Kind ü18- Unterhalt

  • Ihr Lieben!


    Kann mir bitte jemand helfen? Isch kapier nix :hae::frag


    Aaalso:
    Sohnemann wird demnächst 18. Nun hab ich gelesen, dass ich dann barunterhaltspflichtig werde und sich die Höhe des Unterhalts aus dem gemeinsamen Einkommen meines Ex und mir ergibt. Desweiteren steht da, dass das Kindergeld voll auf die Höhe des Unterhalts angerechnet wird.


    Die Situation: Kind lebt weiterhin bei mir und geht noch zur Schule, desweiteren gibt es hier einen minderjährigen Bruder. Vater zahlt bisher Unterhalt abzüglich 1/2 Kindergeld, Kindergeld für beide Kinder kam bisher auf mein Konto.



    Meine Fragen:


    1.
    a)Kann mir jemand genau (bitte auch für Doofe verständlich :anbet ) sagen, wie der zukünftige Unterhalt berechnet und auf den Vater und mich verteilt wird?
    b) Wie errechne ich mein bereinigtes Einkommen (hab Ehegattenunterhalt und EU-Rente)?


    2.Kind bekommt dann zusätzlich das Kindergeld auf sein Konto, d.h. sein Einkommen setzt sich zusammen aus Barunterhalt beider Eltern und Kindergeld, ist das richtig so?


    3. Ist es zwingend notwendig (z.B. als Nachweis für irgendwelche Behörden), dass beide Elternteile den Unterhalt auf das Konto des Kindes überweisen (er lebt ja noch bei mir......hab ich eine Möglichkeit mich abzusichern, wenn er z.B. sein Kostgeld nicht an mich abgibt, weil er es lieber verpulvert)?


    4. Hat jemand von euch ne Ahnung, was eine solche Berechnung beim Anwalt kostet, falls Vater und ich es nicht alleine wuppen?

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Hallo Varecia,


    ich beginne mit Frage 2.


    Das Kindergeld geht weiterhin auf Dein Konto. Nur wenn Du die Kindergeldkasse explizit dazu ermächtigen würdest, ginge dieses KG auf Konto des dann Volljährigen.

  • Moin ;)


    Zu 3 kann ich etwas beitragen. Anteilige Miete und eventuell Kost und Dienstmädchenpauschale( :-) ), wie z.B. Wäsche waschen und so, darst du direkt einbehalten. Frag mich nicht nach dem Wert einer Dienstleistung, Miete ist ja recht einfach, der Rest im Einvernehmen...


    Volker


    Tante Edith hat grade für dich eine umfangreiche Seite gefunden. Ob die Zahlen noch aktuell sind, weiß sie nicht, aber die Fahrtrichtung dürfte noch stimmen.
    http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm

    2 Mal editiert, zuletzt von druide ()

  • Hiersind einige Berechnungen, allerdings sind die Zahlen - DDT und KG - noch aus 2009.


    Die Frage 3 verstehe ich nicht wirklich :hae: Warum werden Nachweise für Behörden - welche eigentlich :frag - gebraucht.


    Warum wollt ihr es von einem Anwalt berechnen lassen. Besteht nicht die Möglichkeit, dass ihr Drei - denn auch der Volljährige ist jetzt im Boot - das einvernehmlich regelt?


    Im übrigen würde ich mich auf eine Komplettauszahlung mit Rückzahlung der Kost und Logis nicht einlassen. Ausgezahlt wird nur ein etwaiger Differenzbetrag, wobei auch klar definiert ist, was er daraus für sich selbst zu zahlen hat. So halte ich es zumindestens mit meinem Sohn. Wobei wir uns bei diesem Auszahlungsbetrag eher an seinem Bedarf und weniger an der DDT orientiert haben :D .

  • Hallo,


    dann will ich mal versuchen Dir das verständlich zu machen:




    1. Dein Einkommen (EU plus EU-Rente) plus Vaters Einkommen ergibt den Bedarf des 18-jährigen Kindes lt DDT (http://www.vamv-berlin.de/download/DT_Stand_01_01_2010.pdf).


    2. Davon abgezogen wird das volle KG


    3. der Bedarf wird nach den Einkommensverhältnissen aufgeteilt, wobei der Selbstbehalt (770 nicht erwerbstätig/900 erwerbstätig für priviligierte Kinder) nicht unterschritten werden darf.


    4. Den Eltern ist es freigestellt (in dem Fall Dir) ob Du in Naturalien, also indem Du in Kost und Logis Deinen Beitrag leistest


    5. Für Behörden reicht es aus, dass die Unterhaltshöhe angegeben wird, nicht wichtig ist, in welcher Form der Unterhalt geleistet wird, Du musst also nicht erst an Kind überweisen und dann zurückfordern.


    6. Anwalt könnt Ihr sparen, wenn Ihr Euch so einig werdet bzw. diese http://www.rechner-unterhalt.de/voll/rechnen.php Hilfe mit in Anspruch nehmt.




    Viele Grüße


    Lotta


    P.S. wenn mir noch einer verrät wie man hier links einfügt...am besten in dieser

    Zitat

    Hiersind

    Form, bin ich vorerst glücklich, DANKE vorab.

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!


  • Punkt 2 wäre noch hinzuzufügen, das das Kindergeld dann dem Kind zusteht.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Wenn es hart kommt, dann kommt noch die Frage weshalb du nicht arbeitest (Erwerbsobligenheit). Es könnte dann sein, dass dir fiktives Einkommen angerechnet wird.

  • Macht einfach weiter wie bisher. Kindergeld und Unterhalt geht auf Dein Konto.
    DU leistest Deinen Unterhalt, indem Du ihn bekochst, beherbergst und seine Wäsche säuberst.


    Wenn Sohn zickt, machst ihm die Rechnung auf was das Leben kosten kann.
    Falls er als Schüler Geld auf seinem Konto haben will, soll er sich nen Job suchen.

  • Wenn es hart kommt, dann kommt noch die Frage weshalb du nicht arbeitest (Erwerbsobligenheit). Es könnte dann sein, dass dir fiktives Einkommen angerechnet wird.


    Das Kind ist nicht mehr priviligiert, sondern volljährig.


    Von daher müssen die Eltern sich keinen besser verdienenden Job suchen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo Marlene,


    grundsätzlich hast Du recht...ABER...rein rechtlich erfolgen die Unterhaltszahlungen (zumindest die des Elternteiles, das nicht in "Naturalien" den Unterhalt leistet) auf das Konto des volljährigen Kindes.


    In diesem Fall sollte das "Kind" schriftlich erklären, dass es damit einverstanden ist, dass die Unterhaltszahlungen weiterhin auf das Konto des "beherbergenden" Elternteils eingezahlt werden.


    Dies zur Absicherung ALLER Beteiligten, da ja der Faktor "Mensch" leider immer wieder für Stress sorgen kann. Meine Erfahrung...



    meine Gedanken dazu



    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!


  • Wenn alle eine Bedarfsgemeinschaft bilden, und Hartz 4 erhalten, sieht es eh von Anfang an anders aus

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo Iceshine,


    das "Kind" ist priviligiert, lt TO geht es noch zur Schule,in dem Fall spielt die Volljährigkeit keine Rolle (was den Status "priviligiert" betrifft).



    Lt. des Eröffnungsthreads ist nicht zu erkennen, dass hier jemand H4 bezieht. Das war also gar nicht Thema ?


    Wenn ja, dann sieht es natürlich anders aus, dass kann ich dann nicht beantworten, da ich (Gott sei Dank, nie in dieser Situation war).



    LG


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • grundsätzlich hast Du recht...ABER...rein rechtlich erfolgen die Unterhaltszahlungen (zumindest die des Elternteiles, das nicht in "Naturalien" den Unterhalt leistet) auf das Konto des volljährigen Kindes.


    In diesem Fall sollte das "Kind" schriftlich erklären, dass es damit einverstanden ist, dass die Unterhaltszahlungen weiterhin auf das Konto des "beherbergenden" Elternteils eingezahlt werden.


    Dies zur Absicherung ALLER Beteiligten, da ja der Faktor "Mensch" leider immer wieder für Stress sorgen kann. Meine Erfahrung...


    Ja selbstverständlich dürfen die Unterhaltszahlungen auf das Konto des Kindes, falls irgendjemand unbedingt drauf besteht.
    Dann wird das Geld halt im Nachzug umgeschichtet zu demjenigen, der Miete, Essen etc. bezahlt.


    Ansonsten: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • :thanks: euch allen für eure Antworten :blume .


    Denke, damit kann ich was anfangen und komme klar.



    Die Frage 3 verstehe ich nicht wirklich :hae: Warum werden Nachweise für Behörden - welche eigentlich :frag - gebraucht.


    Nach dem "welche" frag ich ;) . Könnte doch sein, dass Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen z.B. steuerlich relevant sind. Ich muss doch auch z.B. für den Bezug des Kindergeldes nachweisen, dass das Einkommen meines Sohnes einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, und nachweisen kann ich am besten, wenn ich regelmäßige Kontoauszüge vorzuweisen hab.


    Warum wollt ihr es von einem Anwalt berechnen lassen.


    Ist nur gedacht für den Fall, dass wir bei der Berechnung alleine nicht durchblicken.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Einkommen des Sohnes bezüglich Kindergeld ist m.W. nicht Unterhalt, der fließt, sondern Erwerbseinkommen. Das hat er als Schüler ja höchstens geringfügig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Könnte doch sein, dass Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen z.B. steuerlich relevant sind.


    Schön wärs, wenn der tatsächliche Aufwand für Kinder steuerlich relevant wäre ;) . Eltern erhalten Kindergeld, evtl. wirkt sich der Kinderfreibetrag noch steuerlich bei ihnen aus, aber der ist auch eine Pauschale unabhängig des tatsächlichen Aufwands.


    Es ist zwar richtig, dass für den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern, deren Einkünfte und Bezüge anzugeben ist, da ab einer gewissen Höhe kein KG mehr gewährt wird. Und dazu hört nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch Guthabenzinsen, Mieteinnahmen, Renten und sogar auch Ausbildungsbeihilfen wie Bafög u. ä., aber Unterhaltszahlungen der Eltern gehören nicht dazu.


    Dafür brauchst du auch keine Nachweise/Unterlagen beschaffen bzw. sammeln.
    Wichtig ist doch eigentlich nur, dass ihr Drei euch einig werdet. Und dafür wünsche ich euch viel Erfolg :sonne .