Alleiniges Sorgerecht, wie?

  • Ich lebe seit 2 jahren getrennt von meinem ex und da er dem bund entgehen wollte haben wir das sorgerecht geteilt.
    er ist aber nicht sehr zuverlässig und nimmt die kinder mit mühe und not alle 2 wochen am WE.
    ich möchte das alleinige sorgerecht beantragen.. kann mir jemand tipps geben??
    :hilfe

    «Sage es mir, und ich vergesse es,zeige es mir, und ich erinnere mich, lasse es mich tun und ich behalte es» :rainbow:

  • ich möchte das alleinige sorgerecht beantragen..


    Kannst du tun...nur fehlen dir sehr offensichtlich Gründe, die eine Übertragung des SR auf dich alleinig rechtfertigen würden...

    kann mir jemand tipps geben??


    Nö, wazu auch, es bedarf ja keiner, da kein Anlass besteht, hier ein SR-Verfahren anzustreben..
    Der beste Tipp dürfte da derzeit sein, die Finger davon zu lassen!!!!

  • Nur weil er unzuverlässig ist und sich nur wenig um die Kinder kümmert, wird man ihm nicht das Sorgerecht aberkennen. Da müsen schon wirkliche Gründe vorliegen wie Alkohol, Drogen, Gewalt etc. Dann kümmerst du dich eben erstmal selbst...vll. ändert er sich ja

    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.

    Dante Alighieri

    Einmal editiert, zuletzt von Farmgirl ()

  • Warum ist n bei vielen dieses "Sorgerecht" so ein Druckmittel?? Ich würde mir sooo wünschen der KV häte das gemeinsame SR gewollt- ich hab ihn 100x drum gebeten- wollt er nicht... es ist doch immer das Kind 2er Leute, wurst wie sie einer dieser beiden verhält- es ist nicht nur (in dem fall) DEIN Kind- und schließlich, ich weiß ich sag das IMMER, hast du IHN mal geliebt sonst würde es dieses Kind EUER Kind nicht geben...

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • da er dem bund entgehen wollte haben wir das sorgerecht geteilt.
    :hilfe


    Klärt mich mal jemand darüber auf, was Sorgerecht und Bund miteinander zu tun haben? :hae:



    er ist aber nicht sehr zuverlässig und nimmt die kinder mit mühe und not alle 2 wochen am WE.
    :hilfe


    Ist doch toll das er sie überhaupt nimmt. In diesem Forum gibt es jede Menge Fälle, da nimmt der Umgangselternteil die Kids überhaupt nicht.


    Ausserdem: auch wenn Du das alleinige Sorgerecht hättest, hätte Dein Ex trotzdem Umgangsrecht bzw Deine Kids das Recht auf Umgang mit ihrem Vater...........









    Edit hat gesagt, ich sollte demnächst nochmal durchlesen bevor ich absende........

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Stephie ()


  • er ist aber nicht sehr zuverlässig und nimmt die kinder mit mühe und not alle 2 wochen am WE.
    ich möchte das alleinige sorgerecht beantragen.. kann mir jemand tipps geben??[/font][/b][/color] :hilfe


    Tja, "Pech" gehabt.


    Sowohl die Begründung für Deine Einwilligung zum Gemeinsamen Sorgerecht, als auch nunmehr für das Alleinige Sorgerecht sind dünn und ohne Substanz.


    Du wirst mit der gemeinsamen Elterlichen Sorge leben müssen.



    :brille

  • Klärt mich mal jemand darüber auf, was Sorgerecht und Bund miteinander zu tun haben? :hae:


    Soweit ich weiß gibt es keinen Zusammenhang! :winken: Ansonsten ist der immer an mir vorbei gegangen. Der KV ist bei mir noch immer beim Bund! :D

  • Soweit ich weiß gibt es keinen Zusammenhang! Ansonsten ist der immer an mir vorbei gegangen. Der KV ist bei mir noch immer beim Bund!


    Nicht ganz richtig.
    Mit GSR wird der Vater in bestimmten Fällen privilegiert - weil er ja Familie versorgen muss.
    Zum Bund wird er nicht eingezogen.
    Als straffälliger oder illegal im Lande befindlicher Ausländer wird er erst mal nicht abgeschoben.

  • Kannst du das nicht zuverlässig mal etwas genauer erläutern? Nur alle 14 Tage mit Müh und Not ist da schon etwas dürftig und wie die anderen schreiben kein Grund das ASR zu bekommen. Das ist ja meist die gängigste Umgangsregelung und es scheint ja zu funktionieren. Zudem mußt du Sorgerecht und Umgangsrecht trennen. Umgang hat er ob mit oder ohne Sorgerecht und sowohl er als auch die Kinder haben ein Recht darauf.


    Vielleicht solltest du auch noch bedenken das es für die Kinder besser ist im Falle eines Falles das dir etwas passieren sollte. Was man ja nicht hoffen will, aber viele vergessen es weil sie nur sehen Vater kümmert sich nicht so wie die Mutter gerne hätte und dann beantrag ich mal eben das ASR. Was aber mit den Kindern passiert wenn mal etwas passieren sollte, soweit denken die wenigsten.


    Was der Bund und das Sorgerecht miteinander zu tun haben sollen würde mich aber auch mal interessieren. Aber wie auch immer, damals scheinst du ja damit einverstanden gewesen zu sein und hast das unterstützt. So kommt das ein wenig rüber da hab ich zugestimmt da war es ok, 2 Jahre später passt es nicht will ich es wieder alleine. Und auch wenn der Vergleich etwas hinkt ist das nicht wie bei nem Tier wo man mal eben will und weils einem dann zuviel ist gibt man es wieder weg.

  • Warum ist n bei vielen dieses "Sorgerecht" so ein Druckmittel?? Ich würde mir sooo wünschen der KV häte das gemeinsame SR gewollt- ich hab ihn 100x drum gebeten- wollt er nicht... es ist doch immer das Kind 2er Leute, wurst wie sie einer dieser beiden verhält- es ist nicht nur (in dem fall) DEIN Kind- und schließlich, ich weiß ich sag das IMMER, hast du IHN mal geliebt sonst würde es dieses Kind EUER Kind nicht geben...


    Naja, ich würd das Sorgerecht nicht gerne mit nem vorbestraften, drogenabhängigen KV teilen wollen. Vorallem wenn man das Kind mit 18 oder jünger bekommt und der KV
    mehr als zurückgeblieben ist. Ich würde doch keinem Menschen das halbe SR geben, wenn ich demjenigen nicht zu 100% traue. Was weiß ich denn, was der mit meinem Kind macht?
    (Vorallem wenn die Beziehung 3 Jahre her ist & man merkt das der KV noch immer Drogen nimmt, seinen Führerschein aus welchem Grund auch immer verloren hat und seine gesamte Kohle
    in die Spielothek einfließen lässt). Ich liebe mein Kind viel zu sehr um so unbedacht das halbe SR abzugeben.
    Und in meinem Falle (auch wenns jetzt grad nicht spezifisch um mich geht) kann man nicht von geliebt sprechen, da ist erst 16 war und der KV mein erster Freund...und eine Horrorbeziehung
    war es auch.


    Ist man wiederrum verheiratet (oder lange zusammen) und hat sich gemeinsam ein Kind gewünscht, spricht nichts dagegen dem KV das halbe SR zu geben. Wenn man
    allerdings von Anfang an mit dem Kind allein stand, den ganzen Kummer und all die Sorgen allein durchmachen musste und der KV nach 2 Jahren (nachdem es dem Kind wohlgemerkt
    wieder gut geht) auf den Trichter kommt -ah ich hab ja n kind- und dann noch das halbe sorgerecht fordert, finde ich nicht, das ein geteiltes SR von der Mutter verlangt werden kann. (kann es sowieso nicht)

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.

  • wenn du das sorgerecht nun alleine hättest welchen vorteil hättest du dann ? umgangsrecht besteht trotzdem. du wirst in deinem fall das alleinige nicht bekommen, weil du damals freiwillig zugestimmt hast es zu teilen, um es wieder zu splitten brauchst du gute gründe, die ich nicht sehe. außerdem könnte es dir passieren das sich der kv dann gar nicht mehr um die kinder kümmert, ihm könnte der anreiz durch mangelndes sorgerecht fehlen. ich würde mir das gut überlegen, so ein fass wegen nichts aufzumachen. freu dich, das er die kinder alle 2 wochen nimmt! das ist für euch alle eine chance. sieh es positiv.