Bekomme nachher Besuch vom Verfahrensbeistand

  • nur ein Hinweis:


    Ja, die Fotos von den Kindern bei Stayfriends würde ich bitten zu löschen...


    Kinder nackt, in Unterwäsche oder badeklamotten stell ich never ever ins inet...wer weiß, wo ich das mal wiederfinde und wer sich da durchs Web klickt...

  • Natürlich habe ich ein ernsthaftes Interesse daran, dass die Situation nicht weiter eskaliert, aber 1. steht der Gerichtstermin bereits (da kann ich jetzt auch nichts mehr dran ändern), 2. bin ich in den letzten 2 Jahren immer diejenige gewesen, die "zum Wohle der Kinder" gehandelt und klein bei gegeben hat. Irgendwann reicht es auch mal. Er hält sich nicht an Regeln und wenn man ihm den kleinen Finger reicht, nimmt er gleich den ganzen Arm.


    Aber was rege ich mich hier auf. Niemand kennt die Vorgeschichten (nur so viel: ich habe 5 verschiedene Vorgänge wegen ihm bei meinem Anwalt liegen, die alle noch nicht abgeschlossen sind) und niemand kennt die Personen.

    Nochmals: 1. doch, Du kannst etwas zur Deeskalation beitragen, auch wenn der Gerichtstermin bereits feststeht (dessen Grund Du nicht kennst).
    Lösche einfach dieses blöde Bild - und schon wird auch das Gericht deine Kooperationsbereitschaft anerkennen.
    2. heisst im Umkehrschluss, dass Du nun die Absicht hast, gegen das Wohl der Kinder zu handeln


    Wenn Du die Vorgeschichten nicht berichtest, kann diese auch niemand hier kennen :winken:

  • Mod.-Mitteilung: Der hier gerade gepflegte Diskussionsstil ist ein bisschen weg von dem, was hier im Forum üblich ist. Ich bin mir abersicher, dass die User hier in der Lage sind, ohne persönliche Herabsetzungen und Bewertungen zu diskutieren. Versucht es bitte! Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 2. bin ich in den letzten 2 Jahren immer diejenige gewesen, die "zum Wohle der Kinder" gehandelt und klein bei gegeben hat.


    ich bin auf jeden fall dafür nicht immer "klein bei zu geben", aber wenn eine next sich mit "meinen" kindern auf dem schoß im www. verewigen würde... :kopf:motz:
    genauso nacktfotos :kopf:nanana

  • Hallo Ethemea,


    hm... kopfkratz... ich wollte dich nicht persönlich angreifen... nur, ich wiederhole mich ganz ehrlich, ich kann mir eine Verfahrenspflegschaft wegen ein paar harmloser Bilder nicht vorstellen. :frag O.k. ist mein Problem. :blume


    Persönlich würde ich meinen Freund bitten, die Bilder rauszunehmen und die Verfahrenspflegerin auf die Bilder, die der Vater ohne deine Zustimmung ins Netz gestellt hat aufmerksam machen.
    Wenn tatsächlich ausschließlich die Bilder der Grund für ihren Besuch sind, dürfte sich dieser damit zu deinen Gunsten erledigt haben.


    Viele Grüße
    maschenka



    nur für abersicher:
    Offensichtlich gibt es im www Bilder der Kinder - halbnackt - die der Vater ohne die Zustimmung der Mutter ins Netz gestellt hat.
    Wer ist nun der größere Depp?
    Der Mann, der die bekleideten Kids seiner Freundin mit deren Zustimmung (jedoch ohne die Zustimmung des Vaters) in seinem Profil hat?
    Oder der Vater, weil er seine Kinder - halbnackt - in seinem Profil zeit, selbstverstänlich ohne die Mutter vorher zu fragen - ist ja Väterrecht...?

  • Ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen.


    Es geht doch tatsächlich immer noch um die Angelegenheit vom Januar, wo vom JA ein "Probewohnen" vorgeschlagen wurde, er am selben Tag nach dem Gespräch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat, da 2 Tage später eh ein Gerichtstermin anstand, und das alles vorerst fallen gelassen wurde.


    Den Gerichtstermin hatten wir damals anberaumt, weil meine Tochter plötzlich (nach 16 Monaten Trennung) in der Schule anfing zu weinen und immer wieder sagte, dass sie bei ihrem Papa leben möchte. Sie erzählte dann, dass der Papa ihr gesagt habe, dass es viel besser wäre, wenn die Kinder bei ihm leben würden, dann würden sie ganz viele Geschenke bekommen und sie hätten auch mehr Geld, weil dann die Mama nämlich Unterhalt zahlen müsste (Anm.: er hat bisher keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt, Titel liegt seit Anfang Juni vor). Mein Anwalt hatte dann eine Unterlassungserklärung ausgefertigt, die er aber natürlich nicht unterschrieben hat.


    Im Januar stand dann der Gerichtstermin fest, 2 Tage später gab es ein Gespräch beim JA mit Klassenlehrerin, Leiterin der Offenen Ganztagsschule, meinem Ex und mir.


    Es sollten danach noch Gespräche beim Jugendamt stattfinden, um eine einvernehmliche Regelung zu finden, jedoch hat sich die Frau vom JA dazu nicht mehr gemeldet. Ich glaube, ich war einmal da von meiner Seite aus.
    Mein Ex möchte nach wie vor das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, weil er davon ausgeht, dass es dem Wohl der Kinder entspricht, wenn sie bei ihm leben. Dies würde auch dem Wunsch der Kinder entsprechen (der Verfahrenspflegerin haben sie am Dienstag aber was anderes gesagt).


    Na ja, zumindest weiß ich jetzt, dass es wieder nur die alte Leier ist ...

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

  • Fürs nächste Mal: Die Verfahrensnummer steht auf jedem Gerichtsschreiben. Daran kannst Du erkennen, zu welchem Verfahren Du Post bekommst ... Und Verfahren verlaufen nicht einfach im Sande ... die gehen weiter bis zu einem Urteilsspruch (ggfls. einer Aussetzung).
    Du redest jetzt irgendwie auch wieder von zwei Verfahren. Guck Dir das dringend an, worum es bei dem Gerichtstermin genau geht. Nur diese Sache wird verhandelt.


    Wer ist denn "wir", der das Verfahren beantragt hat? Hast Du den Vater verklagt oder er Dich? Geht es um die Unterlassungsklage oder um das ABR? Ganz wichtig zu wissen, weil nur das ausgeurteilt wird, was eingeklagt ist.


    Beim Verfahren um die Unterlassungsklage kann schlimmstenfalls eine Ablehnung rauskommen. Das ist nicht schön, aber kein Beinbruch.
    Beim ABR könnten auf einmal die Kids den Aufenthalt wechseln. Das wäre natürlich fatal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap


    Im Januar waren es eigentlich zwei Verfahren in einem.
    Zum einen mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 25.11.2009, der wie folgt aussah:


    I.
    Dem Antragsgegner wird es untersagt, außerhalb der Besuchszeiten, wie sie im Vergleich des Amtsgerichts vom 28.11.2008 – Aktenzeichen xxx – in Abänderung des zuvor geschlossenen Vergleichs vom 10.09.2008 – Aktenzeichen xxx – festgelegt wurden, Kontakt aufzunehmen zu den gemeinsamen Kindern der Parteien, Sohn, geboren am xx.xx.2005 und Tochter, geboren am xx.xx.2002, insbesondere während der Schulzeiten der Kinder auf oder in der Nähe des Schulgeländes.


    II.
    Dem Antragsgegner wir aufgegeben, in Gegenwart der Kinder nicht schlecht über die Antragsstellerin zu sprechen.


    III.
    Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen, die Kinder der Parteien hinsichtlich des dauernden Aufenthalts der Kinder in eine Konfliktsituation zu bringen. Es wird dem Antragsgegner untersagt, den Kindern ein dauerhaftes Wohnen beim Antragsgegner anzubieten.


    IV.
    Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Kinder im Zusammenhang der Übergabe zum Ende des jeweiligen Umgangstermins positiv einzustimmen, insbesondere durch erkennbare Loyalität zur Antragsstellerin.


    V.
    Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, daß in jedem Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft angeordnet wird.


    Begründung:


    I.
    Zwischen den Parteien ist ein Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Hagen zu dem Aktenzeichen xxx anhängig.


    Bereits im Vorfeld des Scheidungsverfahrens war für die Antragsstellerin schon eine einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich, die per Beschluss vom 28.08.2008 in dem Verfahren xxx ergangen ist. Am 10.08.2008 trafen die Parteien dann im vorbezeichneten Verfahren eine einvernehmliche Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Umgang des Antragsgegners zu seinen Kindern.


    Trotz gerichtlicher Einigung von Mitte September 2008 war bereits Ende Oktober 2008 ein Gewaltschutzverfahren erforderlich, welches am 28.11.2008 in dem weiteren gerichtlichen Vergleich zu dem Aktenzeichen xxx endete, mit dem sich der Antragsgegner verpflichtet, jeglichen Kontakt zur Antragsstellerin – außerhalb der Umgangstermine – zu unterlassen. Gleichzeitig wurde die Umgangsregelung nochmals modifiziert.


    Zusammengefasst waren diese Verfahren allesamt notwendig, weil der Antragsgegner nicht einsehen wollte und/oder nicht konnte, daß die Kinder infolge der Trennung der Parteien bei der Antragsgegnerin dauerhaft leben und er, der Antragsgegner, turnusgemäßen Kontakt zu seinen Kindern zu unterhalten hat.


    Der Antragsgegner hatte im Sommer 2008 kurzerhand die Kinder der Parteien – ohne Wissen der Antragsstellerin – nach Italien verbracht und gleichzeitig in einem substanzlosem Verfahren auch noch das alleinige Sorgerecht beantragt; mit der Folge der obengenannten einstweiligen Anordnung gegen den Antragsgegner.


    Auch in der Folgezeit wollte der Antragsgegner sich nicht mit der Trennung abfinden. Er stellte der Antragsstellerin und den Kindern nach, bis hin zum nächtlichen Auflauern vor der Wohnung der Antragsstellerin.


    Nach den abgeschlossenen Verfahren des Umgangs- und Sorgerechts beschränkten sich die notwendigen gerichtlichen Verfahren für eine gewisse Zeit auf unterhaltsrechtliche Fragen.


    II.
    Anlass für die gestellten Anträge ist eine Entwicklung im Zusammenhang mit dem Kindesumgang sehr zum Nachteil der gemeinsamen Kinder der Parteien.
    Anfang November 2009 wurde die Antragsstellerin von der Klassenlehrerin der Tochter der Parteien zu einem Gespräch in die Schule gebeten. Der Antragsstellerin wurde mitgeteilt, daß Tochter seit einiger Zeit im Unterricht nicht mehr folgen kann. Sie habe wiederholt – ohne erkennbaren Grund – im Unterricht angefangen zu weinen. Von der Lehrerin angesprochen gab sie an, bei Ihrem Vater wohnen zu wollen, sie dürfen ihren Vater nicht sehen.


    Ein solches Verhalten in der Schule war für die Antragsstellerin völlig überraschend. Zuhause hat Tochter zu keinem Zeitpunkt derartige Auffälligkeiten gezeigt. Konkret darauf angesprochen gab die Tochter an, daß der Antragsgegner stets davon sprechen würde, daß es besser wäre, wenn sie und ihr Bruder beim Vater leben. Bei dem Gespräch hat sich unter anderem auch herausgestellt, daß der Antragsgegner wiederholt in der Schule gewesen ist und die Kinder während der Pausen besucht hat.


    Der Antragsgegner hat auch in diesem Zusammenhang bereits Kontakt mit der Klassenlehrerin, Frau X, aufgenommen, die sich infolgedessen veranlasst sah, mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten.


    Der Unterzeichnende hat sich daraufhin mit dem in Ablichtung als Anlage K1 beigefügten Schreiben vom 13.11.2009 an die Bevollmächtigten des Antragsgegners gewandt und eindringlich gefordert, daß derartige Beeinflussungen der Kinder zu unterlassen sind.


    Eine Stellungnahme hierzu ist bisher unterblieben. Stattdessen folgte am Freitag, den 20.11.2009 das in Ablichtung als Anlage K2 beigefügte Schreiben der Bevollmächtigten des Antragsgegners. Die dort avisierte Stellungnahme ist bisher ausgeblieben.


    Zu dem dort formulierten Anliegen ist aufzuführen, daß die Umgangsreglung sich auf Grund des letzten gerichtlichen Vergleichs stets von samstags bis sonntags erstreckt. Trotz der äußerst kurzfristig begehrten Ausnahme hatte sich der Unterzeichnende unmittelbar nach Eingang des Fax-Schreibens am Mittag des 20.11.2009 telefonisch mit der Antragsstellerin in Verbindung gesetzt. Nachfolgend ist die Antragsstellerin wiederum mit dem Antragsgegner in Kontakt getreten und hatte den Beginn des Umgangswochenendes schon an diesem Freitag zugestimmt.


    Allerdings hatte die Antragsstellerin den Antragsgegner unmissverständlich gleichsam aufgefordert, es zu unterlassen, erneut auf die Kinder in der vorbeschriebenen Weise einzuwirken. Obwohl der Antragsgegner dies nicht nur nicht zusicherte, sondern sich die Antragsstellerin auch noch Unverschämtheiten anhören musst, mit dem Tenor, sie sei sowieso nie eine richtige Mutter für die Kinder gewesen, blieb die Antragsstellerin bei der Zusage des anstehenden Umgangswochenendes bereits ab Freitag, den 20.11.2009.


    Die Antragsstellerin hat die Kinder dann am 22.11.2009 wieder beim Antragsgegner abgeholt. Bei der Übergabe der Kinder waren beide sehr traurig. Der Sohn weinte und die Tochter hatte ebenfalls schon Tränen in den Augen.


    In Abwesenheit des Antragsgegners gaben die Kinder dann an, daß der Antragsgegner beide Kinder wieder während des Besuchswochenendes gefragt hatte, ob sie bei ihm wohnen möchten.


    Ein derartiges Szenario zum Ende des Besuchstermins wiederholt sich bei beiden Kindern seit den letzten Wochen.


    Hinzu kommt, daß der Antragsgegner die Kinder bei Gelegenheit der Besuchswochenenden stets danach ausfragt, was mit dem neuen Lebensgefährten der Antragsstellerin sei, wann er sich bei der Antragsstellerin aufhalte und wie oft. Diese Nachfragen erfolgen wohl stets auch im Zusammenhang mit der vom Antragsgegner angebotenen Alternative, daß die Kinder bei ihm wohnen könnten.


    III.
    Mit dieser aktuellen Entwicklung setzt der Antragsgegner sein bindungsintolerantes Verhalten der letzten 1 ½ Jahre seit Trennung der Parteien von einander fort. Das nach der einstweiligen Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu Gunsten der Antragsstellerin gezeigte Einverständnis mit einer entsprechenden abschließenden Regelung ist offensichtlich vom Antragsgegner nicht ernst gemeint. Obwohl die Parteien jetzt seit 1 ½ Jahren getrennt leben und vermeintlich einvernehmliche Regelungen zum Umgang und zum Sorgerecht existieren, werden die zum Kindeswohl getroffenen Vereinbarungen durch das 14-tägliche Verhalten des Antragsgegners konterkariert.


    Da der Antragsgegner nunmehr dazu übergeht, seine Einflussnahmen nicht nur auf die Besuchszeiten zu erstrecken, sondern offensichtlich auch noch zwischen den Terminen die Kinder heimlich in der Schule aufsucht und sich das Verhalten mittlerweile auch auf die schulischen Leistungen – zumindest der Tochter – niederschlägt, ist die beantragte Entscheidung schnellst möglich zu erlassen.


    Abschließend sei darauf hingewiesen, daß die Tochter der Parteien zu Beginn der Schulzeit gute Leistungen gezeigt hat und in keiner Weise den Lehrern auffällig war. Nach Aussage der Klassenlehrerin steht der Abfall der schulischen Leistung in direktem Zusammenhang mit der offenkundig zu Tage tretenden seelischen Belastung.



    Der Gerichtstermin wurde dann für den 13.01. festgesetzt, woraufhin wir eben vorher am 11.01. einen Gesprächstermin mit dem JA hatten (hatte ich vorher schon erzählt). Zum Termin vom 13.01. hat mein Ex dann noch schnell das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt (Schreiben seines Anwalts war datiert mit 11.01.), aber beide Anträge wurden eben "auf Eis gelegt".
    Ich denke, aus der Begründung meines Antrags geht gut hervor, was seit der Trennung hier so abläuft.

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

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  • Hast Du das alles gerade abgetippt ?
    Was genau bedeutet "turnusgemäßen Kontakt zu seinen Kindern", d.h.wie oft hat der Vater Umgang ?

    Nein, ich habe das nicht abgetippt. Ich bekomme die Schreiben von meinem Anwalt immer als Datei per E-Mail und habe das da raus kopiert.


    Ich bringe dem Vater die Kinder alle 2 Wochen für ein WE. Festgelegt wurde von Samstag, 09:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr allerdings bringe ich ihm die Kinder auch schon mal ab Freitag, wenn er mich danach fragt.


    Und in den Ferien biete ich ihm die Hälfte an. Jetzt ist es in den Sommerferien so, dass er die Kinder die letzten 3 Wochen hat.

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

    Einmal editiert, zuletzt von Ethemea ()

  • Ich bringe dem Vater die Kinder alle 2 Wochen für ein WE. Festgelegt wurde von Samstag, 09:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr

    Aha.
    Da verwundert sein Verhalten nicht besonders.
    Regulärer Umgang an 4 von 30 Tagen monatlich, da bleibt es nicht aus, dass er alles mögliche versucht, um die Kinder öfter zu sehen.
    Die vorher vorhandene väterliche Verbindung kann so ja auf keinen Fall aufrecht erhalten werden.
    Kein Wunder, wenn er dann den Kindern ein dauerhaftes Wohnen bei sich anbietet.

  • Kein Wunder, wenn er dann den Kindern ein dauerhaftes Wohnen bei sich anbietet.


    Das hast Du jetzt aber schön harmlos ausgedrückt - udn so ehrenwert irgendwie. ;)


    Ich kenne diesen Fall hier nicht. Aber das Schreiben oben deutet auf massive Loyalitätskonflikte der Kinder hin (ausgelöst durch den Vater) und an ein väterliches Verhalten, das an Stalking grenzt. So was soll mit Liebe zum Kind erklärbar sein? :nanana


    Na ja. Jedem seine Meinung. :rauchen

  • Die vorher vorhandene väterliche Verbindung kann so ja auf keinen Fall aufrecht erhalten werden.
    Kein Wunder, wenn er dann den Kindern ein dauerhaftes Wohnen bei sich anbietet.

    Welche vorher vorhandene väterliche Verbindung? Ich war selbst während meiner Ehe schon fast immer alleinerziehend. Ich war diejenige, die arbeiten gegangen ist, die die Kinder versorgt hat während er in der Weltgeschichte rumgegurkt ist. Zwischendurch sind seine Eltern eingesprungen, bevor die Kinder in einer Ganztagsbetreuung untergebracht wurde.


    Sein Alltag sah so aus, dass er bis mittags geschlafen hat, dann ist er nachmittags in der Gegend rumgefahren (Espresso trinken, mit Kumpels quatschen etc.), kam dann nachmittags/abends kurz nach Hause um was zu essen und dann hieß es meist "Ich bin mal für 1/2 Std. da und da". Meist blieb es aber nicht bei dieser 1/2 Std. Er kam dann erst mitten in der Nacht (03:00 Uhr morgens oder später) nach Hause.
    Und dann ging das alles wieder von vorne los.


    Jetzt, wo er im Zuge der Scheidung angeben muss, was er denn die ganze Zeit gemacht hat, wenn er ja nicht arbeiten gewesen ist gibt er an, er habe die Kinder betreut und deshalb hätten sie zu ihm eine intensivere Bindung als zu mir. Dies stimmt aber in keiner Weise.

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

  • Welche vorher vorhandene väterliche Verbindung? Ich war selbst während meiner Ehe schon fast immer alleinerziehend. Ich war diejenige, die arbeiten gegangen ist, die die Kinder versorgt hat während er in der Weltgeschichte rumgegurkt ist. Zwischendurch sind seine Eltern eingesprungen, bevor die Kinder in einer Ganztagsbetreuung untergebracht wurde.

    Ok, das gibt dem Fall natürlich ein ganz anderes Gesicht.
    Hättest Du aber auch gleich zu Beginn schreiben können, da wäre es doch eindeutiger gewesen.
    Ich bin nur aufgrund eigener Erfahrungen grundsätzlich misstrauisch, wenn eine Mutter lediglich 4 Umgangstage mit dem Vater zulässt.
    Dazu trägt auch die allgemeine deutsche Rechtssprechung bei, die dieses Modell sogar als Standart praktiziert (unabhängig von der vorher vorhandenen Bindung der Kinder zum Vater und dessen gewolltem Engagement) und somit den umgangsboykottierenden Müttern auch noch den Weg bereitet.

  • Hättest Du aber auch gleich zu Beginn schreiben können, da wäre es doch eindeutiger gewesen.
    Ich bin nur aufgrund eigener Erfahrungen grundsätzlich misstrauisch, wenn eine Mutter lediglich 4 Umgangstage mit dem Vater zulässt.

    Diese ganze Sache ist inzwischen sehr kompliziert und ausschweifend, dass ich nicht immer alles in einer kurzen Zusammenfassung schreiben kann. Daher habe ich ja, um deutlich zu machen worum es überhaupt geht, den Inhalt des letzten Termins gepostet.


    Klar ist auf jeden Fall, dass es hier nicht um meinen Antrag geht, sondern nach wie vor um seinen, denn sein Anwalt schreibt dem Gericht:


    In der Familiensache x ./. x bitte wir um kurzfristige Förderung des Verfahrens.


    Im Termin zur mündlichen Verhandlung (Anm.: vom 13.01.2010) wurde die Angelegenheit ausführlichst erörtert. Das Gericht hatte vorgeschlagen, dass noch weitere Gespräche beim Jugendamt stattfinden sollten.


    Frau X vom Jugendamt hatte sich in diesem Zusammenhang auch bereit erklärt, die Gespräche mit den Parteien zu führen mit dem Ziel, einvernehmliche Regelungen zu finden. Es sollte insoweit insbesondere ein "Probewohnen" stattfinden, das vom Jugendamt vorgeschlagen worden war. (Anm.: Ich habe heute mit der Dame vom JA 45 Min. telefoniert. Sie hat es leider in der Angelegenheit versäumt Gesprächstermine anzubieten, allerdings hat sich auch mein Ex dazu nicht bei ihr gemeldet. Ich war einmal Anfang März bei ihr, um ihr meinen Standpunkt zum "Probewohnen" mitzuteilen und um allgemeine Dinge wie Ferienregelung etc. zu
    sprechen.)


    Der Kindesvater beanstandet hier, dass dieses "Probewohnen" bislang in keiner Weise stattgefunden hat. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.


    Nach wie vor geht der Kindesvater hier davon aus, dass es dem Wohl der Kinder entspricht, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein auf den Kindesvater übertragen wird. Dies entspricht auch dem Wunsch der Kinder.


    Da ist wirklich meine Frage, ab wann man sagen kann, dass es besser für die Kinder wäre, wenn sie beim Vater leben? Wonach geht es da?
    Ich meine, ich bin ganztags berufstätig, die Kinder sind beide in Ganztagseinrichtungen untergebracht, ich habe keine Schulden (zumindest nichts großes langfristiges), habe meine eigene Wohnung, habe einen lieben verständnisvollen Freund (getrennte Haushalte) etc. Ich denke, ich kann für mich sagen, dass ich mein Leben gut im Griff habe.


    Mein Ex steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis, arbeitet in 3 Schichten (Früh, Spät und Nacht), hat Privatinsolvenz angemeldet, zahlt keinen regelmäßigen Unterhalt, hat seit Juni einen gemeinsamen Sohn mit seiner neuen Freundin, sie wohnt seit März mit ihrem Sohn aus vergangener Beziehung bei ihm.
    Sein Argument für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist, dass ja immer jemand aus seiner großen Familie für die Kinder da ist ... :Hm

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

    2 Mal editiert, zuletzt von Ethemea ()

  • Ich denke, ein Verfahrensbsitand ist in dem VErfahren sinnvoll, zumal doch bereits sehr konkret über einen möglichen Aufenthaltswechsel nachgedacht wird (Probewohnen).


    Der Verfahrensbeistand kann das Kind vor, während und nach dem Probewohnen bsuchen. Mit seinem Eindruck kann er das Verfahren bereichern und konkrete Vorschläge unterbreiten.


    DEr Kater :brille

  • Ich denke, ein Verfahrensbsitand ist in dem VErfahren sinnvoll, zumal doch bereits sehr konkret über einen möglichen Aufenthaltswechsel nachgedacht wird (Probewohnen).

    Das Probewohnen wurde von der Dame vom Jugendamt eigentlich nur so erwähnt mit dem Zusatz "bei älteren Kindern (ab 14 Jahren) wird so etwas schon mal gemacht, aber so kleinen Kindern würde ich das nicht empfehlen".


    Sie hat nicht gesagt "Ich schlage ihnen vor, dass ihre Kinder bei ihnen auf auf Probe wohnen können", sondern sie hat nur gesagt, dass es so etwas wie Probewohnen überhaupt gibt. Für mich war das eher kein ernst gemeinter Vorschlag, zumal ich dem auch nicht zustimmen würde.


    Die Kinder sind nach den Umgangswochenenden schon immer total reiz überflutet und aufgedreht, ich möchte mir nicht ausmalen wie sie nach den 3 Wochen Sommerferien sein werden. Und dann vielleicht sogar 6 Monate Probewohnen? :kopf

    aka Beccy*


    *(neuer Name wurde bei Namensänderung nicht auf bereits geschriebene Beiträge übernommen)

  • Sein Argument für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist, dass ja immer jemand aus seiner großen Familie für die Kinder da ist ..

    Es gibt keinen Grund, warum das Gericht das ABR auf ihn übertragen könnte, insbesondere bei der Vorgeschichte einer nicht gerade eben vorbildlichen Vaterrolle.
    Wie gesagt, veranlasse die Löschung des strittigen Fotos durch Deinen Freund und Du wirst auch vor Gericht für Deine Kompromissbreitschaft Anerkennung finden.