Wieviel Umgang bei 2 jährigen?

  • Hallo,


    gibt es eine gesetzliche Regelung wie oft der Umgangselternteil das Kind sehen darf wenn es 2 Jahre alt ist?


    Ich frage weil mein Sohn (2J) seinen Vater momentan 2x in der Woche für je 7Std. sieht. Ab August kommt er in den Kindergarten und sieht ihn dann weniger, da er täglich bis 12-12:30Uhr im KIGA ist. Bin ich dazu verpflichtet einen Umgangstag mehr pro Woche einzuräumen? Sorgerecht hat der KV nicht.


    Lg Tascha

  • Also wenn ihr euch auf Elternebene versteht und ansonsten nichts dagegen spricht ( bezüglich Kindswohlgefährdung ) dann lass ihn doch so oft wie er möchte das Kind sehen.
    Muss es denn immer alles geregelt sein , wenn einer von beiden mehr möchte :frag


    Ich habe meinen Ex gesagt, das er die Kinder sehen kann und mit nehmen kann, wann immer ( Ausnahme in der Woche ab 19.00 Uhr wegen Schule ) er Zeit hat und möchte. Es sind auch seine Kinder und wenn ansonsten nichts dagegen spricht hat er auch ein Anrecht sie so oft wie möglich um sich zu haben !


    Ich denke solange es dem Kind gut geht, sollte man keine Steine in den Weg legen ( weiss jetzt allerdings nicht genau wie es bei euch aussieht ) :wink

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

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  • Hallo
    Wenn der KV euer Kind in der Woche 2 mal sieht, wie wäre es den eine Übetnachtung mit einzubauen? Von Samstag auf sonntag plus 2 Nachmittag in der Woche von Kiga schluß bis 18 Uhr?

  • Ich würde dann wohl einen oder zwei Nachmittage in der Woche und eine Übernachtung am Wochenende alle zwei Wochen anbieten.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Das geht nicht. Mein Ex lebt in einem Wohnwagen. Und ist den ganzen Tag mit dem Auto unterwegs. Zu Essen bekommt mein Sohn dort auch nur Schnitten und den Mittagsschlaf hält er im Auto. :(

  • Ich denke solange es deinem Kind gut geht und er sich wohl fühlt, sollte man auch mal ein Auge zu drücken können. Keiner stirbt weil er mal eine warme Mahlzeit weniger hat.
    Zumal ein Wohnwagen auch sehr luxuriös sein kann .
    Ich glaube nur wir Erwachsenen stören uns an solchen Dingen, denn Kindern ist es egal solange sie happy sind !
    Er soll ja dann nicht bei ihm wohnen, sondern einfach die Nachmittage mit ihm verbringen, und mal eine Übernachtung würde ich nicht so eng sehen, solange der KV verlässlich und fürsorglich ist !

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  • Dem Umgang ist es egal wer das Sorgerecht hat oder auch nicht. Es ist das Recht des Kindes auf beide Elternteile.

  • Jennylee


    Dankeschön für Deine Meinung. :-) Ich sehe das etwas anders, aber das liegt wahrscheinlich daran das ich die Hintergründe kenne. Leider würde es den Rahmen sprengen alles aufzuschreiben. Deswegen wollte ich auch wissen was das Gesetz vorschreibt bei Kindern in diesem Alter.


    Ich denke Fürsorge und Verantwortung hat schon etwas mit Ernährung, Erziehung, Zähne putzen, Pampers wechseln, Ausprache (unterlassen von bestimmten Worten in Gegenwart des Kindes) usw


    Aber wie gesagt das ist immer schwer in einem Forum rüberzubringen, wenn man den Mesnchen nicht kennt.

  • Tascha


    Der KV hat ja jetzt auch guten Umgang und das funktioniert. Gerade bei einem Kind in dem Alter ist es wichtig, dass es eine Bindungswirkung zum KV erzielt und deshalb ist auch ein intensiver Umgang eigentlich notwendig.


    Was hat deine Sicht diesbezüglich verändert? Hast du mal das Gespräch gesucht?

  • @cath


    Danke, ich weiß das mein Sohn ein Recht auf beide Elternteile hat, wenn ich es nicht wüsste würde er seinen Papa wohl kaum 2x die Woche sehen?! Ich habe das nur erwähnt, weil ich nicht wusste ob es auch etwas mit einer geseztlichen Regelung zu tun hat was den Umgang betrifft.
    Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht das mein Sohn kein Kontakt zu seinem Vater hat. Ich möchte aber genauso wenig einen 3. Tag einführen, weil ich aus der Vergangenheit weiß wo das endet.

  • Ich würde, wenn es bisher gut geklappt hat dem Vater einen Tag am We zur verfügung geben, dann hat er den kleinen dan auch wieder seine gewohnten 7 Std undn du kannst dir auch ne ausszeit nehmen, wäre doch ne Überlegung wert oder?

    Gun robh dion air t-ionmhas.
    Möge das, was du schätzest, sicher sein. :tuedelue

  • Am WE kann mein Ex nicht, weil er da arbeiten geht. Es würde also nur ein Tag mehr unter der Woche in Frage kommen und das wird einfach zuviel. Der Kleine ist sowieso immer sehr durcheinander wenn er von ihm zurückkommt. Und letztes Jahr hatten wir die Regelung das er ihn Mo, Mi und Fr gesehen hat. Das war zuviel. Ich merke das auch immer wenn z.B. mal Ausnahmen sind wegen Geburtstag oder so und er ihn dann 3x die Woche hat.

  • Dann behalte die zwei Tage bei und dann eben ein paar Stunden weniger damit muss der Herr Ex dann eben mal leben

    Gun robh dion air t-ionmhas.
    Möge das, was du schätzest, sicher sein. :tuedelue

  • @cath


    Danke, ich weiß das mein Sohn ein Recht auf beide Elternteile hat, wenn ich es nicht wüsste würde er seinen Papa wohl kaum 2x die Woche sehen?! Ich habe das nur erwähnt, weil ich nicht wusste ob es auch etwas mit einer geseztlichen Regelung zu tun hat was den Umgang betrifft.
    Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht das mein Sohn kein Kontakt zu seinem Vater hat. Ich möchte aber genauso wenig einen 3. Tag einführen, weil ich aus der Vergangenheit weiß wo das endet.


    Wenn du doch schon alles weißt, müßtest du auch wissen das es eben keine gesetzliche Umgangsregelung gibt und das auch egal ist wer, warum, wieso das Sorgerecht hat! :bldgt:

  • Ich sehe das etwas anders, aber das liegt wahrscheinlich daran das ich die Hintergründe kenne



    Aber wie gesagt das ist immer schwer in einem Forum rüberzubringen, wenn man den Mesnchen nicht kennt.


    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen , da hast du Recht :daumen



    Ich denke da hilft nur ausprobieren, räum ihm ein zusätzlichen Nachmittag ein und schau wie der kleine zurecht kommst. Wenn's nicht klappt, red mit ihm !

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  • Wenn du doch schon alles weißt, müßtest du auch wissen das es eben keine gesetzliche Umgangsregelung gibt und das auch egal ist wer, warum, wieso das Sorgerecht hat! :bldgt:


    Ich habe nicht geschrieben das ich alles weiß. Im Gegenteil, ich habe geschrieben das ich nicht weiß das es keine gesetzl. Regelung gibt. Aber jetzt hast Du mir es ja gesagt. :thanks:

  • Regelung gibt es nicht aber wenn der Vater das Unter Woche kann dann gibt es durchaus Urteile und die sehen fast immer gleich aus.
    Da ist oft von mehreren Stunden an mehreren Tagen unter Woche die Rede. Insbesondere bei kleinen Kindern. Später sieht das anders aus denn bei Schule geht das nicht mehr so einfach.
    Kinder sind imer etwas durcheinader wenn sie von anderen Elternteil kommen. Egal welches alter. Hat nichts damit zu tun das es dem Kind beim Umgangselternteil schlecht geht.

  • Vielleicht ändert sich Eure Meinung wenn ich schreibe das der KV auch zur körperlichen Gewalt neigt. Und ich es nicht ausschließen kann das er unserem Sohn früher oder später auch mal gewalttätig gegenüber wird. Mir gegenüber war das vor, während und nach der Schwangerschaft. Trotz der ganzen Vorkomnisse habe ich das Besuchsrecht niemals untersagt. Da er ja (bis jetzt, was ich weiß) noch nie die Hand gegen den Kleinen erhoben hat. Das Einzigste was ich merke ist, das mein Sohn an den Tagen andem er bei Papa war, nachts oft hysterischschreiend wach wird und sich schlecht wieder beruhigen lässt. Dennoch unterstelle ich meinem Ex nichts, sondern beobachte alles nur. Vielleicht versteht ihr mich jetzt ein bisschen besser, warum ich nicht mehr Umgang zulassen will als ich muss.