BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht

  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für das Kind gekippt. Mit der am Morgen veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 BvR 420/09) können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.


    Quelle: weitere Infos

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

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  • Damit hat sich mein anderer Thead wohl erledigt.
    Aber mein typ vom Jugendamt weiß wohl selber nicht bescheid. Hat mir gestern ne email geschickt, in der drinsteht, das das Sorgerecht nur mit meiner Zustimmung geändert werden kann.


    Egal, wär ich vater würde ich wahrscheinlich auch so handeln.

    Es gibt nichts Ergreifenderes im Leben als einem kleinen Menschen das erste Mal die Hand zu reichen und zu spüren, dass wir seine Wurzeln im Baum des Lebens sind, die ihm Halt und Geborgenheit geben.:platz


    Wenn ein Mann schweigt, denkt er über etwas nach. Wenn eine Frau schweigt, RENN UM DEIN LEBEN!!!

  • Hi,


    hier das Urteil...



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Da gibt es nun offene Fragen:


    1.: wer bezahlt die Gerichtskosten. Vater klagt wem? Die Mutter? Mutter widerspricht dem Antrag und muss, wenn sie verliert, die Kosten tragen. (wenn sie nicht Gegenseitig aufgehoben werden.) I.R. wird der Staat, also wir, bezahlen da Mütter dann i.R. Gerichtskostenbeihilfe hat.
    2.: wird es nun mehr verweigere geben das Kindeswohl vermutlich auf Umgang festgelegt wird? Wird es mehr Sorgerechtsentzüge wegen mangelnder Bindungstoleranz geben?


    3. aktueller § ist zwar Verfassungswidrig aber trotzdem noch gültig oder ist er dann ungültig denn man kann nicht einen wichtigen § für ungültig erklären und alles im Raum stehen lassen. Wird es schnell ein neues geben ?


    Finde gut das es endlich eine Entscheidung gab.
    :daumen

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  • Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt sie beantworten.


    Meine Kleine ist im Dezember 2009 geboren und ihr Vater hat zwar die Vaterschaft anerkannt, kümmert sich aber sonst nicht um sie.


    Heißt dieses Urteil jetzt, dass wenn er mich ärgern will, er das Sorgerecht beantragen kann und es dann automatisch geteilt wird????


    Das wäre ja furchtbar. Dann wären nicht mehr die Väter, die die es gut mit ihren Kindern meinen, sondern die Mütter die sich immer um alles alleine kümmern müssen in der Bittstellerrolle, wenn es um Kindergarten, Schule, etc. geht.


    Dann könnten, nicht kümmernde nur ärgern wollende, Väter Müttern einfach so Steine in den Weg legen...

    Zitat


    Das erste Glück eines Kindes ist das Bewusstsein, geliebt zu werden.
    Johannes Bosco

  • Also Theoretisch ist der § des BGB verfassungswidrig. Ob es Rückwirkend geht ist noch nicht geklärt. Eigentlich kann er klagen. Es steht aber: "Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht." Das ist eine Interpretationsfrage.
    Man kann es nie allen Richtig machen mit einem Gesetz. Der Großteil der Väter möchte sich kümmern und darf nicht.
    Das dieses Verhältnis ier im Forum anders ist steht auf einem anderen Blatt.
    Dieses Forum ist sicher nicht repräsentativ für alle Väter.

  • Das wäre ja furchtbar. Dann wären nicht mehr die Väter, die die es gut mit ihren Kindern meinen, sondern die Mütter die sich immer um alles alleine kümmern müssen in der Bittstellerrolle, wenn es um Kindergarten, Schule, etc. geht.


    Dann könnten, nicht kümmernde nur ärgern wollende, Väter Müttern einfach so Steine in den Weg legen...


    das muß man sich auf der zunge zergehen lassen :hae:


    sind väter die es "gut meinen" besser in der "bittstellerrolle" untergebracht?
    und was ist mit den müttern , die den vätern das leben schwer machen? umgangsboykott usw.?


    sorry , das kind gehört doch nicht der mutter ( im grunde gehört es sowieso keinem)
    beide sollten das gleiche recht haben , sich um das kind zu kümmern ..

  • Das Verfassungsgericht räumt in der Übergangsphase zum neuen Gesetz (dies ist dem Gesetzgeber auferlegt worden) ein Antragsrecht / Klagerecht des Vaters ein. Das Familiengericht hat der Klage stattzugeben, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes dient. Dieses "Wohl" hat der Kläger üblicherweise darzulegen.
    So interpretiere ich das Urteil nach einem ersten Durchlesen. Praxiserfahrungen, wie die Gerichte entscheiden, gibt es ja noch nicht.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass Väter "nur um zu ärgern" Klagen anstreben, ist jedoch erfahrungsgemäß ausgesprochen gering. Subjektiv empfinden Kläger meist genau das, was sie in ihrer Klage formulieren. Ob das sich in die Realitäten des Lebens einbauen lässt, entscheiden die Gerichte ...
    Dritten gegenüber (dem Gericht zum Beispiel) zu argumentieren: "Der will mich nur ärgern", ist mutmaßlich ein Argument, das sich ins Gegenteil verkehrt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • hmm... und wie sieht es aus, wenn sich für das Kind überhaupt nichts ändert, wenn der Vater auch das SR hat?


    Wenn der Vater eh schon auch ohne SR in jede Entscheidung enbezogen wird.
    Dann nur das nervige Unterschriften gerenne hinzukommt?

  • Ich könnte Dir nun genug Zitate hier raussuchen wo Sinng. folgendes steht:


    Wenn ich das ASR habe dann kann ich bestimmen was Sache ist.
    Wenn es bei solchen Eltern funktioniert macht es dann auch keine Unterschied wenn beide das SR haben. Es macht eben keine Unterschied mit oder ohne.
    Nun wenn beide das SR habe dann gibt es keine Erpressungen mehr.


  • sind väter die es "gut meinen" besser in der "bittstellerrolle" untergebracht?
    und was ist mit den müttern , die den vätern das leben schwer machen? umgangsboykott usw.?


    sorry , das kind gehört doch nicht der mutter ( im grunde gehört es sowieso keinem)
    beide sollten das gleiche recht haben , sich um das kind zu kümmern ..

    Nein, niemand ist in der Bittstellerrolle gut untergebracht. Es gibt viele Väter die für ihre Kinder da sein wollen und noch mehr Mütter die das unterbinden.


    In mir stieg nur eine rein subjektive Angst auf, nein Angst ist nicht das richtige Gefühl. Eher ein Stein im Bauch.
    Denn meine Türen stehen immer offen. Nur ist es leider so, dass sich der Papa meiner Kleinen getrennt hat, als ich die Schwangerschaft nicht abbrechen wollte, er sie in 8 Monaten nur einmal mit seiner Mom zusammen besucht hat. Seine Schwester, wir verstanden uns mal gut, hat die kleine noch nie gesehen. Und ich schicke allen jeden Monat Bilder von der Kleinen, weil ich denke Papa, Oma und Tante sind wichtig. Aber es kommt nichts zurück.


    Bitte nicht für meine Gefühle schimpfen

    Zitat


    Das erste Glück eines Kindes ist das Bewusstsein, geliebt zu werden.
    Johannes Bosco

  • wie käme ich dazu , dich für deine gefühle zu schimpfen...
    deine worte klingen für mich nur so , wie ich es interpretiert habe ... jeder hat auch seine eigene geschichte ,


    dennoch muß man das "große ganze" im auge behalten...

  • :thanks: an das Gericht!


    Das man(n) hier aber nicht pauschalieren kann weiß wahrscheinlich jeder hier.

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    Man(n) sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhls zulegen, denn der muss auch mit jedem Arsch zurecht kommen! :D


  • Nun wenn beide das SR habe dann gibt es keine Erpressungen mehr.


    Ähm, also bei uns wäre das garantiert so. Ich hätte niemalsnie von ihm die Unterschrift für einen Ausweis bekommen z.B. Nö nö, dann könnte ich ja in den Urlaub (auf seine Kosten natürlich :rolleyes2: ) und es mir gutgehenlassen....



    Ich bin bei meinem KV ganz sicher, dass er alles aber wirklich alles verhindern oder wenigstens hinauszögern würde. Impfung oder dänischer Kindergarte/Schule könnt ich glatt vergssen.



    Und eine Frage: wenn das Kind bei der Mutter lebt und sie den Umgang behindern möchte, kann sie das doch auch wenn beide sich das Sorgerecht teilen :hae:



    Meiner Meinung nach ist das alles gehupft wie gesprungen. Wenn die Eltern sich nicht einig sind gibts Ärger! Egal wer das Sorgerecht auf dem Papier hat. :kopf


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Und eine Frage: wenn das Kind bei der Mutter lebt und sie den Umgang behindern möchte, kann sie das doch auch wenn beide sich das Sorgerecht teilen


    Dann besteht aber eher die Gefahr für KM das sie Kind verliert.


    Es gibt hier sicher genug Fälle wo der KV so handelt aber dies ist nicht die Regel sondern die Ausnahme. (Mal meine Vermutung denn Zahlen habe ich nicht)
    Man kann es eben nicht jedem Recht machen und das dabei unschuldige durch den Rost fallen ist auch klar.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hi,

    Wenn die Eltern sich nicht einig sind gibts Ärger! Egal wer das Sorgerecht auf dem Papier hat. :kopf

    Das ist schon richtig. Aber wenn das ASR nur bei der Mutter liegt, so kann sie nach Hintertux ziehen, um so den Umgang zu verhindern zum Beispiel.


    Ein Kumpel von mir, der sehr gerne Vater ist, und mit seiner Freundin zusammen wohnt, wird sich freuen.
    Die Freundin verweigert ihm das GSR, weil er sie nicht heiratet. :radab


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.