Könnten in diesem Fall die Kosten für den Anwalt auf den Vater umgelegt werden?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn er kann ja nachweisen, dass er der Zahlung nachkommt?!
Das Jugendamt will nur eine Berechnung des Unterhalts starten, wenn der betreuende Elternteil den Auftrag dazu gibt, der unterhaltspflichtige Elternteil hätte angeblich keinen Anspruch darauf hier die Hilfe des JAs in Anspruch zu nehmen.
Eine Beistandsschaft kann nur durch denjenigen Elternteil in Anspruch genommen werden,
der die alleinige Sorge hat bzw. beim GSR nachweislich belegen kann, das das Kind entsprechend beim jeweiligen Elternteil lebt bzw. durch den entsprechenden Elternteil selbst betreut wird. Der Antrag auf Beistandsschaft erfolgt schriftlich.