Diskussionsrunde zum gemeinsamen Sorgerecht!?

  • Aha... du bennenst also gut 24 Stunden später einen Link, der aus urheberrechtlichen Gründen der Nettiquette bereits vor 24 Stunden fällig gewesen wäre... und der trotzdem in den von dir benannten Punkten erstmal überwiegend Thesen denn Tatsachen enthällt... dir geht es nicht um Kinderrechte, dir geht es um Männer-, äh, Väterrechte. Die Kids dürfen sich mit den Krümeln zufrieden geben.

    :dribbel abgesehen von der Nettiquette ...
    verstehst Du leider nicht den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Kinderrechten und Väterrechten, wie denn auch, denn ein echtes Interesse an den Fakten der benannten Studien kann ich bei Dir nicht feststellen.

  • Vielleicht haben die Mütter der Wackelkandidaten die einfach nur als unzuverlässig erkannt und deswegen nicht unterschrieben?


    :tuschel Dieser Personenkreis wurde in der von Radex in unermüdlicherweise immer wieder gern zitierte Studie aus März 2002 doch gar nicht erfasst. Es wurden lediglich Eltern befragt, die im I. Quartal 1999 geschieden wurden und waren deshalb von der Gesetzesänderung zum Scheidungsrecht - GSR auch nach der Scheidung - zum 01.07.1998 betroffen. Umfangreiches Material hier

  • [/quote]
    Woran erkennt man denn Wackelkandidaten, in Bezug auf die Vaterrolle, unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes?


    Radex' Statistiken hin oder her. Aber Deine Aussage ist ein ziemliches Eigentor, Marlene.[/quote]


    Ich habe das beispielsweise schon VOR der Geburt erkannt, um genau zu sein, im 6. SSM, als mir KV urplötzlich eröffnete, mit dem Kind nichts zu tun haben zu wollen (Wunschkind!) - was bis heute leider anhält (Info: Kind ist 6,5 Jahre). Paradebeispiel eines Wackelkandidaten würd ich mal sagen.


    Im Gegensatz zum KV stelle ich mich meiner Verantwortung und war mir dessen auch bewusst.


    Von Eigentor sehe ich nix.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • :wink abersicher,
    ich warte immer noch auf einen aussagefähigen Link zu deinen Thesen, welche du Stichpunktartik als Fakten darstellen wolltest. :wink
    Oder darf ich davon ausgehen, dass es keinen gibt?


    Hehe, der Witz ist wirklich gut. Nicht etwa die VerteidigerInnen der alleinigen Sorge (die inzwischen quasi in ganz Europa abgeschafft wurde), sollen belegen, daß das alleinige Sorgerecht für das Kind vorteilhaft ist, sondern derjenige der für die gemeinsame Sorge ist. Geht´s noch?
    Diejenigen, die die alleinige Sorge verteidigen, mögen doch bitte mal einen Beleg dafür erbringen, daß die aS im Regelfall dem Kindeswohl dient, nur her damit. Ausflüchte wie "Kontinuitätsprinzip" zählen nicht, denn dann dürfte es auch keine Trennungen mit Auszug eines Elternteils geben.


    Übrigens: Selbst in den letzten Dinosaurierstaaten der alleinigen Sorge (Österreich, Schweiz) gibt es Überlegungen was zu ändern:


    http://www.tagesanzeiger.ch/sc…gel-werden/story/24724604
    http://www.vol.at/news/vorarlb…cn/news-20100331-02361353
    http://diepresse.com/home/poli…nk=/home/politik/index.do

  • Ich habe das beispielsweise schon VOR der Geburt erkannt, um genau zu sein, im 6. SSM, als mir KV urplötzlich eröffnete, mit dem Kind nichts zu tun haben zu wollen (Wunschkind!)


    Ziemlich lahmes Beispiel.


    Hier geht es doch wohl eher um die Väter die das Sorgerecht wahrnehmen wollen.


  • Woran erkennt man denn Wackelkandidaten, in Bezug auf die Vaterrolle, unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes?


    Radex' Statistiken hin oder her. Aber Deine Aussage ist ein ziemliches Eigentor, Marlene.


    Ist es nicht.
    Es ging mir rein um die Statistik, dass die Zahlen überhaupt nichts aussagen.
    Sie könnten auch genau das Gegenteil "beweisen".


    So war's gemeint. :daumen



    *edit* ... die alte Statistikerin hat nochmal nachgedacht: Vielleicht waren diese Väter schneller geflitzt als Mama den Wisch unterschreiben konnte. Zuerst waren sie weg, dann haben sie kein gemeinsames Sorgerecht bekommen und dann keinen Umgang wahrgenommen (weil sie weg sind)? :lach

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Übrigens: Selbst in den letzten Dinosaurierstaaten der alleinigen Sorge (Österreich, Schweiz) gibt es Überlegungen was zu ändern:

    DAS sind doch mal Neuigkeiten.
    Es wird immer deutlicher, dass Deutschland diesbezüglich als Entwicklungsland zurückbleibt.
    Danke für die Links !
    Gute Argumente für meine bevorstehende Gerichtsverhandlung ... :winken:

  • Die Menschen ,die keine Lust mehr auf ihr Kind verspüren,wird das GSR nicht weiter jucken...ebenso wenig die Menschen,die sich trotz mangelndem GSR einig sind...
    aber die,die sich kümmern wollen,es aber unnötig erschwert bekommen vom anderen Elternteil,haben endlich mal was in der Hand und kommen vielleicht mal zu ihren Rechten .
    Gleiches Recht für beide Elternteile...das als Ausgangsposition ist mehr als überfällig.
    Was daraus gemacht wird,ist eine andere Sache ...Wie gesagt,ein Wundermittel ist es nicht,aber eine gute Basis für die Elternteile und das Kind.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • Na, wenn das Argumente für eine Gerichtsverhandlung sind (an den Haaren herbeigezogene Zeitungsartikel anderer Länder bzw. Frauenhasserseitenaufmacher) - dann kann sich ja der Anwalt der Gegenpartei in der Verhandlung vergnügt zurücklehnen.


    Abersicher, du benutzt das Forum hier gerade als Übungsbühne für deine bevorstehende Gerichtsverhandlung? Oder als Machttester?


    Weder hier noch dort wird dir ernsthaft Jemand zuhören.


    Also fahr' dich mal 'runter.


    Ach, so, das Symbol mit dem grün-roten smily brauchst du im nächsten Beitrag, in dem du mich auseinanderpflückst, nicht mehr anzuführen.


    Frauenhasser lassen mich schon seit Langem kalt. :aetsch

  • DAS sind doch mal Neuigkeiten.
    Es wird immer deutlicher, dass Deutschland diesbezüglich als Entwicklungsland zurückbleibt.


    Nicht unbedingt. Bei uns ist der Stein ja auch am rollen. Die Bundesregierung ist vom Menschengerichtshof gezwungen worden Vätern ohne Trauschein einen Zugang zur gemeinsamen Sorge zu ermöglichen. Es könnte allerdings sein, daß nur ein kleiner Teil der sorgerechtsbegehrenden Väter das SR auch erhält. Es wird auf die Formulierung ankommen: Wird ein Vater erst beweisen müssen, daß die GS dem Kindeswohl dient, werden nur wenige Väter davon profitieren. Ist es die Mutter, die beweisen muß, daß die GS dem Kindeswohl nicht widerspricht, werden fast alle sorgerechtsbegehrenden Väter die GS auch bekommen. Trotzdem muß die Bundesregierung aufpassen, denn wenn sie die Väter wieder für dumm verkauft, dürfte schon die nächste Klage vor dem Menschengerichtshof ins Haus stehen. Mit dem "für dumm verkaufen" hat die Bundesregierung im Bereich des Sorgerechts übrigens schon Erfahrung. So hat sie, als 1998 das GSR für verheiratete Väter eingeführt wurde, auch "Altfällen" einen Zugang zum GSR versprochen. Die Hürden dafür waren jedoch so extrem hoch, daß kaum ein Vater letztlich das GSR erhalten hat.
    Insgesamt ist der Zeitgeist aber ganz klar auf Seiten der gemeinsamen Sorge. Es ist nur eine Frage der Zeit wann sie kommt, verhindern wird man sie nicht mehr können. Dafür sind die Argumente pro GSR einfach zu gut, die Erfahrungen der anderen Staaten ebenfalls, und auf die Meinungen der letzten KindbesitzerInnen in Deutschland, die letztlich nur ihr eigenes Interesse, und nicht das des Kindes im Blickfeld haben, kann man gerne verzichten.




  • Wenn ich der Auseinandersetzung hier so folge, wäre es doch auch OK, wenn die Väter mit Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft, automatisch die alleinige elterliche Sorge hätten.


    Es obliegt dann dem einzelnen Vater an sich, ob das Kind bei der Mutter oder bei ihm lebt, ob und wann die Mutter das Kind sehen kann, ob und in welchem Rahmen die Mutter in die elterliche Sorge mit einbezogen wird.


    Dies möge dann im Einzelfall der Vater entscheiden, abhängig davon, ob die Mutter in der Lage ist sich an der vom Vater gestalteten Elternebene und sie seinen Wünschen, seinen Vorstellungen und seinen Bedingungen gerecht wird.




    overtherainbow :rainbow:



    ...gut das mein Gold ein Mädchen ist.

  • Wenn ich der Auseinandersetzung hier so folge, wäre es doch auch OK, wenn die Väter mit Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft, automatisch die alleinige elterliche Sorge hätten.


    Es obliegt dann dem einzelnen Vater an sich, ob das Kind bei der Mutter oder bei ihm lebt, ob und wann die Mutter das Kind sehen kann, ob und in welchem Rahmen die Mutter in die elterliche Sorge mit einbezogen wird.


    Dies möge dann im Einzelfall der Vater entscheiden, abhängig davon, ob die Mutter in der Lage ist sich an der vom Vater gestalteten Elternebene und sie seinen Wünschen, seinen Vorstellungen und seinen Bedingungen gerecht wird.

    Das traurige ist doch, dass das was Du hier so schön ironisch beschreibst, im umgekehrten Fall für viele Väter die Realität bedeutet. Und das ist weder in dem einen, noch im anderen Fall richtig!

  • :dribbel abgesehen von der Nettiquette ...
    verstehst Du leider nicht den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Kinderrechten und Väterrechten, wie denn auch, denn ein echtes Interesse an den Fakten der benannten Studien kann ich bei Dir nicht feststellen.



    Hehe, der Witz ist wirklich gut. Nicht etwa die VerteidigerInnen der alleinigen Sorge (die inzwischen quasi in ganz Europa abgeschafft wurde), sollen belegen, daß das alleinige Sorgerecht für das Kind vorteilhaft ist, sondern derjenige der für die gemeinsame Sorge ist. Geht´s noch?
    Diejenigen, die die alleinige Sorge verteidigen, mögen doch bitte mal einen Beleg dafür erbringen, daß die aS im Regelfall dem Kindeswohl dient, nur her damit. Ausflüchte wie "Kontinuitätsprinzip" zählen nicht, denn dann dürfte es auch keine Trennungen mit Auszug eines Elternteils geben.


    Jungs, äh, abersicher und radex, da habt ihr euch aber schön vorgeführt...


    Unsere Große wird dieses Jahr 17. Mit der Vaterschaftsanerkennung, die damals auch im Ausland erforderlich gewesen ist, hatte ich dem Vater das gemeinsame Sorgerecht vorgeschlagen - welches er erst mal gar nicht wollte. (steht weiter oben schon mal...)


    Ich habe bereits vor 17 Jahren den Zusammenhang zwischen gemeinsamen Sorgerecht und Kinderrechten gesehen und danach gehandelt.


    Ich sehe jedoch auch heute noch keinen Zusammenhang zwischen Kinderrechten und Wechselmodell, welches im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht von euch gern in einem Atemzug genannt wird.
    Das Nestmodell entspräche den Kinderrechten und den Bedürfnissen der Kinder. - Widerspricht jedoch den Bedürfnissen der allermeisten Eltern, Männern wie Frauen. Ansonsten könnten sich doch die Herren Väterrechtler für das gemeinsame Sorgerecht aussprechen und in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen des Nestmodelles auf die Verwirklichung der Kinderrechte hinweisen.


    Im Nestmodell wird übrigens das Kontinuitätsprinzip berücksichtigt.

    Einmal editiert, zuletzt von maschenka ()

  • [font='&quot']
    Sorry, aber seit ihr jetzt bei dem GSR oder bei derAnnerkennung der Väter??


    Also meiner Meinung nach sollte es nicht ab der Geburt automatisch ein GSR
    geben, wenn Eltern in Trennung leben.
    Ich sehe hier vielmehr die Aufgabe des Jugendamts diese "Familien" zu
    begleiten.
    Das Jugendamt sollte gemeinsam mit den "Eltern" erarbeiten, wie sie
    in der Beziehung zum Kind stehen.
    Das Amt sollte als Mittler zwischen beiden Parteien fungieren und ein GSR
    anstreben.
    Die Mutter sollte in dieser Zeit das vorläufige ASR.
    Somit würden die Väter und Mütter mit einer neutralen Person zusammen arbeiten
    und kämen nicht in alte Konfliktsituationen.
    Diese Situationen zerbrechen eine Elternschaft und am Ende manchmal auch das
    Kind.
    Es geht hier nicht um alte Konflikte sondern um "die Sorge die wir gemeinsam
    tragen"!




    Im Übrigen haben mein Mann und ich GSR.[/font][font='&quot']
    Bei uns ist es aber etwas anderes.
    Wir (er, mein Sohn und ich) haben sechs Jahre zusammen gelebt.
    Daher halte ich in meinem Fall es für notwendig, dass wir GSR haben.




    [/font]

  • Ich versteh ehrlich gesagt nicht einmal was es da noch zu diskutieren gibt.
    Es geht doch darum das bei Elemtaren entscheidungen die das kind betreffen die Eltern dazu verpflichtet sind eine Gemeinsamme entscheidung zu treffen.
    Das mag nicht immer einfach sein aber das ist es halt nicht immer wenn man kinder hat.


    Diese geteilte macht kann missbraucht werden gar keine frage aber wenn geteilte Macht schon missbraucht werden kann kann einseitige Macht doch wohl noch viel mehr missbraucht werden.


    Sollte eine einigung nicht möglich sein muss eine dritte unparteische Partei hinzugezogen werden die vermittelt und oder ggf eine entscheidung trifft.
    Natürlich gibt es Fälle in dem ein ASR Besser ist. Es gibt auch menschen die besser eingespert sind. Deswegen können wir doch nicht ersteinmal alle einsperen und dann schauen ob wir sind evtl doch freilassen fals sie sich als Würdig dafür erweisen.


    Und so ist es doch irgendwie zur zeit auch beim SR unverheirateter Paare man geht ersteinmal davon aus das der KV nur böses im sinn hat und Mutter und Kind durch eine Blokade politik schaden will.

  • Schön, dass zu lesen, dass es um das gemeinsame Sorgerecht geht - es geht um die Kinder - was heißt gemeinsames Sorgerecht denn - Kinder heißt, dass sie jeden Tag im Alltag begleitet werden mit allen Herausforderungen, dass sie eine gute Ausbildung bekommen und man sich um sie kümmert - gemeinsames Sorgerecht bedeutet dann auch, dass man sich gemeinsam im Alltag um die Kinder kümmert - jeden Tag und dies über viele Jahre - halt gemeinsam - zum Wohle des Kindes - es kann dann beide Elternteile erleben, beide haben die gleichen Pflichten, die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung - prima. Für die Kinder wäre dies gut.


    Ich kenne nur einen Fall indem sich ein Paar die Kinderbegleitung wirklich teilte - keinen Unterhaltsstreit, keine Wochenendregelung, keine Vorwürfe, keine Besserwisserei, keine Machtkämpfe, keine Überforderung- es funktioniert und dem Kind tut dies bestimmt gut. Wenn dies die Zukunft ist, dann finde ich die Lösung prima und anstrebenswert. Ich denke auch, dass ein Kind beide Elternteile ganz kennenlernen sollte.


    Eigentlich heißt dies ja auch gemeinsames Sorgerecht - mit jedem Recht ist auch eine Pflicht verbunden, die gemeinsame Fürsorge für den Alltag - nicht nur am Wochenende - vielleicht wenn´s gerade passt - nicht nur zwei Wochen im Jahr und nicht mit einer monatlichen Unterhaltszahlung - gibt´s was zu regeln, dürfen beide dazu beitragen - Ferienzeiten - Betreuung - Arbeitszeiten - und ihre Regelung werden gemeinsam getragen - keine Schuldzuweisungen mehr, weil beide daran beteiligt sind und jeder gleichermaßen dazu beiträgt - keine Ausreden, ich kann nicht, weil mein Job es mir zeitlich nicht erlaubt - hört sich gut an. Dann mal los, ich bin gespannt wie dies funktioniert - ich meine so ein Ganztagesjob und die Kinder ohne Kinderbetreuung - Ferienzeiten der Schule mit mehr Tagen als dem Urlaubsanspruch - ist dann ja auch eine Runde Sache und fördert bestimmt auch das Verständnis für beide Seiten, für den Alltag mit Kindern und das was an Herausforderungen damit verbunden ist. Vielleicht gibt es dann weniger Psychosen und mehr Verständigung.

  • Diese geteilte macht kann missbraucht werden gar keine frage aber wenn geteilte Macht schon missbraucht werden kann kann einseitige Macht doch wohl noch viel mehr missbraucht werden.

    Das sehe ich ähnlich, wobei ich den "Machtbegriff" in diesem Kontext nicht ganz so glücklich finde. Also ich habe damals zwei "Erklärungen über eine gemeinsame elterliche Sorge abgegben" von "Recht" und "teilen" war in diesem Dokument gar nicht die Rede. Auch das Gespräche beim Jngendamt hat mir als Mutter nicht das Gefühl gegeben, als würde ich ein Recht, dass mir theoretisch auch alleine zustünde, teilen! Und noch heute, habe ich nicht das Gefühl, mit diesen Unterschriften Macht eingebüßt zu haben. Im Gegenteil: Ich finde es ganz wichtig für die Kinder und auch sehr hilfreich für mich wichtige Entscheidungen nicht allein treffen zu müssen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Jungs, äh, abersicher und radex, da habt ihr euch aber schön vorgeführt...


    Unsere Große wird dieses Jahr 17. Mit der Vaterschaftsanerkennung, die damals auch im Ausland erforderlich gewesen ist, hatte ich dem Vater das gemeinsame Sorgerecht vorgeschlagen - welches er erst mal gar nicht wollte. (steht weiter oben schon mal...)


    Ich habe bereits vor 17 Jahren den Zusammenhang zwischen gemeinsamen Sorgerecht und Kinderrechten gesehen und danach gehandelt.




    Wuuuahh, *Schenkelklopfer* :lgh:lgh
    EINE einzige, persönliche Erfahrung nennst Du einen Beleg? Also, DER Witz ist Dir gelungen.




    Ich sehe jedoch auch heute noch keinen Zusammenhang zwischen Kinderrechten und Wechselmodell, welches im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht von euch gern in einem Atemzug genannt wird.


    Na, dann bring doch bitte mal einen ernsthaften Beleg dafür, daß dem nicht so ist. Wo steht, daß die alleinige Sorge dem Kindeswohl dient?

  • Tunnelblick?, Radex... :dribbel:respekt


    Auch wenn es dir schwerfällt... ich verteidige grundsätzlich das alleinige Sorgerecht für Mütter nicht. Wozu?
    Und ich habe auch keine Lust mehr, mich mit deinen stümperhaften rhetorischen Manipulationsversuchen zu beschäftigen... :winken:


    Der beste Beleg, ist die Tatsache, dass du in einem anderen Thread "unauffällig" über diesen Einwand hinweggelesen hast und jetzt zum Angriff übergehst...
    machst du übrigens immer dann, wenn es dir zu eng wird... :winken:


    Darüberhinaus hat das gemeinsame Sorgerecht nichts mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu tun, denn die gemeinsame Sorge läßt sich unabhängig von der gewählten Lösung praktizieren.


    Das Wechselmodell berücksichtigt in erster Linie die Interessen der Eltern.
    Wären tatsächlich Kinderrechte das treibende Motiv, müßten sich alle Väterrechtler für das Nestmodell einsetzen...