Unterhalt für die Mutter??

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin neu hier - und so richtig alleinerziehend bin ich noch nicht. Zur Zeit wohne ich mit meinem Sohn und dem Vater noch zusammen. Ich würde aber gerne ausziehen, da wir eher eine WG als eine Partnerschaft sind.


    Jetzt zu meinem Problem. Ich möchte, dass die Trennung so friedlich wie möglich abläuft. Der Vater arbeitet 12 Stunden pro Tag + jeden 2. Samstag, verdient 1450€ netto. Ich arbeite zur Zeit nicht. Unser Sohn ist 10 Monate alt und ich habe Elternzeit beim Arbeitgeber für 2 Jahre angemeldet. Das bedeutet, dass ich erstmal von Hartz 4 leben würde. Das der Vater Unterhalt für den Kleinen zahlen muss, und ich darauf nicht verzichten kann, ist ok. Aber ist er für Unterhalt für mich verpflichtet (Betreuungsunterhalt für 3 Jahre??) Er wohnt seit 12 Jahren hier in unserer gemeinsamen Wohnung und wir haben sie erst vor 1,5 Jahren aufwändig von seinem erspartem renoviert. Meine Sorge ist, dass wenn ich mit unserem Sohn ausziehen würde, dass er so viel Unterhalt zahlen müsste, dass er sich die Miete von 670€ monatlich nicht mehr leisten kann. Das ist das letzte, was ich möchte. Für ihn ist die Trennung eh nicht leicht und wenn ich ihm noch eröffnen würde, dass er sich eine neue Wohnung suchen muss, weil er für mich Unterhalt zahlen muss, kann ich ihm direkt einen Strick dazu legen :-(


    Ach, wichtig zu erwähnen ist, dass wir nicht verheiratet sind.


    Ich danke euch jetzt schonmal für Eure Antworten


    Finny

  • das ganze wird vom amt berechnet. beziehst du hartz4, wird vom amt automatisch der vater geprüft, ob er für dich auch unterhalt zahlen muss oder nicht. verpflichtet ist er in den ersten 3 jahren, es wird lediglich festgelegt, wieviel er zahlen muss. das bedeutet mit sicherheit auch, dass er sich ggfls. eine günstigere wohnung suchen muss. ich weiss nicht genau, wo die untergrenze ist, wieviel er selbst zum leben behalten darf, aber viel ist das nicht. für den vater keine leichte situation.

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • Da Du Harzt4 beantragen wirst, muss er Betreuungsunterhalt zahlen. Das Amt wird dies auch prüfen, ob nicht erstmal wo anders Geld zu holen ist, bevor die für Dich Hartz4 zahlen müssten.

  • habt ihr gemeinsames sorgerecht oder du alleiniges sorgerecht?


    Und was hat das nun mit dem ursächlichen Problem zu tun????????????



    Ich würd mal sagen reinm gar nichts!!!






    Finny


    Klar ist, der Betreuungsunterhalt steht dir gesetzlich zu...
    Ist er leistungsfähig u kann somit diesen zahlen, muß er ihn zahlen..besonders dann, wenn die Allgemeinheit in form von ALG2 mit im Boot ist...denn da gehen diese Ansprüche erstmal vor u müssen ausgenutzt werden..


    Das er nun die Wohnung neu renoviert hat u sich bei Unterhaltszahlungen die Miete von 670 € nicht mehr leisten kann, ist schlichtweg dabei völlig egal..
    (Davon mal abgesehen, für eine Person, 670 € u das mit einem Kind für das er Unterhalt zahlen muß usw., dürfte das eh etwas viel sein...)

  • @JensB: doch bei GSR wäre zu klären, wer die Kinder überhaupt bei sich behält. Dann wäre die Frage ob die Mutter das Kind so einfach übernimmt und den Vater entfernt. Dann könnte Sie unter Umständen unterhaltspflichtig werden. Von daher ist das eine sehr legitime Frage. Zügel deinen Frust.

  • Es ist nicht ganz einfach.


    Wenn Du nach der Elternzeit zum Arbeitsamt gehst wirst Du erst mal ALG1 bekommen. Wenn Du vorher gearbeitet hast und Anspruch hast.
    Danach bekommst Du Alg2 und da wird das/die Arge verlangen das dein EX seiner Unterhaltspflicht nachkommt.


    Es gibt da einen Selbstbehalt den er behalten darf. 900€ gegenüber Kindern und 1000€ gegenüber Ehegatten.
    Darin sind eingerechnet 360€ Warmmiete (bei Kindern) und 480€ (bei Ehegatten).


    Da kannst Du selber rechnen wo es hin geht. Ich hoffe die Zahlen stimmen so habe das aus dem Kopf gemacht.

  • habt ihr gemeinsames sorgerecht oder du alleiniges sorgerecht?


    Wozu ist das jetzt wichtig in der Frage wegen dem Unterhalt? :hae: Es spielt nämlich schlicht weg keine Rolle!


    Hast du dir denn schon Gedanken gemacht wegen dem Umgang? Denn wenn ihr eine 50/50 Regelung haben würdest, verzichtet auch das Amt auf irgendwelche Forderungen! Dann gebe es ja auch kein Unterhalt!
    Ansonsten wird das Amt ihn auch auffordern BU zu zahlen. Bei mir war es so das sie selbst den Unterhalt ausgerechet haben, den KV angeschrieben haben und das war es dann auch! Denn der KV hat noch nie wirklich den unterhalt gezahlt den er eigentlich sollte. :tuschel Die Frage ist allerdings ob bei seinem Verdienst überhaupt BU rum kommt! Er hat ja doch auch seinen Selbstbehalt!
    Miete, KU und dann wird der KV noch weiter Posten haben die auf seinen Selbstbehalt drücken!
    So Pi mal Daumen, käme bei dem Verdienst nicht so viel KU und BU raus das du kein Hartz 4 beziehen brauchst. Es wird also für dich Hartz 4 geben, die Frage nur wieviel.

  • Grundsätzlich ist der Vater unterhaltspflichtig. Zuerst dem Kind gegenüber. Das wären 317,- Euro, hier vermutlich abzüglich hälftigem Kindergeld. Erst dann kommt Betreuungsunterhalt.


    Da er viel arbeitet und wohl Anfahrtswege hat, kann er die realen Kosten abziehen.
    Wohnung ist kompliziert. Eine Zeit lang darf er auf jeden Fall wohnen bleiben, da der schnelle Wechsel unzumutbar ist. Zusätzlich sind Verträge einzuhalten usw.


    Das ist aber letztlich egal. Wenn Du auf ALG "sitzt", werden seine Leistungen gegengerechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @JensB: doch bei GSR wäre zu klären, wer die Kinder überhaupt bei sich behält. Dann wäre die Frage ob die Mutter das Kind so einfach übernimmt und den Vater entfernt. Dann könnte Sie unter Umständen unterhaltspflichtig werden. Von daher ist das eine sehr legitime Frage.


    Ahja...schönes Konstrukt!!
    Und was hat das nun mit der Frage der TE zu tun??
    Immer wohl noch nichts.......



    Wir können jetzt natürlich alle möglichen Varianten durchspielen...


    Aber die TE hat definitv eine klare Frage gestellt..und dabei ist die Frage des SR`s völlig latte!!!!



    Zügel deinen Frust.


    Wie bist du denn jetzt drauf??????????


    Vielleicht solltest du mal grad über deinen Frust nachdenken! Ich hab nämlich keinen!!
    Und da ich nur gefragt hab, was das nun mit dem Thema zu tun hat, frag ich mich schon wie du auf so eine Aussage kommst, das man seinen Frust zügeln soll...
    Vielleicht manchmal doch erst nachdenken was man so von sich gibt!!!!!!!!!!







    Wozu ist das jetzt wichtig in der Frage wegen dem Unterhalt? Es spielt nämlich schlicht weg keine Rolle!


    (*Ironie on) Möööönsch....jetzt zügel aber mal deinen Frust!!! ..aber echt ey .. :D:D:lgh:lgh (*Ironie off)

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Wirklich schwierige Situation. Das Amt wird auf jeden Fall prüfen, ob bei Deinem (Ex-)Partner etwas zu holen ist, weil Du rechtlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast. Wenn er den BU nicht in vollem Umfang leisten kann wegen seinem Selbstbehalt, dann würdest Du aufstockend Hartz4 bekommen.
    Und Du kannst dann auch nicht freiwillig auf seine Zahlungen verzichten. Naja, könntest Du schon, aber Du bekommst dann trotzdem entsprechend weniger Hartz4 und ich fürchte, zusammen mit Kindesunterhalt und Kindergeld wird das trotzdem nicht zum Überleben in einer eigenen Wohnung reichen.


    Euch wird wohl nichts bleiben, als Euch gemeinsam hinzusetzen und Euch eine (finanzielle) Lösung zu überlegen, mit der Beide leben können, aber über kurz oder lang wird es wohl darauf hinauslaufen, dass diese Wohnung aufgegeben werden muss, denn sie ist sowohl für einen allein als auch für eine Person+Kind zu teuer. Selbst wenn Du dort bleiben würdest, würde das Amt die Miete in dieser Höhe nicht übernehmen.

  • Du dort bleiben würdest, würde das Amt die Miete in dieser Höhe nicht übernehmen.


    Zumindest nicht dauerhaft................für die ersten 6 Monate wohl schon, aber die Aufforderung zur Senkung der Mietkosten auf ein angemessenes Maß würde umgehend folgen u das würde dann wohl heißen, innerhalb der nächsten 6 Monate sich eine entsprechende Wohnung zu suchen..



    Und sind wir mal ehrlich, 670 €, Kaltmiete????



    670 sind da bei seinem Einkommen auch jetzt schon recht viel, auch bei 2 Erw. u einem Kind...

  • Ich denke, es ist die Warmmiete. Die finde ich je nach Wohnlage für 2 Erwachsene und 1 Kind nicht so abwegig, zumal die TE vor der Geburt ja offensichtlich auch gearbeitet hat.
    Aber eigentlich auch total irrelevant, weil nach der Trennung eben auf Dauer nicht mehr tragbar.

  • Der Selbstbehalt sind aber meiner Meinung nach (berichtigt mich, wenn es falsch ist) nur 900€. Davon kann er nicht 670€ Miete zzgl. Strom und Telefon bezahlen. Er hat keine Kredite oder sonstiges, was er abzahlen muss.


    Bezgl. der Frage wegen dem Sorgerecht: ich habe das Sorgerecht alleine, aber mehr aus bequemlicheit des Vaters. Ich habe ihm gesagt, dass wenn er den Antrag auf Sorgerecht beim Jugendamt abholt und ausfüllt, dann bekommt er die Hälfte des Sorgerechtes. Er ist ein guter Vater und sehr liebevoll. Wobei ich mir momentan denke, dass ich mind. 1/2 Jahr mit dem Sorgerecht warten werde, wenn ich ausgezogen bin um zu sehen, wie es dann läuft. Momentan leben wir ja noch zusammen. Und von Trennung möchte er nichts wissen. Wenn ich es anspreche, schweigt er einfach und "sitzt es aus". Das macht mich irre :kopf

  • wisst ihr, wie hoch der Betreuungsunterhalt ist? Kann darüber keine Tabelle fnden. Spielt es eigentlich eine Rolle, ob wir verheiratet sind oder nicht? Das ist alles eine Scheiß-Situation. Er liebt diese Wohnung und wir haben 10.000€ in die Renovierung und Möbel gesteckt. In eine kleinere Wohnung würde er die Möbel noch nicht mal unterkriegen. Und wenn er die verkaufen müsste, würde er dafür nur ein Appel und ein Ei bekommen. Ich möchte ihm nicht alles nehmen was er hat und liebt. :wand Ich kann aber auch nicht mit ihm zusammen leben, wenn ich für mich klar sagen kann, dass ich ihn nicht liebe. September 2011 fange ich wieder an zu arbeiten. Ab dann bräuchte er ja nur den Kindsunterhalt zahlen, da ich mein Kind ja nicht mehr alleine betreue. Ich möchte für meinen Sohn aber auch nicht, dass er mit 2 auszieht, dann in den Kindergarten muss - die Brüche wären mir für ihn dann zu krass, denn mit 2 bekommt er das schon besser mit als jetzt.


    Friedliche Trennungen sind eh immer schwierig - und beide müssen da mitmachen. Aber das ist unmöglich, wenn ich ihm dafür alles nehmen und das Genick brechen müsste.


    Bei Hartz4 ist es doch so das ich:


    354€ für mich


    221€ für meinen Sohn


    120€ Mehraufwand für alleinerziehnde


    + Miete bekomme oder?

  • Der Selbstbehalt sind aber meiner Meinung nach (berichtigt mich, wenn es falsch ist) nur 900€. Davon kann er nicht 670€ Miete zzgl. Strom und Telefon bezahlen. Er hat keine Kredite oder sonstiges, was er abzahlen muss.


    Sag ich ja - und andere -, dass er die Wohnung nicht mehr wird halten können, wenn Du ausziehst.

  • wisst ihr, wie hoch der Betreuungsunterhalt ist? Kann darüber keine Tabelle fnden.


    Soweit ich weiß gibt es auch keine Tabelle.
    Wieso bekommst du denn im Fall einer Trennung Hartz 4 und nicht Arbeitslosengeld 1?

  • Hi,

    Der Selbstbehalt sind aber meiner Meinung nach (berichtigt mich, wenn es falsch ist) nur 900€.

    hier die Antwort.

    Es gibt da einen Selbstbehalt den er behalten darf. 900€ gegenüber Kindern und 1000€ gegenüber Ehegatten.

    Bei 1450 netto UNBEREINIGT wird eh nix für BU übrigbleiben.


    Er ist bei BU auch nicht verpflichtet, Überstunden zu machen !
    Wenn, bei dem Gehalt mit Überstunden, ich BU blechen müßte, so würde ich plötzlich keine Überstunden mehr machen.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.