Hallo zusammen,
hab heute mal eine Frage für ne Freundin:
Meine Freundin hat 2 Söhne.
Der eine 19 wird bald 20 und der andere grad 18.
Die Trennung vom Vater liegt 15 Jahre zurück.
Die ersten Jahre hat der Vater Unterhalt für die Jungs bezahlt,wenn auch nicht den wahren,weil er weniger offizielles Einkommen angibt als er in Wahrheit verdient,dennoch hat er bezahlt.
Sohn Nummer eins ist mit 14/15 sehr "schwierig" geworden,es kam immer mehr zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Sohn.
Letztendlich ist Sohn Nr 1 zum Vater gezogen (400 km entfernt).
Sie hat ihn schweren Herzens ziehen lassen,in der Hoffnung es ist der bessere Weg.
Da war er 17.
Am Tag seines 18. Geburtstages hat sein Vater ihn vor die Tür gesetzt mit den Worten: "Jetzt bist Du volljährig.Ab sofort muss Du selbst klarkommen"
Sohn hat sich ein WG Zimmer gesucht und seine Schule beendet.
Finanziert durch Nebenjobs und der finanziellen Unterstützung der Mutter.
Der Vater hat sich strikt geweigert,Unterhalt zu bezahlen.
Später bekam Sohn wenigstens Bafög,somit war die Sache mit dem Unterhalt eh erstmal vom Tisch.
JETZT aktuell:
Sohn hat seine Schule beendet,möchte jetzt eine Ausbildung beginnen.
Wieder zurück in die Nähe seiner Mutter,Bruder und Freunden.
Die Ausbildung beginnt im Herbst,ob er nochmal Bafög bekommt,ist noch nicht ganz klar,aber in jedem Fall sind bis dahin beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Meine Freundin hat die vom JA eingeforderten Unterlagen zur Berechnung schon eingereicht,doch der Vater weigert sich strikt.
Das letzte Gespräch mit seinem Sohn eskalierte,weil der Vater völlig aggressiv reagierte,als Sohn ihn statt mit Papa mit dem Vornamen angeredet hat. :radab
Sohn hat nochmal Kontakt zum JA aufgenommen,was er tun kann,der JA Mitarbeiter hat telefonisch versucht zu schlichten.
Das war zwecklos.
Die Überlegung sich nochmal zu 3. , sprich Sohn,Vater und JA Mitarbeiter,zusammenzusetzen steht im Raum.
Wünschenswert wäre,wenn der Vater dem zustimmen würde,ansonsten bleibt wohl nur noch der Weg über einen Anwalt :kopf
Klar,würd meine Freundin ihren Sohn gern davor schützen,aber letztendlich wird es der Weg sein.
Warum sollte der Junge auf seinem ihm zustehenden Unterhalt verzichten?
Die Frage,die sich stellt:
Wenn Sohn sich einen Anwalt nimmt,wie finanziert er diesen?
Bekommt er Unterstützung/Freistellungsschein vom Gericht?
Oder wird der Vater das bezahlen müssen(nach Verhandlung)da er ja schlußendlich diese Situation herausgefordert hat,da er sich geweigert hat freiwillig zu bezahlen....?
Danke schonmal für Eure Antworten
VG coca