Von der Leyen´s neue Pläne....Familien werden ins Abseits gestellt


  • Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich klar stellen, dass derzeit für AE der gleiche Regelsatz gilt wie für "Alleinstehende" oder "Haushaltsvorstände". Und dass da noch ein Mehrbedarf hinzukommt. D.h. bisher war dem Gesetzgeber klar, dass AE eine größere finanzielle Last zu tragen hatten, als Alleinstehende.


    Der Mehrbedarf den ae´s erhalten, ist zur Unterstützung gedacht, das man sich halt mal einen Babysitter nehmen muß, oder wenn die Freundin ständig mal einspringt, das man ihr als Danke schön mal eine Schachtel Pralinen schenken kann etc....


    Der Regelsatz liegt nicht höher als bei alleinstehenden....und auch ich muß davon Telefon, Strom etc. zahlen. Womit ist da bitte begründet, das ein alleinstehender mehr Regelsatz erhalten soll, als ich als ae?


    Edith sagt: Der Mehrbedarf bei einem Kind ab 7 Jahren liegt bei 41€.....dann hat der alleinstehende genausoviel, und ich im Prinzip keinen Mehrbedarf mehr ;)

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  • Womit ist da bitte begründet, das ein alleinstehender mehr Regelsatz erhalten soll, als ich als ae?


    Du hast nicht verstanden, was mein Post eigentlich aussagt:


    Die Medien (und nicht der Gesetzgeber) schreiben von einem Satz für Alleinstehende. Weil die Medien keine Ahnung haben!!


    Die Regelleistung für Alleinstehende gibt es bisher nicht und es ist sehr unwahrscheinlich, dass es den in Zukunft geben wird. Es gibt einen Satz für Haushaltsvorstände, der gilt für Alleinstehende, Alleinerziehende und Haushaltsvorstände in Familien mit Mann und Frau gleichermaßen.


    Klar genug? Ich bin kein Verfechter der Ansicht, dass ein Alleinstehender mehr haben sollte als ein Alleinerziehender. Ich bin jedoch - im Gegensatz zu Dir - der Meinung, dass das auch durch eine Änderung der Regelsätze nicht passieren wird.


    Tante Edit fügt noch folgendes hinzu: Im Internet kann man die sog. fachlichen Hinweise zum Gesetzestext des SGB II finden. Dort heißt es u.a. :"Allein stehende Personen, die mit einem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, erhalten die Leistungen für den Mehrbedarf, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass keine weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft lebt, die sich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt."


    Demnach zählt man als AE auch als alleinstehend. Die Befürchtungen sind daher meines Erachtens unnütz...

  • Da unsere Regierungen eh nur verfassungswidrige Gesetze gestalten können, wird die ganze Sache letztendlich wieder in Karlsruhe landen!


    Wetten

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • WETTEN!


    Und bis dahin ziehen wieder 5 Jahre ins Land...weil alle warten, was passieren wird, und ob überhaupt etc....und alle ihren Mund halten, und alle nur leise vor sich her schimpfen, oder ist es nicht so?

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  • Soweit ich weiß muss der Bundesrat dafür auch sein Okay geben (außer die Koalition schafft es sich drumherum zu winden). Und da die SPD versuchen wird ihr zertrümmertes, soziales Profil zu schärfen und ab Herbst nicht mehr allzu viel Zeit bleibt das durchzuprügeln...naja. Gut, ich bin zu optimistisch...

  • Und bis dahin ziehen wieder 5 Jahre ins Land...weil alle warten, was passieren wird, und ob überhaupt etc....und alle ihren Mund halten, und alle nur leise vor sich her schimpfen, oder ist es nicht so?


    Auch leider wahr! :crazy Aber wer wehrt sich zu erst lautstark?

  • Aber wer wehrt sich zu erst lautstark?


    Es geht nicht darum, sich lautstark zu wehren, sondern überlegt.


    Und deshalb höre ich gerne diverse Meinungen.


    Meine erste z.b. ist....wenn ein Haushaltsvorstand (da oben ja auf die Kleinigkeiten hingewiesen wurde) alleine lebt, und zukünftig 400€ Regelsatz erhalten soll, fühle ich mich persönlich nicht mehr gleichberechtigt, wenn ich bei 359€ bleiben soll......


    Wäre z.b. schon der erste Klageweg, wenn die Spinnereien da oben weiter so ausgeführt werden....


    Jeder Mensch ist gleich....aber alleinstehende Haushaltsvorstände wären dann ja gleicher als gleich, oder?


    Schade, das sich tatsächlich wenige weiter Gedanken machen...das macht wohl der Unmut(wir können eh nix ändern?)???

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  • Wenn man Hartz IV-Empfängern nicht mehr Bargeld geben will, dann kann man doch einführen das Eltern beim Amt einen Antrag auf Kostenübernahme für den Musikunterricht oder den Sportverein stellen kann. Dann geben die Eltern den Vertrag der Musikschule oder des Sportveriens ab und dann kann das Amt den Betrag direkt an den jeweiligen Empfänger überweisen.


    Wenn die Politiker so einen Schiß haben das die ALGII-Empfänger das Geld sowieso nur versaufen und verrauchen, dann sollten sie die Regelsätze streichen und alles Bargeldlos an die Leistungsempfänger abgeben. Da wären dann Gutscheine für Kleidung, Lebensmittelmarken, Zahlung für Miete, Strom und alles andere gleich direkt an Stromversorger, Vermieter und andere. :kopf:radab Wundere mich immer wieder was Politikerhirnen so alles entspringt.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • Wenn man Hartz IV-Empfängern nicht mehr Bargeld geben will, dann kann man doch einführen das Eltern beim Amt einen Antrag auf Kostenübernahme für den Musikunterricht oder den Sportverein stellen kann. Dann geben die Eltern den Vertrag der Musikschule oder des Sportveriens ab und dann kann das Amt den Betrag direkt an den jeweiligen Empfänger überweisen.


    Hallo


    leider wissen nicht alle dass es zum Beispiel bei uns die Möglichkeit gibt dass jedes Kind in einem Sportverein umsonst dabei sein kann.Eine Stiftung bezahlt dann die Beiträge.


    lg

  • Bei uns bekommt man an den staattlichen Musikschulen Ermäßigung. Muß man beantragen und den ALG II-Bescheid einreichen. Habe ich bei meinem Sohn auch gemacht und ist wirklich eine finanzielle Erleichterung.

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  • Meine erste z.b. ist....wenn ein Haushaltsvorstand (da oben ja auf die Kleinigkeiten hingewiesen wurde) alleine lebt, und zukünftig 400€ Regelsatz erhalten soll, fühle ich mich persönlich nicht mehr gleichberechtigt, wenn ich bei 359€ bleiben soll......


    Du hast meine Einträge noch immer nicht gelesen und/oder verstanden (oder du versuchst jetzt zu ignorieren, dass Du mich angegriffen hast, obwohl es nicht gerechtfertigt war...). DU ZÄHLST ALS ALLEINERZIEHENDE ALS ALLEINSTEHENDE. Punkt. D.h. wird der allgemeine Regelsatz nach oben angepasst, steigt auch Dein Regelsatz. Punkt.


    Soll heißen: Der Alleinstehende erhält z.B. 400 Euro Regelsatz, der Alleinerziehende zählt als Alleinstehender, erhält also auch 400 Euro Regelsatz. Und es würde mich sehr wundern, wenn der Mehrbedarf f. Alleinerziehende wegfallen würde. Da der sich prozentual erreichnet (zumindest derzeit noch u. da hat das Verfassungsgericht ja auch nicht drüber gemosert), wird auch das mehr werden.

  • Hallo Susanne,


    wenn Du einen :kopf smiley als persönlichen Angriff siehst, dann entschuldige ich mir hierfür.


    Zu dem alleinstehend und alleinerziehend.....


    In dem Artikel steht:


    Haushalte mit Kindern sollen allerdings möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine, die an bestimmte Zwecke, etwa Sport- und Freizeitangebote, gebunden sind.


    Und daraus ergibt sich ganz klar für mich, das ae´s von Erhöhung der Regelleistung ausgeschlossen sind



    Edith sagt: Und was ist mit Familien....also mit Paaren, die zusammenleben, ob nun mit oder ohne Kinder?

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Schade, das sich tatsächlich wenige weiter Gedanken machen...das macht wohl der Unmut(wir können eh nix ändern?)???

    Ich glaube schon, dass eine Menge Leute sich Gedanken machen. Und ich glaube auch, dass es mit den Änderungen, die kommen werden, nicht gerechter zugehen wird. Worin die Ungerechtigkeit bestehen wird, muss ich aber erst abwarten, bevor ich handeln kann.


    Hier geht es um eine Meldung, die schon kurze Zeit später wieder dementiert wurde. Die einzigen Gedanken, die ich mir dazu machen kann sind:


    "Wieso taucht die Meldung überhaupt auf? Haben die Journalisten Langeweile? Haben sie ihren Job nicht gelernt und sind zu blöd, richtig zu recherchieren? Sind die Temperaturen zu sehr gesunken, so dass man die Gemüter mit falschen und unausgegorenen Meldungen (?) ein bisschen anheizen muss?


    Oder sind diese Journalisten besonders "gut" in ihrem Job und haben die richtigen (Geld-) Beziehungen, so dass das Arbeitsministerium mit ihrer Hilfe schon mal Reaktionen austesten kann? Es war der "Spiegel", der diese Meldung heraus brachte, nicht die "Bildzeitung".


    ww

  • Das Bundesverfassungsgericht hat nach meinem Verständnis nicht die Höhe der Sätze, sondern die Berechnungsgrundlage verworfen.
    Anders als eine Pauschale für alle, die nicht alle nutzen, entspricht ein Gutscheinsystem einer individuellen Zuteilung nach Bedarf.


    Ich vermute, dass die Kosten ausschlaggebend für den Gutscheinvorschlag sind. Einen Gutschein für Sportvereine löst nicht jeder ein. Verwaltungstechnisch ist es vielleicht billiger allen einen Gutschein zu geben, den einige einlösen, und der über Sportvereine etc. direkt abgerechnet wird, als jeweils einen Antrag auf kostenübernahme zu bearbeiten.

  • Ich vermute, dass die Kosten ausschlaggebend für den Gutscheinvorschlag sind. Einen Gutschein für Sportvereine löst nicht jeder ein. Verwaltungstechnisch ist es vielleicht billiger allen einen Gutschein zu geben, den einige einlösen, und der über Sportvereine etc. direkt abgerechnet wird, als jeweils einen Antrag auf kostenübernahme zu bearbeiten.


    Na, ich weiß nicht. Das Gutscheinsystem als solches ist schon nicht günstig. Wäre dem so, hätte man sie in der Sohi schon eingeführt, da kann glaub ich per Kostenübernahme beantragt werden (Umzug, Renovierung etc.). Da mutet man niemanden zu mit einem Zettel zum Obi zu gehen um Farbeimer zu holen.
    Steht nicht in dem Spiegel-Artikel irgendwas von Schattenwährung und das viele Länder diese Gutscheinsysteme allgemein verworfen haben? Oder habe ich das woanders her? Dann müssen diese Dinger fälschungssicher sein und vermutlich muss sie auch nicht jeder annehmen der nicht will, weil wie gesagt: Wir haben hier den Euro, und keine "Leyen-Taler".

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • ...Wäre dem so, hätte man sie in der Sohi schon eingeführt, da kann glaub ich per Kostenübernahme beantragt werden (Umzug, Renovierung etc.). Da mutet man niemanden zu mit einem Zettel zum Obi zu gehen um Farbeimer zu holen...

    Zum Teil gibt es schon Gutscheine von der ARGE.
    Als ich aus unserem Haus ausgezogen bin, brauchte ich ein paar neue Möbel. Dafür gab es Gutscheine und zwar für drei verschiedene Sozialkaufhäuser hier in der Nähe.


    In Sozialkaufhäusern kann jeder einkaufen. Wie auf einem Riesenflohmarkt. Diese Kaufhäuser sind klasse, man kann da zum Teil tolle Schnäppchen machen.
    Allerdings sind sogar dort die Waren für "Gutscheininhaber" beschränkt. Alles darf man sich nicht aussuchen...


    "Ach so, Sie haben einen von den Gutscheinen ::) . Nee, dann müssen Sie da hinten in der Ecke gucken. Dieses Bett hier können Sie dafür nicht nehmen."


    Das Bett, das ich für meinen Sohn ausgesucht hatte, sollte 35,-€ kosten...


    Ich denke, ich hab' mich so ähnlich gefühlt wie meine Oma, als sie versucht hat, Schuhe für ihren Gutschein zu bekommen.
    In den anderen beiden Kaufhäusern hab ich mich ohne Gutscheine umgeschaut und mir das Geld, was mir fehlte, erst mal geliehen.


    Ich denke schon, dass sehr viele Menschen - zumindest nach den ersten, negativen Erfahrungen - Gutscheine gar nicht erst einlösen werden. Das ist schon eine Art Sparmaßnahme...


    ww


    edith: ein bischen ot, aber ich erzähle es trotzdem. Im weiteren Sinne passt es ja.
    Meine Schwester ist Sozialarbeiterin und hat einmal bei einem sozialen Träger einer Stadt gearbeitet. Dieser Träger führte auch ein solches Kaufhaus. Zum Teil landen dort wirklich, wirklich gute Sachen. Menschen, die keine Lust auf Flohmarkt oder ebay haben, lassen ihre Sachen abholen, damit sie eben aus dem Weg sind ohne dass man Arbeit damit hat und so, dass man auch keine Sperrmüllgebühren zahlen muss.


    Diese wirklich guten Sachen landen aber gar nicht erst im Kaufhaus. Sie werden schon vorher bei den Mitarbeitern des Trägers verteilt. Alles Menschen mit Job und Geld, die auf diese Sachen nicht angewiesen sind. Sie bezahlen nichts dafür. Noch nicht einmal die Billigpreise des Sozialkaufhauses.


    Ähnliches weiß ich von einer anderen, großen und bundesweiten Einrichtung, wo es Altkleidersammlungen betrifft...

    Einmal editiert, zuletzt von wortwechsel ()

  • In Sozialkaufhäusern kann jeder einkaufen. Wie auf einem Riesenflohmarkt.


    Nein, bei uns nicht.
    Bei uns dürfen nur diejenigen mit H4-Bescheid einkaufen.
    Ich hätte es eine Zeitlang echt dringend nötig gehabt.... als ich damals mit einem Berg Schulden für uns eine Wohnung einrichten musste. Von den anderen Ungerechtigkeiten (Betreuungskosten etc) hatte ich ja schon häufig erzählt. Aber die Tür zu diesem günstigen Kaufhaus war mir auch verschlossen.


    Eine Bekannte (mit "Schein") hat da ganz gerne und vor allem häufig eingekauft und hat's dann eben weiterverkauft. .... mit kleinem Bearbeitungszuschlag sozusagen. :rolleyes2:


    Ähnliches weiß ich von einer anderen, großen und bundesweiten Einrichtung, wo es Altkleidersammlungen betrifft...


    Das ist allgemein bekannt. Die Sachen werden "sortiert".


    In unserer Kleiderkammer hier am Ort geschieht das wohl nicht, trotzdem sind die guten Klamotten nie da.


    Die Lösung dafür hab ich erfahren, als ich mal im gleichen Gebäude auf das Kind gewartet hab und auf der Treppe gesessen bin. .... Um 15 Uhr ging die Tür zur Kleiderkammer auf. Der im Dorf altbekannte Sozialhilfeadel stürmt rein, kommt nach 10 Minuten mit jeweils voll gefüllten Müllsäcken wieder raus. Muss wohl jeden Donnerstag so gehen. Kinder und Erwachsene tragen die Sachen einmal, dann wurden sie ja genutzt und können verscherbelt werden. Zeit genug für den Ebay-Aufwand ist ja da.


    Was ich sagen will? Alles was bestimmten Personengruppen vorbehalten ist (egal ob negativ oder positiv besetzt) ist nicht gut. Alle Eltern sollen für ihre Kinder personalisiert (unverkäufliche) Gutscheine für Klamotten und Sport erhalten. Was von allen genutzt wird, hat kein Stigma.


    Kindergeld kann auch personalisiert ausgezahlt werden. Warum nicht auch Gutscheine?

  • Alle Eltern sollen für ihre Kinder personalisiert (unverkäufliche) Gutscheine für Klamotten und Sport erhalten. Was von allen genutzt wird, hat kein Stigma


    Klar, Vergünstigung für alle :Flowers


    Endlich soziale Gerechtigkeit :party




    Egal ob H4-Kind oder Ärztekind alle dürfen mit nem Gutschein kostenlos in den Verein :D


    :radab



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Dann müssen diese Dinger fälschungssicher


    Das würde bei Bildungsgutscheinen ja auffallen. Wenn es einen namentlich ausgestellten Gutschein für Musik- und Sportunterricht gibt, dann wird der nach der Einlösung wahrscheinlich irgendwo gesammelt abgeheftet. Das würde schon auffallen, wenn ein Kind Fagott-, Orgel-, Schlagzeug- und drei Mal Klavierunterricht bei 6 verschiedenen Lehrern hätte.