Unterhalt für 19 jährigen

  • Hallo zusammen,


    hab heute mal eine Frage für ne Freundin:


    Meine Freundin hat 2 Söhne.
    Der eine 19 wird bald 20 und der andere grad 18.
    Die Trennung vom Vater liegt 15 Jahre zurück.


    Die ersten Jahre hat der Vater Unterhalt für die Jungs bezahlt,wenn auch nicht den wahren,weil er weniger offizielles Einkommen angibt als er in Wahrheit verdient,dennoch hat er bezahlt.
    Sohn Nummer eins ist mit 14/15 sehr "schwierig" geworden,es kam immer mehr zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Sohn.
    Letztendlich ist Sohn Nr 1 zum Vater gezogen (400 km entfernt).
    Sie hat ihn schweren Herzens ziehen lassen,in der Hoffnung es ist der bessere Weg.
    Da war er 17.


    Am Tag seines 18. Geburtstages hat sein Vater ihn vor die Tür gesetzt mit den Worten: "Jetzt bist Du volljährig.Ab sofort muss Du selbst klarkommen"


    Sohn hat sich ein WG Zimmer gesucht und seine Schule beendet.
    Finanziert durch Nebenjobs und der finanziellen Unterstützung der Mutter.
    Der Vater hat sich strikt geweigert,Unterhalt zu bezahlen.


    Später bekam Sohn wenigstens Bafög,somit war die Sache mit dem Unterhalt eh erstmal vom Tisch.


    JETZT aktuell:
    Sohn hat seine Schule beendet,möchte jetzt eine Ausbildung beginnen.
    Wieder zurück in die Nähe seiner Mutter,Bruder und Freunden.


    Die Ausbildung beginnt im Herbst,ob er nochmal Bafög bekommt,ist noch nicht ganz klar,aber in jedem Fall sind bis dahin beide Elternteile unterhaltspflichtig.
    Meine Freundin hat die vom JA eingeforderten Unterlagen zur Berechnung schon eingereicht,doch der Vater weigert sich strikt.


    Das letzte Gespräch mit seinem Sohn eskalierte,weil der Vater völlig aggressiv reagierte,als Sohn ihn statt mit Papa mit dem Vornamen angeredet hat. :radab


    Sohn hat nochmal Kontakt zum JA aufgenommen,was er tun kann,der JA Mitarbeiter hat telefonisch versucht zu schlichten.
    Das war zwecklos.


    Die Überlegung sich nochmal zu 3. , sprich Sohn,Vater und JA Mitarbeiter,zusammenzusetzen steht im Raum.
    Wünschenswert wäre,wenn der Vater dem zustimmen würde,ansonsten bleibt wohl nur noch der Weg über einen Anwalt :kopf


    Klar,würd meine Freundin ihren Sohn gern davor schützen,aber letztendlich wird es der Weg sein.
    Warum sollte der Junge auf seinem ihm zustehenden Unterhalt verzichten?



    Die Frage,die sich stellt:
    Wenn Sohn sich einen Anwalt nimmt,wie finanziert er diesen?
    Bekommt er Unterstützung/Freistellungsschein vom Gericht?
    Oder wird der Vater das bezahlen müssen(nach Verhandlung)da er ja schlußendlich diese Situation herausgefordert hat,da er sich geweigert hat freiwillig zu bezahlen....?



    Danke schonmal für Eure Antworten


    VG coca

  • bei geringen einkünften bekommt man einen beratungshilfeschein, mal beim amtgericht nachfragen, ich hatte das bekommen und es wurde genehmigt, also konnte meine anwältin in sachen unterhalt tätig werden....meistens wissen auch die anwälte wie sich das mit dem schein verhält, manche haben auch die formulare da.
    viele glück!

    Einmal editiert, zuletzt von orangenbaum ()

  • Da der Sohn volljährig ist und ein geringes/kein Einkommen hat bekommt er einen Beratungsschein vom Amtegericht und kann sich erstmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

  • Hi,


    die ungefähre Rechnung lautet:


    640 € Unterhalt steht einem Volljährigen Sohn zu, wenn er in Ausbildung ist.
    ./. 90 € Selbstbehalt für Sohn
    ./. eigene Einkünfte (z.B. Ausbildungsgehalt)


    Der Rest wird anteilig, je nach EK des ET, berechnet.
    Wohnt das Kind bei einem ET, so ist das als Naturalunterhalt zu sehen.


    Der Sohn muß, wenn es hart kommt, sein ihm zustehender Unterhalt, selbst einklagen. Ob es da sowas ähnliches wie Beistandsschaft vom JA gibt,
    weiß ich nicht.


    Ich würde dem Vater (der A... :devil: ) mal einen saftigen Brief schreiben, in dem dies gut aufgeschlüsselt und verständlich steht. :bldgt:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich würde dem Vater (der A... :devil: ) mal einen saftigen Brief schreiben, in dem dies gut aufgeschlüsselt und verständlich steht. :bldgt:


    Gruß
    babbedeckel


    :daumen:daumen:daumen

  • @Bab Danke erstmal für die Antwort,
    nur eins:


    640 € Unterhalt steht einem Volljährigen Sohn zu, wenn er in Ausbildung ist.
    ./. 90 € Selbstbehalt für Sohn
    ./. eigene Einkünfte (z.B. Ausbildungsgehalt)


    ?( Was meinst Du genau damit?
    Versteh die ./. zeichen nicht so ganz....


    VG coca

  • Hi,


    "./." bedeutet Minus ...tschuldigung ... :winken:


    Gruß
    babbedeckel

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  • @Bab Danke für die Aufklärung :-)


    Der Sohn muß, wenn es hart kommt, sein ihm zustehender Unterhalt, selbst einklagen. Ob es da sowas ähnliches wie Beistandsschaft vom JA gibt,
    weiß ich nicht.


    Vom JA wohl nicht,die Frage ist,ob er beim Gericht eine "Freistellung" beantragen kann und/oder ob der Vater letztendlich für die Gerichtskosten aufkommen muss.
    Auf eine Klage vom Sohn wird es wohl leider letztendlich hinauslaufen :hm... aber mal ehrlich,warum sollte er auch datauf verzichten?



    ch würde dem Vater (der A... :devil: ) mal einen saftigen Brief schreiben, in dem dies gut aufgeschlüsselt und verständlich steht. :bldgt:


    :D:daumen
    Eigentlich gute Idee,aber ich bin der Meinung,sie sollte sich da raushalten.
    In erster Linie ist es eine Sache zwischen Vater und Sohn.
    Sie hat lang genug versucht zu vermitteln und zu schlichten,hat sich trotz aller Schwierigkeiten immer für den Sohn eingesetzt.
    Sie unterstützt ihn,wo es geht.
    Gespräche mit dem Vater enden im Chaos,mit Streit und Aggresivität.


    Ich hab sie heut noch davon abgehalten,den Vater anzurufen,da ich der Meinung bin,sie ist emotional zu sehr verhaftet.(nicht wegen dem Mann sondern,weil sie ihren sohn schützen will).
    So ein Gespräch würde im Streit enden und keine erwachsene Lösung bringen.


    Ein Gespräch zwischen Vater und Sohn mit einer neutralen Person(z.B. JA) um den letzen Weg(Anwalt) möglicherweise zu umgehen fände ich sinnvoller...in der Hoffnung,daß Vater teilnimmt :crazy

  • Hi,


    wichtig ist, dass der KV in Verzug gesetzt wird. So ist der Unterhalt nachzuzahlen ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Für über 18-jährige Kinder kann das Jugendamt leider nicht mehr tätig werden, allerdings kann der Sohn falls keine Einigung mit dem Vater möglich ist, seinen Unterhalt einklagen.
    Da der Sohn sich ja noch in der Ausbildung befindet, kann der Verdienst ja nicht so hoch sein, daher denke ich kann über den Anwalt Prozesskostenbeihilfe beantragt werden.

    "Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln"

  • Hi,


    coca schriftlich den Unterhalt einfordern. Dies kann auch mit einem nichtanwaltlichen Schreiben geschehen.


    Am besten "Einschreiben MIT Rückschein" !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • @Bab sorry,wenn ich auf dem Schlauch steh... :rotwerd:D
    Das heißt,wenn die Mutter,nach "schlaumachen" oder Sohn selbst dem Vater eine schriftliche Forderung schreibt,kann dies im Fall des Falles geltend gemacht werden und der Vater muss rückwirkend bezahlen oder muss da schon das JA ran?

  • 640 € Unterhalt steht einem Volljährigen Sohn zu, wenn er in Ausbildung ist.
    ./. 90 € Selbstbehalt für Sohn
    ./. eigene Einkünfte (z.B. Ausbildungsgehalt)


    Hallo Babbe,


    ist es nicht eher so....das der Sohn ersteinmal 90€ von seiner Ausbildungsvergütung abziehen darf, und das Ergebnis dann von den 640€ abgezogen wird?
    Und falls Sohn Kindergeld noch erhält (liegt ja an seinem Verdienst), wird dies auch noch von den 640€ in Abzug gebracht.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hi,


    Iceshine ja du hast recht, das KG kann der Sohn aber dann voll behalten.


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @bab
    nochmal,..bitte mach mich schlau




    @Bab sorry,wenn ich auf dem Schlauch steh... :rotwerd:D
    Das heißt,wenn die Mutter,nach "schlaumachen" oder Sohn selbst dem Vater eine schriftliche Forderung schreibt,kann dies im Fall des Falles geltend gemacht werden und der Vater muss rückwirkend bezahlen oder muss da schon das JA ran?

  • Der Sohnemann ist 18 Jahre, er ist kein Kind mehr, also ist das Jugendamt nicht zuständig und wird für ihn nichts mehr tun.


    Lösung:
    1. Amtsgericht Beratungshilfeschein besorgen
    2. nach einem Anwalt oder Anwältin in der Nähe -entweder Fachanwalt für Familienrecht oder mit Schwerpunkt Familienrecht, oder Unterhalt oder ähnliches googlen.
    3. dort anrufen und Termin ausmachen.
    4. 10 Euro und den Beratungshilfeschein mitnehmen


    der/die macht dann schon.


    Gruß jaso


    P.S. Dem Vater kann anderswie wohl nicht geholfen werden ;)

  • Hallo Coca,


    der grundsätzliche Weg wird wohl über ein Gericht laufen müssen, da das JA über die Volljährigkeit keine Verpflichtung hat bei irgen etwas mitzuwirken.


    Da der Sohn nicht über eigene Einkünfte zu verfügen scheint, bzw. diese zu gering wären steht ihm ein Beratungsschein zu.


    Wenn Dein Sohn, da er zur Bendigung seiner Schulausbildung außer Haus lebte, Bafög zustand, würde es ihm auch im Rahmen eines Studiums wieder bewilligt werden. Kernfrage - Studium? Erst dann können andere u.U. Informationen geben.


    Nächste Frage - lebt der Sohn jetzt im mütterlichen Haushalt oder lediglich Umfeld?
    Im Haushalt ausschließlich Unterhaltsanspruch, im Umfeld anhand der besonderen Situation zur Sicherung Hartz IV und die würden dem Vater schon recht ordentlich auf die Füße treten.
    Kann Dir anbieten über PN mit mir Kontakt aufzunehmen um dann detaillierte im Rahmen meiner Möglichkeiten Informationen geben zu können.


    Um den Kindesverter in Verzug zu setzen, muss der Sohn den Vater auffordern, den entsprechenden Unterhalt zu erbringen, wird sich aber letztendlich
    bei diesen Umständen nur über einen Anwalt regeln lassen.
    LG WEE

  • Nur als Tipp:


    Das ist kein Kind mehr und ab 18 Jahren sollte er sich zunächst darum kümmern sich selbst versorgen zu können.


    Die Eltern (natürlich beide, Vater und Mutter) sind nur dann unterhaltspflichtig, wenn er zielgerichtet eine Ausbildung verfolgt und sich nicht selbst versorgen kann.


    Diese Situation muss der junge Mann zunächst darlegen (inkl. abgelehnten Bafög-Antrag). Der Vater verhält sich insofern absolut korrekt.


    Vom dem Bedarf, den er hat, wird dann ggfs. (also wenn die og. Punkte passen), das Kindergeld, die Ausbildungsvergütung etc. abgezogen und auf die Eltern verteilt / gequotelt. Da wird kein hoher Betrag übrig bleiben. Und wenn die Mutter ein zu geringes Einkommen hat, wird sie darlegen müssen warum das so ist und sich ggfs. über fiktives Einkommen an Kosten beteiligen müssen. Beide sind ab 18 zu Unterhalt verpflichtet.


    Also ich wäre vorsichtig mit einer juristischen Keule. Der Schuss kann schnell nach hinten losgehen.