vater seit trennung (10 jahre) arbeitslos, zahlt keinen unterhalt

  • hallo kurz die fakten und den fragen, die sich daraus ergeben:


    kv von zwei kindern zahlt seit der trennung vor 10 jahren keinen unterhalt und ist seitdem auch arbeitslos gemeldet, bezieht entsprechendes geld. ist zusätzlich wegen schwarzarbeit verurteilt (kläger jugendamt selbst) kurz hierzu: jugendamt klagte weil mehrere anzeigen gegen kv von geprellten gastronomen vorlagen indem es hinweise gab, das er schwarz geschäfte in diesem bereich machte. anhand dieser anzeigen oder klagen oder urteile dazu (mir nicht bekannt) recherchierte jungendamt selbst da es 6 jahre und auch in diesem zeitraum noch, unterhaltsvorschuss zahlte. dies ist sechs jahre her. ich musste in dieser sache als zeuge vor gericht aussagen, ob und das ich eben kein unterhalt zusätzlich vom vater bekam. durch die zeugenaussage selbst erfuhr ich erst davon.
    kv behauptete damals als "rechtfertigung" im laufe des prozesses ja gegen kv, das ich ebenso von ihm unterhalt bezog und zusätzlich wohl unterhaltsvorschuss kassierte. stimmte nicht, ist aber auch nicht thema sondern nur anmerkung zur denke des kv:-)
    dies war 2004. kv wurde verurteilt...weiß ich. wie und was genau weiß ich nicht da ich dann doch vorzeitig den sitzungssaal verließ.
    zur eigentlichen frage. ich besitze den "titel" wegen unterhaltes für zwei kinder. kv ist weiterhin und ohne unterbrechung! arbeitslos und kassiert. wird auch anhand der o g situation und meiner anfragen bei der arge...nicht gefordert, seinen verpflichtungen nachzukommen. arbeitet weiter "sehr dunkel". arbeitsamt weiß dies, sieht aber keine handlungsmöglichkeit da dunkelarbeitsplatz in anderer stadt.
    nach meiner anfrage: wie kann es denn sein..."gesunder vierziger mit verpflichtungen, kinder selbst "aufstockend inzwischen von der arge "finanziert" und kein handlungsbedarf? antwort hier: ist wohl durch raster gefallen.
    ich selbst habe keine möglichkeit durch gerichtsollzieher oä trotz titel da kv bereits die "finger gehoben" hat.


    ....oder????

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • ja wenn ich es doch wüsste...ich beschäftige mich zur zeit nicht auch noch damit sondern hab mir den titel inzwischen fein säuberlich gerahmt und in keller gestellt. ich finde es nur recht seltsam, das es offenbar gesetze aber keinerlei handhabe dazu gibt. der kv ist doch nicht nur den kids den unterhalt schuldig sondern auch gegenüber jugendamt bzw jetzt aa rechenschaft schuldig und kommt mit seiner haltung durch? wozu dann unterhaltsgesetze? wozu hartz IV? vielleicht ist das meine frage anhand des beispieles kv?

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • Hi,


    wo "offiziell" nix ist, kann man nix holen :frag


    EX hat zwar eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, aber wenn er alles an die Wand fährt, so ist das so ;)


    Ich frage mich nur immer, wie solche Menschen sich die Zukunft vorstellen. Auf der anderen Seite käme EX wohl nie mehr aus den Schulden raus ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • dazu mal kurz folgende geschichte, eine woche her: unser sohn 13 kam vor einer woche nach hause, vom vater angehalten und mit euronen gelockt um infos zu bekommen. folgende aussage vom sohnemann2: du, papa hat ganz viel geld in der hosentasche ich habe 500 und 200 euroschein(e!), 100 euroscheine und viele 20ger gesehen...ich ließ mir mal die 500 und 200 beschreiben (farbe) und googelte da ich selbst sone teile noch nicht in der hand hatte:-D. stimmt. wenn man nun überlegt, das arge doch am monatsanfang gezahlt wird und er allein lebt....kommt man ins grübeln. in einem gerichtsgutachten behauptet er ungefragt sich seit vier jahren in insolvenz zu befinden. auch da gäbe es doch die maßgabe, arbeiten zu gehen(?) und: durch meine anwältin, die immer wieder mal nachhakt eben die aussage: im dez erst wieder eidesstaatliche versicherung wegen zahlungsunfähigkeit in anderen fällen...ist da eventuell ein allgemein griechisches muster erkennbar (er ist grieche;-))... :lgh


    mir ist es -so bitter es für jeden steuerzahler klingt und ich bin selber einer- lieber, aufstockend alg zu beziehen, als möglicher weise jedes mal aufs neue dem geld der kinder hinterherzurennen aber: auch der arge gegenüber bin ich ja verpflichtet, als mutter darzulegen welche schritte ich unternommen habe um unterhalt für die kids, zu erhalten. warum rippeln die sich also nicht? :frag

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

    Einmal editiert, zuletzt von knackwurst ()

  • Hi,

    warum rippeln die sich also nicht? :frag

    wenn er "offiziell" insolvent ist und die hand gehoben hat, so haben "die" auch keine Handhabe.


    Das mit dem Bargeld....ist doch ganz klar, wieder der "dunkelgraue" Bereich....solange er nicht erwischt ist, so sieht der Staat nur schwarz.
    Außerdem sind -imo- auch die SBs in den Argen überlastet, um allem nachzugehen....denke ich.


    Das einzige, was man/frau machen kann, ist wegen Unterhaltspflichtverletzung den EX anzuzeigen. Aber selbst das ist nicht -immer- mit Erfolg durchzusetzen. Bares bringt´s i.d.R. nix.



    Gruß
    babbedeckel

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  • icht

    Ich frage mich nur immer, wie solche Menschen sich die Zukunft vorstellen. Auf der anderen Seite käme EX wohl nie mehr aus den Schulden raus ...


    Vielleicht alles über andere laufen lassen?


    Also mein Ex lebt besser als ich,aber verdient nur ca. 1000€. Manchmal noch weniger oder gar nichts.

  • hmhm, danke erstmal soweit. das mit der anzeige hab ich mal gemacht. 6 jahre her. die polizei selbst hat mich darauf gebracht -im anderen zusammenhang. gleiches spiel...polizei war da, ist eben kein kavaliersdelikt mehr, wollte ihn mitnehmen (laut hämischen aussagen des kv, mir gegenüber) und er rief seine anwältin dazu...nix zu machen; der lacht sich eins. von daher auch keine handhabe. hab mal was von taschenpfändung gehört bin es aber inzwischen selbst auch nur noch leid da noch selbst was zu tun, wenn es selbst ämtern nicht gelingt.
    deine anmerkung, das die ämter einfach überlastet sind, deckt sich mit der aussage einer mitarbeiterin der arge mir gegenüber auf konkrete anfrage..."er ist offensichtlich durchs raster gefallen".

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • ich besitze den "titel" wegen unterhaltes für zwei kinder. kv ist weiterhin und ohne unterbrechung! arbeitslos und kassiert.


    Wenn er aber seither, seit wann eigentlich und seit wann besteht der Titel(?!), arbeitslos ist, u inzwischen wohl ALG2 bezieht, dann ist er auch derzeit nicht leistungsfähig für KU!


    Dann könnte der Titel abgeändert werden, wurde er evtl. oder es gibt gar keine wirklichen Titel in dem Sinn.



    Ganz ehrlich, alles etwas verworren u so eher schwer wirklich zu allem genau was sagen zu können..u vieles weiß du wohl auch eher nicht gesichert..von daher, klär das alles mal richtig...sonst bringt das keinem etwas...!




    nach meiner anfrage: wie kann es denn sein..."gesunder vierziger mit verpflichtungen, kinder selbst "aufstockend inzwischen von der arge "finanziert" und kein handlungsbedarf? antwort hier: ist wohl durch raster gefallen.


    Frage muß man sich das, wie das möglich ist..er so lange arbeitslos ist, ALG2 bezieht u keinerlei Einschränkungen unterliegt...
    Fraglich aber, ob dir dazu die BA oder ARGe wirklich klar u definitiv Auskunft geben würde, das darf sie eigentlich nicht im geringsten..
    Von daher, kannst du mit der ausage er ist durch das Raster gefallen auch eher rein gar nichts anfangen..


    Infos kannst du nicht erlangen von der BA odr ARGE..da würde sich der Sachbearbeiter die Finger verbrennen...





    ich selbst habe keine möglichkeit durch gerichtsollzieher oä trotz titel da kv bereits die "finger gehoben" hat


    EV heißt ja nicht das man nicht dennoch pfänden kann...
    Aber wo nichts ist, dürfte es hat schwer werden was zu holen, in diesem Fall zu pfänden...


    Dennoch weitehrin fraglich, was wirklich mit dem Titel ist..............u ob der wirklich noch bestand hat u in welcher Form u was es genau ist...



    und: durch meine anwältin, die immer wieder mal nachhakt eben die aussage: im dez erst wieder eidesstaatliche versicherung wegen zahlungsunfähigkeit in anderen fällen...


    Und genau DAS, ist eben der weiter Grund, was es eher zweifelhaft macht, das er in einem Insolvenzverfahren ist!!!



    Denn wenn er in einem solchen ist, dann kann kein Gläubiger noch irgendwelche Zwangsmaßnahmen einleiten, weder Geld fordern, pfänden, noch eine EV fordern!!
    Das geht nicht!!!!



    Ausser (!!!!) er hat z.b. wieder neue Schulden während der Inso gemacht, u zahlt diese NICHT, schulden kann er rein theoretisch mache, er muß nur halt seine Verbinsdlichkeiten erfüllen, tut er das nicht u es kommt zu z.B. solchen Zwangsmaßnahmen, wie eine Aufforderung zur Abgabe einer EV wegen neuer Schulden, dann war es das auch mit der Inso!


    Er ist nämlich in der Wohlverhaltsphase...u da kann er nicht mal eben neue Schulden mache u hier nicht seine Verbindlichkeiten begeleichen u es zu Zwangsmaßnahmen kommen lassen..
    Damit würde die Inso kippen u ein ziemlicher Rattenschwanz auf ihn zu kommen!!!!



    Entweder war er vorher nicht in der Inso, oder aber die kippt oder ist schon gekippt...denn de EV ist dafür Grund genug..


    Zu empfehlen wäre es vielleicht auch, wenn man das alles so ließt, mal den RA zu wechseln, denn aus der Richtung scheinen auch eher des öfteren schon falsche Infos gekommen zu sein, bzw. wurde da einiges verschlamppt oder nicht rchtig zielführend angegangen.




    der kv ist doch nicht nur den kids den unterhalt schuldig sondern auch gegenüber jugendamt



    Nein!
    Wenn er schon da arbeitslos war, u gar ALG2 bezogen hat, dann war er nicht leistungsfähig u dann ist das UVG auch nicht als Schuld aufgelaufen!
    Heißt, er hat keine UVG-Unterhaltsschuld beim JA!




    wozu dann unterhaltsgesetze? wozu hartz IV? vielleicht ist das meine frage anhand des beispieles kv?


    Wie gesagt, so genau scheinst du es nicht zu wissen, was dort alles läuft oder auch nicht, wie auch, denn Infos wirst du nicht bekommen...


    Und das eine, eben die unterhaltsrechtlichen Dinge, haben nichts mit den anderen rechtlichen Dingen zu tun!
    Das darfst du nicht vermsichen oder miteinander vergleichen...
    Und es muß ja Gründe geben, warum er so lange arbeitslos ist...rein durch ein Raster durchgefallen sein, kann da der Grund nicht sein...das geht vielleicht eine Weile, aber nicht sooo lange!


    in einem gerichtsgutachten behauptet er ungefragt sich seit vier jahren in insolvenz zu befinden. auch da gäbe es doch die maßgabe, arbeiten zu gehen(?)


    Jein...hate dazu ja schon im anderen Thread etwas geschrieben..... ;)


    Er ist nach seinen Möglichkeiten verpflichtet alles mögliche zu tun u für sein Einkommen u auch für die Tilgung zu sorgen ..er ist arbeitslos, kann passieren, warum wieso u weshalb u gar warum so lange, kann man schwer so beurteilen, verhindert aber wie schon erwähnt keine Inso.




    *edit

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • at Te


    Wer nicht zahlen will, der kennt sich mehr als gut aus, wie er das von sich weisen kann.


    Ich hab auch so nen Experten als KV hat offiziell nen 400 euro job das dass amt ruhe gibt geht aber im sommer dunkel grau auf dem bau arbeiten.

  • im groben also erklärt und geklärt; danke euch erstmal bis hier hin:-D


    auf die frage nach der sachbearbeiterin sag ich mal nichts mehr. eben wegen der finger. gut;-) ?


    seit wann der titel besteht und die inso angeblich läuft also: titel seit 04 und inso angeblich laut meiner rechnung 2 jahre später. tut aber auch nichts mehr zu sache da es im endeffekt ja immer auf gleiche rauslaufen würde da es gesetze zum unterhalt gibt die durch viele andere gesetze ausgehebelt werden können. man muss nur wissen, wie.


    im übrigen geh ich der sache zur zeit tatsächlich nicht nach, durch andere problematiken war es mir einfach zu unwichtig, da auch noch hinterher zu sein. seit drei jahren, also den beginn meiner erkrankung sind da meine aktivitäten aufs nötigste beschränkt. kinder gehen vor, arbeit geht vor, schutz geht vor, gesund werden geht vor.


    ich bin nur relativ neu in diesem forum und da fiel mir das natürlich auch so ein und ich dachte -bitte...frachste mal:-) gehört ja mit dazu...danke euch also für eure hilfe aber nun weiter step by step;-)


    lg an alle

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • Hallo,


    ich habe den Vater meines großen Kindes nach 10 Jahren ohne Unterhalt wegen Böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt. Nach 10 Jahren kann man davon ausgehen, dass Absicht dahinter steckt (es sei denn Mensch ist krank). Es kam zur Verhandlung, der Richter verurteilte den Vater zu 30 (!) Bewerbungen im Monat, regelmäßig bei ihm vorzulegen :-). Das war das nette Ergebnis. Das andere war, das im Zuge der Ermittlungen einiges an Schweinereien (Dunkelarbeit, Steuerbetrug, Sozialbetrug etc.) ans Licht kam, dass der Gute in Haft kam. Mir war aber lieber auf diese Weise keinen Unterhalt zu bekommen, als auf die Weise des Vaters, der dachte, er komme ewig mit seiner Arbeitslosennummer durch.


    Gruß
    sonnenaufgang

  • im Zuge der Ermittlungen einiges an Schweinereien (Dunkelarbeit, Steuerbetrug, Sozialbetrug etc.)


    hallo sonnenaufgang, mir ist gerade noch etwas aufgefallen. "im zuge der ermittlungen" heißt, du bist zur polizei gegangen und hast anzeige erstattet und die haben ermittelt? oder das ging über anwalt und staatsanwalt hat ermittelt?

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

    Einmal editiert, zuletzt von knackwurst ()

  • Hallo,


    ich habe das über meine Anwältin gemacht. Die hat eine Anzeige formuliert - und wo sie die dann hingeschickt hat? Weiß ich nicht mehr. Aber die Staatsanwaltschaft überprüft immer, ob eine Anzeige "angenommen" wird oder nicht. Wenn ja, wird ermittelt - im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Müsste aber auch funktionieren, wenn die Anzeige bei der Polizei eingeht. Die Polizei kann nicht entscheiden, ob es zu Ermittlungen kommt, das kann nur die Staatsanwaltschaft (korrigiertt mich, wenn ich da falsch liege). Ich vermute aber mal dass das Schreiben meiner Anwältin weitaus besser war, als ich das gekonnt hätte.


    Grüße
    sonnenaufgang

  • also sonnenaufgang....du bzw deine antwort wird mir die kommenden tage sehr leicht machen. einfach mal :thanks: ich bin eh schon hibbelig weil am dienstag auch der umgangsprozess vorm olg ist. es sieht zwar alles sehr gut aus aber nach 10 jahren und immer wieder rückschlägen, sitzt die angst immer im nacken....nun kann ich das erste mal mit nem lächeln ins gericht gehen, weil ich weiß, tag x ist da und dann gibt es sofort den nächsten tag x. -nicht ich prozessiere wie ne blöde sondern der kv. ich musste immer nur parat stehen für den nächsten angriff und dann reagieren. jetzt hab ich quasi noch nen joker in der hand und ich kann mal handeln...he...das leben fetzt :lach
    ich danke dir vom ganzen herzen!



    sorry, musste mal sein... :batsch

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • habe heute kurz mit meiner anwältin gesprochen. von ihrer aussage: "kann man machen, wird von gericht zu gericht unterschiedlich gewertet und entsprechend verfolgt"....lass ich mal im raum stehen und an mir abrieseln. das wie? ich solle direkt zur polizei gehen da eine anzeige eh an diese geht. direkt vor ort wäre es wohl besser da ich dann zeitnah direkt noch auf eventuelle fragen der polizei antworten könnte.
    so, und nun machen wir das mal. ich werde berichten wie den die staatsanwaltschaft "hier" mit solchen fällen umgeht. kann interessant werden, denke ich.

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • Hab jetzt mal nicht alles gelesen..mein "Exelchen"ist auch so ein "arbeitlosspezialist"hat ja ständig mehr oder weniger Unterhalt gezahlt..die letzte Gerichtsverhandlung(Er hatte Antrag auf NULL Unterhalt gestellt,wg.Arbeitslosigkeit..lief so hinaus,das er zwar bis ende diesen Jahres nur 85 % Unterhalt zahlen muß..was aber schon 200-300 Euro mehr sind,als er bis dahin gezahlt hatte--und er laut Gerichtsbeschluß,20 Bewerbungen jeden Monat schreiben muß,diese in Kopie meinem Anwalt zu kommen lassen muß..auf seine Frage vor Gericht,wenn er einen schlecht bezahlten Job annehmen würde,ob er dann vom Unterhalt befreit würde..kam die Antwort der Richterin..dann könne er ja gut und gerne noch einen 400 Euro Job machen...vieleicht hilft dir das weiter??

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt



    Mark Twain

  • Hallo,


    ich habe den Vater meines großen Kindes nach 10 Jahren ohne Unterhalt wegen Böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt.


    Gruß
    sonnenaufgang


    Ich gehe mal davon aus, das Du während dieser 10 Jahre keine Staatsgelder bekommen hast zum Ausgleich? Weil sonst hast DU Dich eindeutig gesetzeswidrieg verhalten..., aber ich gehe mal davon aus, das Dir das bekannt ist

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst