BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht

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    Aber nochmal zum Verständnis: Die Väter haben es nicht automatisch, sie müssen es beantragen?


    Kiki[/quote]


    Derzeit ja für eine Übergangszeit. Für das neue Gesetz scheint dem Gesetzgeber auferlegt zu sein, das Gemeinsame Sorgerecht als Basis einzurichten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber nochmal zum Verständnis: Die Väter haben es nicht automatisch, sie müssen es beantragen?


    Ist noch unklar. Der aktuelle Vorschlag der FDP war (abgenickt durch einige aus der CDU): Automatisches GSR, wie in fast allen europäischen Ländern. Widerspruchsrecht der KM, dann entscheidet ein Familiengericht.


    Der Vorschlag vor ca. 3/4 Jahr aus FDP und Unionskreisen war: ASR für Mütter, Klagerecht für Väter.


    Nach dem BVerfG Urteil haben die Väter jetzt wohl ein Klagerecht. Man kann nur hoffen, dass der Gesetzentwurf im Herbst weitgehend dem letzten FDP/CDU-Vorschlag entspricht.


  • :ohnmacht:


    Edit: Für meinen Fall

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Mod.-Mitteilung: Es wird gebeten, zum Threadthema zu diskutieren. SupiMami wird gebeten, ihr Spezialthema - wenn sie es denn überhaupt diskutieren will - in einem eigenen Thread einzubringen. Postings, die den Thread hier auseinander laufen lassen, werden unbesehen des Inhalts gelöscht. Ich bitte um Beachtung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :ohnmacht:


    Edit: Für meinen Fall


    Gesetze können i.R. nicht Rückwirkend sein denn es gilt Rechtssicherheit (Beständigkeit). Die Vergangenheit zeigte aber auch schon das es geht. Also Abwarten.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich ganz persönlich verbinde mit diesem Urteil die Hoffnung, dass die Familiengerichte jetzt so überlastet werden, dass "unser" Richter mit "unseren" Kinkerlitzchen endlich kurzen Prozess macht. So langsam aber sicher quietscht meine Sparsau nämlich jedesmal schmerzhaft auf, wenn ich mal wieder ganz tief seufzend Gerichtspost öffnen muss.



    Gut ist: Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die ihre Recht bereits ganz oder teilweise verloren haben nicht unbedingt welche zugewinnen werden durch diese neuen Gesetze. 8) Vielleicht wird dieser ganze Plumquatsch mit teilweisem Sorgerechtsentzug ja auch mal überdacht.


    Und ganz zuletzt bin ich ja immer noch wundergläubig. Als nächstes kümmert sich das BVG vielleicht endlich um die ungerechten Steuerklassen? Inzwischen ist ja nun gar nicht mehr einzusehen, warum Steuerklasse 3 an einer Heiratsurkunde hängen soll. Schutz der klassischen, katholischen, verheirateten Familie is ja wohl fürn Deubel inzwischen. :engel

  • Als nächstes kümmert sich das BVG vielleicht endlich um die ungerechten Steuerklassen?


    Finde ich nicht. Als nächstes soll der Soli abgeurteilt werden.
    Das ist sehr viel Geld was man zurück bekommt. Hoffe ich zumindest.

  • nicht zu vergessen, dass es ne menge väter (oder auch mütter) gibt, die sich selber zum elternteil zweiter klasse gemacht haben


    und/oder gemacht wurden. ;)



    Ich denke solange sich in den Köpfen nichts ändert und das fängt schon mit der Wahrnehmung von Wertigkeit an, ist das GSR nur ein Anfang. Ein guter Anfang :daumen


    Kein Mensch wird mir sagen können, wieviele Kinder ohne Eltern aufwachsen, weil Vater und Mutter sich lieber hinter ihren Ängsten und sonstigen persönlichen Prämissen verstecken. Sich durch gekränkte Eitelkeiten quälen und nicht in der Lage sind zugunsten ihrer Kinder, über den Tellerand zu schauen.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • aber mal ehrlich...es wird nur ein bruchteil von vätern bzw müttern geben, die sich plötzlich kümmern, NUR weil die chance eines gem.sorgerechts gegeben ist...
    und auch an der sorgePFLICHT des nicht betreuenden elternteils wird sich wohl nichts ändern

  • Finde ich nicht. Als nächstes soll der Soli abgeurteilt werden.
    Das ist sehr viel Geld was man zurück bekommt. Hoffe ich zumindest.


    Wann hast Du jemals was ZURÜCK bekommen? :ohnmacht:


    Neeee Du, Lohnsteuer ist höher als Soli. Lass den Soli bleiben und gib mir die LSTKL 3. Da hab ich jeden Monat sehr viel mehr Geld in der Tasche als jetzt.


  • Wann hast Du jemals was ZURÜCK bekommen? :ohnmacht:


    Neeee Du, Lohnsteuer ist höher als Soli. Lass den Soli bleiben und gib mir die LSTKL 3. Da hab ich jeden Monat sehr viel mehr Geld in der Tasche als jetzt.




    Pendlerpasuchale.
    Steuerausgleich ist vorläufig seit 2009 wegen Soli.


    Ist da schon was anhängig wegen LSTKL.?


    Die 3 kommt ja nur deshlab da der mit 5 mehr Steuern bezahlt. Denke nicht das es da ein Verfassungsproblem gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Wo denkst Du hin?
    Wir haben eine katholische Regierung. Die wird den Trauschein doch nicht entwerten wollen?
    (ausser natürlich, wenn's um Kinder- und Väterrechte geht)


    Wird jetzt recht OT.
    Aber rechne Dir mal aus, wie viel billiger Dich ne Gattin statt ein Kind kommen würde.
    (Kost keine Betreuung, spart die Putzfrau, kocht, kann steuerfrei für 400 Euro jobben und bringt Geld mit StKl. 3)

  • Wer will mich heiraten?
    Wer will mein Kind?
    :lgh




    Zitat

    Wo denkst Du hin?
    Wir haben eine katholische Regierung. Die wird den Trauschein doch nicht entwerten wollen?


    Denke aber das dieses Urteil auch darauf beruht. Die Ehe wird gefördert (ist ja auch gut da es das beste für Kind ist) und der Rest wird bestraft.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Seit vielen Jahren werden Väter, trotz des Engagements für ihre Kinder offiziell in ihrem Elternrecht beinahe vollständig eingeschränkt, sofern die Mutter dieses möchte.
    Es bleibt bislang nur ein Umgangsrecht mit wenig Möglichkeiten und die Pflicht zum Barunterhalt.


    Dennoch bleibt nun abzuwarten, wie und ob die Väter nun zum Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder kommen - und ob diese bis dahin nicht doch schon volljährig sein werden.


    Ich bin gespannt...


    Dennoch ein Tag der Freude für jeden betroffenen Vater und ein Hoch auf unser Verfassungsgericht und ein wirklich gutes Grundgesetz!

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

  • Denke aber das dieses Urteil auch darauf beruht. Die Ehe wird gefördert (ist ja auch gut da es das beste für Kind ist) und der Rest wird bestraft.


    Ich will Dich nicht desillusionieren, aber Tatsache ist: In diesem Urteil hier geht es eindeutig um Väter (=Männer)-Rechte.
    Warum wird die Ehe gefördert und nicht das Kinder-Haben?
    Wenn Mann eine Frau ehelicht, ist das erst mal ein Trauschein und Steuerklasse 3 - wo ist das Kind, für das diese Ehe das Beste sein soll?



    (Bevor jemand brüllt: Ich möchte diesen Satz nicht negativ bewertet wissen. Es stimmt nun mal).

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich will Dich nicht desillusionieren, aber Tatsache ist: In diesem Urteil hier geht es eindeutig um Väter (=Männer)-Rechte.


    Die aber auch erst in den letzten Jahren den Namen so verdient haben durch Gesetzesänderungen und entsprechende Rechtsprechungen. Es bestärkt halt diejenigen Väter die sich aktiv kümmern wollen. Die anderen wirds sowieso nicht interessieren.

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

    Einmal editiert, zuletzt von nobody112 ()

  • aber mal ehrlich...es wird nur ein bruchteil von vätern bzw müttern geben, die sich plötzlich kümmern, NUR weil die chance eines gem.sorgerechts gegeben ist...
    und auch an der sorgePFLICHT des nicht betreuenden elternteils wird sich wohl nichts ändern


    Das sehe ich ähnlich. Ich glaube auch nicht, dass sich plötzlich bei allen etwas ändert ;) .


    Aber vielleicht bekommt meine Tochter es ja später mal mit der nächsten Generation Mann zu tun und ist selber auch schon weiter als wir heute :anbet . Vielleicht löst sich bis dahin das Selbstverständnis, mit dem heut noch Kinder in die Welt gesetzt werden, nämlich dass eine Kind zur Mutter gehört und ein Vater gefälligst für die wirtschaftliche Seite aufkommen muss.


    Vielleicht kann sich meine Tochter dann beruflich verwirklichen, ohne schief angeschaut zu werden, weil der Vater in Elternzeit gegangen ist oder bekommt einen Job, weil Personaler nicht automatsich davon ausgehen müssen/können/dürfen, dass sie ja eh bald in Elternzeit geht :frag


    Vielleicht denken alle beteiligten etwas besser nach, bevor sie eine Kind bekommen, wenn Väter sich nicht hinter "ich hab´ja eh keine Chance das Kind zu sehen oder zu mir zu nehmen" verstecken können.


    Für mich sind Kinder immer noch viel zu sehr Spielball im gestörten Machtgefüge von Vater gegen Mutter. Die einen kommen mit der Verantwortung die diese mit sich bringt nicht klar, die anderen nicht damit, dass sie die Macht nicht haben.


    Hat mit Eltern sein für mich nichts zu tun. Eltern sein bedeutet für mich auch, die Ängste vom andere ET zu verstehen.


    Das sich die Trennungsraten von Beziehungen ändern halt ich für unwahrscheinlich, dass Väter und Mütter besser lernen müssen, trotzdem Eltern zu sein für unabdingbar. Die Grundlage steht im GG. An der Umsetzung hapert es .....



    lg von overtherainbow :rainbow: