Zu Deiner Info: Weder H4-Aufstockung noch Wohngeld oder der Kinderzuschlag hat a priori etwas mit dem Unterhalt zu tun, sondern gilt für jeden der diese Leistungen beantragt.
Ach was, sag bloß?
Sry, für den Sarkasmus , aber so dumm kannst du doch nicht sein. Ich rede hier, genauso wie schon weiter oben, konkret von Betreuungselternteile die obiges beantragen müssen, weil sie kein KU erhalten. Bei meiner letzten Zahlung von der Arge habe ich 236,- Euro bekommen. So WIE hoch ist bitte der niedrigste KU-Satz?!
Mann, da krieg ich schon wieder Puls...
Zitat
Kindesunterhalt dagegen ist ein zivilrechtlicher Anspruch, keine Sozialleistung des Staates. Warum der Staat in privaten Konten rumschnüffeln will, nur weil ein Privatmensch einem anderen Privatmenschen etwas schuldet, wüßte ich dann doch ganz gerne. Was geht den Staat das an? Noch zweifelhafter wird die ganze Geschichte, wenn man bedenkt, daß UHV sogar von Millionären beantragt werden kann.
Interessiert mich überhaupt nicht. Warum sollte es auch?! Es gibt bestimmt mehr KU-pflichtige die sich drücken, als Millionäre die UHV beantragen.
11 % Unterhaltserhöhung, obwohl die Löhne seit 1995 real sinken. Das ist blanker Hohn, was die Düsseldorfer Richter jährlich neu errechnen.
Der 900 Euro Selbstbehalt inklusive 360,00 Euro Warmmiete!!!!! reicht gerade bei den unteren Einkommen nicht aus! Dafür bekommt man in den meisten Städten noch nicht mal eine 2 Zimmerwohnung. Das ganze Unterhaltssystem muss dringend der Realität angepaßt werden.
Unter mieser Lohnentwicklung leiden berufstätige AE genauso. Ich zitiere jetzt nicht die OECD-Studie die belegt das insbesondere in der BRD AE mit 2 Kindern im Vergleich hohe Abgaben abdrücken müssen.
Und wegen den 11%: 11% von 0,- Euro nicht gezahlten Unterhalt sind: 0,- Euro! Und genau darum geht es hier.
Der Dank war übrigens ein Versehen, nichts für ungut.