Kindesunterhalt strittig

  • Könnten in diesem Fall die Kosten für den Anwalt auf den Vater umgelegt werden?

    Kann ich mir nicht vorstellen, denn er kann ja nachweisen, dass er der Zahlung nachkommt?!

    Das Jugendamt will nur eine Berechnung des Unterhalts starten, wenn der betreuende Elternteil den Auftrag dazu gibt, der unterhaltspflichtige Elternteil hätte angeblich keinen Anspruch darauf hier die Hilfe des JAs in Anspruch zu nehmen.

    Eine Beistandsschaft kann nur durch denjenigen Elternteil in Anspruch genommen werden,
    der die alleinige Sorge hat bzw. beim GSR nachweislich belegen kann, das das Kind entsprechend beim jeweiligen Elternteil lebt bzw. durch den entsprechenden Elternteil selbst betreut wird. Der Antrag auf Beistandsschaft erfolgt schriftlich.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hi,


    an der Stelle des Vaters sollte der zum Anwalt gehen oder/und zum JA denn er zahlt ja def. zuviel. Es sollte ihr schriftlich zugehen wie das läuft dem 1/2 KiGeld. An seiner Stelle würde ich den errechneten Betrag überweisen und fertig.nicht 1 Cent mehr sie hat da ja keinen Anspruch drauf.


    Seine Geh.abrechng kann er ihr ja vorlegen da wird sie ja dann sehen das alles mit rechten Dingen zugeht .


    RA Kosten können ihm nicht auferlegt werden da sie ja was von ihm will- er ist ja willig und zahlt und das auch noch zuviel was ihr ein RA auch schnell sagen wird. Der wird sich wahrscheinlich fragen was sie von ihm möchte :hm... ?!?


    LG

  • Das hälftige Kindergeld kann und soll er dann am Umgamgstag für das Kind ausgeben.


    Und wäre es dann nicht richtig, dass das halbe Kindergeld nicht angerechnet wird, wenn (durch den KV) nachweislich kein Umgang stattfindet?


    lg
    neptunie

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Das Jugendamt will nur eine Berechnung des Unterhalts starten, wenn der betreuende Elternteil den Auftrag dazu gibt, der unterhaltspflichtige Elternteil hätte angeblich keinen Anspruch darauf hier die Hilfe des JAs in Anspruch zu nehmen.


    Mein Mann wollte sich das damals auch vom JA ausrechnen lassen - weil er einfach gern das zahlen wollte, was den Kids zusteht - und die Dame am Telefon war total zickig und meinte sie würde nur mit mir darüber reden :hae:
    Ich hab mir dann einen Termin geben lassen und bin mit meinem Mann zusammen dahin. Wir sprachen dann mit einem sehr netten Herren und berichteten ihm auch von dem Telefonat. Er bestätigte uns dann, dass einige Kolleginnen von ihm da leider sehr verbissen und "parteiisch" seien :kopf

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Soweit ich weiß, kann er selbst zum Jugendamt gehen und dort den Unterhalt freiwillig titulieren. ;)

  • Die Kindsmutter kann den gerichtlichen Weg wählen. Dazu muss eine Klage formuliert werden. Wird dieser Klage (ganz oder teilweise) stattgegeben, können die gesamten Gerichtskosten auf den Beklagten abgewälzt werden - so dass Gericht einen entsprechenden Kostenbescheid erteilt.


    Eine gerichtliche Auseinandersetzung im beschriebenen Fall wird mit Sicherheit zu einem etwas anderen Unterhalt führen, als bisher geleistet wird. Damit wäre der Klage der Mutter in jedem Fall stattgegeben (egal, ob sie nach der Klage mehr oder weniger Geld bekommt.) Damit gibt es "gute" Chancen, dass Kosten beim KV hängen bleiben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine gerichtliche Auseinandersetzung im beschriebenen Fall wird mit Sicherheit zu einem etwas anderen Unterhalt führen, als bisher geleistet wird. Damit wäre der Klage der Mutter in jedem Fall stattgegeben (egal, ob sie nach der Klage mehr oder weniger Geld bekommt.) Damit gibt es "gute" Chancen, dass Kosten beim KV hängen bleiben ...


    Ich versuche es jetzt einfach mal mit einer (vielleicht recht naiven) These: :hae:


    Könnte denn dann der KV den Spiess nicht einfach umdrehen und die Mutter dazu verklagen, den Unterhalt offiziell berechnen zu lassen? Müssten dann nicht im Falle einer Klage, da sie ja nachweislich keine gütliche Einigung mit dem Jugendamt will, die Kosten des Verfahrens an ihr hängenbleiben?


    Bitte nicht gleich mit Steinen werfen ... soll nur ein Denkanstoss in eine Richtung sein! :scared


    lg
    neptunie

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  • Ich behaupte mal: Der Unterhaltspflichtige ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Wo kein Kläger ist, kann der Unterhaltspflichtige nach eigenem Ermessen die Gelder zahlen. Eine Klage auf Festlegung des Unterhalts steht dem Zahlungspflichtigen nicht zu. Klagt er, wird er die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Hilft also nichts ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn er jetzt zuviel Unterhalt zahlt und damit leben kann könnte er einfach weiter zahlen!!!
    Nein!?
    Dann schlau machen und den genauen Unterhalt berechnen, könnte man selber machen, oder man läst sich von einem RA beraten. Wenn alle Unterlagen dazu bereit liegen muss das auch nicht teuer sein. Den nun richtigen Unterhalt überweisen und abwarten. Bevor eine Klage überhaupt vor Gericht geht prüft ein RA was denn eigentlich erwartet werden kann und schreibt den Unterhaltsleistenden an, dieser muss wahrscheinlich seine Einkommen offenlegen und wird ihn auffordern den von ihm erechneten Betrag zukünftig zu zahlen. Ist man damit einverstanden zahlt man und der ganze Fall geht überhaupt nicht vor Gericht. Fertig!
    (Kann man ohne eigenen Anwalt machen)


    Aber es gibt eine Menge Fallstricke und manch ein RA sieht das so ein anderer so.....


    Wenn sich beide Elternteile noch halbwegs Unterhalten können, kann man auch zusammen zu einem RA gehen der Berät und rechnet....


    Oder man nimmt einen eigenen. Teuer und vor Gericht wird/geht es erst wenn keine Einigung erziehlt werden kann.


    schöne Grüße
    Tom-Tom

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae: