Unterhaltsvorschuß läuft aus!Wer zahlt jetzt?

  • Mein Junge wird am 05.12. 12 Jahre alt.Damit ist das Jugendamt aus dem Rennen und der Unterhaltsvorschuß den ich bis jetzt erhalten habe läuft aus.Ich beziehe ALG I und die Kindesmutter hat ihr Leben so eingerichtet das sie nicht unterhaltsfähig ist.Muß die ARGE jetzt ran,oder erst wenn ich in Harz 4 angekommen bin?Was ich aber auf jeden Fall verhindern möchte!Hatte jemand von Euch schonmal soeine Situation?

  • wohngeld, alg II und kinderzuschlag wären vielleicht eine möglichkeit.


    ich würde aber lieber danach planen, dass von der anderen seite nie geld kommt und ich das selbst abfange.

  • Das geht aber schnell hier mit ner Antwort!Wohngeld beantrage ich gerade neu.Aber hat mein Junge keinen Anspruch auf Unterhalt nur weil seine Mutter nicht kann und ich noch kein Harz 4 kriege?

  • gedanke beim unterhaltsvorschuß ist, dass man die 72 monate zeit hat, um den fehlenden unterhalt auszugleichen.
    mehr als die drei genannten möglichkeiten gibt es nicht.

  • Du kannst nun aufstockend Hartz 4 beantragen, Wohngeld steht deinem Sohn nun nicht mehr zu nur wenn er ein eigenes Einkommen hätte. Da der Unterhaltsvorschuss nun wegfällt hat er kein eigenes Einkommen mehr.

  • Wohngeld steht deinem Sohn nun nicht mehr zu nur wenn er ein eigenes Einkommen hätte




    Falsch herum Wohngeld steht im jetzt zu da er kein Einkommen hat




    Mir wurde vom Wohngeld immer der UVG anteil abgezogen


    UVG im September abgelaufen seit dem wieder mehr Wohngeld



    Richtet sich aber nach dem Gesamteinkommen




    Selbe bei Kinderzuschlag ist auch abhängig vom Einkommen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

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  • Das geht aber schnell hier mit ner Antwort!Wohngeld beantrage ich gerade neu.Aber hat mein Junge keinen Anspruch auf Unterhalt nur weil seine Mutter nicht kann und ich noch kein Harz 4 kriege?


    Klar hat er Anspruch auf Unterhalt - Aber wenn bei jmd nichts zu holen ist dann ist das eben so....


  • Das ist nicht richtig, ich kann dir nur sagen wie es bei mir und bei 4 weiteren Freundinnen ist. wir beziehen Hartz 4, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld für die Kinder.


    Allerdings nur solange wie die Kinder UV erhalten dann steht ihnen kein Wohngeld mehr zu !! steht in jedem schreiben vom Wohngeldamt habe es gerade vor mir liegen. Mir steht als Hartz 4 Empfängerin sowieso kein Wohngeld zu.


    Eine Bekannte von mir hat drei Kinder sie hat für alle Wohngeld bekommen, bei der großen ist nun auch der UV ausgelaufen und sie bekommt kein Wohngeld mehr für die Tochter ( Nur Kinder mit eigenem Einkommen steht Wohngeld zu, natürlich wird es dann wieder durch Hartz 4 ausgeglichen.

  • wissi
    andersrum, ihr seid eine bedarfsgemeinschaft, kind fällt durch einkommen (unterhaltsvorschuß) aus der bedarfsgemeinschaft raus und bekommt wphngeld. wenn sein einkommen wegfällt, kommt er wieder in die bedarfsgemeinschaft.


    wenn aber jemand arbeiten geht und das einkommen für alle personen im haushalt nicht ausreicht, gibt es drei möglichkeiten:
    ergänzend alg II, wenn es viel zu wenig ist
    wohngeld, wenn das leben gedeckt werden kann, aber die miete nicht vollständig
    kinderzuschlag, wenn das einkommen für miete und eigenen bedarf reicht, aber nicht für den des kindes.


    alg II beinhaltet einen zuschuß für die unterkunft, deswegen kein wohngeld. miete wird nicht doppelt vom amt übernommen.


  • Es gibt aber auch beispiele, wo keiner dieser Punkte zu trifft.


    Wir haben das auch grad durch, hartz wurde eingestellt mit der begründung, wir sollen wohngeld beantragen, das wäre mehr als ergänzendes H 4- also haben wir Wohngeld beantragt- wurde abgelehnt wir hätten zu viel einkommen. Kindergeldzuschlag läuft schon seit über 2 monaten und noch keine benachrichtigung - ergo somit fehlt uns jeden monat geld, denn solange wie der antrag auf Kindergeldzuschlag läuft und noch kein negativbescheid da ist, kommt man auch nicht zurück ins Hartz 4 - ganz schön verzwickt manchmal

  • alg I zählt wie eigenes einkommen, je nach höhe sind alg II ergänzend, wohngeld oder kinderzuschlag möglich, wenn es zu viel ist, auch gar nichts.

  • Wohngeld beantragen, oder eben ergänzend ALg II dazu.



    Es gilt das gleiche Prinzip wie bei berufstätigen Menschen auch: Wenn das Einkommen (hier ALG1) hoch genug ist, fällt der Unterhaltsvorschuss ersatzlos weg.

  • denn solange wie der antrag auf Kindergeldzuschlag läuft und noch kein negativbescheid da ist, kommt man auch nicht zurück ins Hartz 4 - ganz schön verzwickt manchmal


    Dann trete dem SB von der ARGE mal auf die Füße. Er kann, und muß eigentlich in Vorausleistung treten.


    Als ich mal schwankend verdient habe, habe ich monatlich alle Anträge gestellt (WG, ALG2 und Kinderzuschlag)....die Arge ist immer in Vorausleistung getreten. Hätte es eine Nachzahlung von WG oder Kinderzuschlag gegeben, würde dann das Amt den Anspruch drauf haben

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Dann trete dem SB von der ARGE mal auf die Füße. Er kann, und muß eigentlich in Vorausleistung treten.


    Als ich mal schwankend verdient habe, habe ich monatlich alle Anträge gestellt (WG, ALG2 und Kinderzuschlag)....die Arge ist immer in Vorausleistung getreten. Hätte es eine Nachzahlung von WG oder Kinderzuschlag gegeben, würde dann das Amt den Anspruch drauf haben


    Stimmt, so kenne ich das auch. Als ich noch aus meinen 20h Job eine Lohnerhöhung hatte, wurde mir vom Amt mitgeteilt das sie so lang das ergänzende ALG2 zahlen bis die Anträge durch sind. Die Beträge gleichen die Ämter dann unter sich aus. Das macht auch Sinn: Für Wohngeld brauchen die Wohngeldämter tw. 4-6 Monate.
    Das ALG2 hätte eigentlich nicht eingestellt werden dürfen. Da war wohl der SB "unwissend". Ich würde einen neuen Antrag stellen, für einen Widerspruch wird es wohl zu spät sein.