§ 1666 und § 1697a ? Verstehe nur Bahnhof. Jugendamt will Termin

  • Hallo zusammen,


    hatte gestern ein Schreiben vom Jugendamt bekommen,und kann absolut nichts damit anfangen :rotwerd weiß nur soviel das ich
    scheinbar das Alleinige bekommen soll.


    Nun steht hier: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich nach dem Kindeswohl auszurichten § 1697a .



    Da uns nun aber der Bericht vom DKSB von Frau S....... vor liegt,und Ihre Akte sehen wir hier eine Kindeswohlgefährdung nach §1666.


    Termin am 09.11.2010 zwecks Übertragung der Alleinsorge(möchte sich mit mir über das Verhalten des KV Unterhalten)


    Seit wann schmeißt das JA mit Paragraphen um sich,so kenne ich das nicht :tuedelue
    und wie am besten geben,denn ich bin im moment Stinke Sauer.

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


    :strahlen Kindermund tut Wahrheit kunt :strahlen

  • Du bist vor einer Woche in's Frauenhaus.
    Der Richter hat Dir das ABR zuerkannt - das war wichtig, damit der Vater die Kinder nicht zu sich holen kann.
    Jetzt wird der Rest auch noch geklärt.
    Der Richter hat (vermutlich) das Jugendamt aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
    Die Stellungnahme des Amts fällt so deutlich aus, dass die Dir sogar schreiben, Du mögest zwecks Übertragung (bzw. der Vorbereitung dazu) vorbeikommen.


    Warum bist Du sauer????

  • Bei dem Paragraphen 1666 geht es um die Kindeswohlgefährdung durch die Eltern oder dritte Personen.
    Das Gericht kann die Gefahren, die von den oben genannten Personen ausgehen, abwenden.
    Das gilt auch dann, wenn die Eltern oder dritte Personen nicht sorgsam mit dem Vermögen des Kindes umgehen

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

  • Du bist vor einer Woche in's Frauenhaus.
    Der Richter hat Dir das ABR zuerkannt - das war wichtig, damit der Vater die Kinder nicht zu sich holen kann.
    Jetzt wird der Rest auch noch geklärt.
    Der Richter hat (vermutlich) das Jugendamt aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
    Die Stellungnahme des Amts fällt so deutlich aus, dass die Dir sogar schreiben, Du mögest zwecks Übertragung (bzw. der Vorbereitung dazu) vorbeikommen.


    Warum bist Du sauer????

    weil ich meine Arbeit aufgeben mußte um mich zu Schütze,(Ex weiß wo ich gearbeitet habe)
    und das Amt mir bezüglich Möbel und Umzug ein Strick durch die Rechnung macht,
    als wenn ich Glücklich über die Situation bin.


    Es macht mich auch Recht Nevös,möchte nicht noch mal was falsches sagen

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


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  • Da kommt so viel wieder hoch... :troest


    Könntest du die Möbel unterstellen?
    Falls ja, klagst du auf Herausgabe und gehst mit zwei/drei Leuten dorthin, packst was du brauchst und nimmst es mit.
    So einfach ist das - in der Theorie.


    Stichwort Umzug: was läuft da schief?


    Hast du das Gefühl, du hättest dem Jugendamt gegenüber etwas falsches gesagt?
    Kannst du dir einen Beistand mitnehmen? oder evtl. morgen mit einer Mitarbeiterin des Frauenhauses nochmal sprechen?

  • Die Möbel die mir zu stehen habe ich bereits,stehen nun im Lager vom Frauenhaus,
    brauche aber eine Küche da Einbauküche in unserem/seinem Haus war(gehört dem Vermieter).
    Der Transport(Lkw und Helfer)wäre auf Hilfe angewiesen.


    Nein ich hab nicht das Gefühl,ich hab was falsches gesagt(problem bin sehr direkt)


    Es kann doch
    nicht sein,das er sich die Frechheit raus nehmen kann,die Kinder immer
    und immer wieder zu verunsichern zu Kränken(habe lang gebraucht das Sie
    wieder vertrauen zu mir hatten,und gestärkt durchs leben gehen,und
    nun?nun geht alles von vorne los! )
    reicht es nicht was Sie Jahrelang
    durch gemacht haben,ich verstehe das ganze System nicht mehr(verstehen
    Sie mich bitte nicht falsch,es geht um meine Kinder,und verärgert mich
    sehr stark),einerseits sagt man es geht um das Wohle der Kinder,und wird
    als Mutter gezwungen,den Kontakt von Kindern und KV nicht zu
    Unterdrücken,aber andererseits dürfen sich Väter alles erlauben,doch was
    ist wenn sich der KV dies selbst zu zu schreiben hat?
    Was soll
    Mutter denn noch alles machen,drüber hinweg gesehen(das er Gewalttätig
    war,und nicht in der Lage ist meine Kinder mit zu Erziehen,da eh kein
    Interesse besteht und Überfordert ist) hab ich bereits,auch wenn ich Ihn
    immer noch nicht traue,doch was mache ich wenn es wirklich zu diesem
    Termin am 04.12 kommt,da ist der B.Umgang nicht mehr,es graut mich
    schon ,wenn ich nur dran denke,gibt es nicht auch noch andere
    Möglichkeiten? Kann man nicht noch etwas länger B.Umgang bekommen?


    Genau dies waren meine Worte :angry

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


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  • also, ich verstehe das schreiben so, dass du die alleinige elterliche sorge bekommen sollst,
    weil das verhalten des vaters kindeswohlgefährdend ist und es keine tragfähige soziale beziehung,
    als voraussetzung für das gemeinsame sorgerecht,
    zwischen euch als eltern gibt...


    bist du darüber sauer :hae:

  • Hey.....
    Du darfst sauer sein und wütend und verletzt und STOLZ!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Du hast nämlich letztendlich gehandelt!


    Der Rest kommt mit der Zeit, abgedroschener Satz, aber da ist schon was wahres dran....
    Kopf hoch und durch!
    Jeanny

  • Wenn die EBK zur Wohnung gehört, dann steht das doch im Mietvertrag, oder?
    Du besorgst dir also den Mietvertrag, legst den dem Amt vor - und dann haben die ihren Nachweis, dass du nicht so einfach die Küche ausbauen darfst...

  • das mit dem Mietsvertrag hab ich garnicht dran gedacht,hab eine Kopie heute beim Amt eingereicht,und siehe da "warum haben Sie das nicht gleich gezeigt"
    :thanks: maschenka.
    trotzdessen verlangen Sie nun von mir,das ich mir mit meinem Sohn,
    seine Schlafcouch teile :hä :kopf ,


    na ja ein Vorteil hat das ganze auch wieder,es wird nicht von Dauer sein,
    habe heute die Zusage bekomme,das ich ab Februar wieder Arbeit habe.
    Freu scheinbar geht nun doch alles wieder aufwärts :sonne

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  • also, ich verstehe das schreiben so, dass du die alleinige elterliche sorge bekommen sollst,
    weil das verhalten des vaters kindeswohlgefährdend ist und es keine tragfähige soziale beziehung,
    als voraussetzung für das gemeinsame sorgerecht,
    zwischen euch als eltern gibt...


    bist du darüber sauer :hae:

    ja da hast du recht.
    Mein Anwalt sagte mir,das Sie Ihm die Sorge entziehen,weil meine Bemühungen Realistischer waren wie seine,
    da er sich kaum Mühe gab,also sehr starkes Disinteresse an den Kindern zeigte.
    :lach ausschlaggebender Punkt(womit ich nie gerechnet habe) meine Direktheit weil ich mich übers System aufgeregt habe(deshalb war ich Sauer)

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


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  • trotzdessen verlangen Sie nun von mir,das ich mir mit meinem Sohn,
    seine Schlafcouch teile :hä :kopf ,

    Geh nochmal mit einem Beistand (möglichst von einer Erwerbsloseninitiative) hin und lass dir das schrifltich geben...
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de
    Oft werden auch Bettgestelle verschenkt - du benötigst dann noch einen Lattenrost und Matratze. (quaka)

  • bitte die sb von der arge bitte ganz höflich die aussage schriftlich in einer ablehnung mit rechtsbehelfsbelehrung in form eines bescheides niederzuschreiben. ansonsten hat ihre aussage keinerlei bestand. mit klarem verstand wird sie dir das auch nicht niederschreiben, weil sonst job verfehlt.


    stelle den antrag schriftlich auf eigenes bett und so weiter und bitte um schnellstmögliche bescheidung. ansonsten muss anwalt daran um sich durchzusetzen.


    ich find das total stark wie du die ganze sache durchziehst. das machst du vollkommen richtig. nutze deine kraft um dich und deine kinder aus der misere heraus zu ziehen und neu durchzustarten. :)

  • Hallo, :winken:


    wer kann mir einen Rat aus eigener Erfahrung geben? Es geht um folgendes: Ich habe eine Tochter, sie ist 3 Jahre und ich habe das alleinige Sorgerecht. Ich habe mit dem Vater die Regelung getroffen, dass er sie alle 14 Tage, jeweils am Mittwoch ca 2 std sehen darf ( dies jedoch nur in meinem Beisein).
    Die Regelung läuft seid 1 jahr, nur hält der Vater sich oft nicht an den Termin, meldet sich entweder gar nicht, sagt aus privaten Gründen ab..... So das schon einige Besuchstage von seiner Seite aus ausgefallen sind..... Nun ist er hinter meinen Rücken zu JA gegangen, ich weiß nicht was er mir Vorwirft? Ich weiß nur das wir jetzt Montag einen gemeinsamen Termin beim JA haben, dort soll der Umgang schriftlich festgehalten werden.
    Ihr müßt dazu wissen, der Vater hat Alkoholprobleme und nimmt auch Drogen ( zumindest vor 1 Jahr), er wird schnell laut u agressiv. Deshalb will ich auch nicht das er seine Tochter allein sieht. Es gab auch schon mehrere Gefährliche Situationen.
    Nun meine Frage: Wer hat Erfahrung mit ähnlicher Situation? Wie kann in meinem Fall eine Umgangregelung aussehen, die für die Kleine tragbar ist? Der Vater will sie eigentlich gar nicht wirklich sehen, ihm geht es nur darum, allen zu zeigen, hey ich bin nach außen der tolle Papa....
    Die kleine hat gar keine Beziehung zu ihm. Mir wäre es am liebsten, wenn er sie gar nicht mehr sehen dürfte, auf Grund seiner Probleme.... Kann mir jemand sagen, wie ein JA in so einem Fall entscheidet? Freue mich über viele Antworten :-)

  • hallo amabella ,
    dieser thread ist ein jahr alt und ich würde dir raten , einen eigenen thread aufzumachen , damit dein anliegen nicht übersehen wird ...


    (geh einfach auf das passende unterforum und erstelle ein neues thema)


    lg rübli

  • Geht es nicht um die §§ 1666 und 1666a BGB?


    1666 wären Eingriffe in die elterliche Sorge und 1666a Maßnahmen, mit denen eine Trennung von den Eltern verbunden wären.


    1697a ist das Kindeswohlprinzip. Dass nur solche Entscheidungen zu treffen sind, die am Kindeswohl orientiert sind.


    Der Kater :brille

  • Geht es nicht um die §§ 1666 und 1666a BGB?


    1666 wären Eingriffe in die elterliche Sorge und 1666a Maßnahmen, mit denen eine Trennung von den Eltern verbunden wären.


    Der Kater :brille



    Die §§ bezogen sich auf die TS und nicht auf Amabella.
    Wir wissen ja das ASR fast unmöglich ist.


    Amabella hat ein Problem wie schon einige andere hier.


    KV nicht Drogen und Alkohol. Das passte nach Trennung und Umgang natürlich nicht.