Vaterschaftstest... Wer kennt sich aus?

  • Ich hatte heute einen Termin beim Jugendamt mit dem Vater meines Kindes. (einige wissen es, ich bemühe mich seit knapp 5 Jahren, dass zwischen Vater und Sohn ein Umgang zustande kommt). Also... er war tatsächlich da, will Kontakt möchte aber zu seiner Sicherheit einen Vaterschaftstest (völliger Blödsinn, aber okay, kann er haben).


    Jetzt meine Fragen... er will sich um alles weitere kümmern.


    Wie läuft das? Auf was muss ich achten? Wer trägt die Kosten und wie hoch sind die? Kann man die Dinger türken? (Es besteht 0,0 % Zweifel, dass er der Vater meines Kindes ist)

    2 Mal editiert, zuletzt von Kat ()

  • Hallo Kat,
    der Vater von meiner Tochter wollte auch einen haben, wollte ihn aber nicht zahlen...
    Also hat er sich geweigert die Vaterschaft anzuerkennen und das JA ist dann vor Gericht gegangen, der KV hat Prozesskostenhilfe beantragt und so musste er auch nix zahlen...
    Wir mussten dann zum Gesundheitsamt und dort wurde eine Blutprobe entnommen.
    Es gibt aber Speicheltests, die kann man übers Internet bestellen, weiß aber nicht wie teuer die sind.
    Ich glaube beide Arten sind zu 99% sicher.
    LG und viel Glück

  • Die Vaterschaft anerkannt hat er bereits kurz nach der Geburt im Herbst 2005, darüber habe ich die entsprechende Urkunde. Ehrlich gesagt, hab ich wirklich keine Ahnung was der Blödsinn soll. Die einzige Befürchtung, die ich habe, ist, ob man (also er) da irgendwie tricksen könnte...

  • Hallo,


    das haben wir auch gerade durch.


    Er hat den Test im Internet bestellt,bezahlt hat er wohl dafür 250 Euro.


    Er hat dann in meinem Beisein von sich und meinem Sohn Speichel genommen...dann mußte man noch allgemeine Angaben machen


    und dann ging das Päckchen in den Briefkasten.Porto zahlen mußte man nicht.


    Wenn sie das Päckchen haben schicken sie erst die Rechnung raus.Wenn das Geld angekommen ist,kann man sich das Ergebniss vorab im Internet anschauen (gibt ein Code dazu) aber per Post kommt das Ergebniss auch.


    Nur unser wérter Herr Papa hat nur die Hälft ausgefüllt :radab und somit muß er nochmal den Zettel wegschicken.....ich denkeja es war mit absicht,der kleine ist jetzt fast 10 Monate und er hat den Test jetzt erst in Angriff genommen und die Anerkennung somit noch nicht gemacht und somit klann auch noch kein Unterhalt berechnet werden....wie gesagt ich denke es ist Absicht,nur der Grund ist mir noch Unklar......


    Lg Annett

  • Wenn Du ihm nicht trauen kannst, würde ich keinen Test im Internet bestellen, den man zuhause macht und wegschickt...
    Dann würde ich lieber zu einem Arzt gehen...
    Aber, wenn er die Vaterschaft doch anerkannt hat verstehe ich das auch nicht :kopf

  • Er hat dann in meinem Beisein von sich und meinem Sohn Speichel genommen...dann mußte man noch allgemeine Angaben machen


    Soweit so gut... Mein Sohn ist aber fast 5. Hat seinen Vater leider erst einmal gesehen und daran wird er sich nicht erinnern können... von daher ist das gemeinsame Speichelproben nehmen ziemlich zweifelhaft... sprich wenn ich nicht dabei wäre, wäre es ein leichtes für ihn, einen solchen Test zu türken, richtig?

  • Dann triff dich doch allein mit ihm...lass dir in deinem Beisein die Speichelprobe entnehmen und nimm den Karton dann mit...bei deinem Sohn fällt dir sicher etwas ein (die sehen aus wie Ohrstäbchen)mach halt ein Spiel daraus und dann kannst du es selbst verschicken....kostet ja nichts.



    LG

  • sprich wenn ich nicht dabei wäre, wäre es ein leichtes für ihn, einen solchen Test zu türken, richtig?


    Dann wird er nie wissen, ob er der Vater des Kindes ist. :D


    Er wird mit diesem Test keine Vaterschaft anfechten können, der Test ist juristisch nicht verwertbar.

  • Wenn die Vaterschaftsanerkennung schon 5 Jahre her ist wird er vermutlich eh nichts daran ändern können, selbst wenn das Kind nicht von ihm wäre, meine ich mich zu erinnern.


    Ja, das stimmt. Die Vaterschaft kann nach Anerkennung nur binnen zwei Jahre angefochten werden. Selbst wenn er nicht der biologische Vater wäre bleibt er rechtlich der Vater.




    LG


    Friday

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • wäre es ein leichtes für ihn, einen solchen Test zu türken


    Warum sollte er das tun?


    Er bleibt dennoch zahlungspflichtig, bis ein Gericht das Gegenteil behauptet- und dann wird ein "gerichtsfester" Test angeordnet-


    Ich würde einem "Billigtest" zustimmen- erspart Deinem Sohn die (unsinnige) Blutabnahme.


    Mein Ex hat auch einen für unseren Sohn machen lassen- und das, wo er ihm wie aus dem Gesicht geschnitten ist :lgh

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Vatreschaft kann nach Anerkennung nur binnen zwei jahre angefochten werden.



    Soweit ich weiß, ist das falsch. Zwei Jahre nach Auftreten berechtigter Zweifel oder Kenntnis der Nicht-Vaterschaft.
    Er kann sehr wohl noch anfechten, aber er kann das nicht mit einem getürkten Test machen.
    DAS würde dann ein Anfechtungsverfahren mit offiziellem (teuren) Test benötigen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • ist schon klar- aber dennoch.... ich kann ihn irgendwo verstehen- "Kuckukskinder" kommen halt immer wieder vor :frag
    Lass ihn doch machen, wenn er sich dann besser fühlt- schaden tut es Deinem Sohn nicht, wenn er an nem Wattestäbchen lutscht- und, hätte er Umgang, dann könnte er das jederzeit (auch heimlich) machen lassen. von daher :respekt , dass er gefragt hat (hat mein Ex nicht)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nur noch mal zum Verständnis... hier geht es nicht um Geld sondern um Umgang... :-)


    Gerade deswegen möchte er vielleicht emotionale Sicherheit haben.


    Es heißt, jedes 10. ehelich (!) geborene Kind sei ein Kuckuckskind.
    In einigen militanten Foren werden Kerle erst mal angegiftet ob sie überhaupt nen Test haben, wenn sie Rat wollen - ohne Test "nix echter Vater"



    *edit* Luchsie war schneller. :D

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich lass ihn ja auch machen... Gibt ja keine Zweifel. Davon wüsst ich glaub ich :hae:


    Nein nein, ich wollt mich nur mal grundsätzlich hier informieren, damit ich ein bissl was weiß und er mich nicht austrickst... Wenn auch ich es letztendlich für eine Hinhaltetaktik halte. Mal gucken, was weiter kommt.

  • Zitat von »friday72« Die Vatreschaft kann nach Anerkennung nur binnen zwei jahre angefochten werden.




    Soweit ich weiß, ist das falsch. Zwei Jahre nach Auftreten berechtigter Zweifel oder Kenntnis der Nicht-Vaterschaft.
    Er kann sehr wohl noch anfechten, aber er kann das nicht mit einem getürkten Test machen.
    DAS würde dann ein Anfechtungsverfahren mit offiziellem (teuren) Test benötigen.


    Ja, da hast du recht. Ich habe es gerade nachgelesen. Die Frist beginnt, wenn der Betreffende von den Umständen erfährt, die gegen eine Vaterschaft sprechen.


    Und schon wieder was gelernt.... :lach


    Sorry, Kat für die Fehlinfo!

  • Unser KV tillt hier auch gerade rum, wegen einem Vaterschaftstest. Er bekommt ihn. Geraten wurde mir das nur offiziell machen zu lassen, was aber tuer und aufwendig wäre. Um der lieben Ruhe Willen machen wir den Mist jetzt eben bei seinem obligatorischen Besuch, den er einmal im Jahr hier absolviert. Mich macht das verrückt.
    Wir werden das zu dritt machen, er wird seine Probe nehmen, in meinem Beisein und ich der Kleinen die Probe in seinem Beisein.
    Manchmal hab ich echt den Eindruck, als würden die kerle allesamt an Flugpollenbefruchtung, Geisterpoppen, oder die unbefelckte Empfängnis glauben.


    Scheinbar sind auch Männer nicht sehr rational :D

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • hallo,


    du kannst ihn gern einen billigteset holen lassen. er soll dann einen termin beim jugendamt machen. dann geht ihr zu dritt dorthin und die dame vom amt überwacht alles. das päckchen mit den entnahmeset darf jedoch nicht geöffnet sein. somit hat er den billigtest und du deine sicherheit, denn dieser test hat dann auch vor gericht bestand. die dame vom jugendamt sollte ihn dann noch wegschicken und er bekommt dann post von diesem institut mit dem ergebniss. so kenn ich das.


    lg LucieLou

    "Mit jedem Kind beginnt der Tag von Null"