Berechnung Unterhalt

  • Da ich nun demnächst Unterhaltszahler sein werde, meine Frage. Wo kann man überall den Unterhalt berechnen lassen. Ich möchte keinen Titel, sondern nur eine Berechnung, die auch von Ämtern akzeptiert wird. Titel ist ja festgeschrieben und kann vollstreckt werden. Bei mir dürfte es auf einen Mangelfall rauslaufen, da ich bei 900 Selbstbehalt keine 450 Euro lt. DDT mehr über hab beim Nettoeinkommen. Zumal zu den 900 Euro ja noch berufsbedingte Aufwendungen aufgeschlagen werden. Kann ein Anwalt diese Berechnung machen? Welche Unterlagen brauch ich alles?



    gruß


    ganz_allein

    Vater-Kind-Entfremdung ist auch eine Form des Kindesmissbrauchs.

  • Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass es lange Wartezeiten für die Berechnung gibt (ca. 6 Monate) da kostenlos. Da ich aber so schnell wie möglich wissen will, was mir am Ende zum Leben bleibt, schon wegen neuer Wohnung, will ich nicht so lange warten. Was kostet so eine Berechnung beim Anwalt ungefähr?

    Vater-Kind-Entfremdung ist auch eine Form des Kindesmissbrauchs.

  • Die Gebühren beim Anwalt richten sich nach dem sog. "Streit- bzw. Gegenstandswert". Hängt also davon ab, was Du monatlich verdienst etc. Frag doch am besten beim Anwalt vorher telefonisch nach, welche Gebühren zu erwarten sind.

  • Ok, danke. Werde mal einen Erstberatungstermin machen. Der kostet 10 Euro und dann lass ich mich über alles aufklären und erfrage die Kosten.

    Vater-Kind-Entfremdung ist auch eine Form des Kindesmissbrauchs.

  • Dann soll die Mutter des Kindes/der Kinder zum JA gehen, wegen Unterhaltsvorschuß. Ich bezweifel das die dann auch 6 Monate für ne Berechnung brauchen...Geht allerdings nur wenn das Kind unter 12 ist!


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Ok, danke. Werde mal einen Erstberatungstermin machen. Der kostet 10 Euro und dann lass ich mich über alles aufklären und erfrage die Kosten.


    Ich wage zu bezweifeln das Du einen Anwalt findest der Dir für 10 EURO eine Unterhaltsberechnung erstellt. Du sprichst mit ziemlicher Sicherheit von der sog. Beratungshilfe bei der es einen "Eigenanteil" in Höhe von 10 EURO gibt. Da gibt es allerdings nur eine mündliche Beratung und sicherlich keine Unterhaltsberechnung.

  • @lippspringe


    Mit den 10 Euro meinte ich nur die Erstberatung zum Thema Trennung/Scheidung. Da kann ich dann gleich mal fragen, was die Berechnung kosten würde. Monatlicher Verdienst ist dann in Stkl.1 ca. 1300 netto.


    @Bernstein


    Kinder sind beide 3,5 Jahre. Wenn meine Ex UHV beantragt, bekomme ich dann sicher Post vom JA, was ich alles vorlegen soll, oder?

    Vater-Kind-Entfremdung ist auch eine Form des Kindesmissbrauchs.

  • Wenn meine Ex UHV beantragt, bekomme ich dann sicher Post vom JA, was ich alles vorlegen soll, oder?


    Ja, so würde es laufen aber so würde es auch laufen wenn Du "freiwillig" hingehst und sagst "Berechnet mal". Nur vermute ich, das das JA schneller ist mit der Berechnung wenn UVG (Leistungen nach dem Unterhalsvorschußgesetz) beantragt wird.
    In jedem Fall würde ich an Deiner Stelle schauen, das Du Summe X monatlich weglegst, denn die Nachzahlung ab Trennung/Auszug kommt möglicherweise auf Dich zu. bzw. so Du leistungsfähig bist (und sie UVG beantragt) die Rückzahlung des selbigen ans JA.


    lippspringe


    Ganz_allein will ja nicht zum Anwalt gehen und sagen: "Da haste 10€, nun rechne mir mal aus was mich meine Kinder an Unterhalt kosten, er möchte lediglich wissen ob die Anwaltskosten vom Brutto-, Nettoeinkommen oder von der Unterhaltshöhe berechnet wird.
    Und das sollte im Beratungsgespräch in jedem Fall geklärt werden können. Ausrechnen kann Ganz_allein das ja dann brav selber, wenn der Anwalt z.B. sagt: "Mein Honorar beträgt 10% von X" X steht in diesem Fall für Brutto, Netto oder Unterhaltshöhe und 10% sind jetzt schlicht ausgedacht.



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Moin,


    ich persönlich um nicht über den Tisch gezogen zu werden(gibt ja ne menge Wege wen man das möchte),würde definitiv zum Anwalt gehen mir das Ausrechnen lassen, zur Sicherheit nochmals die Düsseldorfertabelle zu legen umd ein ca immer im Auge zu behalten. Ich sage ANWALT und nicht JUgendamt, weil das Jugendamt nicht immer auf dem laufendem ist "was" zu den monatlichen Unterhaltszahlungen inbegriffen ist.Jaaaaaaaaaa, habe da auch schon erfahrung!


    Der Anwalt kann dir auch sagen was als Extra zahlungen gelten und was nicht:beispiel: zahnspange, die logik sagt das das in den monatlichen zahlungen drin sein müßte! Falsch, das neuste Gerichtsurteil darüber sagt, das es als extra kosten gilt und nicht zu dem monatlichen zahlungen berechnet wird!Allso, muß man rumstreiten ob der Unterhaltszahler gewillt ist anteilig aufzukommen!das gilt für viele andere Dinge auch, Nachhilfe, Verein usw......


    da denke ich wirklich eine richtige Rechtsberatung wäre da besser, und dann auch für sich sicherzustellen das es auch stimmt, den so ganz verlassen aucf dem Ex sollte man sich nicht.

  • da denke ich wirklich eine richtige Rechtsberatung wäre da besser, und dann auch für sich sicherzustellen das es auch stimmt, den so ganz verlassen aucf dem Ex sollte man sich nicht.


    Naja, das kann man so und so sehen...


    Anwalt A errechnet für seinen Mandanten Summe X, Anwalt B errechnet für seine Mandantin Summe Y (beides zum Vorteil des jeweiligen Mandanten), beide Anwälte kommunizieren miteinander über viele Briefe und einigen sich auf Summe Z, die dem Betrag -den eine Beistandschaft errechnen würde- am nächsten kommt. Einzig die Anwälte verdienen hier ne Menge.


    Das Geld für die Anwaltskosten kann man sich meiner Meinung nach sparen, z.B. für Sonderausgaben, die nicht im Unterhalt enthalten sind...


    Und mit Deiner Idee ist immer noch nicht geklärt, an welchem Betrag sich die Höhe der Anwaltskosten orientiert.



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Du stellst es ja so hin als wäre eine Nutzung von Rechtberatung das teuerste der Welt! :radab Sorry, ist es nicht. Die erste ist meistens kostenlos oder spiel sich zwische 10-20€ ab, wen dann gehandelt werden muß spielt es sich alles trotzdem noch in bezahlbare Preise ab.Wir haben 190€ bezahlt für die Klärung der unterhaltsansprüche und Reglung dieser in beidseitiger vereinbarung, sprich der anwalt hat mit ihren Anwalt usw....


    Abgesehen davon muß man sowieso sein Einkommensnachweis vorlegen, da kann kein Anwalt Preise machen wie man will!..


    jugendamt kann man, aber ist seltens positiv für den Unterhaltszahler.....abgesehen davon ist es auch nicht gerade Schön


    ,die gegenpartei die Last alleine aufzubrummen

  • Du stellst es ja so hin als wäre eine Nutzung von Rechtberatung das teuerste der Welt! Sorry, ist es nicht. Die erste ist meistens kostenlos oder spiel sich zwische 10-20€ ab, wen dann gehandelt werden muß spielt es sich alles trotzdem noch in bezahlbare Preise ab.Wir haben 190€ bezahlt für die Klärung der unterhaltsansprüche und Reglung dieser in beidseitiger vereinbarung, sprich der anwalt hat mit ihren Anwalt usw....


    Die Rechtsberatung als solche ist nicht teuer -da hast Du Recht-, und da wird Ganz_allein sicherlich erfahren, wie das Ganze berechnet wird und wie sich die Höhe der Anwaltskosten zusammensetzt. Aber es hätte ja sein können, das es irgendwer hier ganz genau weiß...
    Weißt Du zufällig noch wie Euer/Dein Anwalt auf die 190€ gekommen ist, denn das ist ja die Frage des TE.



    Abgesehen davon muß man sowieso sein Einkommensnachweis vorlegen, da kann kein Anwalt Preise machen wie man will!..


    Ich sag ja auch nicht, das ein Anwalt dies nach Gutdünken macht, aber deswegen weiß ich trotzdem immer noch nicht (und der TE auch nicht) wonach berechnet wird. Prozentual woraus? Werden die Anwaltskosten vom Monatslohn (Brutto oder Netto), vom Jahreseinkommen (Brutto/Netto) oder von der Höhe des errechneten Unterhaltes berechnet. Wird es teurer wenn ein zweiter Anwalt hinzugezogen wird, weil ja dann logischerweise der Anwalt mehr dafür arbeitet? Sind die Anwaltskosten überhaupt ein prozentualer Betrag von irgendeinem Streitwert oder hat der Anwalt die klare Vorgabe der Anwaltskammer das es einen Festpreis gibt, der bei Anwalt A genauso teuer ist wie bei Anwalt B?



    jugendamt kann man, aber ist seltens positiv für den Unterhaltszahler.....abgesehen davon ist es auch nicht gerade Schön


    ,die gegenpartei die Last alleine aufzubrummen


    Das hier versteh ich grad nicht... Meinst Du damit das das JA es für den Unterhaltsempfänger "schön" rechnet? Wenn man dieses Gefühl hat kann man ja immer noch nen Anwalt hinzuziehen.



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Ich hab schon von einigen Seiten gehört, dass die Mitarbeiter im JA zwar in Sachen Unterhaltsberechnung geschult sind, aber eben nicht ausgebildet wie ein RA für Familienrecht. Daher kennen sie nicht alle Bestimmungen und Gesetze. Weiterhin würden sie so rechnen, dass das JA nicht selbst noch Geld drauflegen muss. Gibt ja bei den Zuschlägen für berufsbedingte Sachen so Gummidinger....zumindest hab ich von größeren Unterschieden in der Berechnung JA vs. Anwalt gelesen. Es wurde da auch unterstellt. dass das JA für die KM rechnet. Zumindest müsste ja immer der Selbstbehalt von 900 Euro bleiben, der nicht unterschritten werden darf, seh ich das richtig? Wie sieht es mit einem KfZ Kredit aus, der während der Ehe von mir aufgenommen wurde (Familienvergrößerung von 3 auf 5 Personen - daher notwendig) bzw. der Arbeitsweg (16 TAge a. 60 km).


    gruß


    ganz_allein

    Vater-Kind-Entfremdung ist auch eine Form des Kindesmissbrauchs.

  • Erst einmal: Wenn Du Dir nen Analt nimmst, dann wird die EX es auch tun. Und das ist grosser Mist für uns Männer. (Es sei denn, es geht um mehr)
    (Ihr Frauen list jetzt mal nicht hier weiter!!!!! :nudelholz :mussweg


    Zum folgenden: Ich zahlte bisher für meine Kinder. Und das auch "gern".... Nur, dass es dann der gegnerischen Seite finanziell besser geht als mir ist eine entschiedene Sauerei. (Ihr Spruch: Seit ich getrennt bin hatte ich noch nie so viel Geld zur Verfügung.... freuthüpfte sie und nun hat se nen Philips LCD mit ambilight)


    Wenn Deine Ex zum RA geht, dann erstreitet er den Unterhalt. Das geht dann so weit, dass der RA Dir vorschreibt, welchen Beruf Du in Zukunft kündigen darfst und welchen nicht wo Du wohnst und und und....
    Das Jugendamt berechnet an Unterhalt, (den Du an das Amt zurück zahlst), nach der Düsseldorfer Tabelle. Die ist eindeutig und nicht "anfechtbar"


    Was mit einfliesst: Lebenshaltungskosten: Miete, WW, Strom, Klamotten, Ernährung für den Mann als Einzelperson: EUR 935,00 Mit angerechnet werden Kredite, die nicht ohne weiteres Kündbar sind, solange Du dafür allein aufkommen musst. Fahrten zur Arbeit und andere Werbungskosten, andere Kinder: Alles anzurechnen. (angerechnet nicht gleich verrechnet)
    Das Jugendamt rechnet nicht gegen Dich. Die rechen weitaus fairer als gegerische Anwälte. Ich sehe das als positiv an.


    BEISPIEL :Sollte also Dein Einkommen bei 1.300 EUR liegen, zahlst Du fürs Kind 190, für zwei 80, je Kind, solltest Du Kredite im Wert 300 EUR haben. (IMMER MIT KINDERGELDANRECHNUNG)



    Sollte KM und Kinder Hartz 4 beziehen, kommt die ArGE dann auch noch auf Dich zu. Dazu muss aber vom Einkommen, nach DDT noch was übrig sein.


    Zum Thema 10 EUR für ein Erstgespräch kenne ich das so: ...... Wenn Du so wenig Einkommen hast, dann hole Dir vom Amtsgericht einen Beratungsgutschein, der kostet 10 EUR, die Du an den Anwalt zahlst. Wenn der Anwalt nun erkennt, dass Du Gerichtskosten erstattet bekommen würdest, legt er sich auch ins Zeug, die können nämlich voll abrechnen...... Ach ja.... Suche Dir Anwälte, die Dir empfohlen werden. Welche, die Deine Fälle schon mal verhandelt haben..... Die haben nicht nur bessere Erfahrungen, sondern auch gute Kontakte zu Ämtern und Gerichten.



    (Alles nur meine Erfahrungen und Meinungen)


    (Wenn Du es für Dich allein behältst, die Werte für Dich zutreffen könnten, kann ich Dir Einsicht in meine Berechnung vom Amt gewähren.....)

    Ich leide nicht unter Realitätsverlust- ich genieße ihn....

  • Papam2Kids


    Normal würden mir in LsKl 1 ca. 1300 netto bleiben. Dann wäre noch ein Kredit in Höhe von 240 Euro (Auto) zu bedienen. Wohnung hab ich noch keine, soll aber maximal so um 350 - 400 Euro warm sein. Arbeitsstrecke 16 x 60 km (hin und zurück). kinder sind zwei zu bedienen mit Unterhalt (2 mal 3,5 Jahre)


    Wenn du mir deine Berechnung zur Verfügung stellen kannst, gerne! Selbstverständlich behalte ich die Daten für mich.



    gruß


    ganz_allein

    Vater-Kind-Entfremdung ist auch eine Form des Kindesmissbrauchs.

  • habe mit gelesen :nixwieweg ein Philips LCD mit ambilight habe trotz scheidung nicht :(


  • Seid Ihr verheiratet? Wenn nicht....hattest Du die Kreditraten schon vor der Geburt der Kinder? Dann können sie voll in Abzug gebracht werden.


    Ansonsten.....Beistandschaft (Berechnung durchs JA) kann durchaus viele Monate dauern, die Berechnungen durch Anwälte aber auch.


    Mein Tipp:


    Lege monatlich den Betrag über die 900€ an die Seite, damit nach Monaten Berechnungen die Nachzahlungen nicht zu heftig werden für Dich.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst