Beiträge von Birka77

    Stufe 1? :blume Glückwunsch


    :tuschel Glück hatte er trotzdem

    Klar hatte er trotzdem Glück, aber wegen evtl 20 Euro mehr im Monat wollte ich keinen Vergleich risikieren, bei dem ich selber Anwalts- und hälftige Gerichtskosten hätte tragen müssen. Es hätte verdammt lange gedauert bis die sich wieder amortisiert hätten. Eigentlich hat er so auch die größere finanzielle A... karte gezogen. PKH bekommt keiner von uns und selbst wenn er rechtsschutzversichert in Familiendingen sein sollte, kleben ihm jetzt meine kosten an der Hacke.

    Vielen Dank für die Daumen. Er hat mit Pauken und Trompeten verloren.Da ich "nur" den Mindestunterhalt gefordert habe, gab es noch nicht einmal einen Vergleich. In ihrem dritten Satz sagte die Richterin bereits, dass sie in einer ersten Berechnung ebenfalls auf Stufe 1 der 'Düsseldorfer Tabelle kommt. Sie rechnete dann noch den Dienstwagenvorteil hoch, entzog ihm die weiteren 5 % berufsbedingte Kosten etc. Die Gegenseite versuchte dann noch 25 Minuten sich da irgendwie rauszureden aber die Richterin wurde immer nur ungehaltenener.


    Ohne, dass mein Anwalt den Antrag auf Anerkennung gestellt hat, tat die Richterin dies bereits und fragte dann nur noch in unsere Richtung "Sie beantragen doch die Anerkennung, oder" und BÄM das wars dann. Erträgt jetzt für seine Doofaktion auch noch die Prozess und Anwaltskosten. Selbst schuld.


    Ich hoffe das war es jetzt erst mal.


    Liebe Grüße

    Hallo, ich kram den Post nochmal hoch.


    In zwei Stunden ist es soweit und nach ewigen hin und her der Rechtsanwälte auf postalischem Weg, ist heute die erste Verhandlung ung Gütetermin oder so.


    Die Lage hat sich zugespitzt. Er argumentiert in jedem neuen Schreiben neu. Der letzte Stand ist, dass er mir ein horrendes Einkommen andichtet, damit er nicht mehr zahlen muss (schön, wenn ich so viel verdienen würde wie er behauptet). Mein Anwalt musste ihn auch bereits an seine Wahrheitspflicht erinnern, weil er plötzlich behauptet seine Frau habe gar kein Einkommen und deswegen muss er die verdammte 700 Euro Krippe allein und Unterhalt für sie zahlen. Das Kind (von denen) wurde im Januar geboren und sie erhält mindestens Mutterschaftgeld und vermutlich ordentlich, wenn nicht den höchstsatz Elterngeld.


    Ich frage mich was das alles soll. Will er Zeit schinden? Chaos stiften? Ich blick da nicht durch. Sein Anwalt rechnet den Unterhalt höchst offensichtlich schön. Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro und vier Unterhaltspflichtigen kommt er zuletzt auf 47 Euro monatlichen Unterhalt für meinen Sohn, wobei sogar seine Ehefrau vorrangig behandelt wird.


    Mir ist total mulmig, weil ich eh noch nie vor Gericht war. Ich möchte keinen Vergleich, sondern ich möchte, dass er weiter für den Mindestunterhalt aufkommt und (auch wenn es sich böse anhört) ich möchte, dass er die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat.


    Mal sehen was dabei heute raus kommt. Drückt mir die Daumen!

    Vor allem bei dem was sie verdient. Den Kredit für den Umbau der gemeinsam bewohnte Wohnung, die aber nicht ihm sondern seinen Eltern gehört, bezahlt er ja auch alleine. Das stinkt alles zum Hmmel. Und der Irrwitz ist, unter bestimmten Bedingungen kann der die Krippenkosten tatsächlich (zumindest hälftig) nehmen um das Nettoeinkommen zu bereinigen.


    Der Kerl tut echt alles um sein erstes Kind (das er nicht gesehen hat seit es ein Jahr als ist) nun auch noch finanziell los zu werden :wand


    Alle Männer die ich kenne schütteln nur den Kopf, weil die Situation in der Regel eine andere ist. Väter kämpfen um den Kontakt zu ihren Kindern... Ich hoffe der Richter oder die Richterin bemerkt auch was das für eine Nummer ist.

    Danke euch, abgeblich muss er auch die 700 Euro für die Öko Privatkrippe im Monat (mehr als doppelt so teuer wie der städtische Höchstbeitrag) alleine tragen, weil seine Frau das finanziell nicht kann. Er versucht gerade alles aber mein Anwalt meinte auch, dass das alles sehr brüchig zurechtkonstruiert ist. Ich bin auf jeden Fall froh, dass mein Anwalt mich bei diesem geringen Streitwert überhaupt vertritt.


    Und es geht nicht wirklich darum ob es sich rechnet *seufz* sondern um das Recht meines Kindes und auch ein bisserl ums Prinzip.

    Hier mal ein kurzes Update. Nachdem die Anwälte sich nun ausgetauscht haben, geht es jetzt vors Gericht.


    Der Gegnerische Anwalt hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass wir eine Umgangsklage nicht gewinnen würden. KV sträubt sich mit Händen und Füßen dagegen sein Kind zu treffen und auch den Mindestunterhalt zu zahlen. (Die Löschen Taste funktioniert aber leider nicht bei Kindern) Angeblich gibt es einen hohen Kredit aus 2006, von dem ich nichts weiß (monatliche Zahlung 1000€). Getrennt haben wir uns das erste Mal im Juli 2006 zwei Tage vor Bekanntwerden der Schwangerschaft. Nach Rettungsversuch endgültig Ende 2006. Für ihn also noch genug Zeit Kredite aufzunehmen.


    Ich könnte würgen. Der errechnetet Geburtstermins seines 3. Kindes (des zweiten mit seiner Frau) ist Mitte Februar und er hängt sich wegen 50 Euro im Monat, die bis zum Mindestunterhalt fehlen lieber in einen Gerichtsprozess. Natürlich möchte er jetzt auch wissen was ich verdiene... Örks. Aber der RA sagt, solange es nicht mehr als das Doppelte ist was er verdient, wäre es nicht relevant...

    spar dir die Kohle für diesen Nebenkriegsschauplatz


    Meinst du ich soll das dem Anwalt gegenüber unerwähnt lassen und ihm einfach die geforderten Infos schicken oder wie? Ich hab so gar keine Ahnung von rechtlichen Auseinandersetzungen (zum Glück bisher). Mir ist klar, dass je mehr Fässer ich auf mache, desto teurer wird das Ganze aber er fährt ja scheinbar auch alle Geschütze auf...


    Eigentlich spiele ich mit dem Gedanken eine "Kennenlernklage" (analog zur Umgangsklage aber mindestens einmalig) dran zu hängen, weil meinem Sohn das schon sehr lange sehr wichtig ist (wurde auch von Kinderpsychologen begutachtet). Ich weiß, dass das den Streitwert erhöht, aber wenn man schon mal vor Gericht zieht...


    Ich frag den Anwalt auf jeden Fall heute Abend mal zu seiner Meinung und auch was das dann je nach Konstellation kosten würde und vor allem wir groß die Chance ist, dass idealerweise der KV den Großteil der Kosten trägt und ich maximal die Hälfte.


    Kennt sich hier auch zufällig jemand mit Verfahrenskostenhilfe für Minderjährige aus (ich würde keine bekommen...)? Falls ich VKH beantrage und in Vorschuss gehen muss, muss der Vater als anderer Unterhaltspflichtiger ebenfalls in Vorschuss gehen? (Vielleicht auch eine dumme Idee, könnte aber ja sein)

    Liebe EvaIliCas,


    wie gesagt, ich bin selber Naturwissenschaftlerin und arbeite in der Chemiebranche. Der Bachelor on top, reißt nicht genug um den Aufwand zu rechtfertigen. Ich fände es schade, so viele Jahre Arbeit zu investieren und am Ende stehst du genau da, wo du vorher auch warst. Wäre nicht eher die Ausbildung zum Chemotechniker interessant? Wo kommst du her und wie mobil bist du (Gerne per PN)?

    Hallo,


    ich würde das mit den Jobassichten mit einem Bachelor in Naturwissenschaften noch einmal stark hinterfragen. Woher hast du die Info, dass es damit Einstiegsmöglichkeiten gibt? Du wirst immer mit ausgebildeten Laboranten konkurrieren, die in der Ausbildung erfahrungsgemäß mehr Praxiserfahrung gesammelt haben als jemand der studiert. Für akademische/forschende Jobs ist sogar die Promotion obligatorisch. Ich bin in dieser Branche und würde behaupten, dass du sehr viel Zeit und Mühe, Blut und Tränen investieren würdest aber gegen null Aussichten auf Gewinn hättest.
    Wäre eine Ausbildung in diesem Bereich nicht auch interessant und leichter zu organisieren?


    LG Birka

    Hallo,


    hier noch mal ein Zwischenstand. Morgen ist zum Glück der Termin beim Anwalt (und ich bin sehr froh, dass ich schon einen habe). Die Beiständin rudert hilflos zurück und gibt dem KV recht. Mittlwerweile habe ich herausgefunden, dass die Krippe auch noch eine private Einrichtung ist und mehr als doppelt so teuer wie der maximale Elternbeitrag in einer über die Stadt vermittelten Krippe.


    Ich habe dem KV mitgeteilt, dass ich den Versuch eines Titels so nicht akzeptiere und einen Rechtsanwalt aufsuchen werde. Außerdem, dass seinem Sohn nach wie vor sehr wichtig ist seinen Vater kennen zu lernen.


    Daraufhin bekam ich eine gepfefferte Antwort (die erste Reaktion seit 2013 seinerseit auf einen Kontaktversuch meinerseits).
    Darin erklärt er, dass seine Berechnung durch einen Anwalt korrekt ist, ich mich erstmal über Unterhalt schlau machen soll und falls ich versuchen würde zu klagen er das von seinem Anwalt wegen Mutwilligkeit abschmettern lassen würde. Er hätte ja schließlich tituliert was das JA wollte, solange bis das dritte Kind kommt zumindest. Ich solle das dann doch in zwei Jahren neu berechnen lassen.


    Außerdem (und das hat mich echt getroffen, weil er seinen Sohn nicht mehr gesehen hat seit er ein Jahr als ist, meine Kontaktversuche und die seines Sohnes vollständig ignoriert hat usw.) fordert er eine vollständige Offenlegung nach BGB über die Verhältnisse von mir und meinem Kind, Schulzeugnisse, Gesundheitsberichte, Verwendung von Geldgeschenken (also er oder seine Familie hat nie eines gemacht), Aufethalt, persönliche Lebenssituation und zwei aktuelle Fotos. (haha)


    Das macht Bauchweh. Aber mürbe machen lassen will ich mich auch nicht...

    Die Differenz lohnt in meinen Augen eine Auseinandersetzung. Berechnet wurden von der Beiständin 309 Euro (was auch hätte mehr sein können wegen der Krippenkosten), er will bei drei Unterhaltsberechtigten 248 Euro zahlen. Mit 309 und dynamischen titel hätte ich leben können aber das andere ist frech.


    Meiner Meinung nach hätte die Beiständin schon diese Krippenkosten nicht in die Bereinigung des Nettos anrechnen dürfen. Und ich fürchte die Beiständin hat sich keine Fachkundige Hilfe geholt.


    Ich denke ich werde die 500 Euro investieren und in den Ring steigen. Mal schauen ob ich einen Anwalt finde, der mich bei reltativ geringem Streitwert vertritt. Ich hab da eigetnlich gar keinen Bock drauf aber ich will es nicht akzeptieren, dass er ein gemeinsam geplantes Kind vollständig ignoriert und nun auch noch um seinen Unterhalt bringen möchte. Am liebsten würde ich noch eine Umgangsklage dazu buchen. Sein Sohn würde ihn so gerne einfach nur mal kennen lernen... keine Chance.

    Kleines Update,


    habe gerade mit meiner ziemlich hilflosen Besitandschaft telefoniert und sie gestand ein, dass sie solche Fälle, wo ein Vater einfach etwas anderes tituliert als abgesprochen nicht kennt. Sie riet mir von sich aus dazu einen Anwalt aufzusuchen und mich zumindest beraten zu lassen. Dann kann ich ihr Bescheid geben wie ich weiter verfahre. Ich soll sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, denn dieses Wissen, das ich erstreite, könne sie ja auch für die Beratung anderer Elternteile nutzen :rolleyes2:


    Mir ist noch aufgefallen, dass der Absatz für den Unterhalt einen statischen Unterhalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres tituliert, der außerdem noch weit unter dem Mindestunterhalt liegt. Ich vermute, dass ich dies per Rechtsanwalt zumindest geändert kriegen sollte, oder? Hat da jemand Erfahrungswerte?
    Er hat sich laut Beistandschaft Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gesucht, der dann einfach ihre Berechnung der Verteilungsmasse auf drei Kinder verteilt hat. Eine Mängelfallberechnung insbesondere in Bezug auf die oben genannten Krippenkosten sowie des niedrigeren Selbstbehaltes durch Zusammenleben in einer neuen Ehe hat nicht stattgefunden.


    Ich wäre vor einem Besuch beim Rechtsanwalt echt glücklich, wenn mir noch jemand eine Einschätzung der Lage geben könnte. Ich kann doch nicht die einzige mit so einem Ex sein, oder? :motz: :kotz :wand


    Vielen Dank!

    Genau das mit den Betreuungskosten kommt mir auch komisch vor. Der Beiständin war das deutlich zu kompliziert, fürchte ich. Sobald die Betreuungskosten nicht mehr angerechnet werde ist er auch weiterhin mit mindestens 100% leistungsfähig (vor allem, wenn dann während der Elternzeit mit Nr. 2 kein Krippenplatz mehr erforderlich ist).


    Meine monatlichen Betreunngskosten in Höhe von 600 Euro darf ich laut Beiständin auch nicht als Mehrbedarf hälftig von ihm fordern...


    Und wieso ist der Selbstbehalt 1.180€? Der ist doch eigentlich 1.080€, oder?

    Hallo,


    vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an mich. Nachdem es in den letzten Jahren mit dem Unterhalt soweit geklappt hat, dafür aber null Kontakt zwischen Kind und Vater gab (zuletzt gesehen als Kind 1 Jahr alt war), wird es jetzt richtig kompliziert. Zumindest für mich.


    Im Juli diesen Jahres wurde der Unterhalt nicht wie erwartet überwiesen. Da es keinen Titel gab, bin ich zum Jugendamt gegangen und habe eine Beistandschaft eingerichtet, Der Unterhalt kam dann doch Ende Juli und danach wieder pünktlich. Der KV hat den ganzen Prozess sehr in die Länge gezogen (vielleicht auch die Zeit genutzt die Steuerklasse zu ändern oder was auch immer) und hat versucht sein Einkommen zu drücken wo es nur ging. Er hat auch versucht mir einen neuen Kredit für seinen Umbau in Höhe von 1000 Euro unterzujubeln).


    Heute kam dann endlich der (dynamisierte) Titel und ich bin stinksauer. Nachdem er durch die Beistandschaft auf 105% berechnet wurde (was noch nett ist), will er laut Titel den Unterhalt ab Februar 2017 mangels Leistungsfähigkeit (noch ein Kind) auf 248 Euro senken, dauerhaft und den Unterhalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristen. Abgesehen davon, dass das Geburtsdatum in diesem Titel vollkommen falsch ist (nur der Monat stimmt, Tag und Jahr falsch) möchte ich das so nicht stehen lassen und brauche jetzt Berechnungsprofis um zu wissen was die nächsten Schritte sein könnten, nochmal Beistandschaft oder Gericht.


    Hier die Rahmendaten:
    Er verheiratet, beide berufstätig (sie vollzeit Bank), leben im Haus seiner Eltern, eine Tochter (zwei Jahre). Im Februar kommt wohl noch eins.
    Gemeinsamer Sohn, unehelich, 9 Jahre alt


    Untitulierter Unterhalt bis Juli 16 291€ (Zahlbetrag)
    Berechnung der Beistandschaft (gerundet):
    Nettoeinkommen 29.728
    12 Monate 2.477
    Dienstwagen abz. 353
    Eigenanteil Dienstw. zuzügl. 91
    Steuererstattung zuzügl. 79
    Betreuung Kind (hälftig) abz. 350


    Bereinigtes Netto 1.837 2. Stufe/2 Unterhaltberechtigte Personen


    Selbstbehalt 1.180
    Verteilungsmasse 657
    Kind 1 (meins) 309
    Kind 2 240


    Meine Fragen:
    Kann er da einfach Dinge im Titel dazuschreiben lassen?
    Ist der Titel mit dem falschen Geburtsdatum überhaupt gültig?
    Ist die zeitliche Begrenzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres rechtens?
    Darf er die Kinderbetreuungskosten anrechnen, wenn die mitbetreuenden Großeltern im Haus wohnen und einer der beiden in der nächsten Zeit in Elternzeit zu Hause sein sollte? Sind doch dann keine berufsermöglichenden Ausgaben, oder?


    Reicht es da noch einmal mit der (relativ tranigen) Beistandschaft noch einmal dran zu gehen oder sind ggf. härtere Maßnahmen angebracht?


    Ich bekomme keine Prozesskostenhilfe, und bin nicht auf diese Euros angewiesen aber es geht mir ums Prinzip, von daher bin ich bereit weitere Schritte einzuleiten. Was könnte das so kosten?


    Falls noch Informationen fehlen, liefere ich die gerne nach. Ich wäre echt dankbar um die Meinung von jemandem, der sich mit der Thematik schon auskennt.


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Birka

    Das habe ich für meine Kids auch... bin aber bei dem Weg auch auf mein Handy angewiesen, da ich ja nicht immer vor Ort sprich in meinem Büro bin. Sprich ich bekomme alles andere, was mich über mein Handy kontaktiert unweigerlich nebenbei mit, auch wenn ich nicht in die Tiefe gehen muss. Mit der bisherigen Selektion, dass unsere Teamassitenz eine SMS schreibt, wenn was mit den Kindern ist, läuft es ganz gut. Ich bekomme auch bei "dienstlicher Unabkömmlichkeit", sie selektiert da auch wirklich fantastisch die tatsächlichen Notfälle, eine SMS von ihr. Aber geht das nicht eleganter, wenn ja, wie? Wie machst du das, Birka? Kannst du mir gerne auch per PN schreiben.
    Beim Anruf meines Vaters heute bin ich ran gegangen, weil er sonst nie über sein Handy anruft und ich das Schlimmste befürchtete... aber vielleicht sollte ich da auch einen Notfallplan ähnlich dem für die Kinder entwickeln, den dann mit meinen Eltern besprechen und dann vielleicht die Rufnummer wechseln 8-) .

    Die Selektion ist relativ einfach. Das private Handy ist lautlos irgendwo in meiner Tasche. Anrufe werden mir durch kurze Vibration und Anzeige der Anrufer-ID auf meinem Fitbit(armband) angezeigt. In dem Moment kann ich entscheiden ob ich mich kurz aus dem Meeting etc. entschuldige um dran zu gehen oder bei nächster Gelegenheit zurückrufe oder es auch einfach zu ignorieren. So muss ich gar nicht erst das Handy zücken. Wichtige (im Sinne von lebenswichtig) Nachrichten kommen eh wenn dann als Anruf und nicht per Whatsapp, SMS, Facebookmessenger etc. Wenn die Nummer der Schule erscheint ist bei mir Alarmstufe rot. Mein Arbeitgeber ist zum Glück auch so familienfreundlich, dass da immer jeder Verständnis für hat.
    Die Notfallnummern sind allen klar in ihrer Abfolge (habe sie auf diversen Zetteln in Schule und OGS auch genau so gekennzeichnet). Zuerst: privates Handy, dort nicht erreichbar: Diensthandy, und als letztes das Festnetztelefon im Büro wo Kollegen dran gehen, die mich zur Not auch aus einem Meeting holen kommen. Aber eigentlich habe ich mindestens eins der Handys auch immer bei mir.

    off Topic @ Birka:


    Danke Bap,


    du hast natürlich Recht mit deinen Aussagen. Ich habe das oben Genannte sogar schriftlich. Ich bin einfachzu nett und hoffe immernoch auf ein Wunder. Das Schöne ist, dass ein Bild seiner kleinen Tochter neben dem unseres Sohnes hängt und die anderthalbjährige Tochter sicher bald anfangen wird ihre Eltern und Großeltern zu fragen wer der Junge ist. In neun Jahren kam der Unterhalt brav jeden Monat. Wer weiß, vielleicht ist es nur verspätet (es ist schießlich erst der 03.) Sollte der Unterhalt nicht kommen, starte ich noch diesen Monat die Titulierung....


    LG

    Hallo,


    ich nehme mir raus sowohl im beruflichen Leben als auch im privaten nicht erreichbar zu sein. Ich muss nicht auf jede private Whatsapp sofort antworten und ich muss mein Diensthandy nicht mit in die Mittagspause oder in den Urlaub nehmen.
    Ich muss auch nicht an mein privates Handy gehen wenn es klingelt.


    Die Schule, die Nachmittagsbetreuung, mein Sohn selbst und meine Mutter kennen alle Wege mich auch auf der Arbeit und jederzeit zu erreichen. Und alle wissen, dass das die Notfalloption ist. Das wird in der Regel akzeptiert. Eine Zeit lang hat der Freund meines Sohnes mich häufiger angerufen als mein Sohn selbst (auf der Arbeit, teilweise sechs, sieben Mal hintereinander wenn ich nicht dran ging und auch sehr unschön mitten in Meetings oder Vorträgen die ich gehalten habe). Dem habe ich mit einer klaren Ansage einen Riegel vorgeschoben. Einmal probieren reicht, gehe ich nicht dran, melde ich mich zurück wenn es MIR passt.


    Ja und ich gestehe ich schaue auch schon mal am Wochenende oder Abends in meine beruflichen Mails aber das kommt wirklich selten vor und auch nur auf ein Minimum beschränkt.


    Lass dich nicht fremdbestimmen :-)