Kann er uns den Umzug verbieten

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte dringend einen Rat.


    Folgendes: Mein Ex- Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht, sind seid knapp 2 Jahren geschieden. Ich musste in der Zeit meinen Beruf aufgeben da ich erkrankt bin. Ich habe die Möglichkeit erhalten eine Weiterbildung zu machen und habe diese Anfang des Jahres beenden können. Unser Sohn lebt bei mir. Während der Weiterbildung wurde er nachmittags von der Oma betreut. Mein neuer Lebensgefährte wohnt ca. 100 km von uns entfernt. der kleine ( 9 Jahre) versteht sich gut mit ihm. Zu seinem Vater hat er regelmäßigen kontakt, da dies durch das jugenamt geklärt wurde. alle 2 we und die hälfte der ferien und wenn er möchte kann er ihn in der woche sehen, was aber seltenst funktioniert da er arbeitet.
    Nun habe ich die möglichkeit eine Stelle in dem Ort wo mein lebensgefährte wohnt zu bekommen, die zeiten wären so das ich ohne eine Betreuung zu beanspruchen für den kleinen da sein könnte. hier finde ich keine Arbeit und mit dem Arbeitslosengeld kann ich unsere wohnung nicht halten. ich muss definitiv eine neue suchen. mein ex möchte nicht das wir umziehen, obwohl es für ihn keine großen veränderungen was den kleinen angeht bestehen würden. ich würde ihm unser kind bringen und mich auch an den kosten beteiligen da ich den kontakt zwischen vater und sohn wichtig finde. er hat dann beim jugendamt zugestimmt das wir nach der grundschule umzihen können,solange wollte ich dann halt noch warten ich habe aber jetzt die bescheinigung von meinem arbeitgeber das ich im herbst dort anfangen kann. eine wohnung hätten wir auch und der kleine hätte genügend zeit sich dort einzuleben bzw. kennt er die umgebung auch, da mein lebensgefährte dort wohnt. und der kleine fühlt sich dort auch sehr wohl.
    kann er uns das wirklich verbieten? muss ich wirklich das jahr noch hierbleiben und die stelle absagen? Wir haben keinen guten kontakt/ das jugendamt hat uns empfohlen eine beratungsstelle aufzusuchen aber die termine dauern immer wochen. ich muss mich aber schnell entscheiden.
    hoffe jemand kann mir einen Rat geben..


    Danke im vorraus

  • Du hast dort einen Job, kannst die Kinderbetreuung gewährleisten, es sind 100 km (also nicht die Welt). Um den Umgang zu ermöglichen, würdest Du das Kind bringen bzw. Dich an den Kosten beteiligen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter hier gegen Dich urteilen würde.


    Falls der Vater nicht auch die Betreuung des Kindes gewährleisten kann, ist der Umzug eigentlich keine Frage mehr.


    Vorgehensweise: Der Vater soll Dir sein Verbot schriftlich geben. Dann beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    P.S. In der dritten Klasse ist ein Umzug meiner Meinung nach besser zu bewerkstelligen als in der vierten Klasse.

  • Ich werde ihm das bei dem termin sagen. ich weiß wenn ich es jetzt tue, das es wieder viel streit gibt, weil er immer denkt das ich ihm was will. außerdem lehnt er jedes persönliche gespräch mit mir ab, es soll alles nur per sms geschehen. naja, es ist schade das es so ist, aber was soll man machen.


    die kinderbetreuung kann er selbst nicht gewährleisten, da er von morgens früh bis abends arbeitet, aber ich denke das würde dann seine mutter für ihn übernehmen. aber kann das im interesse des kindes sein wenn ich da bin? Bei dem termin beim jugendamt hat der kleine klar gesagt das er bei seiner mama bleiben will. ich hoffe das wird berücksichtigt.


    ich würde mir wünschen das wir da eine regelung finden, aber da er prinzipiell gegen alles ist was ich tue, kann ich es mir nicht vorstellen und denke das ich den weg gehen muss.ich hoffe so sehr das ich mich irre. ich habe einfach angst das der kleine wieder darunter leiden muss.


    warum muss manchmal alles so kompliziert sein. ich mache mir schrecklich viele sorgen und habe angst das er durchbekommen würde das der kleine für ein jahr zu ihm muss. diese angst blockiert mich momentan total....

  • Ich werde ihm das bei dem termin sagen. ich weiß wenn ich es jetzt tue, das es wieder viel streit gibt, weil er immer denkt das ich ihm was will.


    Mache es schriftlich.
    Teile ihm schriftlich mit, dass Du umziehen wirst, wann und wohin - und erläutere ihm die Vorteile für die Kinder.
    Er hat dann Gelegenheit, sich dazu zu äussern.


    Wenn Du nur darüber sprichst, kann er nachher sagen er hätte von nichts gewusst.
    Das macht alles sehr viel schwieriger.

  • das ist eigentlich auch eine gute idee, aber er wird sich nicht nur äussern er wird ausflippen und ich habe fürchterliche angst davor das der psychoterror wieder losgeht.


    ich versuche es immer allen recht zu machen aber hier weiß ich echt nicht weiter. es wäre ok wenn ich sage ich bleibe hier oder der kleine kommt zu euch, aber ich werde doch mein kind nicht aufgeben. ich mache das doch nicht nur für mich, ich muss doch die existenz für mich und den kleinen sichern und will ihm ein gutes leben ohne geldsorgen ermöglichen, dafür hab ich mich doch durch diese ganzen ausbildungen gekämpft.
    vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele sorgen...
    :wand :hae:

  • Wenn es für das Kind besser ist die Grundschule zu beenden und erst dann zu wechseln, gibt es die Möglichkeit, dass du im Herbst umziehst, das Kind beim Vater lebt und erst zur 5. Klasse hinterherkommt. Das Kind besucht dich bis dahin jedes zweite Wochenende.


    Wenn die Großmutter des KV sich nachmittags an der Betreuung beteiligt, ist das nicht schlimm, schließlich hat während deiner Weiterbildung ja auch deine Mutter das Kind nachmittags betreut.


    Auf diese Weise werdet ihr allen gerecht.

  • Gleiche Situation wie bei mir. Ich lebe jetzt seit einem Jahr mit meinem LG 100km vom KV entfernt. Es gab keine Probleme. Hatte mich zuvor darüber mit meiner Anwältin abgestimmt. Aber da ich ja dem Umgang nicht im Wege stehe - im Gegenteil und mein Ex auch manchmal noch menschliche Züge hat, funktioniert das wunderbar.


    Meine RA sagte mir (unabhängig vom Job) hat jeder Mensch ein Recht auf streben nach persönlichem Glück. Und mit nur 100km liegst du da total im Rahmen. Zieh um - die kann keiner was und dein Kind wird sich ruckzuck super einleben. Bei uns war auch der Schulwechsel kein Problem, der zu Ostern in der 3. Klasse erfolgte. Ich wollte zuerst die SoFe abwarten, aber die Pädagogen rieten mir vorher umzuziehen, so dass das Kind die restliche Zeit des Schuljahres zum Eingewöhnen nutzen kann und die 4. Klasse dann vorbehaltlos - mit den gleichen Voraussetungen wie die anderen aus der Klasse starten kann.


    All das war die beste Entscheidung meines Lebens und mit dem Umgang klappt es auch nach wie vor sehr gut.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Danke...
    eure antworten beruhigen mich ein klein wenig. die dame auf dem jugenamt hat ihm das zwar auch schon so vermittelt dass das keine entfernung ist und das ich ja gewährleistet bin den kleinen zu bringen und mich zusätzlich an den kosten zu beteiligen. aber letztendlich würde das ja das gericht entscheiden. der kleine äussert ganz klar das er nicht für ein jahr zur oma will, sondern mit mir mitkommen möchte.
    die letzten jahre waren sehr anstrengend und ich möchte einfach endlich wieder ruhe finden für mich und den kleinen. ich habe bald den termin dort werd ich ihm meinen entschluss mitteilen und ihm anbieten das ich komplett dafür aufkomme für die kosten. ich hoffe er lässt sich darauf ein.
    hat sonst jemand erfahrung darin wenn eine solche sache zum gericht geht? wielange dauert so was? wie sind die chancen?
    der kleine sagte gestern, mama du musst alles dafür tun das papa nichts mehr dagegen hat. das werd ich, ich bin der überzeugung das es auch für den kleinen gut ist. er hat hier von anfang an probleme mit seiner lehrerin, hat zwar freunde aber nichts beständiges. das macht ihn oft traurig. dort käme er auf eine ganz kleine schule mit nur ca 100 kindern, dort wo wir wohnen würden wimmelt es auch nur von kindern. ich glaube er hätte sehr schnell anschluss und neue freunde, nach denen er sich doch so sehnt.

  • War beim mir auch so, ich bin mit Kindern 450 km umgezogen zu meiner neuien Ehemann. Wenn du Arbeitsstelle bekommen hast, niemand kann dir es verbieten, da es weniger als 150km sind. Lass deinen Sohn nicht beim Papa oder Oma bis ende der Grundschule, es kann sein dass KV Aufenthaltbestimmungsrecht nach dem Jahr beantragen wird und er kann es bekommen!
    Wir haben Streit im Gericht gehabt, die KVs habe versucht mir den mzug zu verbieten, oder ohne Kindern. Termin war schnell, 3-4 Wochen, entscheidung war zu meinem Gunsten. Umzug ist zumutbar, und Besiehung zwieschen Kind und Vater wird nicht gefaehrdet. Informiere KV per e-mail, Enschreiben, Anwalt ueber Umzug. Lass die Bringen und Beteiligen sich in Kosten bis zum Gericht wenn es dazu kommt. Mein Sohn war damals 7 und in erste klasse schule gewachselt. Viele Freunde sind trotzem verloren fur ihm, aber hier hat er ganz schnell neue Leben angefangen. Und jetzt sind wir alle glucklich (auser meiner beide Ex ;-)
    Viel Glueck!!

  • Heute abend ist es dann soweit. Heute habe ich den Termin mit ihm und werde ihm sagen das wir zu den sommerferien umziehen werden.


    ich bin froh das jemand von der beratungsstelle mit dabei ist, weil ich doch ziemliche angst vor seiner reaktion und dem was danach noch kommen könnte habe. ich hoffe so er lässt mit sich reden und versteht das ich ihm niemals den kleinen wegnehmen möchte.


    aber irgendwie ist meine hoffnng reichlich gering, das er es versteht. wenn er es nicht will muss er doch vor gericht klagen, so sagte mir mein anwalt das. aber ich brauche doch sicherlich unterschriften für den schulwechsel und die anmeldung.


    ich weiß es nicht ich bin immer sicher in meinen entscheidungen und auch in dieser das wir umziehen werden. aber die angst vor ihm ist momentan einfach größer. bin froh wenn der termin heute erst mal vorbei ist. :heul

  • ich wünsche dir einen guten verlauf beim heutigen gespräch. denk positiv!

  • (auser meiner beide Ex ;-)


    Und das lässt dich grinsen? :kopf


    Also zwischen 100 und 450 km liegt für mich aber ein gewaltiger Unterschied.


    Sehen deine Kinder ihr Väter denn jetzt regelmässig und förderst du den Umgang?


    engel: Wünsche dir viel Glück für heute abend, das alles gut läuft.



    LG Emmchen

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • hallo alle zusammen,


    ich bin super traurig und wütend und und und... hab echt gehofft das der termin mich ein kleines stück weiterbringt, naja hat nicht funktioniert weil er nämlich garnicht erschienen ist. die beratungsstelle meldet das morgen dem JA und ich werd mich auch noch mal dahin wenden. Wahrscheinlich werd ich ihm dann jetzt ne e-mail schreiben wo drin dteht was ich vorhabe. persönliche gespräche kann ich ja nicht erzwingen. es ist einfach sooooooooooooo schade, aber ich fürchte ich muss mich damit anfreunden den weg übers gericht zu gehen. ach mensch, könnt heut abend einfach nur noch weinen....
    :wand :wand :wand :heul :heul :heul :heul :heul :heul :heul :heul :heul

  • Du hast das vielleicht nicht richtig verstanden.
    ER muss den Weg über's Gericht gehen!


    Schreibe ihm was Du vor hast und wann der Umzug sein wird. Schreibe ihm die Begründung. Fertig!

  • Oh Mann, das tut mir leid für Dich.


    Ich kenn das nur zu gut, wenn man selbst nach Lösungen sucht, keinem was Schlechtes will und der andere wirft einem nur Knüppel zwischen die Beine (und wenn's nur das Fernbleiben von solch einem Termin ist).


    Nun kann ich mir aber nicht vorstellen, dass Dir irgendjemand diesen Umzug verbieten kann. Hast Du mal darüber nachgedacht, das Aufenthaltbestimmungsrecht für Dich zu beantragen? Dann könnte er Dir zumindest in diesem Punkt nicht mehr dreinreden.

  • Hast Du mal darüber nachgedacht, das Aufenthaltbestimmungsrecht für Dich zu beantragen? Dann könnte er Dir zumindest in diesem Punkt nicht mehr dreinreden.


    Wie soll das gehen?
    Das Kind lebt bei der TS, warum sollte sie das beantragen?


    Der Kindsvater muss das beantragen, falls er den Umzug wirkungsvoll und rechtssicher verbieten will.
    Danach wird der Richter dann entscheiden, wem das ABR zugesprochen wird ... und ich kann mir absolut keinen Grund vorstellen, warum das der Kindsvater sein sollte.

  • es ist nicht notwendig das aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen...
    gehe so vor, wie marlene schrieb:
    teile es ihm schriftlich mit und gut ist!
    herzliche grüße
    juwi

  • @Marlene, doch, das geht. In dem Fall nämlich, wo der KV nicht damit einverstanden ist, dass das Kind mit der Mutter umzieht. Wenn sich beide nicht einig werden können, wo das Kind seinen Aufenthalt haben soll, kann auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind grad lebt, das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht für sich beantragen. Eigene Erfahrung...