Vätermonate bei AEs mit gemeinsamen Sorgerecht

  • Ich bin im achten Monat schwanger. Ich wohne alleine, verstehe mich aber immer noch gut mit dem Vater des Kindes und wir haben bereits das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Ich war bei einer Beratung für Alleinerziehende und die hat mir sehr geraten, dass erst eintragen zu lassen, wenn unser Sohn 14 Monate ist, da uns sonst die beiden "Vätermonate" verloren gehen, denn die kann der Vater nur nehmen, wenn er mit dem Kind in "häuslicher Gemeinschaft" wohnt und ich kann die eben wegen des gemeinsamen Sorgerechtes nicht nehmen. Ich wollte gerne, dennoch das gemeinsame Sorgerecht, da ich nicht weiß, ob mir vielleicht was passiert und der Vater mit dem gemeinsamen Sorgerecht ein besseres Gefühl hat. Er hatte große Angst, dass er nur den "Zahlemann" ohne Rechte geben soll, da er das im Freundeskreis häufiger so erlebt hat.


    Ich finde die Elterngeldregelung so allerdings total unfair und frage mich, ob es nicht doch irgendeine Möglichkeit gibt. Was wäre zum Beispiel, wenn der Vater sich für die ersten zwei Monate bei uns anmelden würde. Gerade am Anfang wäre es ja sehr schön, wenn er Zeit für unseren Sohn und mich hat und er die beiden Vätermonate nach der Geburt nehmen könnte. Falls irgendjemand von euch da eine Lösung gefunden haben sollte, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Wo der Vater gemeldet ist spielt keine Rolle.
    Entscheidend ist alleine die tatsächliche Lebenssitation. Was ja auch Sinn macht.


    Falls Du vor der Geburt gearbeitet hast kannst Du allerdings alternativ auch die 14 Monate alleine nehmen.


    Prima nachzulesen hier: Klick

  • 14 Monate kann ich leider nicht nehmen, da wir ja das gemeinsame Sorgerecht haben und das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht würde ich ohne Klage nicht bekommen und eigentlich will ich es auch gar nicht, da wir unseren Sohn gemeinsam erziehen wollen. Es würde dessen seelischen Entwicklung allerdings sicherlich nicht zuträglich sein, wenn sich seine Eltern gegenseitig erschlagen und daher haben wir jeder eine eigene Wohnung.
    Ich bin allerdings bei dem Vater um die Ecke gezogen, damit es einfacher ist, sich gemeinsam um das Kind zu kümmern und da er selbstständig von zu Hause aus arbeitet, ist es eigentlich auch so gedacht, dass er zwischen Stillzeit und Krippe einen großen Teil des Kümmerns übernimmt und ich zumindest wieder Teilzeit arbeiten kann. Es wäre halt super schön, wenn wir am Anfang zwei oder drei Monate gemeinsam Elterngeld beziehen könnten und somit die finanzielle Luft hätten, uns als Familie ein zu grooven. Außerdem finde ich es auch ungerecht, dass wir dem Staat über 2000 € schenken sollen, obwohl gemeinsames Sorgerecht zum Wohle des Kindes ja angeblich allgemein erwünscht ist.

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • AE-Status ist eigentlich gegeben, wenn der Vater nicht bei euch wohnt. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht und hatte trotzdem 14 Monate Elterngeld (Vorraussetzung ist lediglich Erwerbseinkommen vor der Elternzeit).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Außerdem finde ich es auch ungerecht, dass wir dem Staat über 2000 € schenken sollen, obwohl gemeinsames Sorgerecht zum Wohle des Kindes ja angeblich allgemein erwünscht ist.

    Wenn ich so einen Stuss lese ärgert es mich schon wieder überhaupt einen Hinweis gegeben zu haben.


    Weniger bescheissen ist nicht "schenken".

  • Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht - und trotzdem habe ich die 14 Monate bekommen.


    Ist es denn für deinen Freund überhaupt möglich, das Baby zu betreuen oder müsste er deswegen 2 Monate aus dem Beruf heraus?

  • Ist es denn für deinen Freund überhaupt möglich, das Baby zu betreuen oder müsste er deswegen 2 Monate aus dem Beruf heraus?

    @ wirzwei:


    Guter Einwand! :party


    Danke!

  • Gerade am Anfang wäre es ja sehr schön, wenn er Zeit für unseren Sohn und mich hat und er die beiden Vätermonate nach der Geburt nehmen könnte.

    :Hm puh, ich tue mich sehr schwer mit diesem Argument. Es geht hier von Anfang an ums Geld und es dreht sich alles darum wie man das Geld für die zwei Monate erhalten kann. Da wirkt ein solches Argument einfach nicht ehrlich. Sorry, aber mich würde mal interessieren ob er diese zwei Monate auch bei Euch verbringen dürfte wenn es das Geld dafür nicht geben würde.


    Hier mal ein Link zum Elterngeld.



    Viele Grüsse,


    Czeltik.

  • Ich finde es ein wenig merkwürdig, wenn mir unterstellt wird, dass ich geldgierig bin und bescheissen möchte. Ich hätte ja auch einfach dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen müssen und dann müsste ich mir überhaupt keine Gedanken machen. Das ist auch das, was mir die meisten Leute geraten haben. Ich musste mich als dumm, leichtsinnig und noch einiges "nettes" mehr bezeichnen lassen. Meine Mutter hat mir schon angekündigt, dass ich mich nicht bei ihr ausheulen soll, wenn der Vater mir irgendwann das Kind weg nimmt, weil ich jetzt so blöd war, dem gemeinsamen Sorgerecht zu zustimmen. Es gab sogar einige, die meinten, das Beste wäre, den Vater überhaupt nicht an zu geben. Für mich ist soetwas indiskutabel, denn es ist genauso sein Kind wie meins. Außerdem hat er im Freundeskreis ganz fürchterliche und beängstigende Sorgerechtsstreitigkeiten vor Augen. Einer seiner besten Freunde war wegen seiner gerade mal vierjährigen Tochter schon mehr als ein Dutzend mal wegen Sorgerechtsgeschichten vor Gericht. Da ging es zum Teil darum, ob der Vater seine Tochter drei oder vier Stunden die Woche sehen kann. Ich möchte, dass es bei uns niemals so eskaliert und da wir die ersten drei, vier Schwangerschaftsmonate kein vernünftiges Wort mit einander reden konnten, war das gar kein so unwahrscheinliches Szenario.


    Mittlerweile ist es wieder viel besser und wir haben sogar darauf geeinigt, wenn ich mit dem Stillen durch bin, beide im Job kürzer zu treten und uns die Betreuung zu teilen. Wie er sich in den ersten Monaten, großartig an der Betreuung beteiligen soll, ohne die finanzielle Luft zu haben, im Job kürzer zu treten und auch noch Unterhalt zahlen zu müssen, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich denke, dass wäre wohl für die meisten Leute ein Problem. In meinem Umfeld ist es allerdings auch üblich, dass der Vater in den ersten Wochen zu Hause bleibt, um das Kind kennen zu lernen und die Mutter zu unterstützen. Ich fände es schön, wenn das bei uns auch gehen könnte, zum einen damit er unseren Sohn von Anfang an richtig kennen lernen kann und zum anderen, tatsächlich ein wenig egoistisch, hoffe ich, dass ihm das Familienleben so gut gefällt, dass er vielleicht Gefallen daran findet.


    @ Campusmami und Wirzwei
    Spannend, dass es anscheinend anders gehandhabt wird, als es im Gesetzt steht oder hattet ihr zumindest alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Einer seiner besten Freunde war wegen seiner gerade mal vierjährigen Tochter schon mehr als ein Dutzend mal wegen Sorgerechtsgeschichten vor Gericht. Da ging es zum Teil darum, ob der Vater seine Tochter drei oder vier Stunden die Woche sehen kann.


    ...das war dann eher eine "umgangsrechtsgeschichte", oder? :hae:

  • Hallo Frostköttel,



    :daumen . Ich finde Du machst es genau richtig.


    Auch finde es vollkommen in Ordnung, sich Gedanken über 2000,- € zu machen. Im Ergebnis bedeutet dies ja nun mal, mehr Zeit für Euch mit Eurem Kind.



    Das es auf dem Papier, so geregelt ist wie jetzt (14 Monate vs. 12 Monate) ist ein unding und nicht hinnehmbar. Ich habe den link von Czeltik gerade mal überflogen, da steht allerdings lediglich, das AE auch 14 Monate bekommen.
    Nichts über die Verteilung unter den getrennt lebenden Eltern.


    Ist den für den Antrag des Vaters erforderlich, dass er bei Euch gemeldet ist?
    Ich würde es nochmal hinterfragen und mir ggf. die entsprechenden § nennen lassen, die das einfordern. Vielleicht wäre eine Mail ans BMFSJ, auch sinnvoll.
    Es ist halt schade, dass man heutzutage ähnliche Sachkunde haben muss, wie der Mensch in der Behörde, auf die man losgelassen wird.....



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • ...das war dann eher eine "umgangsrechtsgeschichte", oder? :hae:


    Klar, aber weil er große Angst hatte, dass im das auch bevorsteht, war es absolut wichtig für unser Verhältnis, dass er so früh möglich schon das gemeinsame Sorgerecht bekommen hat und er sich möglichst wenig ausgeschlossen fühlt. Ich möchte ihn schon für unseren Sohn nicht ausschließen, aber es sind auch vertrauensbildende Maßnahmen.
    Ich bin ungeplant schwanger geworden und er wollte nicht, dass ich das Kind kriege. Aber nicht, weil er generell keine Kinder will, sondern weil er unsere jetzige Lebenssituation nicht geeignet findet und wenn er etwas macht, es gut machen will und daher natürlich auch den Anspruch hat, ein sehr guter Vater zu sein. Unsere Beziehung ist in eine Krise geraten, weil er meint, dass er mir nicht mehr vertrauen kann, denn er hat mir vertraut, dass ich in der Lage bin, die Pille vernünftig zu nehmen und weil ich mich über seine Wünsche hinweg gesetzt habe und das Kind nun einfach bekomme.

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Hallo czeltik u.A.,
    beim Erziehungsgeld gehts immer ums Geld, natürlich. Ich sehe in diesem AE-Anspruch für die 14 Monate Elterngeld nebst dem Passus, dass die Eltern zusammenleben müssen auch so eine versteckte Väterdiskriminierung.
    Es ist kein vernünftiger Grund dafür erkennbar, warum ein Vater, der nicht mit der Mutter zusammenlebt, sein Kind aber entsprechend mitbetreuen möchte, diese Vätermonate im Sinne von Elternzeit nicht nehmen können dürfte.
    Bei der Anrechnung der Rentenpunkte für Erziehungszeiten von ue Vätern sind auch solche versteckten Fallstricke eingebaut.
    MfG krypa

  • Ich kenne den Gesetztestext nicht, habe den Antrag ehrlich aufgefüllt (keine Ahnung, ob ich überhaupt nach dem Sorgerecht gefragt wurde) und habe 14 Monate Elterngeld bekommen... Ich habe auch nicht das Aufenhaltsbestimmungsrecht! :frag

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .