ich bin gerade mal wieder in einer schwierigen situation
morgen werde ich bei meiner anwältin die unterschrift leisten, dass ich den antrag auf das alleinige umgangs- und aufenthaltsbestimmungsrecht stelle
zum grund für meine entscheidung
seit 5 jahen weiß ich, dass mein ex im alter von 15-18 jahren, schlimme dinge mit seiner schwester gemacht hat
als ich ihn darauf ansprch, wurde das verleugnet, das war mir aber klar
nun bin ich seit fast 1 jahr ausgezogen und mir waren die hände gebunden, ich mußte meine tochter immer wieder zu ihrem vater lassen
inzw. bin ich bei einer beratungsstelle und meine ex-schwägerin hilft endlich
somit kann ich endlich den antrag stellen und ich hoffe inständig, dass das wohl meiner tochter dem gericht wichtig ist
wenn ich diese rechte zugesprochen bekomme, wovon ich ausgehe, dann quält mich eine frage
wie erkläre ich meiner tochter, dass sie ihren papa nicht mehr ohne betreuung sehen darf udn nicht mehr zu ihm nach hause darf?
die in der beratungsstelle sagen, ich müsse meiner tochter unbedingt sagen, was ihr papa damals gemacht hat...
das kann ich nicht, ich kann einer 8jährigen nciht diese schlimmen dinge erzählen, mir bricht es das herz dabei
ist nicht ihre kindheit mit diesem wissen gestört?
wie würdet ihr entscheiden, ich bin echt ratlos