Absurde Situation... er tut so als gäbe es mich/uns nicht...

  • Ich habe das gleiche durchgemacht und der Vater hat heute noch kein Interesse.geh nach der geburt sofort zum amt und lass die vaterschaft anerkennen,das muss er akzeptieren.ansonsten muss er einen vaterschaftstest machen und ggf. selber bezahlen.außerdem kannst du von ihm 3 jahre lang (wenn du 3 jahre erziehungsurlaub nimmst) unterhalt für dich verlangen und natürlich unterhalt für dein kind.er ist mit verantwortlich und kann sich nicht aus der erfähre ziehen.schließlich ist er ja nicht ganz unbeteiligt.wenn er dir so fies kommt,mach es auch.du musst ja auch zusehen wie du mit dem hintern an die wand kommst ohne vater.wenn du dich schon alleine drum kümmern sollst.aber viell. ändert er seine entscheidung von wenn er ultraschallbilder sieht oder das erste foto nach der entbindung?viele sind erstmal geschockt bei einer schwangerschaft,aber danach dreuen auch sie sich einen wurm zu haben...ist aber bei jedem anders.der vater meiner kleinen (2,7jahre alt) hat sich seit der entbindung nicht gekümmert.und es ist fast vors gericht gekommen mit dem unterhalt,vaterschaftsanerkennung etc.


    aber wenn du ihm jetzt ultraschallbilder gibst und "dumme" sprüche dazu schreibst etc. dann vergraulst du ihn ganz.warte bis nach der entbindung und warte ab wie er sich dann verhält,dann kannst du auch fies werden.ach nochwas,es ist ganz egal ob er ins ausland geht...er muss trotzdem zahlen.der vater meiner kleenen ist auch im ausland und ich hab es trotzdem durchbekommen.weil SEIN kind ist ja in DL :aetsch

  • @ Wilhelmine


    Das eine werdende Mutter -egal wie alt- erstmal positiv an die ganze Sache rangeht, sich dann aber auch genügend Gedanken macht über die Zukunft ist ja wohl mehr als verständlich...
    Dazu gehören nun auch mal Gedanken dazu, wie man ein normales miteinander FÜR das Kind hinbekommt, auch wenns auf der Paarebene nicht mehr läuft .
    Und nichts ist verwerflich daran, sich diese Gedanken schon im Vorfeld zu machen. Im Gegenteil, es ist vorausschauend und die TE ist zumindest gedanklich dann schon mal in alle erdenklichen Richtungen abgesichert.


    Und Unterhalt ist nun mal ein wichtiges Thema. Wieviele junge Mütter stürzt das erste Kind in die Krise... nicht wissen, wo man was bekommt...
    Die TE weiß immerhin schon was sein kann...sie kennt die Stellen an die sie sich im Zweifelsfall wenden muß.



    Wie oben schon mehrfach geschrieben, ein Umgangsreecht hat ein Vater immer, ob er dies nun wahrnimmt bleibt abzuwarten.
    Ob er Interesse am Kind -und somit am GSR- hat bleibt ebenfalls abzuwarten, vielleicht hat die TE ja auch gar nix gegen GSR, wenn der Vater sich kümmert.


    Das Recht das Sorgerecht mit zu erstreiten hatte ein Vater immer, auch vor dem -für mich- ersten positiven Urteil in diese Richtung, leider ist es vorher nur keinem gelungen...oder es hat vorher keiner versucht (das entzieht sich meiner Kenntnis). Logischerweise ist es jetzt einfacher, denn ein Vater kann sich auf dieses Urteil berufen. Entscheiden tun dies aber immer noch Richter...wenn ein Vater dafür kämpft.



    @ Preciosa


    Genieß Deine Schwangerschaft...ich denke für den werdenden Vater ist es schwerer als für Dich! Du siehst und spürst Veränderungen, er hat sich -bewusst- aus Deinem Dunstkreis zurückgezogen...Du kannst nur warten was passiert.
    Aber ich finde es schön das Du versuchst ihn einzubeziehen... Aber tu dies weil Du ihn informieren möchtest -na klar logischerweise auch ins Elternboot holen- und setze keine Erwartungen voraus, die er nicht einhalten kann/mag/will.


    Die Idee mit der E-Mail "Wenn Du den Zwerg sehen magst, siehe Anhang" find ich toll!



    Wünsch Dir eine schöne Restschwangerschaft -wann is denn Termin?-


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Ich habe das gleiche durchgemacht und der Vater hat heute noch kein Interesse.geh nach der geburt sofort zum amt und lass die vaterschaft anerkennen,das muss er akzeptieren.ansonsten muss er einen vaterschaftstest machen und ggf. selber bezahlen.außerdem kannst du von ihm 3 jahre lang (wenn du 3 jahre erziehungsurlaub nimmst) unterhalt für dich verlangen und natürlich unterhalt für dein kind.er ist mit verantwortlich und kann sich nicht aus der erfähre ziehen.schließlich ist er ja nicht ganz unbeteiligt.wenn er dir so fies kommt,mach es auch.du musst ja auch zusehen wie du mit dem hintern an die wand kommst ohne vater.wenn du dich schon alleine drum kümmern sollst.aber viell. ändert er seine entscheidung von wenn er ultraschallbilder sieht oder das erste foto nach der entbindung?viele sind erstmal geschockt bei einer schwangerschaft,aber danach dreuen auch sie sich einen wurm zu haben...ist aber bei jedem anders.der vater meiner kleinen (2,7jahre alt) hat sich seit der entbindung nicht gekümmert.und es ist fast vors gericht gekommen mit dem unterhalt,vaterschaftsanerkennung etc.


    aber wenn du ihm jetzt ultraschallbilder gibst und "dumme" sprüche dazu schreibst etc. dann vergraulst du ihn ganz.warte bis nach der entbindung und warte ab wie er sich dann verhält,dann kannst du auch fies werden.ach nochwas,es ist ganz egal ob er ins ausland geht...er muss trotzdem zahlen.der vater meiner kleenen ist auch im ausland und ich hab es trotzdem durchbekommen.weil SEIN kind ist ja in DL :aetsch


    Hi Lysanne,
    danke für die mail! Ich hatte ihm ja schon ne mail mit Bildern geschickt... aber er hat auf nix reagiert.. und ich habe Angst, dass er tatsächlich nach Australien geht und dann wird es schwierig mit der Vaterschaftsanerkennung... deshalb würde ich das gern vorab regeln... ich schwanke so zwischen "ihn nochmal kontaktieren und mit ihm sprechen" und direkt zum Jugendamt gehen...


    Weißt du wieviel Unterhalt man da für sich bekommt? :Hm Bisher dachte ich nur an das Geld fürs Kind... Ach manno. :(

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)



  • Danke liebe Bernstein, ja, genau, ich schreibe ja nirgendwo, dass ich den Umgang mit dem Kind unterbinden will - im Gegenteil!!! Und das ist es auch, was ich an Wilhelminas Kommentaren so verletzend finde...


    Ich habe ihm schon ne mail geschrieben, siehe mein Beitrag von Sonntag... und er hat auch nicht reagiert. das ist jetzt auch 10 Tage her ... ich hätte so gern Klarheit und würde mich gern absichern, auch schon vor der Geburt, was wenn er tatsächlich abhaut? Dann wird das alles viel schwieriger... und nicht dass Ihr nen falschen Eindruck kriegt, er ist nicht asozial oder so... Akademiker und Spiegelleser... wobei das eigentlich auch nix aussagt...


    Ich rege mich immer noch so auf über Wilhelminas Ansage von wegen "jaja, die Wahrheit tut weh!". Das kann man ner sensiblen Schwangeren nicht sagen, finde ich. Zumal wenn es nicht stimmt... :(

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)

  • Ich kann über diesen ganzen Thread hier nur den Kopf schütteln. Jaja, ich weiß, jetzt verweist Du mich Deines Threads, aber wenigstens habe ich es gesagt.
    Ich verstehe Deine grundsätzliche Motivation nicht, empfinde Deine Antworten auf manche Beiträge als unnötig grob und grundsätzlich ignorant bei anders lautenden Meinungen als der Deinen.


    Ich wünsche Dir von Herzen, dass Du glücklich wirst. Zusammen mit Deinem Baby.
    Euch alles Gute


    DM


  • Das Recht das Sorgerecht mit zu erstreiten hatte ein Vater immer, auch vor dem -für mich- ersten positiven Urteil in diese Richtung


    nöö, sorry, aber genau dieses recht hatte der nichteheliche vater bisher nicht!
    er durfte das gemeinsame sorgerecht nicht beantragen/erstreiten, bzw. bekam es nicht ohne die zustimmung der mutter... :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von juwi ()

  • nöö, sorry, aber genau dieses recht hatte der nichteheliche vater bisher nicht!
    er durfte das gemeinsame sorgerecht nicht beantragen/erstreiten, bzw. bekam es nicht ohne die zustimmung der mutter... :winken:


    Danke Juwi, wusste ich nicht, ich dachte vorher hätten es schon einige Väter versucht und sind am Richter gescheitert... (zumindest meinte ich so meine Aussage)



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Hi Lysanne,
    danke für die mail! Ich hatte ihm ja schon ne mail mit Bildern geschickt... aber er hat auf nix reagiert.. und ich habe Angst, dass er tatsächlich nach Australien geht und dann wird es schwierig mit der Vaterschaftsanerkennung... deshalb würde ich das gern vorab regeln... ich schwanke so zwischen "ihn nochmal kontaktieren und mit ihm sprechen" und direkt zum Jugendamt gehen...


    Weißt du wieviel Unterhalt man da für sich bekommt? :Hm Bisher dachte ich nur an das Geld fürs Kind... Ach manno. :(


    Ich würd es lassen ihn "auf die Nerven" zu gehen,weil da kommt nix bei rum.Hast du ja schon gemerkt.deshalb geh sofort zum Jugendamt und äußere deine Bedenken und lass dich richtig beraten!Wie der Unterhalt für dich aussieht weiß ich auch nicht.Ich hätte es damals machen können,wollte es aber nicht.Im nachhinein könnt ich mich in den Allerwertesten treten!Da Kerl sich noch nie gemeldet hat nach der Entbindung.Frag das auch im Amt nach,ich glaube aber das es von seinem Einkommen errechnet wird,wird ja auch beim Kindergeld gemacht.da lass die eine tabelle geben vom amt oder ich mom such sie raus und stell sie rein (unterhalt Kind).



    wenn du weitere fragen hast,kannst mich auch direkt anschreiben.hab das ja alles auch selber durchlaufen :troest

  • Nettoeinkommen des KV (in Euro): Alter des Kindes 0-5 Prozentsatz


    (Unterhalt)


    • bis 1,500 202 100
    • 1501-1900 216 105
    • 1901-2300 230 110
    • 2300-2700 244 115
    • 2701-3100 258 120
    • 3101-3500 281 128
    • 3501-3900 303 136
    • 3901-4300 325 144
    • 4301-4700 348 152
    • 4701-5100 370 160
    • über 5100 nach den Umständes des Einzelfalles



    Nach den Prozensatz ist der Unterhalt zu berechnen.ACHTUNG:das ist eine tabelle von 2008!der unterhalt hat sich um ein paar euros erhöht,ich glaube um 25 euro.das rechnet dir das amt aus^^



    das Jugenamt kann dir Unterstützung und Beratung in folgenden Angelegenheiten anbieten:



    Feststellung der Vaterschaft :Beurkundung der Anerkennung und Zustimmung der Mutter bzw. gerichtliche Klärung


    Regelung des Unterhaltsanspruches des Kindes:Ermittlung,Beurkundung oder gerichtliche Festsetzung


    Regelung des Sorge und Umgangsrecht:Beurkundung gemeinsamer Sorge,Bescheinigung für alleiniges Sorgerecht,Fragen zum Umgangsrecht


    Informationen über weitere rechtliche Ansprüche alässlich der Geburt:Krankenversicherung,Kindergeld,Betreuungsunterhalt



    Das habe ich schriftlich vom Jugendamt bekommen und wenn er sich nicht kümmert bekommst du die Alleinsorge,auch wenn du mit dem Kind alleine wohnst und lass dir auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben!Nicht das er nachher ein Knall bekommt und mit dem Kind sich ins Ausland absetzt.


    Ich will Ihm jetzt nix nachsagen oder so,aber sowas ist schon bei vielen passiert und Vorsicht ist besser als Nachsicht.Und das Kind dann wieder zurück ins Heimatland zu holen ohne ist fast schon unmöglich ohne Entführung... :hä

  • Hi,


    @lysanne sie kann nur Infos über BU bekommen, aber da macht das JA nix, den muß frau gerichtlich einklagen, wenn der EX nicht freiwillig zahlt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Moin Babbedeckel (wie schön hessisch) :)


    Was ist denn BU? :)


    LG

    Hi,


    @lysanne sie kann nur Infos über BU bekommen, aber da macht das JA nix, den muß frau gerichtlich einklagen, wenn der EX nicht freiwillig zahlt.


    Gruß
    babbedeckel

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)

  • Vielen Dank Lysanne, dass du dir hier sone Mühe gibst! :-* :-) Und auch vielen Dank den anderen hier für ihre Empathie... naja, nicht bei allen ist sie vorhanden,aber das ist auch ok... :-)

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)

  • Hi,

    Was ist denn BU? :)

    ==> Betreuungsunterhalt ....sry ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ah, ok, hätte ich mir auch denken können... :D Aber eigentlich will ich nach nem Jahr wieder arbeiten.. mag mich nicht so von ihm abhängig machen... mal sehen.Würdet Ihr erst zu Pro Familia oder direkt zum Jugendamt gehen?
    LG Preciosa :blume

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)

  • nein,das JA kann genaue angaben zum unterhalt vom Kindesvater fordern+nachweise(weiß ich 100 %,hatte den fall) ,dass machen die auch wenn er nicht freiwillig zahlen will und die vaterschaft anerkannt hat.dann rechnen die den unterhalt daraus aus.

  • nein,das JA kann genaue angaben zum unterhalt vom Kindesvater fordern+nachweise(weiß ich 100 %,hatte den fall) ,dass machen die auch wenn er nicht freiwillig zahlen will und die vaterschaft anerkannt hat.dann rechnen die den unterhalt daraus aus.


    Morgen Lysanne,
    wo bekommen die denn die Info her? Wenden Sie sich dann an den Arbeitgeber? Habe übrigens Mitte Oktober einen Termin bei Pro Familia und dann werde ich wohl mal zum Jugendamt tigern... urghs.
    Schönen Sonntag!


    Ach ja, ein Update: ich hatte ihm genau vor ner Woche eine sms geschrieben, wie es ihm gehe und dass er sich mal melden solle wenn er Zeit hat... und das hat er bisher nicht getan... er geht auch nur noch sporadisch in die Kantine... hat ihm wohl auf den Magen geschlagen die ganze Geschichte... als würde ich ihm ne Szene vor versammelter Mannschaft machen... :mussweg:hä .... obwohl... :hae::klimper war nur ein Scherz :D

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)

  • Ah, ok, hätte ich mir auch denken können... :D Aber eigentlich will ich nach nem Jahr wieder arbeiten..


    betreuungsunterhalt:
    er müsste die differenz zwischen deinem einkommen und dem elterngeld ersetzen, plus 300 euro, die anrechnungsfrei sind,vom elterngeld...
    an den kosten der erstausstattung für euer baby muss er sich auch beteiligen.
    solltest du aber wohl besser schriftlich machen :winken:

  • Guten Tag zusammen,
    ich hab gleich nen Termin bei Pro familia, mal sehen, was die mir raten... ich will mich ja mit dem Papa nicht komplett zerstreiten, aber er reagiert halt auch auf gar nix... und ich mag die mal fragen, wie man mit sowas am besten umgeht... :( Drückt mir mal die Daumen für ein gutes Gespräch, bin schon etwas nervös... ach mann, ich wünschte, es wäre alles anders...
    liebe Grüße

    :-) Das Leben ist so wertvoll. Danke an meine Schutzengel. Ihr seid super :knuddel:-)