Der Staat will massiver gegen säumige Väter vorgehen.


  • Zu Deiner Info: Weder H4-Aufstockung noch Wohngeld oder der Kinderzuschlag hat a priori etwas mit dem Unterhalt zu tun, sondern gilt für jeden der diese Leistungen beantragt.


    Ach was, sag bloß?
    Sry, für den Sarkasmus , aber so dumm kannst du doch nicht sein. Ich rede hier, genauso wie schon weiter oben, konkret von Betreuungselternteile die obiges beantragen müssen, weil sie kein KU erhalten. Bei meiner letzten Zahlung von der Arge habe ich 236,- Euro bekommen. So WIE hoch ist bitte der niedrigste KU-Satz?!
    Mann, da krieg ich schon wieder Puls...

    Zitat


    Kindesunterhalt dagegen ist ein zivilrechtlicher Anspruch, keine Sozialleistung des Staates. Warum der Staat in privaten Konten rumschnüffeln will, nur weil ein Privatmensch einem anderen Privatmenschen etwas schuldet, wüßte ich dann doch ganz gerne. Was geht den Staat das an? Noch zweifelhafter wird die ganze Geschichte, wenn man bedenkt, daß UHV sogar von Millionären beantragt werden kann.


    Interessiert mich überhaupt nicht. Warum sollte es auch?! Es gibt bestimmt mehr KU-pflichtige die sich drücken, als Millionäre die UHV beantragen.



    11 % Unterhaltserhöhung, obwohl die Löhne seit 1995 real sinken. Das ist blanker Hohn, was die Düsseldorfer Richter jährlich neu errechnen.
    Der 900 Euro Selbstbehalt inklusive 360,00 Euro Warmmiete!!!!! reicht gerade bei den unteren Einkommen nicht aus! Dafür bekommt man in den meisten Städten noch nicht mal eine 2 Zimmerwohnung. Das ganze Unterhaltssystem muss dringend der Realität angepaßt werden.


    Unter mieser Lohnentwicklung leiden berufstätige AE genauso. Ich zitiere jetzt nicht die OECD-Studie die belegt das insbesondere in der BRD AE mit 2 Kindern im Vergleich hohe Abgaben abdrücken müssen.
    Und wegen den 11%: 11% von 0,- Euro nicht gezahlten Unterhalt sind: 0,- Euro! Und genau darum geht es hier.


    Der Dank war übrigens ein Versehen, nichts für ungut.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()


  • Der Verband alleinerziehender Väter und Mütter stellte als Schätzung auf das ein drittel zahle , ein weiteres drittel ehrlich nicht zahlen könne und ein drittel nicht zahle obwohl es zahlen könnte.
    Gruß Streuner


    und ich werfe mal ein: Nicht zahlen können heißt ja, recht gut verdienend zu sein. Um überheupt Mindestunterhalt leisten zu können, dafür maß der <pflichtige schon sehr gut verdienen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich finds KLASSE !!


    Wir können uns nämlich gar nicht vorstellen, wie viele Menschen sich vor Unterhaltszahlungen drücken !


    Und wenn sie es nicht tun, wovor sollten sie Angst haben?


    Bei Steuererklärungen muss man ja auch einiges offen legen, da kräht kein Hahn nach, wenn es darum geht, Steuern wieder zu bekommen.


    Selbst wenn sie auch nur einen dran kriegen, hat es sich schon gelohnt. Ich persönlich finds unmöglich, sich vor den Zahlungen zu drücken. Poppen können se alle ... !!

    Frage dich in jeder schwierigen Situation:
    "Was würde der stärkste, mutigste, liebevollste
    Teil meiner Persönlichkeit jetzt tun?"
    Und dann tue es. Tue es richtig.
    Und zwar sofort.


    Dan Millman

  • und ich werfe mal ein: Nicht zahlen können heißt ja, recht gut verdienend zu sein. Um überheupt Mindestunterhalt leisten zu können, dafür maß der <pflichtige schon sehr gut verdienen


    Nicht unbedingt , denn immerhin gibt es ja sowas wie das Saarbrückener Urteil :
    Ich denke es wird nur zu wenig bei denjenigen die jahrelang auf arbeitslos machen eingeklagt .
    Gruß Streuner



    OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen
    Beschluss v. 17.10.2008


    Ein Arbeitsloser ist zur Zahlung des Mindestunterhalts an sein minderjähriges Kind auch dann verpflichtet, wenn sein monatliches Einkommen zur Zahlung des Unterhaltes nicht ausreicht.


    Für arbeitslose Unterhaltspflichtige würden strenge Grundsätze gelten:


    - die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind ist eine existentielle Verpflichtung des Unterhaltsschuldners
    - der Verpflichtete hat deshalb alles zu tun, was in seiner Macht steht, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen
    - Hierzu hat er auch Tätigkeiten anzunehmen, die deutlich unter seinem Ausbildungsniveau stehen und jede Art von Tätigkeit, die geeignet ist, ihm die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zu ermöglichen, aufzunehmen.
    - Um an eine solche Tätigkeit zu gelangen, muss der Unterhaltsverpflichtete jede ihm mögliche Anstrengung unternehmen.
    - Er muss notfalls den Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen aufbringen, um eine solche, ihm zumutbare Tätigkeit zu suchen.


    Nur wenn er beweisen kann, dass er diese Verpflichtungen sämtlich erfüllt hat, kann ausnahmsweise eine Unterhaltsreduzierung vorgenommen werden.


  • Ach was, sag bloß?
    Sry, für den Sarkasmus , aber so dumm kannst du doch nicht sein. Ich rede hier, genauso wie schon weiter oben, konkret von Betreuungselternteile die obiges beantragen müssen, weil sie kein KU erhalten. Bei meiner letzten Zahlung von der Arge habe ich 236,- Euro bekommen. So WIE hoch ist bitte der niedrigste KU-Satz?! Mann, da krieg ich schon wieder Puls...


    Ja und? Verheiratete Familienväter sind auch gezwungen diese staatlichen Leistungen zu beantragen, wenn sie nicht genügend verdienen. Hat mit Unterhalt nix zu tun. Ist das so schwierig zu verstehen?

  • Hallo ,


    kannst du mir sagen woher du weisst das die DD Tabelle auch 2011 um 11% angehoben wird? Stand dies schon in irgendwelchen nachrichten und steht dies fest oder sind es vermutungen von zeitungen u.s.w.???
    Hab da nämlich nichts zu gefunden.


    Anfang Januar 2010 wurde der Kinderfreibetrag erhöht. Da dieser die Basis für die DDT ist, erhöhte sich der Kindesunterhalt entsprechend, im Schnitt um 13%. Bereits beschlossen wurde eine weitere Anhebung des Kinderfreibetrages zum 1.1.2011, was wiederum eine 13%ige Erhöhung des Kindesunterhalts mit sich bringen wird. Bald beträgt der Mindestunterhalt 500 Euro netto zzgl. hälftige Kinderbetreuungskosten und Sonderbedarf, und selbst ein Vater mit einem einzigen Kind und Durchschnittsverdienst wird Mangelfall sein, trotz Vollzeitjob. Hartz 4 dürfte künftig für die Mehrheit der Trennungsväter dauerhaft die weitaus bessere Alternative sein.


    http://www.wiwo.de/politik-wel…-unterhaltssaetze-420046/

  • Ich habe mich jetzt jahrelang auch "nackig" gemacht vor den Behörden, da finde ich einen kurzen Datenabgleich nicht schlimm.
    Wenn man nichts zu verbergen hat, ist doch alles ok - das bestätigt die Zahlungsunfähigkeit - ansonsten, ist wohl nachfragen erlaubt....

  • Die Frage ist doch: Was soll das alles bringen? Jemand der nicht zahlen will, hat doch schon längst sein Geld bei Freunden, Eltern oder Verwandten untergebracht. Und jetzt sollen ernsthaft Einnahmen aus Kapitalerträgen gefunden werden? Wer bitte hat denn relevante Kapitalerträge, und ist darüberhinaus auch noch so dumm und die unter seinem Namen laufen zu lassen?


  • - Er muss notfalls den Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen aufbringen, um eine solche, ihm zumutbare Tätigkeit zu suchen.


    Nur wenn er beweisen kann, dass er diese Verpflichtungen sämtlich erfüllt hat, kann ausnahmsweise eine Unterhaltsreduzierung vorgenommen werden.[/i]


    Das ist doch ein leichtes....


    Im Normalfall verlangen Richter 20-25 Bewerbungen im Monat....nur nochmals....es muß ja auch ein Job sein, wo man ausreichend verdient. Und das ist heutzutage (leider) sehr schwer, bei den Niedriglöhnen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Klar, wer "clever" ist, hat die Schäfchen längst sicher - aber wenn dadurch auch nur 5-10 % auffliegen - lohnt sich das -
    für die Steuerzahler und das Kind.


    Es ist ja beileibe kein neuer Versuch. Schon vor einigen Jahren hat man in Hamburg ein privates Inkasso-Unternehmen auf Unterhaltsschuldner gehetzt. Am Ende war die Rückholquote noch niedriger als beim Jugendamt, und der Steuerzahler durfte diesen Modellversuch teuer bezahlen. Das mehr Druck nicht automatisch mehr Unterhalt generiert, muß offenbar jedes Jahr neu gelernt (und bezahlt) werden...

  • Dem Missbrauch von Sozialleistungen muss Einhalt geboten werden. In meinen Augen ist das nun mal kriminell. Ob diese beschriebenen Methoden wirklich Erfolg versprechen sei dahin gestellt. Trotzdem ist mir persönlich nun mal jeder Vorstoß in diese Richtung einfach nur Recht. Mir wurde vor einigen Jahren mal gesagt, in den USA würden Unterhaltsflüchtlinge mit dem FBI gejagt. so muss das sein! :daumen

  • Bei einem Verstoß gegen die Unterhaltspflicht handelt es sich nicht um einen Mißbrauch von Sozialleistungen, sondern um einen zivilrechtlichen Anspruch. Unterhalt ist keine Sozialleistung, der Unterhaltspflichtige kein Sozialamt.
    Meiner Meinung nach sollte der Staat sein Engagement lieber auf moderne Formen der elterlichen Betreuung legen, anstatt einen der Elternteile zum Betreuungseltenteil, dem anderen zum barunterhaltspflichtigen Betreuungselternteil zu machen. Dann gäbe es auch viel weniger Ärger über nicht gezahlten Unterhalt.

  • Da Unterhaltsvorschuss bezahlt werden muss, ist es nun mal Missbrauch der Sozialleistugen.
    Papa will nicht zahlen, dann tut's eben der Staat.


    Wenn man mal miterlebt hat, wie einfach es ist, ausreichend Einkommen zu haben und trotzdem keinen Unterhalt zu bezahlen .... der denkt da nun mal nicht über abstrakte Betreuungsmodelle nach, sondern über Geld.

  • Papa will nicht zahlen, dann tut's eben der Staat.


    ...und somit jeder, der Leistungträger ist. Ja, hört sich wieder wie eine Parole an, aber mich nervt es.


    Unterhaltspflichverletzungen sind kein Kaveliersdelikt und sollte somit auch mehr gehandet werden.


    Von mir aus kann man auch in Richtung Wechselmodell gedacht werden, sofern gewünscht. Trotzdem kann es nicht die einzige Möglichkeit sein. Es wird, da bin ich mir sicher
    eine Vielzahl weiterhin an ET geben, die sich nicht kümmern wollen. Ich verstehe nicht, warum das immer kleingeredet wird.


    LG


    Friday

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • mein ex erkennt die vaterschaft nicht an und ist lieber untergetaucht. ich kann ihn verstehen. er arbeitet als ungelernter bäcker, fängt morgens um vier an, arbeitet seine acht stunden für rund 1200netto. er wollte nie ein kind und hatte keine wahl. nun hat er einfach angst um seine lebensqualität. er ist, trotz vollzeitjob, ein mangelfall. er müsste laut tabelle, ohne das einkommen zu bereinigen 272€ zahlen, ihm bleiben also 928€ zum leben. eine kleine zweizimmerwohnung, außerhalb des gettos, liegt bei 400warm, dazu strom und gas, nochmal 100, bleiben rund 428€ zum leben. das finde ich schon verdammt wenig, vor allem, wenn man seit 20jahren, wie in seinem fall, täglich arbeiten geht. irgendwann muss doch auch mal ein wenig lebensqualität und nicht nur herumrechnen drin sein.
    und bevor jetzt wieder das argument: ich habe noch weniger, ich bekomme alg II kommt: ich wollte dieses kind, also sehe ich zu, dass ich es auch allein finanziert bekomme.

  • momentan bekomme ich bab, hätte ich aber auch ohne kind bekommen. in einem halben jahr nicht mehr.

  • Ich kann beide Argumente verstehen. @Paulaken: auch ich zücke den :respekt Smiley! Da offenbar bei Euch ganz klar geklärt war, daß er kein Kind wollte, Du hingegen schon, finde ich Deine Verantwortung des finanziellen Engagements für Deine kleine Familie wirklich grosse Klasse! Hut ab vor Deinem Verantwortungsbewusstsein...sowohl für Dein Kind, als auch für ihn als Vater, der nie einer sein wollte.


    In Fällen, in denen es sich jedoch um ein beidseitiges Wunschkind handelt, sich der eine Elternteil nach Entstehung des Kindes jedoch nicht mehr an dem Wunsch beteiligen möchte, zahlen "könnte" (weil er ausreichend verdient), es aber nicht tun will/tut (eben weil er plötzlich doch nicht mehr "Elternteil" sein möchte)...dafür fehlt mir dann jegliches Verständnis.
    Hier springt die Unterhaltsvorschusskasse ein. Und natürlich bin ich in solchen Fällen dafür, daß eben solche "Elternteile" zur Verantwortung gezogen werden.


    Ich kenne einen Fall, da war das Paar Jahrelang mit intensiven Kinderwunsch beschäftigt. Die beiden (nicht verheiratet) haben bis auf die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung ( die als unverheiratetes Paar damals noch hätte eigenständig bezahlt werden müssen) alles Mögliche versucht um schwanger zu werden. Viele Tränen und Hoffnung hat das Paar in die Möglichkeit investiert, gemeinsam Eltern eines Kindes zu werden. Es klappte nach Jahren, Kind war da...und schwuppsdiwupps zog der frischgebackene Papa mit seiner Arbeitskollegin ab! Das frisch verliebte Paar wohnt heute schick, bereisst die ganze Welt...naja, und´s Kind? das besucht er nicht und zahlen will er erst recht nicht! An ein Wechselmodel wäre in dem Fall nichtmal im Ansatz zu denken. Er würdigt´s Kind keines Blickes! Unterhaltsklage läuft grade, aber der Papa dreht und windet sich, wo er nur kann um da irgendwie raus zu kommen. Es wäre schön, wenn sowas nicht mehr möglich wäre. Gewollt war´s von beiden, somit haben auch beide die Verantwortung zu tragen.