nein gibt es nicht, deine aussage ist falsch. es gilt nach wie vor: alleinstehende ledige mütter haben automatisch das alleinige sorgerecht. wenn der vater gsr will, dann nur mit ihrer einwilligung. so ist die momentane rechtslage. ein urteil macht kein neues gesetz - das ist ganz wichtig auseinanderzuhalten.
Das Verfassungsgerichtsurteil sagt entgegen der Aussage von janiundced: "3.Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht."
Dies scheint in der Konsequenz zu bedeuten, dass der Vater nicht nur Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht hat. Sondern vielmehr: Verweigert die Mutter dies, wird das Sorgerecht bei gleicher "Qualifikation" dem Vater zugesprochen.
Ein Verfassungsgerichtsurteil kann sehr wohl ein Gesetz außer Kraft setzen und eine Übergangsregelung formulieren. Genau dies ist hier geschehen.