Antrag auf alleiniges Sorgerecht-macht das Sinn???

  • Hallo an alle :winken:
    ich habe eine 2 Jährige Tochter und bin schon seit knapp 1 1/2 Jahren vom Kindesvater getrennt.
    Wir haben beide das Sorgerecht, jedoch ist eine Kommunikation mit dem KV überhaupt nicht möglich.
    Er respektiert mich in keinster weise und beleidigt mich nur wo er kann..nichts desto trotz darf er seine Tochter trotzdem sehen..denn da muss ich einfach stark sein!
    Wir werden auch von einem Gutachter betreut da es ohne schon gar nicht mehr funktioniert!
    Jedoch frage ich mich wozu das geteilte Sorgerecht noch gut sein soll??? Einer Unterschrift für den Kindergarten hatte er einfach nicht zugestimmt...grundlos!!! Und wenn ich ihn nach einer Unterschrift für einen Ausweis frage bekomme ich auch keine Antwort!
    Ich frag mich echt was das soll :motz: und ich habe keine lust noch weitere 16 Jahre mich mit ihm rumzuärgern...denn mann weiß nie was noch alles passieren wird..und ich habe keine lust mich jedesmal mit ihm zu fetzen weil er zu einem normalen Gespräch nicht in der Lage ist!
    Ich muss dazu sagen das dies der Gutachter auch bestätigen kann!
    Ich war heute bei meinem Anwalt und er wird den Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen...ich habe nur Angst ob ich überhaupt eine chance darauf habe und vorallem das der KV dann komplett ausrastet!!! :heul

  • Hei Romina,



    ehrlichgesagt denke ich du hast schlechte Karten.



    Denn die Frage ist: Warum hast du die Sorgeerklärung damals unterschrieben?



    Ich weiss wenn man getrennt ist sind die Karten neu gemischt aber mit dem Hass auf deinen Ex wirst Du leider ein Leben lang zurechtkommen müssen,


    denn sehen wird er Dein Kind ja weiterhin, auch ohne Sorgerecht.


    Und ob die Probleme und Beschimpfungen aufhören denke ich eher nicht. Es wird eher noch schlimmer.



    Ok, ein Grund das alleinige SR zu beantragen liegt schon nahe wenn er sich gegen Unterschriften weigert, allerdings habe ich mein Kind auch alleine im Kiga angemeldet und werde es dieses Jahr auch was die Schule betrifft auch tun, ich habe erklärt, dass ich auch alleine mit dem Kind bin seit sie 6 Monate ist und sich der Vater kaum kümmert, dann war die Unterschrift des KV unwichtig. Vor allem weil er weit weg wohnt und bei den meisten Institutionen zählt, bei wem das Kind wohnt bzw. gemeldet ist.



    Wenns allerdings um eine geplante OP z.B. geht muss er natürlich seinen Otto druntersetzen.... das ist wohl fraglich so wie Du es schilderst.



    Also wenn Dein Anwalt einen Antrag stellt, dann viel Glück aber ICH würde meinem EX nicht den Triumph gönnen wenn der Antrag abgelehnt wird...


    Dein Ex verweigert die Sorgepflicht aber Du kannst ihm keine Beleidigungen verbieten und sehen wird er Deine Tochter wohl trotzdem...



    Ich hoffe Du vermischst nicht Deinen persönlichen Hass auf ihn mit diesem blöden wort SORGERECHT.



    Man kann mit allen Menschen reden und wenn er sich weigert dann sag das den Leuten so, es wird sicher aktzeptiert.



    LG DISTEL

  • Die Frage, warum irgendwer irgendeine Urkunde unterschrieben hat, ist vollkommen nebensächlich.


    Tatsache ist: Wenn der Vater grundlos Unterschriften verweigert, führt der Weg nicht am Gesetz und an den Bestimmungen vorbei, weil daraus ein Bumerang werden kann. Ein Nicht-Kooperieren-Wollen mit Verstoß gegen geltendes Recht zu quittieren, fällt nur auf einen selbst zurück.


    Gleich auf's SR zu klagen, ist vermutlich aussichtslos.
    Zuerst würde ich einfach nur mal jede Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen. Irgendwann mal ist dann die Verweigerung des Vaters aktenkundig und allzuoft lässt sich ein Richter wegen solchem Kram ja auch nicht belästigen. ;)

  • Hallo distel,


    mmh ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen Hass auf meinen Ex..ich würde mir wünschen das alles ruhiger und ohne Probleme verlaufen würde!
    Aber da es jetzt schon solange geht und keine Besserung in sicht ist weiß ich mir nicht mehr anders zu helfen...ich will einfach nur das ich problemlos meine Tochter irgendwo anmelden kann oder irgendwas anderes entscheiden kann..schließlich lebt sie ja auch bei mir und er zeigt eh keine Einsicht...
    Ja mit dem Kindergarten haben sich wirklich alle geweigert...da er auch im selben Ort wohnt haben sie auf die Unterschrift bestanden...erst nach gerichtlichem Verfahren hat er auf Druck des Anwalt unterschrieben..kann doch echt nicht sein :wand

  • Hei Romina, ja die Story mit dem Kiga ist echt peinlich oder? Ich meine hat er sonst keine Hobbies ?? :rolleyes: :radab


    (sorry)...



    Sprich doch mal mit dem Jugendamt vielleicht kann er da durch seine Verweigerungen aktenkundig werden.



    Ruhiger und entspannter wird es erst mit der Zeit glaube ich. Wir sind glaub ich gleich lang AE( nur anderes Zeitverhältnis), nur meine Tochter ist schon 5 und erst jetzt ist Ruhe eingekehrt. Ich habe vor 3 Jahren meinen Ex auf Betreuungsunterhalt verklagen müssen, nach 1 Jahr ist er dann zu 20.000 euro verurteilt worden weil er 3 Jahre lang nichts gezahlt hatte... naja jetzt ist alles ruhig, man musste ihm nur mal zeigen wo der Hase lang läuft... mittlerweile hat er ne neue Frau und einen 1 Jahr alten Sohn... wohl noch nicht genung Lehrgeld gezahlt....


    (nur so nebenbei... :tanz )

  • Es heißt gemeinsames Sorgerecht.
    Entweder hast Du die Erklärung unterschrieben oder eine Heiratsurkunde.
    Danach gibt's nun mal keine Diskussionen mehr über Abänderung des Zustandes.


    Erst wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl abträglich ist, wird es in's ASR geändert. Bis dahin ist aber ein weiter Weg.... böse Zungen sagen, das Kindeswohl sei diesbezüglich nicht wirklich viel wert in Deutschland. Bei Euch sehe ich es sowieso nicht beeinträchtigt. Jede dieser Unterschriften konnte ersetzt werden.

  • Ich habe damals das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben als ich noch die rosarote Brille aufhatte und er mich vor vollendeten Tatsachen gestellt hatte!
    Hinterher ist man eh immer schlauer!!
    Alles ging schonmal vor Gericht und begleiteten Umgang beim Jugendamt gabs wegen seinen ausrastern auch schon! Hab also das komplette Programm scvhon hinter mir..
    Naja das seine Respektlosigkeit und beleidigungen mir geegnüber der kleinen nicht schaden soll..ganz ehrlich..seh ich als völliger quatsch!!!
    Aber ich denke auch meine kleine wird irgendwann selbst erkennen was er für ein mensch ist..so hart es sich leider anhört...!!

  • Es ist gerade Sinn und Zweck des Sorgerechts, Entscheidungen für oder gegen mögliche Dinge zu treffen. Deshalb muss eben die Unterschrift beim Kiga kommen. Oder eben nicht. Ebenso beim Pass. Wenn die Dinge so eindeutig wären, würde der Gesetzgeber nicht beide Unterschriften verlangen. Was Du ihm unterstellst, kann er letztlich genauso. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, muss das Gericht halt eine Münze werfen. Das alleinige Sorgerecht mit diesen Argumenten zu bekommen - diese Entscheidung wird dem Gericht nicht leicht fallen. Dazu müsste der Vater sich in der Verhandlung noch sehr disqualifizieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi!
    Ich habe ein ähnliches Problem: Ich bin seit 3 Jahren getrennt, habe 2 Söhne und mein Mann bedroht und beleidigt mich laut stark vor den Kindern und vor Publikum. Und: Um mich zu ärgern, unterschreibt er auch Unterlagen nicht, ohne zu bedenken, dass er damit ja seinen Kindern schadet. Ich habe jetzt am 09.08. Gerichtstermin, weil ich das alleinige Sorgerecht beantragt habe. Obs klappt, weiß ich nicht. Aber ich kann Romina schon verstehen: Zeiten ändern sich einfach. Ich habe Angst um meine Kinder - und ehrlich gesagt, um mich auch! :(

  • Also bei meinen Eltern war das auch so beide hatten das SR und ABR, da ich aber bei meiner Mutter gewohnt habe reichte längst eine Unterschrift von Ihr...


    Wenn du jetzt aber dein Kind nur mit deiner Unterschrift beim Kiga anmeldest...und der KV Wind davon bekommt, kann er Gerichtlich dagegen vor gehen, da er ja auch das SR hat, hat er mitzubestimmen in welchen Kiga euer Kind geht...


    Ob du das alleinige SR bekommst denke ich mal, das du das bekommen wirst auf Grund daher das er eine Unterschrift für einen Kiga verweigert wird...du musst es so sehen wenn du einen Job hast und die einzige möglichkeit, dem Kind eine Betreung zu bieten der Kiga ist....und Du nur wegem dem KV nicht arbeiten kannst, weil dem Kind die Betreung fehlt...ich denke mal das der Richter davon nicht sehr begeistert sein wird, schließlich ist es den vom Richter die Pflicht sich darum zu kümmern oder so zu entscheiden dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird...und wenn Du nicht arbeiten kannst und Geld vom Staat beziehst ist das auch sehr Prickelnd fürs Kind zusehen...wie die Eltern miteinander nur Streiten wegen Dingen die sie nicht zu regeln bekommen und zu sehen wie die Mutter zu Hause sitzt und zusieht wie Sie vom einem Amt zum anderen Amt rennt damit die Gelder kommen und das Kind versorgt werden kann...

  • Hallo Romina,


    das klingt jetzt vielleicht hart: seine Beleidigungen wirken nur solange, solange sie bei dir ankommen - dich also treffen.
    Bei welchen Gelegenheiten wird der Vater denn ausfällig?


    Verweigert er eine notwendige Unterschrift, könntest du ihm lächend erklären, dass das Familiengericht diese ersetzen wird.


    Das alleinige Sorgerecht wirst du deswegen nicht bekommen...


    Viele Grüße
    maschenka

  • Verweigert er eine notwendige Unterschrift, könntest du ihm lächend erklären, dass das Familiengericht diese ersetzen wird.


    mmmh ja ich weiß..nur hab ich bestimmt keine Lust jedesmal zum Familiengericht zu laufen um eine Unterschrift zu bekommen! Und jetzt wo ich noch nicht arbeiten kann bekomme ich Prozesskostenhilfe und den Anwalt bezahlt, aber nächstes Jahr wird das anders aussehen und nun ja ich kann mein Geld eigentlich für andere Sachen besser gebrauchen..
    Bin schon echt traurig was in Deutschland für Gesetze herrschen und was manche AEMütter ( auch Väter) erleiden müssen..im sinne des "angeblichen Kindeswohls" ist wirklich Armseelig!

  • .nur hab ich bestimmt keine Lust jedesmal zum Familiengericht zu laufen um eine Unterschrift zu bekommen! Und jetzt wo ich noch nicht arbeiten kann bekomme ich Prozesskostenhilfe und den Anwalt bezahlt, aber nächstes Jahr wird das anders aussehen und nun ja ich kann mein Geld eigentlich für andere Sachen besser gebrauchen..


    :ohnmacht:



    Soweit ich zu wissen glaube, musst Du die PKH zurückzahlen.

  • Ich bin mir sicher: Du hast Anträge unterschrieben und da stand das irgendwo drauf.


    Du kannst auch hier lesen Gerichtskosten oder hier http://www.hensche.de/Rechtsan…srecht_Gebuehren_PKH.html


    Fazit: Du kannst vier Jahre lang aufgefordert werden, Dein Einkommen offenzulegen, damit geprüft werden kann, ob Du der Staatskasse die PKH zurückzahlen kannst.


    Was ich persönlich (Steuerzahler) besonders lecker finde: Die Gewährung von PKH entbindet nicht davon, die Kosten der Gegenpartei zu zahlen, wenn diese siegt und der Richter dies anordnet.


    Dies zum Thema: Ich klage lieber schon dieses Jahr, weil's mich nix kost. ;)