Hilfe!!! Hat er Chancen auf das ASR?

  • Ein trauriges hallo in die Runde.


    Warum ein trauriges?


    Es ist Folgendes passiert.


    Ihr kennt ja schon meine Vorgeschichte (häusliche Gewalt, Gewaltschutz, Anzeige Körperverletzung).


    Nun lief vor Kurzem die Verhandlung zur Körperverletzung.


    Ich dachte, nach dieser Verhandlung wäre der Spuck endlich vorbei...


    Der Horror fing aber gerade erst an - mein Mann hat behauptet, es wäre alles anders gewesen, ICH hätte ihn mißhandelt, nicht er mich.


    Und was passiert? Der Richter glaubt ihm. :ohnmacht::flenn:wand


    Mein Mann konnte sich bei der Aussage so gut "verkaufen" können, dass ihm geglaubt wurde.


    Und dann sagte der Richter, ich soll endlich mit meinem unbegründeten Hass auf meinen Mann aufhören. :radab


    Die Verletzungen, die ich ihm zugefügt hätte, wären um einiges schlimmer, als die, die er mir zugefügt hat. (Ich habe mich nicht mal verteidigt, geschweige denn ihn jemals angegriffen.)


    Ich war einfach :ohnmacht: .


    Die Verhandlung musste zwar vertagt werden - ich habe aber ein sehr schlechtes Gefühl.


    Erst jetzt verstehe ich, warum sich mißhandelte Menschen keinem offenbaren möchten - um so etwas zu vermeiden.


    Sagt mir bitte, (auch wenn ihr die Einzelheiten nicht kennt), hättet ihr an meiner Stelle noch Mut weiter zu machen?


    So, das ist das eine, das ich loswerden wollte.


    Jetzt kommt der ausgeholte Hammer: Der Anwalt meines Mannes hat mir psychische Probleme (u.a. Borderline - was ist das???) unterstellt - und damit die Erziehungsunfähigkeit.


    Sie haben einen Antrag auf das ASG für unseren Sohn gestellt.


    Was sagt ihr dazu?


    Ich kann seit der Verhandlung weder schlafen noch essen noch mich abschalten.


    Ich kann diese Ungerechtigkeit einfach nicht fassen.


    Da wird man Jahrelang vom eigenen Ehemann mißhandelt, erhofft Hilfe - und bekommt?...


    Könnt ihr mir helfen?




    Traurig und fassungslos


    Maja

  • Das ist es ja gerade - ich hatte sämtliche Atteste, er keine.


    Und trotzdem wird ihm geglaubt.


    Mein Ziel war, ihn weder hinter Gittern zu sehen, noch Schmerzensgeld zu bekommen - ich möchte, dass er ein Anti-Gewalt- bzw. ein Anti-Aggressions-Training absolviert, damit ich und das Kind sicher(er) vor seinen Übergriffen sind.


    PS: Vielleicht liegt es an meiner völlig unfähigen Anwältin? Denn sie stellte weder Fragen noch hat sie mich verteidigt... :radab

  • Lass dich erst einmal :troest


    Auch wenn du meinst keine Kraft und keinen Mut mehr zu haben, so "musst" du um deinen Sohn kämpfen. Lass dich vom KV nicht so fertig machen, auch wenn sich das wohl leichter schreiben lässt. als es umzusetzen.


    Mir stellt sich auch die Frage, ob er ärztliche Atteste vorlegen kann.


    Suche dir einen neuen Anwalt bzw neue Anwältin, wenn du nicht mit ihr zufrieden bist.




    Borderline ist eine Persönkichkeitstörung. Häufig ritzen sich die Personen, die darunter leiden.

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Miesmuschel ()

  • :troest


    Grinsekatze dürfte mehr zu derartigen Vorwürfen wissen.... frag ihn mal.


    Arbeitest du mit dem weißen Ring zusammen?
    Dem Borderline-Vorwurf kannst du so gelassen wie möglich entgegen sehen.


    Nu ja, es passiert etwas recht typisches... der Täter stellt sich als Opfer dar...


    :troest

  • Hallo Wirzwei!


    Bleib ruhig, ich weiß die alten Mechanismen greifen wieder bei dir und du fühlst dich in die Enge getrieben....lass dich mal :troest


    Denke mal, er hat die Opferrolle voll angenommen. Oftmals haben diese Täter keine Einsicht, sondern sehen sich wirklich in einer Verteidigungsposition :kopf Da wird deine Idee mit dem Anti-Gewalt-Training auf unfruchtbaren Boden fallen.


    Hattet ihr im Vorfeld einen Täter-Opfer-Ausgleich??


    Lg Lichtengel

  • Danke euch!


    Seit der Verhandlung vegetiere ich nur noch so dahin...


    Mit dem Weißen Ring werde ich mich (wieder) in Verbindung setzen.


    Bei Borderline ritzt man sich? Am Anfang unserer Beziehung hat mein Ex das auch u.a. gemacht, er war auch in psychiatrischer Behandlung, hat starke Antidepressiva genommen. Als wir dann ca. 1/2 Jahr zusammen waren, hat er damit aufgehört.


    Und jetzt versucht er mir seine Krankheiten zuzuschreiben? :radab


    Müsste denn der Richter so einem Tätervehalten nicht vertraut sein?


    Nein, einen Täter-Opfer-Ausgleich haben wir nicht mal angesprochen.

  • er spiegelt sich selbst auf dich!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • - Ihr beide unterstellt dem jeweils anderen sehr schwerwiegende Handlungen und Persönlichkeitsmerkmale, die, falls jeweils wahr, auch für das Kind relevant sein könnten. Es ist müßig im Forum über den Wahrheitsgehalt der einen oder anderen Ausage zu spekulieren.


    Bei solchen wechselseitigen Vorwürfen ist es denkbar, dass der Richter im Familienrecht ein Gutachten einholen lässt in der Hoffnung, dass er dadurch weitere Informationen erhällt, die ihm bei einer Entscheidung zu Sorgerecht und Aufenthalt des Kindes weiterhelfen. Falls der Richter das nicht schon aufgeworfen hat, kannst du vielleicht selbst ein solches Gutachten vorschlagen.


    - Einfach ist eure Situation sicher nicht. Der Kinderarzt hatte "Rosenkrieg" für sich notiert. Wenn es im Familienrechtlichen Verfahren wieder der gleiche Richter ist, der in der Vergangenheit bereits den Umgang geregelt hat (begleiteter Umgang beim Jugendamt ?), dann hat der sich bereits längere Zeit Gedanken zur Situation gemacht und wird auch den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens nicht nur formal, sondern nach Aktenlage auch inhaltlich bewerten.

  • :knuddel:knuddel wirzwei


    ich glaube, ich kann erahnen wie es Dir geht, ich hatte mal eine ähnliche Verhandlung (leider weiß ich nicht wie man hier einen anderen Threat verlinkt, vielleicht magst Du mal nachlesen, was ich geschrieben hatte)


    Leider schafft es unser deutsches Recht wohl nicht immer geRecht zu sein.


    Mich hat das ganze damals auch völlig Handlungsunfähig gemacht, ich kann Dich so gut verstehen. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft, das Du es schaffst notfalls in die Nächste Instanz zu gehen, so geht das echt nicht :angry:angry:angry .


    Boderline behinhaltet viel mehr als das ritzen, was auch nicht alle Borderline erkrankten machen, mein Ex leidet an dieser Persönlichkeitsstörung.


    Wenn Du mal googeln magst im Netz gibt es ganz viele Seiten, wo auch Punkte aufgeführt werden, die erfüllt sein "müssen" um eine Borderlinestörung festzustellen.
    Wirklich richtig diagnostiezieren kann das natürlich nur ein Fachmann, und selbst die tun sich schwer!
    Finde es sehr anmaßend von Deinem Ex dir diese Krankheit, ohne ärztliche 'Diagnose anzuhängen :angry


    Ich finde auch das eine psychische Erkrankung keinesfalls grundsätzlich ausschließt das man erziehungsfähig ist!


    Ich leide auch unter div. psych. Erkrankungen und halte mich größtenteils für recht erziehungsfähig :rolleyes2:


    Fühl Dich mal gedrückt, sende Dir ganz viel Kraft, GIB NICHT AUF!

    Wenn alles um mich herum normal ist, bin ich froh das ich bekloppt bin!

  • wirzwei
    Ich hoffe, du lässt dich anwaltlich vertreten.
    Ich fürchte du hast, bei einer anstehenden Berufung, keine Chance, das allein durchzuziehen.


    Erstinstanzliche Urteile werden in der regel nach Aktenlage gefällt. Wer sich hier vor dem Richter am besten "verkauft" und in der Lage ist sachlich, distanziert zu agieren, ist im Vorteil (Arbeitserleichterung für das Gericht)
    So schwer es fällt aber gefühle haben vor Gericht selten eine Chance.


    Ein guter Anwalt verdonnert seine Mandanten bei solchen Verhandlungen meistens zum Schweigen.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • Ich lese seit einigen Tagen auf einer Seite Namens borderlinezone!


    Ich falle beim lesen regelmäßig aus allen Wolken, weil ich mich so oft wiedererkenne (als co-abhängiger) und dem Teil, den ich zu dem ganzen Fiasko, was sich unsere Ehe nannte, beigetragen habe.


    Ist nicht immer angenehm :rotwerd aber entspricht sowas von der Wahrheit :rolleyes2:

    Wenn alles um mich herum normal ist, bin ich froh das ich bekloppt bin!

    Einmal editiert, zuletzt von tarja turunen ()

  • @ Monoko: Ich musste ja als Zeugin aussagen. Und, ja, ich hatte eine Anwältin, aber wohl keine bes. gute.


    @ Segelpapa: Das ist nicht derselbe Richter. Und eigentlich bin ich leichtgläubig davon ausgegangen, dass mir geholfen werden kann, indem man mir einfach glaubt.


    @ maschenka und tarja turunen: bin dabei die von euch empfohlenen Seiten durchzuforsten, danke.

  • Ihr kennt ja schon meine Vorgeschichte (häusliche Gewalt, Gewaltschutz, Anzeige Körperverletzung).


    Nun lief vor Kurzem die Verhandlung zur Körperverletzung.


    Es ist ein beliebtes Verhaltensmuster von Gewalttätern, bei solch strafrechtlich relevanten Verhandlungen aus vollen Rohren zu schießen. Ziel ist es, den Gegenüber zu verunsichern und zu verängstigen.


    Er hat es wohl geschafft, der gegnerische Anwalt.

  • Erst einmal: Die Persönlichkeitsstörung "Typ" Borderline ist keine Krankheit, sondern eine Erkrankung.
    Es sind auch keine Bordies.
    Die meisten BL-Foren werden von BL betrieben oder von Co-BL, die meiner Erfahrung nach sehr viel schüren.....


    Menschen, meist mit einem leidvollen Hintergrund, denen ein "normales" heranwachsen nicht gegeben war.
    Soll nun die Eigenschaften eines am Borderline Syndrom nicht als Alibi dienen, nur finde ich, wie ihr darüber schreibt, etwas daneben.


    Es gibt immer "sonne und solche"...
    Ein Betroffener muss nicht immer zwangsläufig "ritzen" oder manipulativ auftreten. Gerade diese Form der Störung ist viel zu umfangreich.


    Ein Anwalt kann zwar sagen, dass Du diese Züge aufweist...doch ist ein Anwalt ja nicht gleich "Gott". Auch die ticken aus, nur weil sie streitsüchtig sind. Ich habe div. Schreiben, dass ich Entführung , Kindesentzug usw. betreibe... Bekomme Androhungen von Staatsgewalt...Niemand hat bisher bei mir vorbeigeschaut.... Alles nur der anwaltl. "shice"


    Wenn Dein Ex Dir häusl. Gewalt vorwirft, dann entscheidet ein Richter nicht "mal eben so" für ihn. Er hat dann etwas vorgelegt.
    Dein RA hat dann auch das, was Dein Ex in der Hand hat und wenn Du ihm nie etwas angetan hast, dann kann Dein Anwalt das auch zerpflücken.
    Oder bist Du im Gerichtssaal ausgetickt, so dass man Deine aggressivität spüren konnte?
    Und dann hast Du eh einen Trumpf im Ärmel: Ein BL richtet seinen Hass zwar auf sein Gegenüber.....die Verletzung allerdings, die fügt er nicht anderen, sondern sich selbst zu. (Einzelfälle Stalking, Massenhass....)


    Und etwas ganz entscheidendes: KeinGericht der Welt darf/kann sagen, dass ein in seiner Persönlichkeit gestörter, bzw. erkrankter, nicht dazu in der Lage ist, Kinder gross zu ziehen.
    Ferner ist es noch von keinem Gericht beschlossen worden, einem, an BL erkrankten, die Kinder zu nehmen. Sowas liest man nur in "diesen" Foren...




    (Bereit für Diskussionen) ;-)

    Ich leide nicht unter Realitätsverlust- ich genieße ihn....

  • Zitat

    Ferner ist es noch von keinem Gericht beschlossen worden, einem, an BL erkrankten, die Kinder zu nehmen. Sowas liest man nur in "diesen" Foren...


    Doch, wurde bereits beschlossen und konsequent durchgezogen. :wink - allerdings bei gesicherter Diagnose und mangelnde Therapiebereitschaft des betroffenen Menschen.


    Ich hab se schon "K***" sehen und Türen eintreten... weil die Kids abgeholt wurden.

  • Köperverletzung ist ein sog. Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anklagevertretung ( im Gegensatz zu einer Zivilklage bei der der Kläger persönlich die Klage vertritt/ bzw. unter Hinzuziehung eines Anwalts).


    In deinem Fall ist es also Aufgabe des Staatsanwaltes, die Klage zu begründen und aufgrund der vorliegenden Beweise die Schuld des Angeklagten darzulegen. Und hier liegt die Problematik. Die Staatsanwaltschaft hat, außer deiner Anzeige und deiner Ausage als Zeugin, wenig in der Hand um dem Gericht die Tatsachen stichhaltig nachzuweisen. Atteste stehen hier oft in der Grauzone von "Gefälligkeit", es sei den es handelt sich um gerichtsverwertbare Gutachten.


    Der Angeklagte hingegen braucht nicht einmal seine Unschuld zu beweisen (generelle Unschuldsvermutung) sondern nur die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu entkräften und sei es durch ein sachlich, kühles Auftreten.


    Du als Zeugin und gleichzeitig Betroffene, reagierst hingegen emotional und dadurch unsachlich ( kein Vorwurf). Damit wird in der Gewichtung aber das Gericht schon von vorne herein nur die Dinge wirklich heranziehen die der Urteilsfindung dienen können. Und da bleibt dann wenig mehr übrig als "Aussage gegen Aussage" und " im Zweifel für den Angeklagten ( in dubio pro reo)".


    Ein anderer Punkt ist, dass das Gericht mgl. den Eindruck bekommen hat, dass du versuchst klagefremde Angelegenheiten mit einzubringen und so dem Prozesszweck zuwider zu handeln. In dem Fall könnte es sogar sein das deine Aussage sogar kontraproduktiv war. Ausagen zu Erkrankungen, insbes. aus dem psych. Bereich sind besonders heikel, wenn sie nicht durch unabhängige Gutachter gemacht werden. Selbst auf Andeutungen in diese Richtung reagieren Richter meistens sehr empfindlich.


    Ich bin kein Jurist aber ich fürchte es könnte schwierig werden hier noch etwas zu drehen.
    Die Saatsanwaltschaft könnte Berufung gegen das Urteil einlegen. Dies ist aber wohl eher unwahrscheinlich, wenn nicht eklatante Verhandlungsfehler gemacht wurden oder ein besonderes öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung des Deliktes besteht.


    Eine kleine Chance würde darin bestehen als Nebenkläger aufzutreten, aber da sehe ich das Problem, das die Verhandlung bereits weit fortgeschritten ist und die Nebenklage eigentlich zusammen mit der Saatsanwaltschaft vor beginn der hauptverhandlung vorliegen muss ( gerichtliche Prüfung auf Zulassung der Nebenklage).


    So leid es mir tut aber ich glaube nicht, das die Aussichten auf ein (für dich) positives Urteil sehr groß sind. Wenn die Saatsanwaltschaft nicht von sich aus Tätig wird, stehst du anch einem Urteil ziemlich in Regen, da nach Rechtskräftigkeit ( bei einem Freispruch und einer entsprech. Erklärung des Staatsanwalts auf Verzicht sofort) des Urteils, in der selben Sache nicht noch einmal geklagt werden kann.


    Ob du Chancen hättest evntl auf zivilrechtlichem Wege noch etwas zu tun, müsste ein Jurist beurteilen. Von meinem ( laienhaften) Standpunkt aus gibt es da aber auch wenig Möglichkeiten....


    Viel mehr als dir die Daumen zu drücken und dir ein "positives" Urteil zu wünschen kann ich nicht tun. Alles weitere liegt im ermessen des Gerichts/ des Richters....


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

  • @ Papam2Kids: Ja, wahrscheinlich wollte mich der Gegenanwalt solange provozieren, bis ich austicke - da ich von Natur aus eine sehr friedfertige und ruhige Person bin, blieb ich auch nach gefühlten 1000 Anschuldigungen immer noch ruhig.


    Wenn ich mir das so überlege: Ausgetickt bin ich eigentlich noch nie... :Hm


    Aber mal das Problem im Ganzen betrachtet: Man kann doch nicht einer Frau, die jahrelang diese häusliche Gewalt erlebt hat auch noch sowas zumuten.


    Vielleicht werden sie ja noch anordnen, ICH soll die Tests zum Borderliner über mich ergehen lassen - nur weil der Gegenanwalt das so möchte???