... nach der trennung und mit dem auszug meines ex hat er möbel mitgenommen wie zB die gemeinsame küche . un bekomm ich aber keine von der arge ersetzet ... :frag
ARGE hat leistungen verweigert ...
-
-
dann leg widerspruch ein.
Rechtsgrundlage ist der $ 23 (3) SGB II (Erstausstattung). Bei meiner Schwester versuchen sie es auch grade.
-
meinst das hat sinn
-
natürlich hat das Sinn. Und es kostet dich ja nichts, außer entweder Porto ( würde ihc dann per einschreiben machen) oder das Fahrgeld ( dann zur Niderschrift bei der ARGE).
-
weist ich hab zz überall die arschkarte und leb nach dem vogelstraußprinzip...
mmm mal überlegen ob ich den versuch starte ...
aber irgendwie hast du recht die warten nur auf solche wie mich .... -
Das auch. Es sidn aber auch gewöhnlich nur kurz ausgebildete Quereinsteiger. Die bekommen eingetrichtert: Möbel erneuerungen sind vom Regelsatz an zu sparen ( cih vermute, das steht in deinem Ablehnungsbescheid). Das gilt aber nicht für die Fälle des genannten §, udn da fällst du drunter. Wenn du magst, helf cih dir gerne, einen widerspruch zu formulieren, allerdings nicht mehr jetzt.
-
Hallo Polo,
ich sehe das etwas anders.
Dazu wäre erstmal die Frage: Seid Ihr verheiratet? Denn dann müßte der Hausrat (sofern Ihr keinen Ehevertrag habt) nach dem Zugewinnprinzip aufgeteilt werden, und Du müßtest erstmal dann Deine Ansprüche an die Dir zustehenden Dinge geltend machen (notfalls per Anwalt), bevor das der Staat in Leistung tritt.
-
Generell halte ich es für Problematisch, wenn man einfach Haushaltsgegenstände abgibt bei der Trennung.
Beispiel Waschmaschine: Mit Kind hat man darauf eigentlich einen Anspruch darauf, der Ex-Partner der demnächst aber ohne Kind wohnt hat keinen Anspruch... verschenkt man die Waschmaschine nun an den Ex-Partner bekommt man nicht automatisch eine neue vom Amt. Und das finde ich auch richtig.
Mir stellt sich schon die Frage, warum man die Küche abgibt? Und ich denke das Amt stellt sich die gleichen Fragen, ich denke hier wäre es wichtig, Antworten zu finden. Wenn die Küche nachweisslich immer ihm gehört hat, sieht das vielleicht anders aus... dann lohnt sich der Einspruch schon. Wenn man die Küche aber einfach so abgegeben hat, nach dem Motte: Amt zahlt mir ja ne neue, wirds eng...
-
Iceshine
Sie braucht aber jetzt Hilfe und nicht erst in 3 Jahren, wenn gerichtlich durchgeboxt ist, was ihr eigendlich alles zustehen würde.Ich gehe davon aus dass sie ein Kind hat, denn sonst wäre sie nicht hier und somit ist es nochmal wichtiger!
Soll der Staat es sich doch vom Ex holen!
Der hat doch auch alles mitgenommen und nicht an sie und Kind/er gedacht!@ghostbuster
Wir wissen nicht unter welchen Umständen Ex alles hat mitgehen lassen....Vogelstrausspolitik ist das denkbar ungünstigste was du in deiner Situation gerade betreiben solltest!
Ich kenne das Gefühl doch du musst wieder aufstehen und ins Licht schauen...
Mach es wie die Sonnenblume...Wende dein Gesicht der Sonne zu und lass die Schatten hinter dich fallen...
Liebe Grüße
oljamila -
@ghostbuster
Wir wissen nicht unter welchen Umständen Ex alles hat mitgehen lassen....Natürlich wissen wir das nicht, aber genau das ist hier das Problem... das Amt wird genau das wissen wollen, und wenn der Expartner die Küche zu Unrecht mitgenommen hat, wird Polo sich vermutlich zuerst darum kümmern müssen... notfalls per Anwalt und Gericht.
-
zumal mir mein anwalt damals auch sagte er ist in lohn und brot heist kann sowas auch auf kredit kaufen und abzahlen usw. wovon wollen sie sich mit den kindern bitte was neues kaufen.
sein anwalt sah das genauso als er die schrankwand einpacken wollte!
übrignes hey nimm den kopf ausem sand ! arsch rein brust raus! auch wenns schwer ist du schafst das . versprochen es wird besser! also kopf hoch :knuddel
-
Abgesehen davon dass ich gerade eh nen dicken Hals mit schwer roten Flecken bekomme wenn es um Vater Staat geht,finde ich es zum Kotzen dass man sich darum kümmern muss und wie schon geschrieben viel Zeit ins Land streichen kann bis da irgendwas entschieden werden wird...
Ins Land streichen kann....
Ja aber du hast vermutlich leider recht Ghostbuster...
Ich wünschte nur es könnte leichter für sie gehen....
Denn umsonst hat sie ja nicht schon nen Antrag gestellt und in anbetracht der Tatsache, dass sie ein Kind zu Hause hat find ich es eine Schande... -
Hm. also es erschließt sich mir zwar nicht, warum dein mann die küche mitgenommen hat, aber das muss es auch gar nicht.
Ich bin ausgezogen mit gar nichts, obwohl mir alle Möbel in unserem gemeinsamen Hausstand gehörten. ( war allerdings nicht verheiratet).
Aber durch die Trennung gelten die Möbel nicht als Wiederbeschaffung, sondern als Erstausstattung! Leg widerspruch ein! Wenn du die Kinder und keine Küche hast, das geht ja nicht. Deine Möbel sind ja auch nicht kaputt, sondern schlicht nicht mehr da, weil dein Ex sie mitgenommen hat. Es wird sicher schwierig werden, weil die Arge sagen wird, das das ja jeder sagen könnte, aber du wirst am ende zu deinem Recht kommen. Wenn alle stricke reißen, bekommst du aber wenigstens ein darlehen von der ARge um dir eine neue Küche kaufen zu können.
und auch ich kann dir nur raten: die Kopf in den sand steck taktik ist das schlechteste, was du jetzt machen kannst. Werde aktiv, kämpfe für dich und deine kinder, richte dich in deinem neuen leben ein. Es ist nicht immer leicht, das geb ich zu, aber schon für die kinder musst du dich um den ganzen kram kümmern!!
-
Wenn es die "gemeinsame Küche" war - dann mal her mit der Kohle und auf zu ebay oder in das Sozialkaufhaus....
... das die ARGE sich erstmal quer stellt, kann ich schon verstehen - nachdem Motto - einmal neu bitte - kann sich
die Arge heute erstmal nicht leisten. Besorg dir einen Termin bei deinem Sachbearbeiter und schilder ihm die Situation,
vielleicht hilft reden und wenn nicht ein Einspruch.... -
recht hast du lena! Reden hilft!! lol.. hatte ich vergessen.. aber widerspruch einlegen trotzdem, wegen der Frist, die ja eingehalten werden muss! aber ich würde es auch erstmal mit reden versuchen! die Sachbearbeiter in der Arge sind ja auch Menschen! und versuchen eigentlich schon zu helfen, im rahmen ihrer Möglichkeiten!
-
Nein, reden kann nicht mehr wirklich helfen, der Ablehnungsbescheid ist raus, und wird rechtswirksam, wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist. Widerspruch muß sie in jedem Fall einlegen.
-
das hatte ich ja auch geschrieben , rovena, aber man kann ja widerspruch einlegen und trotzdem nochmal drüber reden. Das hilft ungemein, glaub mir... ick weeß wovon ick rede, ick verdien mein Geld bei dem Verein
-
also mit reden, guten Argumenten und lächeln hab ich auch schon viel erreicht und
manchmal hat sich dem SB ja auch nciht alles auf grund der Aktenlage erschlossen und es
geht ein :idee auf -
-
Wenn es rechtens war das dein EX alles mitgenommen hat, dann darf dir die Arge die Erstaustattung nicht verweigern.
In diesem Fall kannst du Widerspruch einlegen.
Allerdings ist die Höhe variabel und es kann sein das es dir nur als Zinsloses Darlehen gewährt wird.