mal ne andere Frage zur neuen Regelung..

  • nein gibt es nicht, deine aussage ist falsch. es gilt nach wie vor: alleinstehende ledige mütter haben automatisch das alleinige sorgerecht. wenn der vater gsr will, dann nur mit ihrer einwilligung. so ist die momentane rechtslage. ein urteil macht kein neues gesetz - das ist ganz wichtig auseinanderzuhalten.


    Das Verfassungsgerichtsurteil sagt entgegen der Aussage von janiundced: "3.Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht."


    Dies scheint in der Konsequenz zu bedeuten, dass der Vater nicht nur Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht hat. Sondern vielmehr: Verweigert die Mutter dies, wird das Sorgerecht bei gleicher "Qualifikation" dem Vater zugesprochen.
    Ein Verfassungsgerichtsurteil kann sehr wohl ein Gesetz außer Kraft setzen und eine Übergangsregelung formulieren. Genau dies ist hier geschehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe schon immer geahnt, dass Richter ihre Urteile und Regierungen ihre Gesetze so schwammig formulieren, dass man ihren Sinn nicht erfassen kann. Jetzt weiß ich auch, warum die Juristen so viel Kaffee trinken ...



    Aber ernsthaft: Gibt es noch andere Interpretationsmöglichkeiten für den oben zitierten Punkt 3 aus dem Urteil?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • nö volleybap den gibts nicht. aber das wußt ich nicht, dann lösch meine aussage - irren ist menschlich. du hast recht und ich geh das urteil mal bis zu ende lesen :) streue asche auf mein haupt. trotzdem gibts doch trotzdem noch die orginale gesetzgebung oder? also erstmal.

  • trotzdem gibts doch trotzdem noch die orginale gesetzgebung oder? also erstmal.

    Diese ist bis zum Inkrafttreten einer neuen Gesetzgebung ausser Kraft gesetzt, da sie verfassungswidrig ist:


    "Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
    Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
    Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
    Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
    Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist,
    dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines
    Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu
    übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht
    kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten
    entspricht."
    (Hervorhebungen von mir)
    http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg10-057.html

  • wie wär es denn mal mit der Hervorhebung dieser Textstelle ;) :

    soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht


    und hierzu die ausführlichen Erläuterungen im Urteil z. B. Tz. 40


    Das Kindeswohl verlangt aber, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Der Gesetzgeber verfolgt deshalb ein legitimes Ziel, wenn er das nichteheliche Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden gemeinsam zuweist (vgl. auch EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, a.a.O., Ziffer 53, 55). Denn die Mutter ist die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet und die aufgrund von § 1591 BGB als Elternteil feststeht.


    und in Tz. 43


    Ebenso lässt die elterliche Übereinstimmung über die Anerkennung der Vaterschaft nicht unbedingt darauf schließen, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, die Sorge für das Kind unter hinreichender Berücksichtigung des Kindeswohls gemeinsam auszuüben. Zum einen sind die Beziehungskonstellationen zwischen den Eltern, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, zu unterschiedlich, um eine solch weitgehende Vermutung zu tragen. Denn es kann vorkommen, dass beide Elternteile trotz rechtlicher Anerkennung der Vaterschaft einander ablehnen, was einer gedeihlichen gemeinsamen Sorge im Interesse des Kindes unzuträglich sein kann.


    (Hervorhebungen von mir)

  • Dies scheint in der Konsequenz zu bedeuten, dass der Vater nicht nur Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht hat. Sondern vielmehr: Verweigert die Mutter dies, wird das Sorgerecht bei gleicher "Qualifikation" dem Vater zugesprochen.


    Ho, das wäre ja die Härte.


    Der Gesetzgeber greift jedoch dadurch unverhältnismäßig in das
    Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er ihn
    generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter
    des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu
    dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die
    Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls
    eingeräumt ist.


    Die Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, der die Teilhabe an der
    gemeinsamen Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, stellt
    ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung
    einen
    tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2
    GG dar.


    (aus der Pressemittleilung)


    Für mich heißt das nichts anderes als das nichteheliche Väter früher gegen das Veto der Mutter garkeine Chance hatten an das GSR zu kommen und jetzt können sie mit gerichtlicher Prüfung durch aus das GSR oder sogar das ASR erhalten, wenn dies dem Kindeswohl dient. Ist auch ok für mich, nur jedem KV sofort sogar das ASR zuzusprechen nur weil die Mutter sich verweigert wäre doch etwas herb, denn u.U. hat sich ja gute Gründe. Das zu prüfen, dafür ist das Familiengericht da.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • und hierzu die ausführlichen Erläuterungen im Urteil z. B. Tz. 40

    Mein Beitrag diente lediglich der Korrektur der fälschlichen Annahme von janiundced bezüglich der derzeitigen Rechtslage.


    Ich habe nicht die Absicht, nun sämtliche Absätze - insbesondere nicht irreführend aus deren urprünglichem Zusammenhang gerissener Passagen - des Urteils des BVerfG hier zu diskutieren.
    Das ist schlicht überflüssig.

  • Volley, Raanan,


    abwarten, Tee trinken...
    Es wird bekanntlich nix so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

  • Ist auch ok für mich, nur jedem KV sofort sogar das ASR zuzusprechen nur weil die Mutter sich verweigert wäre doch etwas herb, denn u.U. hat sich ja gute Gründe. Das zu prüfen, dafür ist das Familiengericht da.

    Richtig, dafür ist das Familiengericht da.
    Falls die Mutter jedoch keine guten Gründe nachweisen kann, warum sie bislang das GSR verweigerte, wird die Warscheinlichkeit der Übertragung der alleinigen Sorge auf den Vater zukünftig steigen.
    Denn dann ist anzunehmen, dass diese Verweigerung darauf basierte, dass diese Entscheidung von den Eigeninteressen der Mutter geprägt war und sich eben nicht am Kindeswohl orientierte.

  • Volley, Raanan,


    abwarten, Tee trinken...
    Es wird bekanntlich nix so heiss gegessen, wie es gekocht wird.


    Lach. Ich habe da persönlich keine Eisen im Feuer. Sorgerechtsfragen sind bei meinem Kids geklärt und festgenagelt. Darum beobachte ich das Ganze rein aus beruflichem Interesse.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Richtig, dafür ist das Familiengericht da.
    Falls die Mutter jedoch keine guten Gründe nachweisen kann, warum sie bislang das GSR verweigerte, wird die Warscheinlichkeit der Übertragung der alleinigen Sorge auf den Vater zukünftig steigen.


    Kann man das direkt dem Gesetzestext entnehmen oder ist das eine persönliche Interpretation? Es wäre auch einfach möglich das die Mutter unnötig mit Vorurteilen bzgl. GSR belastet oder von einem schlechten Anwalt beraten wurde. Richter sind letztendlich auch nur Menschen. Vielleicht findet der Alt68er nichts dabei wenn Vati täglich eine Tüte raucht, weil er sich selber 2 zum Abendbrot genehmigt, aber die stockkonservative Mutter aus dem katholischen Dörfli sieht darin den Vorhof zur Hölle.
    Im schlimmsten Fall verliert sie nicht nur das ASR, sondern auch das GSR mit ABR und das Kind würde noch aus gewohnter Umgebung, herausgerissen und umgepflanzt?
    Das das dem Kindeswohl dient halte ich für sehr fragwürdig.
    In meinen Augen sollte das Familiengericht vermittelnd eingreifen, und nicht strafend. Das einzige was man mit solchen Aussagen in meinen Augen bewirkt ist Panikmache und das die Mütter dadurch erpressbar werden. Es ist gut das Väter jetzt das GSR einklagen können, aber wenn das nur dazu führt das für die andere Seite jetzt mannigfaltig das Durchladen von Maschinengewehren zur hören ist, läuft das Ganze der eigentlichen Idee zuwider. Merke: Den Kindern sollte es damit eigentlich besser gehen, und nicht alte Rechnungen im Geschlechterkampf beglichen werde. Zumindestens gehe ich davon aus, das es so gedacht war.

    Zitat


    Denn dann ist anzunehmen, dass diese Verweigerung darauf basierte, dass diese Entscheidung von den Eigeninteressen der Mutter geprägt war und sich eben nicht am Kindeswohl orientierte.


    Naja, wenn davon auszugehen wäre, das Eigeninteressen ein schlechtes Bild vor Gericht vermitteln, hätten auch sehr viele Umgangselternteile ihr Recht vor Jahren verwirkt.
    Dazu muss es aber schon ganz Dicke kommen, wie wir wissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Vielleicht findet der Alt68er nichts dabei wenn Vati täglich eine Tüte raucht, weil er sich selber 2 zum Abendbrot genehmigt, aber die stockkonservative Mutter aus dem katholischen Dörfli sieht darin den Vorhof zur Hölle.


    ich nehm jetzt einfach mal dieses Zitat, es könnte natürlich auch ein anderes sein: Mir erschließt sich nicht ganz, was z.B. dieses Beispiel - oder auch Alkoholgenuß oder sonst wie der Lebenswandel mit dem Sorgerecht zu tun haben soll? Wenn die Mutter sich eine Tüte raucht, oder auch der verheiratete Vater spielt das überhaupt keine Rolle.


    In meinen Augen wird da viel zu viel gewese drum gemacht. Es handelt sich letzten Endes um ein paar Unterschriften und die damit verbudnene Notwendigkeit, sich halt zu gewissen Themen wie KiGa und Schule dann eben doch mal gemeinsam hin zu setzen und zu überlegen, welche man da nimmt. Der Vater, dem nichts am Umgang liegt, dem ist auch egal, in welche Schule das Kind geht. Und der Vater, der sich dafür interessiert sieht vielleicht auch Dinge, die die Mutter nicht so sieht.. oder erfährt vom Kind welche, die die Mutter nicht erfährt. ( So gings z.B. bei meinem Ex, da wußte der Papa von vielen Problemen, die das Kind nicht der Mutter erzählt hat.).


    Ich verstehe es, wenn man dagegen ist, weil sich eh nicht um das Kind gekümmert wird. Aber da einen Mordsaufstand machen: er darf das Kind zwar sehen ( weil ich ihm das zugestehen muß), aber weil er kifft darf er nicht mitentscheiden, in welchen KiGa mein Kind geht finde ich irgendwie albern. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jeder betroffene KV ein gewalttätiger drogenabhängiger Krimineller ist, der Frau und Kind ständig verprügelt und der deswegen keine Rechte haben sollte... allerdings ist es umgekehrt genauso albern, direkt zu fordern, dass der bösen bösen Mutter deswegen diese Rechte entzogen werden sollten. Es geht um ein paar Unterschriften, nicht um den Umgang.


    Und obwohl ich befürworter des GSR bin (zumindest im großen und ganzen, Ausnahmen gibts immer) versteh ich den riesen Wirbel darum nicht. Das Umgangsrecht (bzw. auch PFLICHT) finde ich viel wichtiger. Dem Kind ist es nämlich völlig egal, ob nur Mama für die neue Schule unterschreibt, oder auch der Papa. Aber ob es den Vater sehen darf ist nicht egal.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Man sollte einfach mal abwarten wie das ganze umgesetzt wird .Es gibt soviele Urteile in Bezug auf zig Gesetze,die aber an der Umsetzung wenn es dann vor gericht geht kaum was geändert haben.Im Moment kennt man doch nur den einen Fall der zu dem Urteil geführt hat.Bis jetzt habe ich seit der Bekanntgabe des ganzen noch nicht gehört das die Familiengerichte sich vor Sorgerechtsklagen besagter Väter nicht retten können.

  • ich nehm jetzt einfach mal dieses Zitat, es könnte natürlich auch ein anderes sein: Mir erschließt sich nicht ganz, was z.B. dieses Beispiel - oder auch Alkoholgenuß oder sonst wie der Lebenswandel mit dem Sorgerecht zu tun haben soll? Wenn die Mutter sich eine Tüte raucht, oder auch der verheiratete Vater spielt das überhaupt keine Rolle.


    Ist ein gern genommenes Wehklagen warum jemand (vermeintlich) erziehungsuntauglich ist. Hätte auch Vegetarier vs Rumpsteak nehmen können.

    Zitat


    Und obwohl ich befürworter des GSR bin (zumindest im großen und ganzen, Ausnahmen gibts immer) versteh ich den riesen Wirbel darum nicht. Das Umgangsrecht (bzw. auch PFLICHT) finde ich viel wichtiger. Dem Kind ist es nämlich völlig egal, ob nur Mama für die neue Schule unterschreibt, oder auch der Papa. Aber ob es den Vater sehen darf ist nicht egal.


    Es wird von beiden Seiten mißverständlich oft als Druckmittel gesehen. Darauf will mann/frau natürlich nicht verzichten, bzw. es nicht hergeben.

  • Ist ein gern genommenes Wehklagen warum jemand (vermeintlich) erziehungsuntauglich ist. Hätte auch Vegetarier vs Rumpsteak nehmen können.


    schon klar, das war auch nicht auf dein beispiel speziell bezogen. aber eben darum geht es ja: es ist immer wieder schwachsinn.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Richtig, dafür ist das Familiengericht da.
    Falls die Mutter jedoch keine guten Gründe nachweisen kann, warum sie bislang das GSR verweigerte, wird die Warscheinlichkeit der Übertragung der alleinigen Sorge auf den Vater zukünftig steigen.
    Denn dann ist anzunehmen, dass diese Verweigerung darauf basierte, dass diese Entscheidung von den Eigeninteressen der Mutter geprägt war und sich eben nicht am Kindeswohl orientierte.


    Glaubt ihr etwa ernsthaft, wenn ein KV das Kind 1 1/2 Jahre nicht gesehen hat, und dann GSR haben möcht; Mutter verweigert; ihm das komplette zugesprochen wird? Und das Kind aus dem bisherigen Leben herausgerissen wird?


    Kann ich mir nicht vorstellen... :kopf

    Frage dich in jeder schwierigen Situation:
    "Was würde der stärkste, mutigste, liebevollste
    Teil meiner Persönlichkeit jetzt tun?"
    Und dann tue es. Tue es richtig.
    Und zwar sofort.


    Dan Millman

  • Letzenendes willigt er ein, habe ich ja schon erwähnt.. Wollte lediglich eine Antwort auf meine Frage..
    Die meisten Väter können die Meinungen der Frauen eh nicht verstehen, da sie auf ihrer Meinung sitzen bleiben..
    So wie er mich behandelt, verdient er nur das Umgangsrecht..
    Kann man denn nun vor Geburt den Verzicht auf Sorgerecht unterschreiben oder nicht??

    so wie er dich ( und das kind!!!) behandelt verdient er nicht einmal das Umgangsrecht. Unmöglich solche Kerl.e :kotz

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.