BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht

  • @ segelpapa: ich glaube nicht dass der vamv ein negatives väterbild zementieren möchte ...das haben die unzähligen väter getan, die sich ein sch....um ihre kinder kümmern


    dass der vamv die mutter-kind beziehung in den vordergrund stellt spiegelt (leider) die gesellschaftliche realität wieder
    dieses forum ist voll von geschichten die dies bestätigen und es gibt hier jede menge frauen die wahre freudentänze aufführen würden wenn die väter ihrer umgangspflicht auch nur im ansatz nachkämen...auch wenn es sicherlich frauen (und auch männer) gibt, die ihre kinder als machtinstrumente missbrauchen, möchte jawohl hoffentlich niemand unterstellen dass die o.g. frauen hier in diesem forum alle lügende, macht- und geldgeile monster sind, die sich auf kosten ihres kindes bereichern und sich ein schönes leben sichern wollen....oder?

    Einmal editiert, zuletzt von phoenix1311 ()

  • dass der vamv die mutter-kind beziehung in den vordergrund stellt spiegelt (leider) die gesellschaftliche realität wieder


    Das moderne und kindesorientierte Leitbild nach Trennungen ist (ob verheiratet oder nicht), dass ein Kind zwei gleichbedeutende und gleichwichtige Eltern hat und behält. Ziel ist es das zu fördern.


    Wenn der VAMV dies in seiner Stellungnahme nicht anerkennt, sondern die Beziehung zwischen der Mutter und "ihrem" Kind ins Zentrum stellt, dann ist das nicht kindsorientiert, sondern in meinen Augen rückschrittlich und mütterzentriert.


    Das Weltbild des VAMV ist doch mehr als eindeutig. Nicht einer Mutter, die ungerechtfertigter Weise mit einem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden ist, macht der VAMV in der Stellungnahme Vorhaltungen, sondern einem Vater, der völlig zu Recht den einzigen Weg beschreiten will, das zu ändern, in dem er auf gemeinsames Sorgerecht klagt. Der VAMV stellt den Vater als Störenfried einer autonomen Mutter-Kind-Beziehung dar, der sich durch Geldzahlungen das Recht auf Sorgerecht erkaufen soll.


    Das ist der Eindruck, den der VAMV hier von sich selbst vermittelt. :frag

  • Was mich mal interessieren würde...


    Es heißt doch Verband Alleinerziehender Mütter UND VÄTER.
    Wieso ist es dann Väterfeindlich? :hae:
    Dann doch eher Umgangselternteilfeindlich :brille
    Betrifft ja nicht nur Männer.
    Tatsache ist, dass sich verdammt viele KV´s wie die Letzten....verhalten.
    Klar gibt es Frauen, die die KV´s die Kinder aus Gemeinheit nicht sehen lassen wollen etc.
    aber das ist die Minderheit. Und das sieht man tatsächlich an diesem Forum.
    Ich glaube nicht, dass sich i-eine Frau (oder Mann) seine Geschichte nur ausgedacht hat.

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.

  • Dann tauscht doch einfach: Du malochst in Vollzeit, zahlst Unterhalt, und das Kind kommt zum Ex.

    Im Gegensatz zum KV habe ich soetwas wie Verantwortungsbewusstsein gegenüber meinem Kind. Ich glaube nicht, dass der Kleine lange beim KV überleben würde. Der findet nämlich das es dem Kleinen super geht und er wichtige Medikamente nicht braucht. Rücksicht muss man auf ein chronisch krankes Kind sowieso nicht nehmen ist ja alles Pille Palle und nur Gelaber von mir und den Ärzten. Also nein, da will ich wirklich nicht tauschen. Im Gegensatz zum KV habe ich nämlich 2 Dinge die er nicht hat. Einen Job und Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Kleinen. Aber er kann nicht mal mit Letzterem bieten hält sich aber für den besten Papa der Welt :crazy :crazy :crazy :crazy

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.


  • Das moderne und kindesorientierte Leitbild nach Trennungen ist (ob verheiratet oder nicht), dass ein Kind zwei gleichbedeutende und gleichwichtige Eltern hat und behält. Ziel ist es das zu fördern.


    Genau, es ist ein Ziel, das erst erreicht werden muss, weil es eben NOCH NICHT so IST!!! Ansonsten wäre so eine Entscheidung wie jetzt vom Bundesverfassungsgericht garnicht NÖTIG!
    Die Gesellschaft ist noch nicht da angekommen - sei es, dass die Arbeitgeber (auch der Väter), die Infrastruktur, das Bild in den Köpfen der Menschen or whatever noch nicht zu Genüge gewandelt haben, um eine wirklich gleichbedeutende und gleichwichtige Elternschaft zu ermöglichen...


    Abgesehen davon (mir ist jetzt auch egal, welcher Verein wie bezeichnet wird), wenn von einer AE-Mutter die Rede ist, werte ich das als Synonym für AEs egal welchen Geschlechtes. Schon alleine weil ich weiß, dass Ignoranz dem Kind gegenüber NICHT geschlechtsabhängig ist. Und mit dem verinnerlichten Wissen kann ich eine gesellschaftlich geprägte Formulierung ganz gut hinnehmen und auch auf mein Geschlecht umlegen, wenn für mich dieselben Kriterien zutreffen. ;)
    Es ist einfach eine Tatsache, dass überwiegend Frauen AEs sind, dementsprechend die Formulierung, evtl. ändert es sich ja jetzt, und ich freue mich jedes Mal, wenn ein AE-Papi dazu stößt, weil Muddi net kann, will oder wie der Fall halt grad gelagert ist.

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich


  • Leuts,
    ich habe einfach mal in Berlin beim Bundesverband angerufen...Das Gespräch zu der Interpretation einiger hier läßt sich mit einem Wort zusammenfassen: Blödsinn.


    Was sonst?

  • Was heißt das im Klartext?

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.

  • ab S. 6 wird die Pressemitteilung des Vamv zum Urteil durch Interpretationen vorsichtig formuliert hinterfragt.

  • Laut der freundlichen Dame am Telefon, sind Spekulationen darüber, ob z.B. der väterliche H4-Bezug einem gemeinsamen Sorgerecht schädlich wäre, an den Haaren herbei gezogen...


    Segelpapa, lies es einfach mal so, wie ich es getan habe... und pack den Rest an Interpretationen in die Tonne. :wink

  • Auszug Pressemitteilung VAMV:

    Zitat

    Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls aktiv wahrnehmen können, müssen nach Auffassung des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: [...] Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind.


    @Maschenka: Denkst du, dass ein Hartz IV-Empfänger diese Voraussetzung erfüllen kann? Vielleicht stehe ich auch auf dem Schauch?

  • nurmalso... ruf an. Ich habe einfach mal gefragt und die Antwort weitergegeben, die ich bekommen habe.


    Ja, du stehst auf dem Schlauch.... da gibt es nicht mehr rein zu interpretieren, als ich es getan habe.


    Status quo heute:
    Barunterhaltspflichtige ET bezieht H4, dann kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten, der evtl. auf eigene H4-Ansprüche angerechnet wird.
    Daran wird sich nix ändern.
    Der Gesetzgeber gibt vor, wie hoch das materielle Minimum ist, das dieser Staat Kindern zugesteht... eine ganz andere Diskussion...


    Du kannst einem nackten Menschen nicht in die Tasche greifen... Interpretier was du willst, für mich ist das dann Panikmache und Hetze.

  • @maschenka,
    - dein Anruf in allen Ehren, aber ich kann mir den Verlauf des Gespräches gut vorstellen. Ich kann mir dagegen kaum vorstellen, dass die berechtigte Kritik an der Stellungnahme des VAMV von dir sachlich und präzise vorgetragen und diskutiert wurde. Du hebst auf das hier von einigen vorgebrachte HartzIV-Argument ab. Das ist doch nicht der Kernpunkt der Kritik an der Presseerklärung.


    - Der VAMV macht Politik, die Zielrichtung der Stellungnahme ist deutlich abzulesen. Die Zielrichtung und das mütterzentrierte Elternbild, das der VAMV in der Öffentlichkeit vertritt, teile ich nicht.


    - Noch etwas aus dem ganz normalen Leben. Meine völlig normalen Eltern, die nichts von VAMV etc. wissen und sich in keinster Weise irgendwo engagieren oder öhnliches, haben abends in den Nachrichten das Interview mit der Vorsitzenden des VAMV, Frau Schwab zum Urteil gesehen. Spontan haben sie erzählt, dort sei so eine Feministin aufgetreten, die gegen Väterrechte sei. Sie fanden ihren Auftritt unmöglich.


    Das ist das öffentliche Bild, das der VAMV von sich abgibt.

  • @Maschenka: Das ist doch keine Antwort auf die Frage. Deshalb nochmal: Denkst du, dass eine Hartz IV Empfänger die vom VAMV geforderte Voraussetzung für das Sorgerecht erfüllen kann?

  • Segelpapa, ich habe echt den Eindruck, dass deine Brille übers Maß gefärbt ist, bzw beschlagen ist, was diesen Verein angeht... Ich finde das ist KEINE sachliche Diskussion mehr.
    Was du da raus liest habe ich nach mehrfachem Lesen nicht reininterpretieren können. :kopf

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • @ Löwenherz, ich habe mit dem Verein bisher keine Erfahrungen gemacht und er war mir ziemlich egal :frag Ich teile die Positionen, die er jetzt in der politischen Diskussion bezieht, aber nicht.


    Es ist tatsächlich ein Problem, wenn ein solcher Verein per Namen den Anspruch vermittelt für AE Mütter und AE-Väter zu sprechen, sich inhaltlich aber auf das Vertreten von Mütterinteressen beschränkt.


    (Edit: Schreibfehler)

  • - dein Anruf in allen Ehren, aber ich kann mir den Verlauf des Gespräches gut vorstellen. Ich kann mir dagegen kaum vorstellen, dass die berechtigte Kritik an der Stellungnahme des VAMV von dir sachlich und präzise vorgetragen und diskutiert wurde.


    Weil Du Dir vorstellen kannst, dass das Gespräch nicht nach Deinen Vorstellungen verlaufen ist und weil Deine Eltern (mit denen Du ganz sicher nie über Deine Probleme redest) was von Väterfeindlichkeit sagen ..... deswegen lehnst Du weiterhin die Erklärung für diese ungenaue Formulierung ab ......?


    Vorschlag: Selbst kannst Du dort ganz sicher die berechtigte Kritik an der Stellungnahme qualifiziert, sachlich und präzise vortragen und dann selbst berichten, welche Auskunft Dir gegeben wurde.

  • Ach MarleneE.


    Hab ich doch längst. Die haben bisher nicht reagiert. :frag


    Edit: Was du mit "ungenaue Formulierung" meinst, weiß ich nicht. Mir sind mehrere Punkte aufgestoßen, das Harzt IV-Argument war nicht meines (s. Post 167).

  • @ segelpapa: ich glaube nicht dass der vamv ein negatives väterbild zementieren möchte ...das haben die unzähligen väter getan, die sich ein sch....um ihre kinder kümmern


    dass der vamv die mutter-kind beziehung in den vordergrund stellt spiegelt (leider) die gesellschaftliche realität wieder
    dieses forum ist voll von geschichten die dies bestätigen und es gibt hier jede menge frauen die wahre freudentänze aufführen würden wenn die väter ihrer umgangspflicht auch nur im ansatz nachkämen...auch wenn es sicherlich frauen (und auch männer) gibt, die ihre kinder als machtinstrumente missbrauchen, möchte jawohl hoffentlich niemand unterstellen dass die o.g. frauen hier in diesem forum alle lügende, macht- und geldgeile monster sind, die sich auf kosten ihres kindes bereichern und sich ein schönes leben sichern wollen....oder?



    :hae: , mmh ich kann und will den Stellungnahmen des vamv nicht folgen.


    Was ich hier aber lese, ist doch unterm Stich immer wieder dasselbe. Geschlechterkampf. Mutter kann, Vater würde nie. Hätte der Vater, da könnte die Mutter. Der Vater konnte nicht, weil die Mutter nicht hat ::)


    Wenn durch die gesellschaftliche Realität die Mutter-Kind Beziehung, im Vordergrund stehen muss, das Ziel aber sein sollte: Ein Kind hat Anspruch auf Eltern, dann gilt es die gesellschaftliche Realität zu ändern. Wer damit anfängt ist unseren Kindern wohl wurscht, oder?


    Dieses Forum ist vor allen Dingen voll mit Menschen, die auf der Paarebene gescheitert sind. Dazu im Regelfall auf der Elternebene auch.


    Davon sind die meisten die posten Frauen, nicht sehr repräsentativ, oder? Der Tenor ist meist recht ähnlich.
    Mal auf den anderen ET schimpfen und sich auskotzen? Klar tut mal gut, aber als Lebensphilosophie?


    Die Wahrnehmung des BVG, warum unverheiratete Mütter gerne ihr ASR behalten wollen, wahrscheinlich an den Haaren herbei gezogen :tot


    In der ganzen Diskussion, und damit meine ich auch die unzähligen vor diesem thread, gab es vielleich mal 4 oder 5 posts, von genau 2 Userinnen, die mal reflektiert und hinterfragt haben, warum die Elternebene gescheitert ist.
    Und damit meine ich nicht den Teil, wo der Vater automatisch die Generalschuld bekommt.


    Dafür :thanks: und :respekt .


    overtherainbow :rainbow:

  • Hier auch der inhaltliche Gegenpol zum VAMV, die Position des VafK zum Urteil und zu einer zukünftigen Regelung (hier.


    - Gemeinsames Sorgerecht von Beginn an für alle mit Widerspruchsmöglichkeit.
    - Gesetzlich genau festgelegte Ausnahmen, für die das automatische gemeinsame Sorgerecht nicht gelten soll.
    - familienpolitische Förderung der Einbindung von Vätern in Familien, individuelle Beratungen, Beratungs- und Mediationskultur.
    - Vorschläge zur Beschleunigung und Festlegung von Vaterschaftsanerkennungen.


    Der VafK argumentiert, dass die bereits eingeführte Antragslösung für Altfälle vor 1998 gescheitert sei (gerade mal 43 Fälle bundesweit, in denen auf diese Weise eine gemeinsam Sorge ausgesprochen wurde), dass die Antragslösung Konflikte stifte und die Kooperation von Eltern gefährde und dass ohnehin ein großer Teil aller Kinder nicht-ehelich geboren werden. Es wird angeführt, dass die meisten Mitgliedsländer des Europarates bereits die Widerspruchslösung haben.


    Fazit:
    Der Hauptunterschied in den Konzepten:
    a) - Beim Widerspruchsmodell können bestimmte Kriterien gesetzlich festgelegt werden , die das regelhafte gemeinsame Sorgerecht ausschließen (z.B. Vergewaltigung o.ä.)


    b) - Beim Antragsmodell sollen gesetzliche Kriterien nur dem Vater, nicht aber der Mutter auferlegt werden. Nur der KV, nicht aber die KM soll vor Gericht seine Eignung das Sorgerecht auszuüben beweisen. In meinen Augen ist das Diskriminierung, die der VAMV da vorschlägt.



    Nachtrag zum VAMV: Ich denke schon, dass ich die einseitige Pressemitteilung des VAMV richtig verstanden habe, denn die Vorsitzende, Frau Schwab, legt öffentlich noch heftiger nach. Sie entwirft jetzt wider besseres Wissen das Bild, dass in Zukunft Vergewaltiger das Sorgerecht bekommen würden und malt ihr diskriminierendes Väter-Bild weiter aus.
    hier