Wie lange kann die ARGE eigentlich Leistungen zurück fordern?

  • Ich glaube das es bis zu 4 Jahre rückwirkend ist. Als Leistungsempfänger hat man ja auch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach §44 zu stellen. So kann es die ARGE selbst auch machen. Von daher schreib den Widerspruch, verweise auch auf die Bescheide und verlang auf jeden Fall eine schriftliche Stellungsnahme von denen mit der Begründung warum der Widerspruch abgelehnt wird (falls es soweit kommen sollte)

  • So wie ich gerade gelesen habe, haben die eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
    Aber ob das stimmt, ist eine andere Sache


    Ist da vielleicht ein neuer Sachbearbeiter, der sich durch alte Akten liest?


    Kopiere die Kontoauszüge und lege diese dem Widerruf bei.

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

  • Hallo,


    das ist nach 12 Monaten verjährt. Bei mir haben die auch versucht anderthalbe Jahre nach Arbeitsaufnahme und Abschied von der Arge Geld zu holen. Es war ein harter Kampf aber ich habe gewonnen. :D


    Keine Ahnungwarum die ausgerechnet ihre Zeit damit verbringen Leute zu belästigen, die keine Leistungen mehr beziehen anstatt sich mit denen zu beschäftigen, die aktuell ihre "Kunden" sind.


    Ein Tipp: Droh mit der Presse, dann klappt es am schnellsten ;)


    Mein dritter Brief ging gleichzeitig an die Arge, die Widerspruchsstelle, die Regionaldirektion, den Chef der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und die Stern TV Redaktion. Alle in der Anrede vertreten, zwei Seiten lang und ziemlich böse :motz::motz: . Drei Tage später war alles geklärt und ich habe mich alle paar Tage über ein neues Entschuldigungsschreiben gefreut. Habe die drei Entschuldigungschreiben von Arge, Regionaldirektion und Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg aufgehoben.


    Viel Erfolg!

  • So wie ich die Sache sehe, ein typischer Fall von Unkenntniss seitens des Sachbearbeiters....


    § 45 Absatz 2 S.1, S.2 SGB X:


    Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.


    Heißt übersetzt:
    Eine Rückforderung von Sozialleistung ist grundsätzlich erstmal ausgeschlossen wen der Betroffene das Geld bereits verwendet/ausgegeben hat. Der Leistungsbezieher kann also grundsätzlich davon ausgehen das die Zahlungen rechtmäßig sind und genießt auch im Falle einer Falschberechnung Vertrauensschutz. scheitern wird die Rückforderung schon an der Tatsache, das es niemand zugetraust werden kann, Rücklagen aus Sozialleitungen zu bilden und sich auf die eventualität einer Rückzahlung wegen Falschberechnung vorzubereiten.


    die einzige ausnehme von dieser regel bietet § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X:


    Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit 1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat, 2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder 3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.


    Mit anderen Worten wenn die Berechnung der leistung willent und wissentlich durch den Antragsteller manipuliert wurde. Aber das ist hier ja wohl nicht der Fall.


    Mit etwas Glück wird die Sache gleich in der Leistungsabteilung ( durch deinen Widerspruch abgebügelt. Ansonsten, unter Berufung auf die obigen Paragraphen erneuten wiederspruch einlegen. Bei sehr verbretterten Sachbearbeitern kann die sache bis vor´s Gericht getrieben werden, allerdings ist dort dann spätestens Schluß.


    Meiner nicht fachlich gestützen und rein laienhaften Meinung kannst du die Sache mit ruhigem gewissen aussitzen.


    Gruß
    Monoko


    der weder Jurist noch sonstwie zur verbindlichen Rechtsberatung berechtigt ist und wie immer nur seine persönliche Meinung und Auffasung der Dinge dargestellt hat.....

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

  • Ok, vorwerfen kann man viel, nur aus einem Vorwurf dann auch die Tatsache nachzuweisen....


    du hast ja die entspr. Unterlagen die das Gegenteil beweisen bzw. den Vorwurf entkräften können.


    Wie geagt ein Vorwurf ist noch lange kein Beweis. Wenn es Spitz auf Knopf kommt ist es an der ARGE diese Behauptung zu untermauern denn die Beweislast liegt nunmal immer nch beim Kläger.


    Und ich bin mir sicher den nachweis das du dich einer rglistitigen Täuschung schuldig gemacht hast, dürfte sehr sehr schwer sein.


    Nochmal, die Prüfungspflicht liegt bei der ARGE, NICHT bei dir. Du hast keine veranlassung die Berechnung nachzuprüfen ( außer vielleicht einer moralischen..) und der behörde die arbeit abzunehmen.


    Selbst im Falle das du einen Fehler beim ausfüllen des NAtrags gemacht hast, müsste erstmal der Nachweis geführt werden, das dies mit Vorsatz und zum zwecke der Täuschung geschah.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)


  • Und genau das wird mir vorgeworfen...


    Wenn Du Dich an den gesetzlichen Bestimmungen gehalten hast, kann Dir keiner etwas vorwerfen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich kann nur noch meine damaligen Einkünfte nachweisen, mehr nicht.


    Reicht in meinen Augen vollkommen aus.


    Die Leistungsbescheide stellen im Grunde genommen keine Urkunde dar, sondern dienen nur der Information über den Sachverhalt der Bewilligung und der damit einhergehenden Zahlung.
    Der eigentliche Vorgang ( im Verwaltungsakt) wird dagegen urkundlich behandelt und verbleibt somit in Gänze bei der zuständigen Behörde.


    Das bedeutet für dich das dort sowohl deine Anträge als auch der Bewilligungsvorgang in Urschrift vorhanden ist und somit auch der Berechnungsweg nachvollziehbar ist. Ergeben sich Diskrepanzen können die Urkunden ( Akten) jederzeit nachgeprüft werden.


    Offenbar hat sich hier ein SB entweder nicht die Mühe gemacht den gesamten Vorgang anzufordern, oder es sind Nachweise verlorengegangen, was m.W.n gar nicht so selten ist.


    Wichtig ist, das du über die Gehaltsabrechnung verfügst, damit kannst du nachweisen das der Fehler entweder durch eine falsche/ unwillentliche Übertragung der Angaben geschah oder schlicht bei der Berechnung seitens der ARGE Fehler gemacht wurden.


    Mögl. könntest du bei deiner Bank auch noch einen Saldenauszug für die fragliche Zeit anfordern, daraus ist dann zumindest erkennbar, in welcher Höhe welche Beträge geflossen sind. Ob Eein detailierter Kontobericht auch machbar ist hängt von der Bank ab. MAnche Banken erstellen auch noch nach zehn Jahren Detailauszüge, allerdings meistens für ziemlich happige Gebühren.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

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  • Genau so ein Ärger hab ich vor ca. 4 Jahren auch gehabt, als ich aufstockend Harz4 bekommen habe. Die wollten auch Rückwirkend Geld von mir, obwohl ich JEDEN Monat meine Abrechnung plus Kontoauszüge vorgelegt hatte.


    Die Begründung war damals, da der Einkommenszufluss nicht regelmäßig war z.B. am ersten jeden Monats, sondern auch mal schon am 31. auf dem Konto war. Somit hätte ich lt. Denen eine Überbezahlung erhalten und zuviele Leistungen erhalten. :radab


    Gerade dieses Zuflussprinzip ist sowas von daneben und ist mit viel Ausdauer und Kampf nur zu bewälltigen. Ich musste damals auch Anwalt und Presse einschalten, damit ich zu meinem Recht kam. Gerade weil es schon fast 2 Jahre später war.



    Schau mal ob dir das hier weiter hilft http://hartz.info/index.php?topic=340


    Tolles Forum, die haben mir auch schon sehr viel geholfen. Kann ich nur empfehlen :daumen

    LG
    Silke :wink

    Wer mit Menschen spielt, sollte Sie nicht unterschätzen, ......denn, wer den Teufel in Ihnen weckt,
    sollte das Feuer beherrschen.... Menschen die oft verletzt wurden, sind Gefährlich, .....weil Sie wissen, wie man überlebt !!!

  • kenn ich zugut.das ist eine masche die die gerne machen um an gelder zu kommen.nach einer bestimmten zeit denken die das die leute da keine ahnung mehr von haben und es einfach bezahlen.genauso wie die leute zu maßnahmen geschickt werden wo ein bestimmter prozentsatz dann kein bock hat (beiträge gekürzt).
    glaube ma das ist alles berechnet.von mir wollen die die zinsen vom sparbuch haben....wie war das 150 euro pro lebensjahr???da bin ich drunter gewesen und ma wieder einen widerspruch mit drohung zur rechtsberatung und anschließend anwalt wenn kein ordnungsgemäße berechnung/bearbeitung durchgeführt wird.von mir haben die noch nie was bekommen,verarschen kann ich mich auch alleine.



    wenn der sb zu "dumm" is net schlimm.aber wehe die arbeitslosen machen fehler,dann is man gleich ein betrüger und macht sich strafbar.


    "dummheit schützt vor strafe nicht."...gilt halt doch nicht für jeden :wow