Unterhaltssäumiger Vater kommt nach D

  • Es geht um eine Freundin von mir - Ihr Ex kommt aus Amerika zu Besuch.
    Bisher wurden die Unterhaltsfragen über die Anwälte geklärt - es gibt noch keinen Titel
    und in den letzten Monaten wurde nicht gezahlt.


    Was nun tun ? Titel über den Anwalt erwirken ?
    Anzeige auf Unterhaltspflichverletzung ?



    Alles sinnlos ? Da er nur Tourist in D ist ???

  • Ich weiß es ist schlimm wenn man als Mama keinen Unterhalt für´s Kind bekommt.
    Aber seine "Strafe" ist noch viel schlimmer. Er muss das irgendwann mal seinem Kind erklären.


    Ich würde gar nichts machen wenn ich ehrlich bin ..
    Das schürt nur böses Blut auch wenn sie im Recht wäre..


    Mir ist ein guter Umgang immer viel wichtiger als Geld.
    Schon immer gewesen.


    Ich denke sie wird auch rechtlich nicht viel machen können wenn er nur Tourist hier ist.

  • Ja du kannst was machen, wenn du einen vollstreckbaren Titel besitzt.


    Habe erlebt wie der Ex der aus USA kam, am Flughafen vom Gerichtsvollzieher zur Taschenpfändung erwartet wurde.


    Immerhin damals fast 2000 Dollar und ne Uhr.

    Nicht durch Worte, nur durch ihre Taten kann man Menschen kennen lernen, denn das Leben ist kein Streichelzoo.

  • Ich sehe da ein großes Problem. Welche Staatsbürgerschaft hat der KV?
    Ist er Amerikaner, ist der Titel eines deutschen Gerichts ziemlich wertlos, da er im Ausland nicht vollstreckt werden kann.


    Da es sich um eine Zivilrechtliche Angelegenheit handelt, wird er auch bei der Einreise keine Probleme bekommen ( es sei denn, aus dem Titel liegt ein strafrechtlich Relevantes Urteil vor).


    Man könnte versuchen, bei einem amerikanischen Gericht einen Unterhaltstitel zu erwirken ( in manchen Bundesstaaten geht das sehr schnell, in anderen dauert es Ewigkeiten), aber das ist nur mit einem
    entsprechenden Anwalt (Auslandsrecht) und vielen Umwegen über die Botschaften machbar und bedeutet sehr großen finanziellen und zeitlichen Aufwand.


    Etwas aussichtsreicher wäre es, wenn wenn Unterhaltsvorschuß gezahlt worden ist, den das JA jetzt zurückfordert. Dort kommt es dann im Zuge der Amtshilfe manchmal zu sehr schnellen Entscheidungen.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

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  • Was nun tun ? Titel über den Anwalt erwirken ?
    Anzeige auf Unterhaltspflichverletzung ?


    Anwalt fragen. Einen Titel kriegst nicht von heute auf morgen und die Anzeige macht nur Sinn, wenn seine Unterhaltspflicht nachgewiesen ist (Titel).

  • Noch eine Ergänzung:
    Ich zweifle stark daran, das die Forderung rückwirkend festgestelllt werden wird. Somit werden ausstehende Zahlungsverpflichtungen wahrscheinlich dann auch erst ab Wirksamkeit des Titels wirksam.
    Wenn überhaupt ergeht zunächst einmal eine Zahlungsaufforderung über die ausstehende Summe, erst dann ein Pfändungsbeschluß. Somit dürfte der Schuldner frühestens bei der nächsten Einreise mit dem GV rechnen müssen.


    Gruß
    Monoko

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  • Bekommst Du staatliche Leistungen (ALG2 /UHV), dann hast Du keinen Einfluss drauf, weil er Dir nichts schuldet

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  • Das Jugendamt zahlt UHV - wahrscheinlich die beste Stelle ... schaun wir mal ...


    Dann muß das JA tätig werden, denn das hat dann Anspruch auf Zahlungen.


    Und wenn Deine Freundin einen Titel erwirkt (vorrausgesetzt er ist leistungsfähig), muß sie diesen eh dem JA übergeben.

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  • Klar ist der Umgang wichtig. Aber ernähren muß man das Kind ja auch und Viele Menschen unteranderem auch ich, sind darauf angewiesen das UNterhalt bezahlt wird.