Ich bin im achten Monat schwanger. Ich wohne alleine, verstehe mich aber immer noch gut mit dem Vater des Kindes und wir haben bereits das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Ich war bei einer Beratung für Alleinerziehende und die hat mir sehr geraten, dass erst eintragen zu lassen, wenn unser Sohn 14 Monate ist, da uns sonst die beiden "Vätermonate" verloren gehen, denn die kann der Vater nur nehmen, wenn er mit dem Kind in "häuslicher Gemeinschaft" wohnt und ich kann die eben wegen des gemeinsamen Sorgerechtes nicht nehmen. Ich wollte gerne, dennoch das gemeinsame Sorgerecht, da ich nicht weiß, ob mir vielleicht was passiert und der Vater mit dem gemeinsamen Sorgerecht ein besseres Gefühl hat. Er hatte große Angst, dass er nur den "Zahlemann" ohne Rechte geben soll, da er das im Freundeskreis häufiger so erlebt hat.
Ich finde die Elterngeldregelung so allerdings total unfair und frage mich, ob es nicht doch irgendeine Möglichkeit gibt. Was wäre zum Beispiel, wenn der Vater sich für die ersten zwei Monate bei uns anmelden würde. Gerade am Anfang wäre es ja sehr schön, wenn er Zeit für unseren Sohn und mich hat und er die beiden Vätermonate nach der Geburt nehmen könnte. Falls irgendjemand von euch da eine Lösung gefunden haben sollte, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.