Alg 1 - was angeben wenn man nur Teilzeit arbeiten kann/will?

  • Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
    mein Elterngeld läuft Ende November aus und ich bin dann arbeitslos da meine Stelle nur befristet war und während der Elterngeldzeit auslief. Ich würde gerne ca. 50-70 Prozent arbeiten gehen, kommt ein bisschen darauf an was ich für eine Stelle finde, also wie die Arbeitszeiten sind.
    Wenn ich Alg 1 beantrage muss ich ja angeben ob ich Teilzeit oder Vollzeit arbeiten kann, wenn ich Teilzeit angebe muss ich dann genau die Prozent angeben? Ich weiß ja noch nicht wie viel es wird? Dann ist es doch am besten das höchstmögliche was ich mir vorstellen kann anzugeben oder?

  • Hi,


    weißte, wenn du bei dem Arbeitsberater sitzt, ist es ja nicht so, dass du nur irgendwo was ankreuzen musst. Dem sagste das genauso, und dann schreibt der bei sich rein: 20 bis wasweißich 30 Stud / Woche. Erklär dem dass du TZ arbeiten willst, von bis Stunden und gut ist.


    Keiner wird dich festnageln auf eine bestimmte feste Angabe.


    Also das hab ich noch nie erlebt^^.


    LG Tigerchen



    Edit: Dativ, es war der Dativ....

  • Danke für die schnelle Antwort, aber wird mein Arbeitslosengeld nicht prozentual gekürzt? Ich hab ja vorher Vollzeit gearbeitet und dann nur noch Teilzeit. Wie wird das denn dann berechnet?

  • Hm, wird das Arbeitslosengeld nicht mit (hui wieviel war das?) soundsoviel % vom letzten Netto berechnet?


    Wenn es von dem % StundenAnteil berechnet werden würde, was du bereit bist zu arbeiten, dann müsste man ja auch deinen Verdienst, den du jetzt haben könntest, wissen- den weißt du aber nicht.


    Aber ich bin da gerade unsicher, da lass ich mal welche ran, die da genauer Auskunft geben können.


    Ich war da eben auch auf dem falschen Dampfer, dachte du meintest das so wie es in meiner Antwort herauszulesen ist. Sorry :wink


    Lg Tigerchen

  • Kein Problem, hab mich wahrscheinlich nicht ganz klar ausgedrückt.


    Ja soweit ich weiß müsste das Alg 1 ungefähr so viel sein wie das Elterngeld jetzt, aber eben nur wenn ich wieder vollzeit arbeiten würde. Das kann oder will ich aber noch nicht, meine Kleine ist ja grad erst 14 Monate. Aber so wie ich das mitbekommen habe wird das Alg eben nochmal gekürzt wenn man dem Arbeitsmarkt nur Teilzeit zur Verfügung steht. Ist jetzt halt die Frage ob die das prozentual berechnen oder bei Teilzeitangabe pauschal kürzen?

  • Ich bekomme als Alleinerziehende 67% vom Netto der letzten 12 Monate, ein Kinderloser bekommt 60%.
    Ich habe auch angegeben, dass ich nur Teilzeit bis 35 Std. arbeiten kann.
    Wenn Du einen miesen SB hast, dann kann es Dir passieren, dass er Dich nur auslacht, wenn Du mit Teilzeit ankommst, denn rein rechtlich ist Dir zuzumuten, Vollzeit zu arbeiten mit einer Wegstrecke von 1 Std. pro Fahrt... total realitätsfern, aber ist so. Und dann kann es Dir auch passieren, dass Dir das Geld gekürzt wird, wenn Du Vollzeitstellen ablehnst.
    Mein SB ist zum Glück human und hat das mit der Teilzeit so in die Vereinbarung aufgenommen, ohne dass mir da Nachteile entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • also das Alg bemisst sich an deinem letzten Verdienst ( oder es wird fiktiv bemessen). Allerdings, wenn du dich jetzt nur für Teilzeit der Vermittlung zur Verfügung stellst, dann wird das Alg I auch nur für diese " Teilzeit" ausgezahlt, also dein Alg wird auf die Stunden, die du vor hast zu arbeiten heruntergerechnet...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • also das Alg bemisst sich an deinem letzten Verdienst ( oder es wird fiktiv bemessen). Allerdings, wenn du dich jetzt nur für Teilzeit der Vermittlung zur Verfügung stellst, dann wird das Alg I auch nur für diese " Teilzeit" ausgezahlt, also dein Alg wird auf die Stunden, die du vor hast zu arbeiten heruntergerechnet...


    Das kommt wie gesagt auf den SB an... Ich hab 35 Std. angegeben und da meinte er "Ach, in der Industrie ist das ja schon oft Vollzeit, das geht ok". :D

  • Ich würde Vollzeit angeben - die Chance das dich das Amt vermittelt liegt wahrscheinlich bei 5 % und selbst wenn - würde dann jemand nachrechnen weil es nur 32 statt 40 Stunden geworden sind ?
    Ich glaube nicht....such dir eine schicke TZ-Stelle und meld dich ab bei dem Verein :-)

  • Ich würde Vollzeit angeben - die Chance das dich das Amt vermittelt liegt wahrscheinlich bei 5 %


    Und Autsch....bei 0,005 % bieten sie Dir eine Vollzeitstelle an :)



    Gebe die AZ an, die Du zur Verfügung stehst (Kinderbetreuung gesichert ist etc.). Nur das ist der richtige Weg. Vermitteln werden sie Dich vermutlich nicht können, aber auf diese Zeitbereiche wirst Du Dich zwangsläufig selbst bewerben müssen, auch über Zeitarbeitsfirmen etc.....also da falschangaben zu machen (mögliche 40 Stunden, wobei Du sie nicht abdecken kannst), da rennste Dir mit einem (korrekt) arbeitenden SB so richtig einen rein.


    Bleib bei der Wahrheit, da fährste am sichersten mit.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Eben, mehr angeben als möglich, damit stellt man sich selbst ein Bein. Du musst ja auch eine Vereinbarung unterschreiben, in der festgehalten wird, wie oft und auf welche Stellen Du Dich zu bewerben hast. Wenn du dem dann nicht nachkommst/nachkommen kannst, bekommst Du eine Sperre.

  • Ich habe 75 - 100% angegeben und bekomme die vollen 67% vom letzten Monatseinkommen, allerdings ohne Anrechnung meiner Schichtzulagen - die fallen bei der Berechnung unter den Tisch...

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)