Vorerkrankungen?

  • Hallo!


    Was wird unter Vorerkrankungen gezählt?


    Habe ja wie im anderen Thread schon erzählt ein Jobangebot.


    Jetzt haben die mich da nach Vorerkrankungen gefragt und ich habe gesagt ich hätte keine.


    Zu Hause kam ich dann ins Überlegen. Ich hatte vor 3 Jahren einen Bandscheibenvorfall L5/S1 (also letzte Bandscheibe) mit nachfolgender OP.


    Zählt das zu Vorerkrankungen????



    :thanks::wink

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • ich glaube schon, aber ich bin keine personalerin!!!
    es könnte sein das damit chronische erkrankungen gemeint sind.
    wieso wollen die sowas wissen, ist das wichtig für deinen job ?

  • Meines Wissens gehen diese Datenerhebungen einen Arbeitgeber nichts an. Aufpassen :-).


    Bei der Arge ja auch nicht anders. Was man hat, hat keine SB zu interessieren und fällt unter den Datenschutz :winken:.


    Wenn man krank ist gibt es eine AU und mehr hat keinen Chef zu interessieren !!

  • Ich arbeite dann im Herzkatheter-OP und muss da mitunter 8 Stunden stehen.


    Für mich waren Vorerkrankungen bis jetzt immer Bluthochdruck, Diabetes usw.


    Und ich habe ja jetzt nichts mehr am Rücken. :frag


    Ich muss ja noch zum Hochschularzt und der wird wenn er mich gründlich untersuchen sollte ja eh die Narbe am Rücken sehen.



    Also meint ihr ich soll gar nichts sagen? Rufe am Montag an um zu bestätigen, daß ich den Job annehme.


    Ich finde bei Google auch nichts darüber. :frag


    :wink

  • Na ich weiß nicht..--- Wenn es Eingangsuntersuchungen gibt und man zb den Hörtest nicht besteht kann das ein Grund sein , daß man eben nciht in einem Lärmintensiven Bereich eingesetzt werden darf..... Und wenn man gerade dort arbeiten sollte ?


    Oder wenn man zb wg. Bandscheibenvorfall nciht schwerer als 5 kg heben darf - und im Versand arbeiten soll wo man das ständig muss ?


    Ein Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht und muss dafür sorgen , daß vorhandene Erkrankungen nicht verschlimmert werden durch die Arbeit... Das kann er nur wenn er die auch kennt..

  • Ich arbeite dann im Herzkatheter-OP




    :wink


    Dann wirst Du doch vermutlich auch regelmäßig vom MDK untersucht?


    Also ich habe auch arg was mit der WS, habe dieses aber nie angegeben, sonst würde ich nämlich den Rest meines Lebens arbeitslos bleiben

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Das ist ja wieder eine heikle Angelegenheit. Ich würde glaube ich, das auch nicht angeben mit der Bandscheiben-OP, andererseits, wenn du zur amtsärztlichen Untersuchung gehst und der Arzt sieht die Narbe und frägt dich danach, dann sagst du es ihm ja wahrscheinlich. Na, und der Arzt wird dies ja wahrscheinlich schriftlich festhalten und so weitergeben, und dann werden sie entscheiden, ob sie das Risiko eingehen können, dich 8 St. täglich im OP stehen zu lassen. Ob es allerdings Folgen für dich hat, dass du es eben NICHT angegeben hast, dazu kann ich rein gar nicht sagen. Das müsste man vielleicht schon noch raufinden.
    Darfst du denn, also rein aus medizinischer Sicht nach deiner OP, wieder so einen Job machen, wo du so lange am Stück stehen musst? Ich kenne mich da zuwenig aus. Aber in welchem Job kann man es sich schon gemütlich machen und immer so auf seine Gesundheit achten...

  • Na, und der Arzt wird dies ja wahrscheinlich schriftlich festhalten und so weitergeben, und dann werden sie entscheiden, ob sie das Risiko eingehen können, dich 8 St. täglich im OP stehen zu lassen. ...


    Das darf er nicht...er steht unter ärztlicher Schweigepflicht. Dem AG kommen keine Ergebnisse der Untersuchungen durch den MDK u.ä. zu....die Untersuchungen dienen rein einem selber.

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  • Die Ergebnisse die der betriebsartz hat kommen schon dem Arbeitgeber zu Ohren......

  • Die Ergebnisse die der betriebsartz hat kommen schon dem Arbeitgeber zu Ohren......


    Worauf beziehst Du das? Weil ehrlich? Dann würde ich nämlich Protest schieben. Bei uns führt der MDK die Untersuchungen durch, und der AG hat kein Interesse daran, wie gesund ich bin....da geht es wenn erst zur Sache, wenn ich mich angesteckt habe, und dann ist es etwas anderes, weil dann die Berufsgenossenschaften , KK etc zum Zuge kommen.


    Ich glaube auch nicht, das die TS von einem normalen Betriebsarzt spricht, sondern von Untersuchungen, die man machen kann(muß), wenn man im KH, Altenheim etc arbeitet....Betriebsärzte sind für etwas anderes da

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Definitiv Ja! und das von medizinischer Seite!


    musst du da denn körperlich arbeiten?

    Wenn dir das Leben Zitronen gibt, mach Limonade draus :winken:

  • Auf einen Betrieb der einen Betriebsartz hat. Und wenn der sagt, da ist was mit Hörtest , Sehtest etc nicht ok dann wird das dem Arbeitgeber natürlich mitgeteilt und der Arbeinehmer oder der Zunkünftige Arbeitnehmer muss nochmal zum Facharzt um die Bedenken ausräumen zu lassen oder sich behandeln zu lassen... Und: die sich aus den Ergebnissen ergebenden Einschränkungen in der Verwendbarkeit des Arbeitnehmers ( zb ein hörgeschädigter darf eben ncith in Lärmbelasteten Bereichen arbeiten ) wird natürlich dem Arbeitgeber mitgeteilt.


    Eben wg der Fürsorgepflicht --. Natürlich darf der Artz keine direkten Diagnosen weitergeben - aber er sagt zb Arbeitnehmer darf nicth schwer heben , nicht den gesamten Tag stehen ... so in der Art.


    Betriebsärtze sind übrigens oft Amtsärtze---

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Hätte dieser Bannscheibenschaden denn Auswirkungen auf den Job?
    Musst Du Patienten umbetten?


    Falls ja: Der Betriebsarzt muss das dem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen - dazu ist die Untersuchung da!

  • Der Betriebsarzt muss das dem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen - dazu ist die Untersuchung da!


    Ist der von der TS genannte Hochschularzt denn ein Betriebsarzt?

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  • Betriebsärtze sind übrigens oft Amtsärtze---


    Das, wovon ich schreibe, und vermute, das die TS das auch meint, ist auch kein Amtsarzt, sondern MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), und der gibt keine Daten weiter, nur ich als Person bekomme die Ergebnisse der Untersuchungen mitgeteilt, mit entsprechendem Vermerk, evtl. den Hausarzt aufzusuchen

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  • Habe ich ja auch nie behauptet... ich sprach von Betriebsärtzen und Einstellungsuntersuchungen..


    Und wenn der Uni- Artz eine Art Betriebsartz ist dann gibt auch der die Ergebnisse seiner Untersuchung weiter.

  • Es ist ein Hochschularzt zu dem ich muss.


    Und ich HATTE einen Bandscheibenvorfall. Er ist operiert worden uns somit ja eigentlich weg.


    Zustand nach Bandscheibenvorfall eben.


    Und körperlich arbeiten ja, ich muss zum Teil 8 Stunden stehen, aber das muss ich jetzt auch und hab es 3 Monate nach der Bandscheiben-OP direkt wieder gemacht.


    :frag:wink

  • Meines Wissens gehen diese Datenerhebungen einen Arbeitgeber nichts an. Aufpassen :-).


    Pauschal: nein. In einigen Fällen aber eben doch. Ist wie mit der Frage nach der Schwangerschaft: grundsätzlich geht es den AG nichts an. Aber es gibt eben Berufe, in denen der AG sehr wohl danach fragen darf, in der man eine Schwangerschaft auch sofort melden muß, weil es eben direkte Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. (Zahnarzthelferin z.B., weil die sofort ab Schwangerschaftsbeginn nicht mehr am Patienten arbeiten darf). Ebenso ist es mit den Vorerkrankungen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...