alleiniges umgangs- und aufenthaltsbestimmungsrecht

  • ich bin gerade mal wieder in einer schwierigen situation


    morgen werde ich bei meiner anwältin die unterschrift leisten, dass ich den antrag auf das alleinige umgangs- und aufenthaltsbestimmungsrecht stelle


    zum grund für meine entscheidung
    seit 5 jahen weiß ich, dass mein ex im alter von 15-18 jahren, schlimme dinge mit seiner schwester gemacht hat
    als ich ihn darauf ansprch, wurde das verleugnet, das war mir aber klar
    nun bin ich seit fast 1 jahr ausgezogen und mir waren die hände gebunden, ich mußte meine tochter immer wieder zu ihrem vater lassen
    inzw. bin ich bei einer beratungsstelle und meine ex-schwägerin hilft endlich
    somit kann ich endlich den antrag stellen und ich hoffe inständig, dass das wohl meiner tochter dem gericht wichtig ist


    wenn ich diese rechte zugesprochen bekomme, wovon ich ausgehe, dann quält mich eine frage


    wie erkläre ich meiner tochter, dass sie ihren papa nicht mehr ohne betreuung sehen darf udn nicht mehr zu ihm nach hause darf?
    die in der beratungsstelle sagen, ich müsse meiner tochter unbedingt sagen, was ihr papa damals gemacht hat...
    das kann ich nicht, ich kann einer 8jährigen nciht diese schlimmen dinge erzählen, mir bricht es das herz dabei
    ist nicht ihre kindheit mit diesem wissen gestört?
    wie würdet ihr entscheiden, ich bin echt ratlos

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Es geht wohl um (alleiniges) Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und den Umgang.


    So sehr die Sache auch problematisch erscheint: Bespreche einmal mit Deiner Anwältin, ob Deine Anträge eine Chance haben.
    1. Ist der Kindsvater verurteilt worden oder läuft derzeit ein Verfahren?
    2. Deine Anwältin müsste einschätzen, inwieweit die damalige Tat (Jugendstrafrecht) relevant für den Erwachsenenbereich ist.
    3. Seit 5 Jahren ist die Tat Dir bekannt. Erst nach der Trennung handelst Du ...


    Will sagen: es ist ein ganz ganz schwieriges Thema. Eigentlich müsste der Kampfplatz an anderer Stelle "aufgemacht" werden: Die Schwester müsste den Bruder anzeigen. Allerdings. Wie lange sind die Taten her? Es gibt Verjährungsfristen...
    Nun wickelst Du - besorgt - diese Sache über Dich, nein vor allem über Deine Tochter ab. Sie wird ggfls. in eine juristische Auseinandersetzung, ein Tauziehen verwickelt, das sie zerreißen wird. Du kannst Deine Anträge wohl nur durchbekommen, wenn der Kindsvater entweder zustimmt, oder aber wenn ein rechtskräftiges Urteil als "Missbraucher" gegen ihn vorliegt und ein Gutachten, das diese Tat nicht als Vergehen eines Jugendlichen einschätzt, sondern auch heute noch Gefahren sieht.
    Es wird ein "Mordsprozess". Ein seelischer "Mordsprozess".
    Und der Kindsvater hat vielleicht große Chancen, Teilerfolge zu erzielen allein aus verfahrenstechnischen Gründen. So einen Prozess solltest Du in der Form nur angehen, wenn Du und die Anwältin zu 99% sicher sind, ihn zu gewinnen. In allen, allen Punkten ...


    Die Frage ist, ob nicht einvernehmliche Lösungen gefunden werden können, denen der Kindsvater zustimmt. Selbstauferlegte Umgangsbeschränkungen u.ä.
    Dir geht es ums Kind und den etwaigen Schaden, um Erklärungen, Erläuterungen. Dinge wie "im Zweifel für den Angeklagten" kannst Du Kindern kaum erläutern, vor allem nicht die Bedeutung solcher Urteile ...


    Und stelle Dir vor, Du teilst der Tochter die "Vergehen" des Vaters mit und er kann irgendwann ein Urteil hochhalten, in dem steht: Freispruch...


    Klagt die Schwester, könntest Du einen Antrag auf Aussetzung des Umgangs stellen, auf begleiteten Umgang. Dem wird ein Gericht mutmaßlich eher entsprechen, ist meine Vermutung.



    Ich wünsche Dir ganz viel Kraft, das alles zu durchdenken, durchzustehen. Und ich weiß, es ist keine "Unterstützung", was ich hier schreibe. Aber es ist ein Minimalbereich von dem, was losgetreten wird, wenn Du Deinen Antrag stellst. Zu viel hängt für alle Beteiligten an dieser Sache, dass es einfache Lösungen gibt. Du und Deine Tochter, Ihr werdet ins Schussfeld der Anwälte kommen, der Nachbarschaft, der Freunde beider Seiten, der Familie... Darum gehe den richtigen, den geschickten Weg. Deine Anwältin wird Dir dabei sicherlich helfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • genau diese gedanken quälen mich, ich bin echt überfragt


    das alleinige sorgerecht bekomme ich sowieso nicht, das beantrage ich auch gar nicht
    mir geht es darum, dass der vater seine tochter nur mit betreuung (alleiniges umgangsrecht)sehen kann und das ich das alleeinige aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme


    ich bin vor 5 jahren, als ich es erfahren habe zu 4 stellen gegangen, gleich am nächsten tag
    1. zum kinderarzt, der mir sagte, man könne das noch als jugendsünde bewerten, aber eine gefahr bestehe einfach
    2. zum jugendamt, welches von mir beweise forderte, bzw. dort wurde mir gesagt: schon wieder eine mutter, die dem vater das kind auf diese weise entziehen will
    3. zum anwalt, der sagte: das ist jugendsünde und ich könnte ohne beweeise nichts unternehmen
    4. zum psychologen, dieser meinte er könne gar nichts sagen, weil alles und auch nichts möglich ist, sprich, er kann es muß es aber nicht wiederholen


    damals entschloß ich mich, meine tochter zu schützen indem ich bei ihm blieb, wir lebten aufgrund verschiedener vorkommnisse eh nur noch wie in einer wg (war meine entscheidung)


    vor gut einem jahr, habe ich dieses leben nicht mehr ausgehalten, ich bekam depressionen und ich entschloß mich, auszuziehen
    seither lebe ich in der angst, dass er meiner Tochter (Mod.-Mitteilung: Name wurde zum Schutz der Tochter und der TS abgeändert. Volleybap) doch etwas antun könnte, schließlich ist er jemand, der druck und verbale gewalt ausübt, die angst lebt einfach immer in mir
    nun bat ich seit fast einem jahr seine schwester mir zu helfen
    sie hat mir endlich vor 2 wochen zugesagt, das damalige gutachten von ihrer therapeutin an meine anwältin zu schicken
    ich weiß nicht inwieweit man das als beweis hernehmen kann
    ich weiß nur eins, ich will meiner tochter nicht sagen, was damals war und ich will sie schützen


    verzweiflung macht sich in mir breit, das spürt meine kleine ja auch, nur ich kann nichts sagen


    ich kann wirklich alles falsch machen mit dem was ich tu oder nicht tu


    meine anwältin meinte, es gibt keine 100%ige garantie, dass ich diesen prozess gweinne und wenn ich ihn nicht gewinne ist alles nur noch schlimmer als vorher

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

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  • Mappl,


    wie viele jahre ist das damalige Geschehen her? Wenn der Kindsvater ähnlich alt ist wie Du, dann ist das Ganze Geschehen damals juristisch verjährt. Wenn kein Prozess statgefunden hat, weiß ich nicht, wie Du einen Beweis führen willst. Bei Familiengerichtsverfahren werden selten Zeugen geladen, gar nicht bei solchen Beweisanträgen. Der Aussage der Schwester - würde sie wirklich aussagen? - würde der Bruder sein Nein entgegensetzen. Und nichts wäre bewiesen. Das Gutachten ist in dem Gerichtsverfahren nicht relevant. Und sollte die Sache verjährt sein, darf das Gericht die Vorfälle damals nicht in das Urteil mit einfließen lassen.
    Das Recht auf Umgang ist ein sehr hohes Rechtsgut. Das wird vom Gericht nicht einfach gekippt. Vor allem nicht, wenn nicht aktuell irgendwelche Dinge vorliegen. Ich befürchte sehr, Du würdest sehr große Probleme bekommen, ein Urteil nach Deinen Wünschen zu erhalten. Und richtig: Sollte dies nicht geschehen, wird die Sache nicht einfacher.


    Nochmnals mein Rat: Versuche andere Wege zu gehen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo Mappel,


    in deiner Haut möchte ich grad nicht stecken... :troest


    Ich kann verstehen, dass du das Mädchen schützen möchtest. Nur, kommt die Sache vor Gericht und du hast keine Beweise, dann hast du schlechte Karten.


    Solche Taten verjähren 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
    Als Beweise gelten dann auch Arztberichte aus stationären Therapien oder Gutachten, die aufgrund der Symptombeschreibung eine (früh-)kindliche Traumatisierung bestätigen.
    Eine Anzeige ist für betroffene sehr belastend und es liegt ausschließlich in der Entscheidung deiner Schwägerin, ob sie sich diesen Weg zutraut oder nicht. Ob diese Beweise für ein wasserdichtes Urteil ausreichen, steht trotzdem nochmals auf einem anderen Blatt.


    Du wirst die Gutachten, sofern deine Anwältin diese erhalten hat, nur dann verwenden dürfen, wenn eine Befreiung von der Schweigepflicht vorliegt und deine Schwägerin dir schriftlich erlaubt, diese zu verwenden.


    Der weiße Ring oder hier wird man dich beraten können.


    Bevor du dem Kind irgendetwas sagst, könntest du dich an die nächstgelegene Beratungsstelle für betroffene Menschen wenden.


    Viele Grüße
    Maschenka

  • ja, darfst du


    ich habe die anträge heute gestellt und zugleich, weil das trennungsjahr nun bald endet, die scheidung eingereicht


    es scheint, laut aussage meiner anwältin, recht gut auszusehen, da noch einige fakten als beweise hinzukommen, die meine anwältin für sehr brauchbar hält


    nun ist es wohl abzuwarten, was passiert


    desweiteren, habe ich in einigen tagen einen termin bei der beratungsstelle, wo ich mitteile, dass meine tochter von der damaligen sache nichts erfahren soll, sie kann damit nicht umgehen und es würde ihre kindheit belasten, wenn nicht gar zerstören
    ich kann auch nicht nachvollziehen, warum psychologen zu solch schwerweigendem schritt raten, aber das ist eine andere sache

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
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  • Ich würde mich freuen, wenn Du uns von Zeit zu Zeit in dieser Sache auf dem Laufenden hältst. Dein Erleben ist vielleicht hilfreich auch für andere. Dann ist wenigstens ein bisschen "Gutes" dran.
    Ich wünsch Dir viel viel Kraft!

    Liebe Grüße



    Bap



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  • heute ist ein brief meiner anwältin beim kv angekommen, denn meiner ist bei mir auch da
    darin wird ihm der vorschlag gemacht, das umgangs- und aufenthaltsbestimmungsrecht in güte mit mir zu regeln, um unserer tochter eine anhörung vor gericht zu ersparen
    die frist für seine äußerungsmöglichkeit endet am 7.4.
    es steht auch darin warum er zustimmen sollte, denn seine schwester habe entsprechende aussagen gemacht


    nun vermute ich, dass er diesen termin aussitzt und wartet, bis es die verhandlung gibt


    und dann wolte ich euch noch eine begebenheit vom samstag schreiben, weil ich noch immer so extrem wütend bin
    abgemacht ist und der kv hat auch zugestimmt, dass unsere tochter nicht mehr bei ihm schläft (den grund hat er aber erst mit dem brief erfahren), vorher sagte ich ihm, dass es die psychologin so für besser hält (was auch korrekt ist)
    19 uhr wollte er sie zurückbringen
    17 uhr klingelt das telefon, meine tochter ist dran und fragt, ob sie beim papa schlafen darf, auch mit ihr war abgemacht, sie kommt zum schlafen nach hause
    ich sagte ihr, dass es nicht geht und sie der papa zu mir bringen soll, wie verabredet
    sie weint, kann ich verstehen, sie weiß ja den grund nicht und somit versteht sie das "nein" nicht
    ich will mit ihr reden, plötzlich ist die lg meines ex am telefon
    ich sage ihr, dass ich mein kind sprechen will, sie antwortet: "NEIN, sie weint jetzt"
    ich sage: "ich will auf der stelle meine tochter sprechen!!!"
    sie antwortet wieder: "nein, sie weint und außerdem, warum..."
    ich habe aufgelegt
    ich muß dazu erwähnen, dass mir diese frau 2 email geschrieben hat mit einem unfreundlichen inhalt, da sie den lügen meines ex glaubt, sie kennt mich nicht, meint aber über mich urteilen zu können
    ok, ich habe aufgelegt und 3 minuten später, nachdem ich mich einigermaßen beruhigt hatte, angerufen
    "er" war am telefon und ich habe ihm gleich erstmal erklärt, warum er sich nicht an absprachen hält obwohl er dem zugestimmt hatte und er weiß, dass die psychologin das so für besser hält
    er verteidigte sich damit, dass ja unser kind das so wünschte
    und ich mußte ihm sagen, dass er als vater die pflicht hat auch mal "nein" zu sagen und dass es sich seine "neue" nicht noch einmal erlauben solle, unserer tochter das telefon wegzunehmen und sie mir auch nicht wieder zu geben
    ich koche eigentlich, wenn ich daran denke, noch immer


    wie hättet ihr reagiert, wenn eurem kind das telefon weggenommen wird und es auch nicht wieder ans telefon gelassen wird?
    habe ich überreagiert mit dem was ich "ihm" gesagt habe?


    ich vergaß zu schreiben, dass ich aufgrund der sache am samastag, meiner tochter kindgerecht erzählt habe, was damals passiert ist
    die psychologin hat mir genau gesagt, was ich ihr sagen kann und wie
    meine tochter hat das gut verstanden udn sie sagte mir, dass sie es versteht und nicht mehr beim papa schläft
    ich hatte im vorfeld mehr angst davor, was ich in ihr damit auslösen könnte
    aber im moment sieht es so aus, als hätte ich die richtigen worte gefunden, die sie auch verkraftet

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  • am 7.4. war der termin den meine anwältin dem kv gesetzt hat


    so, wie ich es erwartet habe hat er sich dort nicht gemeldet, auch mit mir hat er nicht gesprochen darüber (war eh klar)
    im gegenteil, seit er den brief hat, wird die tochter nur noch an der haustüre abgesetzt, dass er mir nicht begegnen muß (bin ich aber nicht böse)


    somit geht nun doch alles übers gericht, ich werde weiter berichten

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • wie hättet ihr reagiert, wenn eurem kind das telefon weggenommen wird und es auch nicht wieder ans telefon gelassen wird?
    habe ich überreagiert mit dem was ich "ihm" gesagt habe?


    Finde ich nicht, dass du überreagiert hast. Und besser auflegen und nochmal anrufen, als ins Telefon schreien und etwas unbeherrschtes sagen. Ob "richtig" oder nicht, weiß ich nicht, aber ich wäre genauso wütend gewesen.


    ich vergaß zu schreiben, dass ich aufgrund der sache am samastag, meiner tochter kindgerecht erzählt habe, was damals passiert ist
    die psychologin hat mir genau gesagt, was ich ihr sagen kann und wie
    meine tochter hat das gut verstanden udn sie sagte mir, dass sie es versteht und nicht mehr beim papa schläft



    DAS hast du super gemacht :daumen:daumen

  • :respekt wie Du eine wirklich superschwere Situation meisterst.
    Ich weiss nicht, ob ich das so hinbekommen würde.
    Gut dass die Kleine nun (in ihrem Rahmen) Bescheid weiss.


    Liebe Grüße vom EInhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • :respekt wie Du eine wirklich superschwere Situation meisterst.
    Ich weiss nicht, ob ich das so hinbekommen würde.
    Gut dass die Kleine nun (in ihrem Rahmen) Bescheid weiss.


    Liebe Grüße vom EInhorn

    man wächst in die situation hinein, bei mir sind es ja schon jahre, wo ich immer entsprechend der gerade bestehenden lage, handle


    es ist oft schwer, am meisten habe ich darunter gelitten, von der ganzen sache meiner tochtererzählen zu müssen
    es war wirklich eine horrorvorstellung
    und als es soweit war, lief es so, wie ich es nie im traum gedacht hätte und auch heute noch muß ich sagen, es war goldrichtig

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  • ich komme gerade von meiner anwältin
    die anträge sind seit 2 wochen bei gericht, wir haben es doch vom scheidungsantrag abgekoppelt


    im moment liegen meine nerven blank, weil die NEXT wohl doch nicht die richtigen schlüsse aus dem "gespräch" gezogen hat
    ich werde da mit dingen konfrontiert, die ich am besten nicht erwähne, sonst dreh ich noch durch


    schwierig ist es, das ganze vor meiner Tochter (Mod.-Hinweis: Name der Tochter herausgenommen. Volleybap) zu verbergen, sie spürt genau meine unruhe und mein angespannt sein, aber ich werde die 2-3 wochen nun auch noch aushalten


    wie heißt es so schön: "es kann nur besser werden!"

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

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  • Hallo Mappl,


    lass dich mal :troest


    War das Gespräch mit "Next" doch eher ein "Aushorchen"?... Sch...


    Kannst du dir bei einer entsprechenden Beratungsstelle Unterstützung holen?


    Liebe Grüße
    maschenka

  • beim einer beratungsstelle war und bin ich ja seit monaten


    die begleiten mich auchsehr gut


    aber was im hintergrund abläuft ist wirklich extrem


    EX hat zuerst das schreiben meiner anwältin, die sache mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht vor der NEXT verschwiegen, logisch da stand ja die sache mit dem mißbrauch drin
    nach dem gespräch hat sie ihn "befragt"
    inzw. liegen meiner anwältin die entsprechenden schreiben/gutachten der behandelnden therapeutin der schwester vor
    nachdem der antrag gestellt wurde bekam ich ein paar infos
    die NEXT versucht alles, um ihren liebsten zu "begleiten", da wird vor lügen, erfindungen und verdrehungen kein halt gemacht
    äußerungen, dass ICH zwangssterilisiert werden müsse, meine anwältin ein geistiger tieflieger ist usw. sind gefallen
    strafanzeige gegen mich bei der polizei ist gestellt, wegen verläumdung


    ok, ich brauche absolut keine angst haben, aber DAS zerrt an meinen nerven ohne ende


    ich bin kaum in der lage meiner tochter zuzuhören, schlafe am stück viell. 2 std.
    lege mir worte zurecht, wie ich den beiden sage (werde ich nie tun), aber so beschäftigt mich das alles


    ich will mit den besten mitteln mein kind schützen, ich will nicht dem vater das kind entziehen
    und was passiert, es wird alles getan um das kind in einen großen konflikt zu stürzen


    ich bin wirklich fast am ende
    und das soll noch mindestens 2 -3 wochen so weiter gehen..................

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Täterverhalten vom "feinsten"... :kotz


    Ich wünsche euch ganz viel Kraft! :troest:troest