Hallo zusammen,
hatte gestern ein Schreiben vom Jugendamt bekommen,und kann absolut nichts damit anfangen :rotwerd weiß nur soviel das ich
scheinbar das Alleinige bekommen soll.
Nun steht hier: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich nach dem Kindeswohl auszurichten § 1697a .
Da uns nun aber der Bericht vom DKSB von Frau S....... vor liegt,und Ihre Akte sehen wir hier eine Kindeswohlgefährdung nach §1666.
Termin am 09.11.2010 zwecks Übertragung der Alleinsorge(möchte sich mit mir über das Verhalten des KV Unterhalten)
Seit wann schmeißt das JA mit Paragraphen um sich,so kenne ich das nicht :tuedelue
und wie am besten geben,denn ich bin im moment Stinke Sauer.