Gemeinsames Sorgerecht erst wenn sich der UET auch klar und erkennbar um den Nachwuchs kümmert
Und im Umkehrschluss das SR für die Mutter wenn die Mutter sich nicht gegen den Umgang stellt.
Und doch, man tut dem BET einen Gefallen damit, wenn er das ASR hat, wenn der UET eben keinen Umgang will
Wenn der Vater keinen Umgang WILL sollte man das SR entziehen, nicht vorher.
Ausserdem sehe ich wirklich nicht ein, warum der für das Kind unbekannte ET überhaupt erziehungsberechtigt ist. In diesem Fall ganz klar und einfach: ASR - nix anderes ist hier logisch.
Logisch wäre dass entweder Beide das SR haben oder keiner.
Warum ist denn ein ET unbekannt?
Entweder weil das Kind nicht interessiert, dann sollte es leichter möglich sein das SR zu entziehen, oder weil die Mutter den Umgang unterbindet, dann sollte es genauso leichter möglich sein ihr das SR zu entziehen.
ich wäre dafür, das ganze SR-Procedere zu vereinfachen (Erlangen bzw. Entzug).
Das ist der Schlüssel, ja.
Ich denke, solange es hier so viele SR-Prozesse gibt, wird sich nix bzw. nicht viel dran ändern, dass das ASR zumindest bei Unverheirateten weiter ermöglicht wird. Denn die SR-Prozesse führen doch die ETs mit GSR oder? Muss man sich auch mal fragen warum....Meiner Meinung nach, weil es eben mit dem GSR Schwierigkeiten gibt und sich die Eltern nach der Trennung eben NICHT einig sind und womöglich auch nicht werden, nicht bereit sind Kompromisse einzugehen usw. - schade, wirklich.
Wieder die Frage WARUM diese Prozesse geführt werden.
Es sind nicht immer blöde Väter sondern genauso blöde Mütter.
Mich stört dass Mütter hier als generell super hingestellt werden die ja niemals den Umgang unterbinden und immer und ausschliesslich zum Kindeswohl agieren.
Idioten gibt es eben auf beiden Seiten und wenn man hier der Meinung ist dass Väter sich das SR erst "verdienen" müssen durch Umgang usw. müssen Mütter sich das SR genauso verdienen.