Brauche Hilfe! Was kann oder muss ich tun?

  • Hallo!


    Am folgendem Samstag hat mein Sohn Geburtstag.er wird 4.Ausgerechnet ist dies das We,wo sein Vater ihn im 14-Tage Rhytmus hat.Natürlich würde ich auch gerne meinen


    Sohn an seinem Geburtstag sehen!


    Da es das Osterwe ist,wollte ich meinem Ex vorschlagen,dass er schon am Karfreitag unseren Sohn nimmt,dann bis Samstagmittag,damit ich auch noch mit ihm feiern kann.Oder das er ihn Ostersonntag und Ostermontag nimmt.


    Meine Frage:Kann er auf "sein" Wochenende bestehen und MUSS ich ihm meinen Sohn an seinem Geburtstag geben??


    Vielen Dank im Vorraus!


    Sinima

  • Versetze dich mal in die Lage deines Ex.
    DU wärest nun der Umgangselternteil.
    Würdest du nicht auch am Geburtstag eures Kindes mal mit ihm Geburtstag feiern wollen?!


    Mit Sicherheit würdest du das wollen.
    Warum soll also nicht jetzt auch der Vater die Möglichkeit haben?!
    Es trifft nun auf sein WE zu u daran sollte auch nichts geändert werden.


    U kurzum, es gibt ene Umgangsregelung, u an seinem Geburtstag ist euer Kind bei ihm. Daran kannst, solltest u darfst du letztendlich nicht einfach was ändern, warum auch!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Hallo Sinima,


    ich muss Jens da leider zustimmen, so hart es vielleicht sein mag.
    Ich kenne ja Euere Situation nicht, aber vielleicht könnt Ihr Eurem Sohn zuliebe auch ausmachen, dass ihr vielleicht an diesem Tag gemeinsam etwas unternehmt.

  • FAlls du mit deinem Ex eine Elternbasis hast, wie wäre es, wenn Ihr gemeinsam den Geburtstagstag des Kindes feieert. Darüber würde sich das Kind bestimmt auch freuen, evtl. sogar noch mehr als über irgendwelche Geschenke

  • Ich denke, Du solltest Deinem Kind einen schönen Geburtstag und schöne Ostern bei Papa wünschen-
    oder mit dem Vater reden und hoffen, dass er mit dir darüber redet

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo!


    Das ist leider nicht möglich.Finde es halt nur schlimm,wenn ich meinen Sohn dann nicht sehen könnte und dann auf keinen Kompromiss stoßen würde,da ich halt auch


    viel "ausser der Reihe" an Umgang möglich mache.


    Sinima

  • Vielleicht fällt ja in den nächsten Jahren ein Geburtstag deines Sohnes auch mal auf ein Mama -WE ... Wärst Du dann auch bereit das dem Papa abzutreten?


    Gleiches Recht für alle..... Die WE-Regelung steht - warum sollte man sie ändern ?


    Übrigens: Geburtstage kann man nachfeiern... Müssen Mütter die arbeiten auch oft tun... Ich habe mein Kind an den meisten seiner Geburtstage auch kaum gesehen,,, denn ich habe gearbeitet und Kind war in der Kita - und hat dort gefeiert....

  • Das ist leider nicht möglich.Finde es halt nur schlimm,wenn ich meinen Sohn dann nicht sehen könnte und dann auf keinen Kompromiss stoßen würde,da ich halt auch


    viel "ausser der Reihe" an Umgang möglich mache.


    Daran ist nichts schlimmes.
    Allerdings wäre es für den anderen Elternteil ja genauso schlimm, wenn er euer Kind nicht hätte an dem Tag.
    Und nun ist es so wie es ist.


    Wenn Kind in der Schule ist, wirst du es an dem Tag auch eher wenig sehen u man muß am WE darauf z.B. feiern.



    Und bei allem kommst du damit nun wirklich kurz vor Knick damit um die Ecke.
    Ostern steht ja nun schon fast vor der Tür.
    Aber so ein Geburtstag kündet sich ja auch recht kurz erst an.
    Von daher hier jetzt mitmal auf Kompromisse zu setzen, weil du ja schließlich auch immer Kompromisse machst, ist dann doch eher etwas spät.


    Und evtl. hat der Vater ja schon längst etwas geplant u nun soll er kurz vor Knick alles schmeissen?!


    Versetze dich doch mal wirklich in die Lage des anderen, auch wenn du das ungern tust.

  • Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Geburtstag des Kindes bei dem Elternteil stattfinden soll, wo es normalerweise lebt, man jedoch dem Umgangselternteil die Möglichkeit geben sollte, an dem Geburtstag teilzunehmen.


    Feiertage werden so aufgeteilt, dass der Umgangselternteil das Kind immer am 2. Feitertag hat, Ostern wäre das demzufolge der Ostermontag.


    Es kommt aber immer darauf an.


    Bei uns wird das so praktiziert.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Hallo,


    ich würde es auch blöd finden wenn eines meiner Kinder an ihrem Geburtstag nicht mit mir zusammen sein könnte.


    Aber man kann sich ja eigentlich im vorraus ausrechnen wann Umgang ist und dann wäre es vielleicht früher aufgefallen und man hätte es vielleicht noch ändern können.


    Ich weiß, das es bei uns nicht zu ändern wäre, da der KV diesbezüglich doch sehr stur ist und ich würde es so hinnehmen, am Geburtstag anrufen, gratulieren und eben nachfeiern.
    Fällt der Geburtstag auf ein Wochentag müssen wir eh nachfeiern.


    Viellicht hat der Vater ja schon etwas geplant, villeicht redest Du mit ihm und ihr macht etwas zusammen, aber si nicht enttäuscht wenn der Vater ablehnt.
    Dann bereite Deinem Kind eine schöne Ankunft zu Hause vor mit all seinen Geschenken und feier ggf. mit Freunden oder Oma, Opa nach.


    Meine 4. jährige hat auch verstanden, das Oma und Opa erst WE kommen können und sie konnte somit zweimal feiern. :D


    LG


    Carina

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • dazu kommt ja noch ihm stehen auch die hälftigen feiertage zu also frag ich anch wo war dein sohn weihnachten?


    ich hab das glück diesjahr das mein zwerg 10 ganz klar gesgat hat ok ich komme in der woche vor ostren zu dir aber ostern will ich nicht bei dir bleiben ich will ostern auch zu hause feiern. nun kommt sie sonnabend abend wieder, anstatt ostermontag (naja hoff ich glauben tue ich das noch nicht mal gucken ob nicht just das auto kapiutt geht autobahnen gesperrt werden wo gar keine sind oder sie einfach weg bleibt kenn ich ja schon)


    fragen kannst du ihn ja mal sanft vorsichtig aber wenn er nicht will kannste nichts machen!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • "2. In der juristischen Auseinandersetzung - wenn es denn soweit kommen muss - ist der mehrheitliche Standard: Hohe Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) gelten nicht als normale Umgangs-WEs. Sie werden am ersten Feiertag beim Betreuungselternteil verbracht, am 2. Feiertag beim Umgangselternteil, so dieser denn will.
    Begründung: Der Feiertag als solcher ist ein hohes familiäres, religiöses Gut. Für die Teilfamilie ist es wesentlich, den Tag gemeinsam zu begehen. (Ähnliches gilt auch für Geburtstage, Familienfeiern etc. )..."


    das hat volleybap gerade in einem anderen thread ("ostern") geschrieben...
    jetzt ist es natürlich ein bisschen spät,
    aber vielleicht kannst du den vater darauf hinweisen und es gibt doch noch einen
    kompromiss?
    herzliche grüße
    juwi

  • Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Geburtstag des Kindes bei dem Elternteil stattfinden soll, wo es normalerweise lebt, man jedoch dem Umgangselternteil die Möglichkeit geben sollte, an dem Geburtstag teilzunehmen.


    Woher haste du das denn?


    Kurzum, es gibt dazu so keine grundsätzliche Aussage u auch keine rechtliche Begründung, nicht mal einen moralischen nachvollziehbaren Grund warum das nur so laufen kann u sollte.



    Feiertage werden so aufgeteilt, dass der Umgangselternteil das Kind immer am 2. Feitertag hat, Ostern wäre das demzufolge der Ostermontag.


    Und woher hast du das jetzt?


    Kurzum, stimmt das so auch absolut nicht.
    Rechtlich wird das sogar auch völlig anders gehandhabt als von dir dargestellt, was auch gut so ist..



    Bei uns wird das so praktiziert.


    Schön.
    Schön für dich.
    (..hoffentlich lernst du dann nicht mal die andere Seite kenne, dürfte dann eine sehr traurige Erfahrung werden.)






    "2. In der juristischen Auseinandersetzung - wenn es denn soweit kommen muss - ist der mehrheitliche Standard: Hohe Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) gelten nicht als normale Umgangs-WEs. Sie werden am ersten Feiertag beim Betreuungselternteil verbracht, am 2. Feiertag beim Umgangselternteil, so dieser denn will.
    Begründung: Der Feiertag als solcher ist ein hohes familiäres, religiöses Gut. Für die Teilfamilie ist es wesentlich, den Tag gemeinsam zu begehen. (Ähnliches gilt auch für Geburtstage, Familienfeiern etc. )..."


    Der mehrheitliche Standart ist dennoch ein anderer, auch wenn dir dieser, von dir aufgezeigte angeblich mehrheitlicher Standart, besser entsprechen würde.
    Und wenn es so ein hohes familiärs Gut ist, dann gehört da erst recht der Vater des Kindes mit dazu, klar, für den ein oder anderen sehr schwer zu verstehen.



    Zitat

    das hat volleybap gerade in einem anderen thread ("ostern") geschrieben...


    Wenn dem so sein sollte (was ich mir grad schwer vorstellen kann), macht es auch dennoch die Aussage nicht richtiger..


    Juristisch und rechtlich wird genau das sehr oft völlig anders geregelt, Urteile darüber gibt es zu hauf..

  • Zitat von »famberle«
    Feiertage werden so aufgeteilt, dass der Umgangselternteil das Kind immer am 2. Feiertag hat, Ostern wäre das demzufolge der Ostermontag.




    Und woher hast du das jetzt?


    Wo ich das her hab? Von dem gleichen Richter, der mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat. Aber wie du schon sagst, überall wird das anders gehandhabt. Hier in unserem Landkreis ist das dann wohl so Gang und Gebe.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Geburtstag des Kindes bei dem Elternteil stattfinden soll, wo es normalerweise lebt


    Woher hast Du das denn?
    Also so eine Aussage ist mir völlig neu :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Woher hast Du das denn?


    Hab ich oben schon geschrieben. Ich hab dies aber von mehreren Quellen. Aber wie gesagt, es kommt bestimmt auch darauf an, wo man lebt, hier bei uns ist das so üblich. Ruf im Jugendamt bei uns an, die sagen, Geburtstag wird am Lebensmittelpunkt gefeiert Vater/Mutter sollten jedoch eingeladen werden. Das Gleiche sagen Caritas und Gericht.


    Wir handhaben das so. Die Kinder feiern ihren Geburtstag hier bei mir. Mein Ex ruft an, da er unser Haus hier nicht betreten will und dann wird mit der anderen Seite der Familie nachgefeiert.


    Mag sein, dass das Gericht das bei uns so festgelegt hat, weil mein Ex immer Alles ganz genau protokolliert haben wollte.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Ich hab dies aber von mehreren Quellen. Aber wie gesagt, es kommt bestimmt auch darauf an, wo man lebt, hier bei uns ist das so üblich. Ruf im Jugendamt bei uns an, die sagen, Geburtstag wird am Lebensmittelpunkt gefeiert Vater/Mutter sollten jedoch eingeladen werden.


    Nur ein ganz klein bisschen OT: Von einem der hiesigen Richter geht die Story um, er hätte einen allzu beharrlich fordernden Vater zurecht gewiesen mit: "Ich spreche Ihnen gerne die Zeugungstage im Wechsel zu, da waren Sie schließlich aktiv beteiligt - an der Geburt nicht."


    Ist aber nur ne Story von der ich gehört hab. Tatsache ist: Hier ist eine der Gegenden, an der hohe Feiertage am Lebensmittelpunkt gefeiert werden. :frag

  • Zitat

    "Ich spreche Ihnen gerne die Zeugungstage im Wechsel zu, da waren Sie schließlich aktiv beteiligt - an der Geburt nicht."

    :lgh Das ist ja ein Scherzkeks!!!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hi MarleneE,


    ich denk auch, dass hier der Richter da bei uns halt so gehandhabt hat, weil mein Ex sogar Christi Himmelfahrt und Fronleichnam regeln wollte. Dann wurden vom Richter spontan die Geburtstage, die nun das 2. Jahr in Folge normal am Umgangs-WE stattfinden eben sofort mitgeregelt, so dass es nun so ist, dass die Kinder die Geburtstage hier feiern.


    Es ist ja sicher so lange kein Problem, wie die Eltern sich verstehen, ich kenne getrennte Eltern, die feiern Ostern, Weihnachten etc. miteinander.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • na ja,beide Elternteile möchten natürlich ihr Kind an seinem Geburtstag sehen.Ich hatte es nämlich auch schon gehört/gelesen,dass die Geburtstage und 2.Feiertage beim Elternteil gefeiert werden,wo das Kind lebt...Ich hoffe,wir werden uns einig.