Beiträge von Monoko

    Hi denen ihre Verwaltungsvorschriften,
    na da hast du rs ja offensichtlich mit einem ähnlichen Musterexemplar von "Pädagogin" zu tun wie wir.....


    Ich kann dir nur eines raten, nicht Bange machen lassen! Lehrer/Schulleiter denen ihre Verwaltungsvorschriften und selbstgestrickten Ansichten über das Neutralitätsgebot und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder geht, dürfen nicht damit rechnen, dass ihnen Respekt entgegen gebracht wird.


    Kurz gesagt , höflich ( nicht unterwürfig) aber bestimmt auf eine Klärung drängen und vorallem nicht auf faule Kompromisse ( a la " na ja wir warten dann mal ab... sie wollen ja sowieso umziehen), dass heisst nämlich im Klartext : Wir wollen uns nicht damit abgeben und ignorieren den Kurzen bis sich die Sache von selbst klärt.
    Was das für das Kind bedeutet brauche ich ja wohl nicht weiter zu erläutern.


    Spätestens seit es bei uns diese Theater gab, weiß ich wie verkrustet und stumpfsinnig unser staatliches Schulsystem ist/sein kann. Beamtenmentalität, Pauschalisierung, Massaenabfütterung stehen vor den individuellen Bedürfnissen der Kinder. Hauptsache, es herrscht Ruhe und der Lehrplan wird eingehalten. Außerdem hat man ja nicht umsonst jahrelang studiert, was erlauben sich diese Menschen (Eltern) eigentlich sich in Dinge einzumischen, von denen sie keine Ahnung haben ( Pädagogik, Didaktik).....


    Anyway, dein Kurzer ist wichtiger als jeder Lehrplan. das solltest du in dem anstehenden Gespräch klar und deutlich darstellen.


    Gruß
    Monoko

    Unser "Kleiner" (9) hat mich damals :rolleyes2: fast vom Fleck weg vereinahmt. Bei unserem älteren Sohn (13) dauerte es etwas länger, bis er sich mit der neuen Situation anfreundete, Allerdings ist er sowieso eher introvertiert und sieht sich die Menschen mit denen er es zu tun hat sehr genau an, bevor er eine engere "Beziehung" eingeht.
    Nach nunmehr fast 5 Jahren Zusammenleben kann ich aber keinen Unterschied zu einer "normalen" Familie feststellen, im Gegenteil.


    Gruß
    Monoko

    Unser Kurzer (9) besucht seit einigen Wochen eine Montessori-Schule ( nachdem es auf der "staatlichen " einen sehr unangenehmen Vorfall gegeben hat).


    Ich war anfangs ziemlich skeptisch in Bezug auf die Unterrichtsmethodik, insbesonderer was das sog. neigungsbasierte Lernen angeht, bin inzw. aber zu einer anderen Überzeugung gekommen.


    Der Junge ist innerhalb kurzer Zeit dermaßen engagiert bei der Sache und zeigt ein wesentlich größeres Interesse auch an Dingen die ihn vorher nicht oder nur am Rande interessiert haben, das meine Frau und ich schon gar nicht mehr nachkommen ihm seine Fragen zu beantworten und seinen Wissensdurst zu stillen.


    Kurz gesagt, der Knoten ist geplatzt. Woran dies nun genau liegt ist schwer zu sagen. Ich nehme an. dass es wohl zum Teil der verminderte Leistungsdruck und das fehlenden Konkurrenzdenken in den Gruppen ist.


    Die Entscheidung ob nun staatliche Regelschule oder "reformpädagogisch" orientierte Privatschule sollte auf jeden Fall in erster Linie danach getroffen werden, was dem Knd gut tut bzw. wo es auf lange Sicht die größeren persönlichen Erfolge erzielt und letzteres ist nicht nur notenabhängig, sondern bemisst sich auch in der Entwicklung der Persönlichkeit.


    In unserm Fall hat sich sehr schnell die positive Seite der Entscheidung herausgestellt ( auch wenn es für mich eine ziemliche Umstellung in meiner Denkweise bedeutete) und somit wird der als Übergangslösung gedachte Abstecher nun, nicht zuletzt auf Wunsch unsere Kurzen, zum dauerhaften Zusatnd.


    Gruß
    Monoko

    jep, kann es und wird es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch tun.
    Frag mich jetzt nicht nach dem genauen Paragraphen, aber es gibt eine Bestimmung die besagt, dass ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine drohende Arbeitslosigkeit durch alle geeigneten Maßnahmen zu vermeiden. Dazu gehören u.A die Meldepflicht bereits bei Bekanntwerden der bevorstehenden Kündigung und eben auch eine evtl. arbeitsgerichtlicher Klage zur Erhaltung des Arbeitsplatzes.


    Bei befristeten Arbeitsverträgen ist der Arbeitnehmer dadurch auch verpflichtet, sich bereits vor Ende des Vertrages um eine neue Beschäftigung zu kümmern bzw. eine Verlängerung des Vertrages aus eigener Initiative anzustossen. Erst wenn alle diese Maßnahmen ergriffen wurden und es trotzdem nicht zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommt ( egal ob im alten Vertrag oder bei einer neuen Stelle) kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit nicht mutwillig herbeigeführt hat und somit die in diesem Fall vorgesehenen Sperrfristen für ALG I nicht greifen.


    Aufgrund dieser ( in meinen Augen ziemlich hahnebüchenen Vorschrift) sind die Prozesse bei Arbeitsgerichten in den letzten 10 Jahren rapide angestiegen.


    Gruß
    Monoko

    Also wenn ich mir die angeführten Begründungen der KK ( hab´s nur auszugsweise quergelesen ) richtig verstehe sin die wohl grade bei Diagnosen aus dem psychomatische Bereich ( z.B. Burn-Out sehr zurückhaltend geworden, da wohl der standpunkt vorherrscht das solche Erkrankungen nicht stichhaltig diagnostizierbar sind und somit die antragsteller u.U. Gefälligkeitsdiagnosen vorweisen würden.


    ( Nicht das Ich DIR das unterstellen wollte...).


    ES könnte darauf hinauslaufen, das sie ( die KK) eine konkrete organische Erkrankung "sehen" wollen. Unter diesem aspekt wäre es wohl besser das BOS etwas hinten an zustellen und stattdessen eher in den organischen Bereich zu gehen. Hast du evntl Migräne, Rückenprobleme o.ä. das ist immer gut für Kuranträge, MAgen geht evtl auch aber als Basis für eine MKK ..


    Wie gesagt eine stichhaltige und belegbare Diagnose ( muss ja nicht unbedingt der eigentliche Grund sein) ist immer von Vorteil.


    Eine Bekannte von mir hat etliche Jahre versucht mit Ysmptomatiken aus dem psychosomatischen Bereich eine Kur zu bekommen, erst als ihre Ärztin den Kurantrag mit den ( eigentlcih harmlosen) herzrhythmus- Störungen
    begründete, hat´s geklappt.


    Gruß
    Monoko

    Offenbar hat sich die Genehmigungspraxis bei den Kassen in letzter Zeit geändert:


    Kassen genehmigen weniger Mutter-Kind-Kuren


    Mutter-Kind-Kuren in Sachsen hoch im Kurs - Kassen befürchten Missbrauch als Urlaub


    Weniger Kuren für Mütter mit Kindern genehmigt


    um nur mal drei Artikel aus den letzten 6 Monaten zu nennen (Google-News Suchergebins)


    danach könnte es also schwierig werden erst recht vorfristig.


    Also gute Vorbereitung und eine noch bessere Begründung sind anzuraten.


    Gruß
    Monoko

    Ist nur eine wage Vermutung, aber bei dem verhalten deines Sohnes könnte es sich auf eine Kompenstaionsstörung bzw Übersprungreaktion auf psychischen Stress handeln.
    Möglicherweise ausgelöst durch veränderungen in seinem Umfeld.
    Aht sich irgendetwas in eurem tagesaublauf verändert, oder stellen sich ihm neue Anforderungen/Aufgaben?
    Forderst du (vlt. auch unbewust) mehr Leistung von Ihm?


    Ich denke es wäre sinnvoll, diese Symptomatik ( die nicht selten zu beobachten ist auch im Hinblick auf den Autismusverdacht mit einem (euren) Kinderpsychologen zu besprechen.


    Von dem was mir dazu bekannt ist, glaube ich nicht das es sich um "normale Bockigkeit bzw. Machtkämpfe" handelt.


    Gruß
    Monoko

    Das Problem, das ich hier sehe ist, das du noch in Lohn und Brot bist. Umschulungen/ Weiterbildungen laufen aber unter dem Begriff "Wiedereingliederung", was in der Praxis bedeutet, die Maßnahme wird in der Regel nur gewährt, wenn du bereits arbeitslos bist ( mindestens 12 Monate glaube ich) und du verbrieft in deinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kannst.


    Da Wiedereingliederungsmittel in den letzten Jahren immer weiter reduziert wurden, haben sich die Arbeitsagenturen daraus verlegt zunächst immer auf medizinische Rehamaßnahmen zu verweisen ( klar zahlen ja die gKK), ist dann der Patient nach 2-3 Jahren erfolgloser Bahandlungenaustherapiert ( was grade bei Verschleiß häufig der Fall ist), kommt die nächste Stufe- der "Kunde" wird als schwer vermittelbar eingestuft. Dadurch kann man dann erreichen, das Berufunfähigkeitsrente beantragt werden soll und ist den Betreffenden los bzw. setzt ihn als Aufstocker auf Hartz4 ( BUR ist den meisten Fällen ein Witz von 300-400 € im Höchstfall wenn nicht eine private Zusatzversichrung besteht). Sehr beliebt ist auch der Weg über die Amtsärzte, die dann möglicherweise gleich eine Arbeitsunfähigkeit attestieren un den Rentenantrag quasi schon in der Schublade haben.


    Wie gesagt, Umschulungen zu bekommen ist heutzutage wie den italienisvhen Lottiojackpot zu knacken ( Chance 1:623 Mio).


    Ich habe in der Verwandschaft/ Bekanntschaft mehrre Personen ( überwiegend aus Pflegeberufen) sie sich seit Jahren mit den berufstypischen Erkrankungen herumschleppen ( Alle so um die 40-50) und darauf hoffen, wenigstens noch bis zum Erreichen der Frühverentungsgrenze durchzuhalten. Umschulungen wurde in keinem Fall gewährt.


    Gruß
    Monoko

    So, Leute ich meld mich dann auch noch (ein letztes Mal in dieser Sache) zu Wort. ( darf ich doch, oder?).


    Da ich mir zugute halte, im Allgemeinen ziemlich selbstkritisch zu denken und zu handeln bzw. auch die Meinungen und Positionen anderer in meinen Entscheidungsfindungen zu berücksichtigen, habe ich in der vergangenen Nacht noch einmal diesen gesamten Thread, eure Statements und meine/unsere Vorgehensweise gegeneinander abgeglichen.


    Ich weiß das jetzt gleich wieder ein riesen Aufschrei kommen wird, aber aber ich bin zu der Überzeugung gekommen ( wobei "ich" hier stellvertretend auch für meine Frau und die Jungs stehen kann), das wir so wie wir denken und handeln FÜR UNS richtig handeln, in der Sache im speziellen und im in den übrigen Dingen ( die hier ebenfalls diskutiert wurden) im allgemeinen.
    Die Bewertung ob etwas Falsch oder Richtig ist und das Recht darüber zu entscheiden wie wir unser Leben gestalten liegt in erster Linie bei uns, was aber nicht bedeutet das wir nicht lernfähig /willig wären.
    Wenn sich jedoch jemand berufen fühlt, sich als letzte Instanz und alleinvertretungberechtigter Meinungsfüher zu profilieren dann nehme ich mir auch die Freiheit diese Person(nen) zu ignorieren.


    Leider ist es aber so, dass sich nun herausgestellt hat, das die Dinge weitere Kreise gezogen haben als beabsichtigt. Unteranderem wurde unser großer Sohn heute vormittag von der Mutter eines Freundes auf diesen Thread und insbesondere auf die Äußerungen eines Forenmitglieds ( die in in ihrem Verständnis in eine ganz bestimmte Richtung gehen) angesprochen. Zum Glück ist die Frau nicht der derzeitig herrschenden Hysterie unterworfen und kann sehr wohl zw. berechtigten Vorwürfen und Unterstellungen unterscheiden.
    Aber allein die Tatsache, dass diese ganze Thread bereits in einer breiteren Öffenlichkeit diskutiert wird und somit die Privatsphäre meiner Familie in noch größerem Maße beeinträchtigt als es ohnehin schon der Fall ist, einen Fehler den ich mir ankreide und mit dessen Konsequenzen ich leben muß und werde, haben mich/ uns dazu veranlasst mich aus dieser Diskussion zurück zuziehen.
    Ich bin immer und gerne bereit mich Kritik und anderen Meinungen offen zu stellen. Nicht jedoch Unterstellungen, Spekulationen oder schlecht verdeckten Verleumdungen. Leider habe ich wenig bis gar keine Möglichkeiten, gegen diese anzugehen bzw. zu verhindern, dass sich solche Dinge verselbständigen und von Unbeteiligten weiter getragen werden.


    Somit bitte ich um euer Verständniss und bedanke mich bei allen denen die sich konstruktiv und sachlich an der Diskussion beteiligt haben, auch bei denen die in der Lage waren ihre abweichende Sicht der Dinge argumentativ zu begründen.


    Ich werde der Forenleitung meine Bitte um Schließung dieses Threads übermitteln, nicht um eine weitere Diskussion zu unterdrücken, sondern aus Gründen des Selbstschutzes und mit Rücksicht auf meine Famile.


    Gruß
    Monoko & Familie

    Ich kann nur noch meine damaligen Einkünfte nachweisen, mehr nicht.


    Reicht in meinen Augen vollkommen aus.


    Die Leistungsbescheide stellen im Grunde genommen keine Urkunde dar, sondern dienen nur der Information über den Sachverhalt der Bewilligung und der damit einhergehenden Zahlung.
    Der eigentliche Vorgang ( im Verwaltungsakt) wird dagegen urkundlich behandelt und verbleibt somit in Gänze bei der zuständigen Behörde.


    Das bedeutet für dich das dort sowohl deine Anträge als auch der Bewilligungsvorgang in Urschrift vorhanden ist und somit auch der Berechnungsweg nachvollziehbar ist. Ergeben sich Diskrepanzen können die Urkunden ( Akten) jederzeit nachgeprüft werden.


    Offenbar hat sich hier ein SB entweder nicht die Mühe gemacht den gesamten Vorgang anzufordern, oder es sind Nachweise verlorengegangen, was m.W.n gar nicht so selten ist.


    Wichtig ist, das du über die Gehaltsabrechnung verfügst, damit kannst du nachweisen das der Fehler entweder durch eine falsche/ unwillentliche Übertragung der Angaben geschah oder schlicht bei der Berechnung seitens der ARGE Fehler gemacht wurden.


    Mögl. könntest du bei deiner Bank auch noch einen Saldenauszug für die fragliche Zeit anfordern, daraus ist dann zumindest erkennbar, in welcher Höhe welche Beträge geflossen sind. Ob Eein detailierter Kontobericht auch machbar ist hängt von der Bank ab. MAnche Banken erstellen auch noch nach zehn Jahren Detailauszüge, allerdings meistens für ziemlich happige Gebühren.


    Gruß
    Monoko

    Ok, vorwerfen kann man viel, nur aus einem Vorwurf dann auch die Tatsache nachzuweisen....


    du hast ja die entspr. Unterlagen die das Gegenteil beweisen bzw. den Vorwurf entkräften können.


    Wie geagt ein Vorwurf ist noch lange kein Beweis. Wenn es Spitz auf Knopf kommt ist es an der ARGE diese Behauptung zu untermauern denn die Beweislast liegt nunmal immer nch beim Kläger.


    Und ich bin mir sicher den nachweis das du dich einer rglistitigen Täuschung schuldig gemacht hast, dürfte sehr sehr schwer sein.


    Nochmal, die Prüfungspflicht liegt bei der ARGE, NICHT bei dir. Du hast keine veranlassung die Berechnung nachzuprüfen ( außer vielleicht einer moralischen..) und der behörde die arbeit abzunehmen.


    Selbst im Falle das du einen Fehler beim ausfüllen des NAtrags gemacht hast, müsste erstmal der Nachweis geführt werden, das dies mit Vorsatz und zum zwecke der Täuschung geschah.


    Gruß
    Monoko

    Achtung Begriffsverwechslung!


    Akzeptanz und Toleranz sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge....


    Toleranz ist variabel, Akzeptanz definitiv.


    Ich kann etwas tolerieren ohne es (für mich ) zu akzeptieren (anzunehmen), etwas zu akzeptieren ist aber nicht möglich ohne es gleichzietig zu tolerieren.


    Gruß
    Monoko

    So wie ich die Sache sehe, ein typischer Fall von Unkenntniss seitens des Sachbearbeiters....


    § 45 Absatz 2 S.1, S.2 SGB X:


    Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.


    Heißt übersetzt:
    Eine Rückforderung von Sozialleistung ist grundsätzlich erstmal ausgeschlossen wen der Betroffene das Geld bereits verwendet/ausgegeben hat. Der Leistungsbezieher kann also grundsätzlich davon ausgehen das die Zahlungen rechtmäßig sind und genießt auch im Falle einer Falschberechnung Vertrauensschutz. scheitern wird die Rückforderung schon an der Tatsache, das es niemand zugetraust werden kann, Rücklagen aus Sozialleitungen zu bilden und sich auf die eventualität einer Rückzahlung wegen Falschberechnung vorzubereiten.


    die einzige ausnehme von dieser regel bietet § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X:


    Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit 1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat, 2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder 3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.


    Mit anderen Worten wenn die Berechnung der leistung willent und wissentlich durch den Antragsteller manipuliert wurde. Aber das ist hier ja wohl nicht der Fall.


    Mit etwas Glück wird die Sache gleich in der Leistungsabteilung ( durch deinen Widerspruch abgebügelt. Ansonsten, unter Berufung auf die obigen Paragraphen erneuten wiederspruch einlegen. Bei sehr verbretterten Sachbearbeitern kann die sache bis vor´s Gericht getrieben werden, allerdings ist dort dann spätestens Schluß.


    Meiner nicht fachlich gestützen und rein laienhaften Meinung kannst du die Sache mit ruhigem gewissen aussitzen.


    Gruß
    Monoko


    der weder Jurist noch sonstwie zur verbindlichen Rechtsberatung berechtigt ist und wie immer nur seine persönliche Meinung und Auffasung der Dinge dargestellt hat.....

    Ich frage mal ganz vorsichtig, wäre es möglich ads eine durch das andere zu kompensieren?


    Also zu überlgen ob es die Dinge& Verhaltensweisen für die Toleranz eingefordert wird vieleicht wert sind aufzugeben um sie durch andere aus der Partnerschaft entstehende zu ersetzen?


    Grade nach der "rosa Wölkchen-Phase" treten oft Dinge beim Partner zutage die für den anderen als unvereinabr mit seinem bisherigen lebenstil/ Denkweise erscheinen. Bei näherer Betrachtung stellt sich dann aber manchmal auch heraus das auch vieleicht auch die eigene sicht der Dinge überdacht und im Sinne der partnerschaft verändert werden könnte.


    Sicher einer Partnerschaft bedeutet geben und nehmen, aber bedeutet sie auch immer Zug um Zug und Gleich mit Gleich?


    In ähnlichen situationen habe ich oft den Satz gehört "Ich will/lasse mich nicht verbiegen", richtig wenn das "Verbiegen bedeuten würde sich und seine eigene Persönlichkeit vollständig aufzugeben und die sich sattdesen dem Partner in einer Art Symbiose anzugliedern.
    Falsch ( in meinen augen jedoch) wenn verbiegen mit Flexibilität gleichgesetzt wird. Denn wenn man unflexibel im Denken und Handeln wird, kann es passieren das man im nächsten Sturm zerbricht.


    Vielleicht setzt ihr euch noch mal zusammen und überlegt obe es nicht mehr Berührungspunkte als Gräben zwischen euch gibt und ob man vieleicht im Sinne der partnerschaft einige Löcher veilleicht doch verfüllen könnte.


    Gruß
    Monoko

    Soetwas nennt man dann wohl "Kognitive Dissonanz",
    oder zu deutcsh der Untercshied zwischen Wunsch und Wirklichkeit.
    Zu Beginn einer Beziehung stehen immer die positiven Dinge im Vordergrund, das Miteinander, die Gemeinsamkeiten.
    Irgendwann bemerkt man dann das hinter dem WIR immre auch mindestens zwei ICH stehen.
    Und diese zwei Persönlichkeiten sind nun mal jder für sich vielfältig und vielseitig.


    Du sagst, dass bei euch die "grundsätzlichen Einstellungen nicht stimmen".
    Meine Frage : Beruht das auf Gegenseitigekeit oder ist nur einer von euch der Auffasung.


    Im letzteren Fall wirft sich die Frage auf, was hindert den Betreffenden daran seine Meinung /Einstellung zu überdenken bzw. sich dem anderen partner zumindest gedanklich anzunähern?


    Eine PARTNERschaft bedeutet auch Toleranz, deshalb überlegt noch einmal ob die Dfferenzen wirklich zu groß und unüberwindlich sind.


    Auch wenn man sich die Denk und Handlungsweise des anderen nicht zu eigen macht kann es trotzdem Gemeinsamkeiten geben. Unterschiedliche Lebensauffassungen bedeuten nicht unbedingt das sie unvereinbar sind, im Gegenteil sie können sehr bereichernd für beide Seiten sein.


    Gruß
    Monoko

    grünschnabel


    Ich hoffe ja inständig, das ich deinen letzten Satz missvertanden habe.


    Meinst du wirklich, und so habe ich es verstanden, alle Familien, Väter, Mütter, die ein Kind adoptieren täten dies aus einem unerfüllten/unerfüllbaren Kinderwunsch heraus, Mal so eben ein "Kuscheltier" besorgen, man hat ja sonst nicht zu tun....


    Glaubst du, dass jeder der eine Adoption beantragt und sie gegen alle die Hürden, die auf dem Weg liegen, aus egozentrischen Gründen handelt?


    Wenn du das ausdrücken wolltest, muß ich dir leider sagen: Du ließt die falschen Zeitungen, siehst die falschen Sender, hast die falschen Bekannten.



    Mit dem Satz hast du dich nicht nur selbst weit in´s Aus geschossen, sondern alle die, die ein Kind aus Verantwortungsbewustsein und Liebe ( ja ich scheue mich nicht, dieses Wort zu benutzen) als ihr eigenes annehmen und ihm dann das geben was anderweitig nicht oder nur eingeschränkt möglich wäre ( nicht nur im materiellen Sinne).


    Ich werde an dieser Stelle nicht auf meine bzw. die Beweggründe meiner Frau eingehen die uns dazu bewogen haben schon sehr bald, nachdem wir uns der Stabilität und Dauerhaftigkeit unsere Beziehung gewiss waren, auch über die Möglichkeit der Adoption nachzudenken. Und das haben wir gründlich und unter Abwähgung aller "Für ud Wieder getan". Sollte bei dir evntl der Eindruck entsanden sein, dass ich die Treibende Kraft dabei gewesen sei, sei versichert ich war es nicht.
    Es war der Wunsch der Kinder, meiner Frau und schlußendlich Menschen, die ähnliche Ansichten wie du vertreten ( teilweise in noch extermere Form) die mich überzeugt haben.


    Ich möchte dich außerdem bitten einmal zu überdenken, ob es wirklich notwendig ist, aus einem persönlichen Groll heraus ( und den sehe ich bei dir sehr deutlich) pauschale Vermutungen und Spekulationen über die Fähigkeiten/Unfähigkeiten von Menschen anzustellen und/ oder deren ( spekulativen) Wünsche oder Motivationen zu beurteilen, von denen du weniger weißt als, vom Urgroßvter deines Postboten.


    Ich werde jetzt etwas tun, was ich bisher solange ich in Internetforen unterwegs bin, noch nie getan habe, ich werde dich und eine weitere Person auf meine Ignoreliste setzen, da ich meine Familie und mich durch deine Äußerungen verunglimpft sehe und mir weitere Äußerungen in dieser Form nicht ansehen möchte.


    Monoko
    der in diesm Falle auch mal intolerant und ignorant sein kann