unmittelbarer Augenzeuge und der Mörder käme aufgrund meiner Zeugenaussage und weiterer ausreichend belastender Indizien sofort in Untersuchungshaft.



    Und wenn du von wem eine Watschn kriegst, ist das erst ein Schläger, wenn ein Urteil vorliegtkein Grund seine Nähe zu meiden

    In diesem Fall wäre ich zugleich Zeuge und Geschädigter, keine besonders gute Position.
    Seine Nähe würde ich aber trotzdem meiden ...

  • In beiden Fällen ist die Unschuldsvermutung stark eingeschränkt.

    Ich wäre unmittelbarer Augenzeuge und der Mörder käme aufgrund meiner Zeugenaussage und weiterer ausreichend belastender Indizien sofort in Untersuchungshaft.



    In diesem Fall wäre ich zugleich Zeuge und Geschädigter, keine besonders gute Position.
    Seine Nähe würde ich aber trotzdem meiden ...

    ignorierst du mal bitte den moderatorenhinweis nicht?

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • ...aber ich werde niemals verstehen, warum nur aufgrund eines ausgesprochenen Verdachtes einem Elternteil, meist ist das der Vater, der Umgang zu seinem eigenen Kind derart menschenrechtswidrig eingeschränkt werden kann

    Na Gott sei DANK,kann der Umgang aufgrund eines Verdachtes (der hier ja sowohl vom Vater selber, als auch gewissermaßen von der Next zugegeben wurde) eingeschränkt (nicht aufgehoben!!!) werden. Irgendwo MUSS ja ein Anfang gemacht werden, wenn sowas im Raum steht, solange dem ganzen Nachgegangen wird. Und wir Marlene ja schon schrieb, wird dem Vater nüschts entzogen. Es wird nur peinlichst genau darauf geachtet daß er das Kind nicht irgendwie doch mit der Next zusammen lässt. Völligst richtige Entscheidung und absolut nicht zu diskutieren.Sollte im Interesse des Vaters an seinem Kind auch im Vaters Sinne sein.
    Das er den Umgang jetzt (bockig) gar nicht wahrnimmt....DAS ist das einzigst traurige an der Geschichte. Nicht, daß die Verfügung besteht das Kind nicht alleine mit ihm zu lassen (er hat´s offenbar ja nicht schützen wollen/können..)
    Ich erkenne keine Absolderlichkeit in diesem Fall sondern empfinde durchweg richtiges Verhalten der Kindesmutter. Sie schützt ihr Kind jetzt erstmal. Da sollte sich der Papa wirklich mal mit anschliessen!

  • Hallo Polly,

    Die Sachlage ist, dass es keine wirklichen Beweise gibt...nur die zweimaligen Beobachtungen des Vaters...aber die Dinge, die meine Tochter angeblich an dieser Frau ausgeführt haben soll, die stammen nur von dieser Frau und wenn die wahr sind...ist sie ganz übel dran...wenn sie die erfunden hat...genauso...denn sie ist wegen betrug vorbestraft. Und meine Tochter sagt nichts mehr (ich hatte ganz am Anfang ein bisschen was aus ihr herausbekommen)...sie macht sofort dicht und will nichts sagen....die Polizei und auch die Psychologin spricht von einer seltsamen Reaktion dafür, dass nichts gewesen sein soll...


    die Beweislage würde mir Bauchschmerzen machen... gut denkbar ist, dass sowohl die Seelenmörderin als auch der passive Mit-Täter (der Vater) bei einer Verhandlung alles abstreiten. Gibt es dann keine eindeutigen Beweise (eindeutige körperliche Male, Bilder, etc.) - weniger eindeutig gilt dann leider nicht als glaubwürdig - riskierst du eine Anzeige wegen Verleumdung.


    Mein Tip: stelle das Kind schleunigst einem Kinderpsychotherapeuten vor, der eine eine entsprechende Zusatzqualifikation in Psychotraumatologie hat (vgl. hierzu z.B. die Deutsche Gesellschaft für Psychotraumatologie) und zwar vor einer evtl. Verhandlung. Sollte der Vater seine Einwilligung dazu verweigern, kannst du diese durch das Familiengericht ersetzen lassen.


    Abersicher's "Fachwissen" zu der Problematik zeigt sich auf Seite 4 des Links.


    Ich wünsche dir viel Kraft.
    maschenka

  • hmmmm....ich würde also angezeigt werden, weil ich mein Kind schützen will und diese Frau wegen "Verdacht auf Kindesmissbrauch" angezeigt habe? Sie hat die Äußerungen der angeblichen Handlungen an meiner Tochter auch vor dieser Psychologin gemacht, deren Aussage bereits vor der Polizei vorliegt...also diese Frau selbst hat gesagt, dass mein Kind an ihr das und das gemacht hätte und auf die Frage, warum sie das zugelassen hat, hat sie gesagt: sie wollte sehen, wie weit das Kind ginge...sie selbst hat das gegenüber anderen Personen so gesagt...ich habe mich eine Woche lang wirklich fertig gemacht, habe x Stellen nachgehakt und gefragt, was ich auf der Grundlage dieser Tatsachen tun soll...und von allen Seiten kam: anzeigen (Jugendamt, Opferanwältin etc.)...sie selbst hat es so gesagt und über die Psychologin versucht, uns hier in die Schuhe zu schieben und unsere Tochter nicht mehr zu mir zu lassen...und hat das auch noch überall erzählt...fragt sich dann, wer hier wen verleumdet...ich muss ganz ehrlich sagen, ich verstehe das alles nicht...es gibt so viel Sinn und dann wieder nicht...


    Zum Grundthread: habe mich mit dem KV soweit geeinigt, dass wir uns am Samstag gemeinsam zu einer kleinen Wanderung mit Kaffeetrinken entschlossen haben...wir haben uns auch sehr gut unterhalten und er möchte genauso wie ich, dass das alles so schnell wie möglich aufgeklärt wird...die Anwältin hat ihn auch schon kontaktiert und er hat seine Mithilfe zugesichert...und wie gesagt, die Aussage der Psychologin (natürlich nach Entbindung von der Schweigepflicht!) ist auch schon bei der Kripo...


    Eigentlich bin ich nur noch ratlos und ich weiß überhaupt nicht, was ich denken soll...

  • Google sagt:


    § 187 StGBVerleumdung



    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre
    Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
    machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen
    Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
    Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer
    Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen
    ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft"
    Wider besseren Wissens stimmt hier ja nicht, oder? Sie selbst hat vor Zeugen das so gesagt und der KV kann gewisse Dinge bestätigen...aber irgendwie hast du mich jetzt trotzdem ins Grübeln gebracht...ich will doch nur mein Kind schützen :frag

  • :troest Also wenn eine protokollierte Aussage der Psychologin (von wem?) vorliegt, welche die Vorwürfe bestätigt, dann hast du ja einen Beweis, oder? :troest


    Vielleicht verstehst du meine Gedanken besser, wenn du den Thread mal durchliest.
    Ich wollte dich nicht verwirren, sorry.

  • Hallo maschenka,


    die Psychologin hat Aussagen von beiden, dem KV und der next...wobei die next es ja so darstellen will, als wäre sie das Opfer und unsere Tochter hätte an ihr diese Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen...und sie hat sich nicht gewehrt, weil es a) ja seine Tochter ist und b) sie wissen wollte, wie weit unsere Tochter geht...nach ihren Aussagen geht das seit Februar so und ist mehrmals vorgekommen...wo bei WIR uns alle fragen: warum hat sie dann erst "gehandelt" (also den KV zur Handlung aufgefordert), als er sie das erste Mal im September erwischt hat???...ich sage ja, ich weiß gar nichts mehr...ich will nur wissen, was passiert ist oder ob uns hier eine Riesenlüge aufgetischt wurde...zu welchem Zweck auch immer...

  • oh polly, ich würde das ganz genauso machen wie du. ich denke du machst das alles sehr richtig und du zeigst sehr viel innere stärke. ich hoffe das dein kind das leid übersteht und gut verarbeiten kann, damit nichts wirklich hängen bleibt.
    ich finde es gut, dass du mit dem kv zu einer lösung des problems gekommen bist. es wird hoffentlich alles gut.

  • Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man fast darüber lachen: eine erwachsene Frau stellt sich als Opfer dar und das Kind als verantwortlichen Täter. Frag sie mal nach ihrem Vormund... :kopf


    Wichtig ist das Mädchen zu stärken, du machst das schon richtig.
    Solange der Vater Täterkontakt hat, kann es keinen unbegleiteten Umgang geben, auch wenn es hier eine Täterin ist.

  • Ganz kurzes Update: gehe heute zum Verein Wildwasser für missbrauchte Mädchen/Frauen und deren Angehörige und werde mich dort beraten lassen, wie ich gerade auch in Bezug auf unsere Tochter weiterverfahren soll (Kindertherapeut etc.)


    Und dann wäre da noch die Sache mit dem Geld: er schuldet mir/seiner Tochter inzwischen über 400 Euro (Sonderausgabe für KiGa-Betreuung)...und ich darf nichts tun...ich darf betteln (was ich gestern morgen ganz höflich nochmals gemacht habe per sms, woraufhin aber bis jetzt keine Antwort kam)...aber keine Schritte einleiten...weil man mir das ja so auslegen könnte in einem Verfahren, ich hätte das alles nur eingefädelt, um an Geld zu kommen...ganz ehrlich: mir fehlt jeder Cent und gerade jetzt vor Weihnachten ist das hart...


    Und diese Ungewissheit zermürbt einen dermaßen...ich weiß nicht, was passiert ist...ich kann mich nur auf das stützen, was mir zugetragen wurde...und was mich zum Handeln gezwungen hat...und unsere Tochter sagt nichts...manchmal möchte ich alles hinwerfen und frage mich: was mache ich hier eigentlich??...und versuche sofort, diesen Gedanken wieder zu verdrängen...