Wie kann ich als Vater das Umgangsrecht bzw Besuchsrecht bekommen?

  • Hallo erstmal,


    :winken: bin hier neu bei Euch.



    Wie kann ich als Vater das Umgangsrecht bzw Besuchsrecht bekommen, die Kindesmutter und ich haben das gemeinsame Sorgerecht.


    Es sind jetzt gute 6 Wochen her wo ich meine kleine Tochter gesehen habe und das sie hier bei mir war, da die Kindesmutter alles verweigert. War deshalb auch schon beim Anwalt gewesen, leider hat diese Wirkung nichts gebracht.

  • Hallo Zwerglein,


    :welcome


    Darf ich fragen, wie alt eure Tochter ist?
    Wieso verweigert die Mutter alles?

  • Hallo Zwerglein,


    zuerst einmal: :welcome


    Eigentlich sollen sich die Eltern über den Umgang einigen. Nun scheint das ja schwierig zu sein. Dass die Mutter so abweisend reagiert, hat in ihren Augen sicherlich "gute" Gründe. Kennst Du die?
    Welche Möglichkeiten gäbe es, diese Gründe gütlich und einvernehmlich zu entkräften?


    Vielleicht kann Dir an der Stelle das Jugendamt behilflich sein. Beim Jugendamt werden manche Absprachen über den Umgang mit den Eltern getroffen.
    Sollte dieser "goldene Weg" der gütlichen Einigung nicht möglich sein, hilft Dir eigentlich nur der Weg übers Familiengericht. Hier käme ein Eilantrag infrage, der recht schnell entschieden werden würde.


    * Wie alt ist denn Deine Tochter? *

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.



  • Allso da alles schon über einen Anwalt läuft sind die Fronten schon erhärtet. Ich denke man könnte es jetzt erst mal noch über das Jugendamt Probieren. Anderfals denke ich wird dir dein Anwalt zum Familiengericht verweisen.



    Wie gesagt würde ich versuchen jetzt die lage zu entschärfen. Es geht ja um das Kind.



    Versuche sie zu überreden einen gemeinsammen Termin beim Jugendamt auszumachen.

  • Hi zweglein,


    was hat denn dein RA gesagt, bzw was er vor hat ?


    Du mußt nun mit aller Härte vorgehen, umso länger das du wartest, umso schlechter für den Umgang.


    Irgendwann kommt die Mutti und meint du bräuchtest betreuten Umgang, da das Kind erst wieder an dich gewöhnen muß etc.


    Komm in die Puschen ..... 6 Wochen sind schon viel zu lang.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • guten morgen zusammen,


    wollte euch nur sagen das ich gestern ein bißchen was vergessen habe zu mitteilen. ;) Nun das umgangsrecht bzw. besuchsrecht habe ich ja. Da die Kindesmutter schon beim Jugendamt war, und einige Lügengeschichten dort herum erzählt hat, ist logischer weiße das, daß Amt auf Ihrer Seite ist. Hatte mich deswegen beschwerde ein gereicht, leider keine großartige Chance gehabt. Unsere Tochter ist 6 Jahre, leider geht dieser Rosenkrieg auch so lange :kopf, mitlerweiße weiß Ich auch kein Rat mehr. Mit der Kindesmutter kan man nicht reden, warum keine Ahnung. Die Begründung warum ich unsere Tochter nicht bekomme darauf kann ich Euch leider keine antwort geben. Hatte alles versuchst ging voll daneben. nun habe heute ein weiteren Termin beim Ra. Wünsche Euch alle einen schönen Tag weiterhin.


    Lg Zwerglein :thanks:

  • Die Informtionen sind etwas lückenhaft.


    - Bei gemeinsamem Sorgerecht haben beide Eltern genau gleich viel in Bezug auf Aufenthalt und Umgang der Kinder zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Wenn es auf Elternebene keine Möglichkeit einer Einigung gibt und auch das Jugendamt nicht in der Lage ist zwischen den Eltern zu vermitteln, dann gibt es den Rechtsweg, über den Aufenthalt der Kinder und den Umgang zu bestimmen. Das gericht wird ebenfalls versuchen eine Einigung zwischen den Eltern hinzubekommen, wird sich die Situation der Kinder aber, falls es Entscheidungen treffen muss, in aller Regel sehr sorgfältig anschauen.


    Wenn klar ist, dass Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, dann würde ich den Rechtsweg auch schnell einschlagen, damit nicht erst monatelang ein Zustand mit fehlendem Umgang zementiert wird.


    - Tatsächlich ist es ein häufiger Fehler, dass Mitarbeiter von Jugendamt, Beratungsstellen, Psychologen etc. (selbst wenn sie trainiert sind auf diesen Fehler zu achten) denjenigen von zwei Eltern unterstützen, der/die zuerst dort aufläuft. Trotzdem solltest du dich von der Tatsache, dass deine Frau bereits beim Jugendamt war, nicht entmutigen lassen und selbst dorthingehen, deine Sicht der Dinge schildern und das Jugendamt um Unterstützung bei der Vermittlung mit deiner Frau bitten. Für den Fall einer Gerichtsverhandlung ist der Eindruck, den du jetzt schon beim Jugendamt hinterlässt, jedenfalls wichtig.

  • Für den Fall einer Gerichtsverhandlung ist der Eindruck, den du jetzt schon beim Jugendamt hinterlässt, jedenfalls wichtig.

    Das kann ich nur bestätigen.
    Auch meine Ex erzählte beim Jugendamt Märchen, die Mitarbeiterin war dann aber nach meinen Schilderungen eher auf meiner Seite.
    Also, sprich mit dem JA, zeige Dich dort deeskalierend.
    Suche Dir schnell einen guten Anwalt (mit Erfahrungen am Familiengericht !!) und reiche einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Diese sichert relativ kurzfristig den Umgang ab. Im Vorfeld solltest Du Dir konkrete Gedanken machen über den Umfang des Umgangs, wie Du das realisieren kannst, Übernachtungen etc.

  • :kopf so 'n sch... :kopf
    Irgend etwas muss die Mutter doch sagen, oder?
    Was hat sie dem JA erzählt?

  • :winken: zusammen,


    nun der Ra wird ein schreiben zum Famieliengericht auf setzen,da die Kindesmutter schon öfteren male es verweigert hatte. Die worte der kindesmutter und vom Ja sind immer wieder das gleiche" Alki",das kann ich mir nicht erlauben aus meinen beruflichen status.


    Das Gespräch beim Jugendamt kann man auch vergessen weil die Kindesmutter sich an der abmachung nicht ein hält, Sie behauptet immer wieder das ich mich nicht um das gemeinsame Kind kümmere, die Kindesmutter Verbietet den Umgang zu der Tochter.


    Wollte auch ein einzel Gespräch beim JA haben leider geht das angeblich nicht, weil die Kindesmutter dabei sein muss???! Für mich ist das keine klare aussage.


    Ich versuche es bei der Kindesmutter an zu rufen um mit der Tochter zu reden wenn meine Nummer auf Ihren Handy steht geht sie nicht ran, ist die nummer unterdrückt geht die Kindesmutter ran und legt gleich wieder auf wenn Sie meine stimme hört.

  • nun der Ra wird ein schreiben zum Famieliengericht auf setzen,da die Kindesmutter schon öfteren male es verweigert hatte.

    Was ist das für ein "Schreiben" ?
    Nochmals, Dein RA muss einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Umgang stellen.
    Dort sollten auch Deine Vorstellungen über den von Dir gewünschten Umfang des Umgangs klar definiert sein.
    Alles andere kostet nur kostbare Zeit, die Du nicht hast.



    Wollte auch ein einzel Gespräch beim JA haben leider geht das angeblich nicht, weil die Kindesmutter dabei sein muss???! Für mich ist das keine klare aussage.

    Das ist natürlich Unsinn.
    Aber Du musst Dich kooperativ zeigen, also stimme einem gemeinsamen Gespräch beim JA zu !
    Wenn die KM das verweigert, wird Ihr das negativ anzulasten sein - Kommunikationsverweigerung.



    Ich versuche es bei der Kindesmutter an zu rufen um mit der Tochter zu reden wenn meine Nummer auf Ihren Handy steht geht sie nicht ran, ist die nummer unterdrückt geht die Kindesmutter ran und legt gleich wieder auf wenn Sie meine stimme hört.

    Dokumentiere akribisch diese Fälle von Kommunikationsverweigerung, jeden Anruf, jedes Schreiben etc.
    Das Gericht wird das berücksichtigen.

  • Hallo Zwerglein,


    ich hab vorweg eine Verständnisfrage: eure Tochter ist jetzt 6 Jahre alt und du hast sie die ganze Zeit nicht gesehen?



    Die worte der kindesmutter und vom Ja sind immer wieder das gleiche" Alki",das kann ich mir nicht erlauben aus meinen beruflichen status.


    Ohne dir zu nahe treten zu wollen, da werde ich hellhörig.
    Manch Alkoholiker arbeitet in verantwortlichen Positionen und kann seine Krankheit dort erfolgreich unbemerkt bleiben lassen.
    Wenn auch von JA seit 6 Jahren der Mutter der Rücken mit dieser Begründung (Alki) gestärkt wird, dann müßten Köpfe rollen, falls nix dran wäre...
    Es ist keine Schande zu sagen:"Ich bin trockener Alkoholiker."


    Zitat

    Wollte auch ein einzel Gespräch beim JA haben leider geht das angeblich nicht, weil die Kindesmutter dabei sein muss???! Für mich ist das keine klare aussage.


    Ich würde auch erst mal ein Gespräch suchen, bei dem die Mutter mit dabei ist und mir gleichzeitig einen Termin für ein Einzelgespräch geben lassen.


    vg
    maschenka

  • :winken: zusammen,


    tja wenn das so alles stimmen sollte,dann hätte ich es bestimmt zu gegeben da ich aber kein trockener alki bin und auch keiner bin,weiß ich nicht eas der blödsinn sein soll??von der Km und Ja!!!!!!!!!!!


    Da ich in einen öffentlichen betrieb arbeite und jeden tag mit fahrgästen zu tun habe weiß ich wie in eine gefährliche beziehung das auf mein beruffeld aus wirken kann.


    Das Gespräch mit der Km kann man vergessen weil man es x mal versucht hatte,das letzte mal am 05.02.2010 wollte ich die gemeinsame tochter von der Km abholen,und es ist wie üblich zu einer diskotionen gekommen ohne irgendeinen grund,wohl bemerkt wollte die Tochter abholen.

  • find ich komisch das du nicht alleine ein gespräch mit dem ja führen kannst. ich konnte es , das war kein problem. ok ich bin zwar die mutter und es ging um den kv aber diese regelung muß es doch auch umgekehrt geben.

  • Ich bin ja inzwischen die ganz Harte und würde auch dir empfehlen vors Gericht zu ziehen. Normalerweise müsstest du alle Gesetze auf deiner Seite haben und die KM kann mit einem Zwangsgeld und sogar Beugehaft rechnen, wenn sie sich weiter weigern sollte.


    (Also meine Richterin heute hätte mir das garantiert auferlegt, wäre die Ungangsklage umgekehrt gewesen)


    Ich gehe mal davon aus, dass du wirklich kein Alki bist. Das lässt sich doch nachweisen. Geh zum Arzt und lass Lebertest usw. machen. Ja klar, ist blöd, kostet Geld und Zeit und Nerven. ABER: willst du deine Tochter sehen oder nicht?


    Wenn ja, dann komm in die Puschen!



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo Zwerglein,


    nix für ungut... :blume


    Ich sehe es in deiner Situation ähnlich wie Kiki.


    Brige den ärztlichen Nachweis, möglichst auf Kosten der Mutter, und rede mal mit Cheffe der JA-Mitarbeiter, die die Mutter ja offensichtlich unterstützen (Dienstaufsichtsbeschwerde)


    lg
    maschenka

  • Hi,


    wenn die EX meint ich wäre Alki, und dann soll ich einen ärztlichen Attest bringen ... ich glaube es hackt :radab :amok:
    Mir wurde dies, ber der SR-Verhandlung auch vorgeworfen....und kiffen etc.


    Richter guckte mich an, grinste und fragte meine Frau, wieso denn ein Alki Unterhalt zahlen kann :D
    Meine EX solle sich besser vor´m Gericht zurücknehmen, und nicht solche Behauptungen einstellen.
    Thema war gegessen ...
    Ach ja, in der Pause, bei der Verhandlung, ist mein RA und ich rau, um eine rauchen zu gehen, da meinet doch der RA zur Gegenseite...."so jetzt gehen wir einen kiffen " :lach


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • wenn die EX meint ich wäre Alki, und dann soll ich einen ärztlichen Attest bringen ... ich glaube es hackt :radab :amok:


    Natürlich muss er das nicht. Aber es würde der Gegenseite den Wind aus den Segeln nehmen und die Geschichte verürzen. Was soll ein ewiges Hin und Her "du bist es" - "nein bin ich nicht" - "doch" - "Nein, beweisen musst du das" bla bla bla


    Einmal Wisch vorgelegt, ferdisch.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hi,


    @kiki...Beweise zählen nur bedingt -nach meiner Erfahrung- beim Familienrichter. Man muß eher árgumentativ und überzeugend (und in Kurzfassung :D ) rüberkommen.


    Legt der TS ganz klar eine Umgangsregelung vor, verhält sich "korrekt" vorm Richter, zahlt Unterhalt und keift nicht rum, so wird er
    eine Umgangsregelung "abgesegnet" bekommen.
    Ich sehe hier aber die Gefahr, daß der TS zuviel Zeit in´s Land gehen läßt, und wenn er eine Boykotteuse erwischt so werden die Termine nach hintern verschoben, ein GA erwirkt und schon ist ein Jahr rum !
    Alles andere siund Nebenkriegsschauplätze !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()