Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich klar stellen, dass derzeit für AE der gleiche Regelsatz gilt wie für "Alleinstehende" oder "Haushaltsvorstände". Und dass da noch ein Mehrbedarf hinzukommt. D.h. bisher war dem Gesetzgeber klar, dass AE eine größere finanzielle Last zu tragen hatten, als Alleinstehende.
Der Mehrbedarf den ae´s erhalten, ist zur Unterstützung gedacht, das man sich halt mal einen Babysitter nehmen muß, oder wenn die Freundin ständig mal einspringt, das man ihr als Danke schön mal eine Schachtel Pralinen schenken kann etc....
Der Regelsatz liegt nicht höher als bei alleinstehenden....und auch ich muß davon Telefon, Strom etc. zahlen. Womit ist da bitte begründet, das ein alleinstehender mehr Regelsatz erhalten soll, als ich als ae?
Edith sagt: Der Mehrbedarf bei einem Kind ab 7 Jahren liegt bei 41€.....dann hat der alleinstehende genausoviel, und ich im Prinzip keinen Mehrbedarf mehr