Vater nachträglich eintragen lassen und Unterhalt fordern

  • Hallo,


    ich habe eine Frage.
    Meine Tochter ist jetzt 15 Monate alt. Ich habe bei Ihrer Geburt den
    Namen Ihres Vaters nicht eintragen lassen.
    Mittlerweile halte ich das für einen Fehler.
    Jetzt ist die Frage kann ich das nachträglich noch machen lassen und
    dann auch meine Unterhaltsforderungen stellen ?
    Oder macht mir da das Jugendamt Schwierigkeiten......von wegen "warum kommst jetzt erst ? "


    Für Antworten wäre ich dankbar.

  • Nachfragen werden die bestimmt, aber wenn du bisher keinen Unterhaltsvorschuss von denen bekommen hast, wirds wohl keinen "Ärger" geben.


    Wenn du den Vater angibst, wird er die Vaterschaft anerkennen müssen, wenn er das gemacht hat, dann ist er auch unterhaltspflichtig.


    Hast du deine Meinung bezüglich der Vaterschaftsanerkennung nur des Geldes wegen geändert???? :hae:

  • Wenn Du den Vater kennst, sind die auf Dich zukommenden Schwierigkeiten bei Nichtnennung des Namens erheblich größer als die, die auf Dich zukommen (könnten), wenn Du ihn jetzt nennst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Lenilein,


    ich habe den Vater meiner Tochter nach der Geburt aus diversen Gründen auch nicht eintragen lassen,
    obwohl wir damals noch ein Paar waren.
    Erst weit nach der Trennung - da war die Kleene schon 2 Jahre alt - bin ich zum Jugendamt gegangen,
    habe eine Beistandschaft beantragt und dann haben sie in meinem Namen bzw. dem meiner Tochter die
    Vaterschaftsanerkennung (und auch die Unterhaltsforderung) "durchgeboxt".


    Ich bin weder dumm angesehen worden noch hat man mich sonderlich intensiv danach gefragt,
    warum ich erst jetzt auf die Idee komme.


    Wäre eine Beistandschaft nicht vielleicht auch was für dich/euch? Kannst mich gerne auch per PN
    anschreiben, falls du noch Fragen hast.


    LG
    mimip

  • Falls du aus rein Finanziellen Interessen den Vater jetzt erst eintragen lassen möchtest, geh mal zum Spiegel und schau mal nach ob du dir dann noch selber in die Augen schauen kannst.


    Ich persönlich finde so was (SOORY aber) :kotz !

    Zitat

    habe eine Beistandschaft beantragt und dann haben sie in meinem Namen bzw. dem meiner Tochter die


    Vaterschaftsanerkennung (und auch die Unterhaltsforderung) "durchgeboxt".

    Also wenn im Namen des Kindes, dann hast du vergessen aufzuführen das du ein Vernünftiges Umgangsrecht auch Durchgeboxt hast. In meiner Kindheit hat es mich nicht wirklich interessiert wer wem und wie viel Geld zahlt, oder was auf meiner Geburtsurkunde drauf steht. Mich hat interessiert wer mit mir wie viel Zeit verbringt und wie. Denke mal meinen Kindern geht es da nicht anders. Ich hab zu mindestens noch nicht von Kindern gehört die Ihre Eltern danach gefragt haben ob den das eine Elternteil auch Unterhalt zahlt.


    Nur mal so zur Info an alle Väter und Mütter: Zu Wissen wo man her kommt ist weder das Recht der Mutter noch des Vaters, es ist das Recht des Kindes. Der einzige Grund einen Elternteil nicht von Anfang an in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen ist, wenn man wirklich keine Ahnung hat mit wen man so alles GV hat(te). Ich kann das immer an der Anzahl von Daumen an meiner Rechten Hand abzählen, aber es soll ja welche geben bei den Hände und Füße zum Zählen nicht reichen würden. Ansonsten spricht auch rein gar nix dagegen den Vater von Anfang an zu benennen. Egal ob der Kriminell ist oder sonst was. Den seine Gene kann man auch nicht einfach "verschweigen".


    Wenn es einem nur ums Geld geht sollte man lieber Arbeiten gehen, statt Kinder in die Welt zu setzen.


  • Diese Gründe würden mich mal interessieren! :wow

  • Zahlvater
    bin ich nun auch schlecht,weil der Name des KV vor der gerichtlichen Vaterschaftsanerkennung NICHT in der 1. Fassung der Geburtsurkunde stand?
    Sorry da könnt ich :kotz
    Mir wurde gesagt,das Kv erst eingetragen wird ,wenn die Vaterschaft anerkannt wird,da er das aber gerichtlich scheinbar lieber wollte und unser Beistand dies im Sinne des Kindeswohls sah,stand er erst NACH Anerkennung in der 2. Fassung, die ich mir NICHT geholt habe vom Standesamt.
    Sein Umgangsrecht hat er verwirkt (Anmerkung: LAUT Beistand jegliches Recht am Kind)


    Warum und weshalb eine KM oder ein KV erst so handelt und es dann doch ändert ist jedem doch selbst überlassen und mittlerweile überlegt man sich hier im Forum dreimal was man sagt,da man fast immer damit rechnet muß,das einem der Kopf abgerissen wird und so sollte das hier nicht sein.
    Es wurde gefragt und eine anständige Antwort wäre höflich gewesen.


    lenilein
    du kannst dir ein Beratungstermin beim JA geben lassen und dort teilst du dann mit das du KV namentlich kennst und bisher keine trifftigen Gründe hattest Unterhaltsforderung zu beantragen und dies nun mittels Beistands beantragen möchtest.
    Unterhalt von zahlungswilligen Elternteilen ist sicherlich besser,da bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr (ggf auch während der Ausbildungzeit) UVG allerdings nur bis, :Hm , 12. Lebensjahr ?(

    Einmal editiert, zuletzt von SaSi1977 ()

  • Nur mal so zur Info an alle Väter und Mütter: Zu Wissen wo man her kommt ist weder das Recht der Mutter noch des Vaters, es ist das Recht des Kindes. Der einzige Grund einen Elternteil nicht von Anfang an in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen ist, wenn man wirklich keine Ahnung hat mit wen man so alles GV hat(te). Ich kann das immer an der Anzahl von Daumen an meiner Rechten Hand abzählen, aber es soll ja welche geben bei den Hände und Füße zum Zählen nicht reichen würden. Ansonsten spricht auch rein gar nix dagegen den Vater von Anfang an zu benennen.


    Nun, da hast Du wohl Recht, es soll aber auch den seltenen Fall geben, in dem der KV erst nen Test will (für mich völlig verständlich) oder aber bei der Geburt nicht anwesend ist. Eingetragen wird nämlich nur, wenn der KV bei der Geburt samt -eigener- Geburtsurkunde anwwesend ist und die Eintragung in die Geb.urkunde des Kindes wünscht.
    Ansonsten bleibt nur der Weg über JA oder Gericht.


    Für mich wären diese Wege im übrigen völlig losgelöst von Geld und Umgang, beides hat meiner Meinung nichts damit zu tun, das ich meinem Kind irgendwann seine Wurzeln zeigen und erklären kann. Genauso wie ich Umgang völlig losgelöst vom Unterhalt betrachte.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • ich habe den vater nicht in der GebUrkunde meines Sohnes weil der KV die vatschaft erstmal abstritt... ich fand das damals echt furchtbar.. war für gründe bitte gibt es n den vater nicht eintragen zu lassen.. EGAL, was ist und war und so, das kind ist doch IMMER beider kind.. also hat der vater genau das selbe recht wie die mutter und vorallem hat das kind das recht drauf.. inzwischen ist der KV auf der urkunde und ich muss die neue nur noch abholen..

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • Hi,


    raMONA und @sasi ... sie hat geschrieben....

    Ich habe bei Ihrer Geburt den
    Namen Ihres Vaters nicht eintragen lassen.

    UND das heißt -für mich- die TS hat das Kind, VON SICH AUS, nicht eintragen lassen :frag


    ...so Fälle soll´s ja auch geben :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wow - ich finde es immer wieder faszinierend, wie schnell man aufgrund weniger Worte verurteilt wird. Entschuldigt meine Wortwahl, aber das finde ich zum :kotz
    Nun denn, dann will ich mich mal "erklären"...

    Also wenn im Namen des Kindes, dann hast du vergessen aufzuführen das du ein Vernünftiges Umgangsrecht auch Durchgeboxt hast.

    Der KV hat trotz mehrfacher Aufforderung durch mich KEINERLEI Interesse, am Leben seiner Tochter teilzunehmen. Ich habe ihm den Umgang immer (auch schon vor der Anerkennung) freiwillig angeboten und ihn dazu ermuntert, regelmäßig mit ihr zu telefonieren.
    Er weiß, wie er mich erreichen kann und meldet sich trotzdem höchstens ein mal pro Jahr an ihrem Geburtstag per E-Mail.

    Der einzige Grund einen Elternteil nicht von Anfang an in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen ist, wenn man wirklich keine Ahnung hat mit wen man so alles GV hat(te). Ich kann das immer an der Anzahl von Daumen an meiner Rechten Hand abzählen, aber es soll ja welche geben bei den Hände und Füße zum Zählen nicht reichen würden. Ansonsten spricht auch rein gar nix dagegen den Vater von Anfang an zu benennen. Egal ob der Kriminell ist oder sonst was. Den seine Gene kann man auch nicht einfach "verschweigen".

    Es gabe einen für mich sehr guten Grund, die Vaterschaftsanerkennung nicht direkt auf den Tisch zu bringen. Der KV hat mich sowohl psychisch als auch physisch misshandelt - das ich trotzdem noch lange bei ihm geblieben bin, ist mein Problem. Aber mir war damals klar, dass a) diese Beziehung zum scheitern verurteilt ist und b) er mich wenn ich mit ihm zum Jugendamt fahre, um die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben zu lassen, auch mit Gewalt dazu zwingen würde, das Sorgerecht zu teilen.
    Versteh mich nicht falsch, trotz allem, was zwischen ihm und mir abgelaufen ist, habe ich ihm niemals seine Tochter vorenthalten! Ich habe ihn auch nicht bei ihr schlecht gemacht und ihre Herkunft verschweige ich ihr erst recht nicht. Ganz im Gegenteil: Obwohl er sich beinahe komplett aus ihrem leben zurück gezogen hat, zeige ich ihr Bilder und rede mit ihr über ihren Vater. Ich verschweige ihr auch nicht, wenn er sich mal wie oben erwähnt per E-Mail meldet.

    Wenn es einem nur ums Geld geht sollte man lieber Arbeiten gehen, statt Kinder in die Welt zu setzen.

    Da gebe ich dir vollkommen recht. Da ich 40 Stunden pro Woche arbeiten gehe, um unsere kleine Familie zu ernähren, passt mir dieser Schuh sowieso nicht. Mir ging es in erster Linie darum, dass meine Tochter ein Recht darauf hat, ihren vollständigen Stammbaum in der Geburtsurkunde zu haben. Wie bereits erwähnt ist und bleibt er ihr Vater. Allerdings finde ich durchaus, dass ein Mann, der ein Kind auf die Welt setzt, sich genauso an den Unterhaltskosten beteiligen sollte, wie die dazugehörige Frau.

    Diese Gründe würden mich mal interessieren! :wow

    Siehe oben...


    Edit hatte ein paar Buchstaben verschluckt...

    Einmal editiert, zuletzt von mimip ()

  • Mod.-Mitteilung: Ich bitte dringend darum, das Thema hier etwas weniger aggressiv und mit weniger herabsetzenden Emotionen zu diskutieren. Man kann seine Argumente sachlich bringen, Aussagen anderer mit spuckenden Smilies zu kommentieren, ist in der hier geübten Art grenzwertig. Ich weise deutlich auf die Netiquette hin. Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • DAS hab ich doch verstanden scheinbar Zahlvater aber nicht ;)

  • Da mein Beitrag etwas auseinander Gerissen wurde und somit etwas Falsch Verstanden wurde:


    Wenn jemand, egal ob Vater oder Mutter oder Gott oder sonst wer es Verhindert das Kind seine Herkunft weis und auch schriftlich hat (In unserem Land nun mal Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung) find ich das "Unschön" (Klingt das jetzt besser?)
    Wenn jemand nur den Grund "Unterhalt/Geld" kennt eine Vaterschaftsanerkennung zu machen find ich es ebenfalls "Unschön".


    Da spielt es für mich keine Rolle Ob der Vater Osama Bin Laden, Max Mustermann oder Brett Pittiplatsch ist. Ob der Vater Massenmörder oder Bundeskanzler ist. Den Herkunft bleibt Herkunft und diese ist nun mal Unabänderlich.


    Ich selber hab die Vaterschaftsanerkennung mit dem genauen Wissen (und ohne Hoffnung) Unterschrieben das ich KU zahlen darf und kein Sorgerecht bekomme (Auch wenn Sie sich jetzt mittlerweile dazu bereit erklärt). Und direkt nach der Geburt muss ja nicht unbedingt sein. Da gibts schöneres um das man sich Kümmern kann. Aber ich sah und sehe es als Recht meines Kindes an, und muss da jegliches Persönliches Interesse Hinten anstellen.

    Zitat

    Da gebe ich dir vollkommen recht. Da ich 40 Stunden pro Woche arbeiten gehe, um unsere kleine Familie zu ernähren, passt mir dieser Schuh sowieso nicht. Mir ging es in erster Linie darum, dass meine Tochter ein Recht darauf hat, ihren vollständigen Stammbaum in der Geburtsurkunde zu haben. Wie bereits erwähnt ist und bleibt er ihr Vater. Allerdings finde ich durchaus, dass ein Mann, der ein Kind auf die Welt setzt, sich genauso an den Unterhaltskosten beteiligen sollte, wie die dazugehörige Frau.

    Genau das ist der Punkt. Es ist Recht des Kindes. Und wie oben Geschrieben, auch wenn's nicht der Vater ist, so ist und bleibt es unabänderlich des Kindes halbe Herkunft. Wegen KU wäre schön wenn man als Zahlvater sich GENAUSO Beteiligen dürfte. Mal ne kleine Rechnung am Rande (1 Jähriger, Laut Hartz IV 215,-EUR Bedarf, tatsächlicher Bedarf mit ALLEM drum und dran def. Unter 250,-EUR. 250,-EUR -184,-EUR KG = 66,-EUR dividiert durch 2 Eltern := 33,-EUR je Elternteil. Warum muss ich da als min. Unterhalt 133,-EUR bezahlen???? 100,-EUR Strafgeld weil ich weniger Unterhalt habe? Genauso ist also der passende Wunsch meiner Seits :-)


    Also ich entschuldige mich hier für die nicht ganz eindeutige Schreibweise meiner Seits und die dadurch entstandenen Irrtümer. Ansonsten hab ich dem Smiley immer noch ganz doll lieb. :klimper


    @Sponge: Wenn man die GV Partner häufiger wechselt sollte man entweder Sorge darüber Tragen das kein Kind entsteht oder dafür Sorgen das man dann weiß von wem es ist. Meinte damit nicht das man ein Leben lang nur einen Partner haben sollte. Sprich ich bin der Meinung das man auch einem Ungezeugten Kind gegenüber eine Verantwortung hat, auch im Thema Herkunft, und man dies bei nicht gleichgeschlechtlichem GV bedenken sollte da Verhütung nie 100% ist. Von daher ist es MEINE Moralische Ansicht das man zwischen dem GV Partnerwechsel Zeit vergehen lassen sollte und immer dran denken sollte das daraus ein Kind entstehen kann. Diese Ansicht finde ich eher Modern als Veraltet. Und passend zum Thema, weil wenn man nicht so Verantwortungs bewusst ist, auch schon zum Zeitpunkt der Zeugung es verhindert oder erschwert werden kann, dem Kind seine Herkunft zu benennen.

  • Mal ne kleine Rechnung am Rande (1 Jähriger, Laut Hartz IV 215,-EUR Bedarf, tatsächlicher Bedarf mit ALLEM drum und dran def. Unter 250,-EUR. 250,-EUR -184,-EUR KG = 66,-EUR dividiert durch 2 Eltern := 33,-EUR je Elternteil. Warum muss ich da als min. Unterhalt 133,-EUR bezahlen???? 100,-EUR Strafgeld weil ich weniger Unterhalt habe?



    DAS glaub ich aber NIE!!!!!! Schon allein wenn du Windeln, Feuchtücher, andere Hygieneartikel, Klamotten, anteilig Wasser,Strom und Miete rechnest kommst ja wohl nirgendhin mit deinen 66euro,oder??
    Dann kommt in meinem Fall noch dazu das ich z.b. nicht stillen konnt- also auch noch Nahrung- dann kümmert sich der KV nen Drxxx drum also muss er die Erziehungsarbeit mit bezahlen und dann wissen wir ALLE das so ein Säugling nicht nur annehmlichkeiten mit sich bringt- als erziehender elterteil ist man DEFINTIV mehr an zuhause gebunden wie der nicht erziehende... und wenn man das alles zusammen rechnet ist 133euro ein RIESEN WITZ!


    Ich bekomm laut Düsseldorfertabelle 150% von dem Unterhalt der uns zusteht- d.h. der KV bezahlt hier 447euro unterhalt im Monat- ich muss, um nicht staatsabhängig zu sein Vollzeit arbeiten- dadurch haben wir 331euro Kindergartengebühren- wenn wir den halbieren und dann den rest anteilig berechnen wäre sogar das ein scherz.. aber nicht das das falsch rüber kommt ich würde mich NIE beklagen, der Unterhalt den der KV zahlt war ein angebot seiner seits-mir wäre lieber er würde einiges weniger bezahlen sich dafür aber kümmern... aber das leben ist kein wunschkonzert...

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • und ich denke, bei ramona ist mit "kümmern" pures kindsinteresse gemeint. denn die kinder leiden ja darunter, wenn ein elternteil wegbleibt.


    bei deiner berechnung sehe ich das auch ähnlich wie ramona. es muss in meinen augen geltend gemacht werden, wieviel jedes elternteil einbringt. wenn das betreuende elternteil nun staatliche unterstützung erhält und das andere elternteil arbeiten geht, muss das dem unterhalt angerechnet werden, was auch getan wird. wenn beide nun hartz4 beziehen und arbeitslos sind, so wie in deinem modell, dann könnten sich auch beide die betreuung teilen....

  • @ mimip Du hast erst geschrieben ihr wart bei Geburt des Kindes noch zusammen. Dann schreibst du er hätte nie Interesse gehabt an ihr und auch den Umgang nie wahrgenommen. Auf der anderen seit hätte er dich psychisch und physich misshandelt und kommt daher nicht auf die Urkunde!


    So ganz versteh ich da keinen Zusammenhang! Na ja, muss ich auch nicht! :tuedelue

  • So ganz versteh ich da keinen Zusammenhang! Na ja, muss ich auch nicht!

    Ist vielleicht auch alles nicht einfach zu verstehen, wenn man nicht selber drin steckt :rolleyes:


    Aber nur der Richtigkeit halber...das Dessinteresse kam natürlich erst nach der Trennung auf. Und der zweite Teil hat nichts mit seinem nicht vorhandenen Wunsch nach Umgang zu tun, sondern ist einfach der Grund gewesen, warum ich damals das Thema Anerkennung nicht selber auf den Tisch gebracht habe.

  • Wir sollten nicht versuchen, das Handeln von Gewaltopfern zu verstehen.
    Schon gar nicht sollten wir das Handeln von Gewaltopfern be- und verurteilen wollen.
    So viele Kleinigkeiten und Ängste spielen da eine Rolle - das kann man (selbst wenn man selbst Opfer von Gewalt wurde) nur erahnen.


    Sobald diese Menschen ihre Psyche einigermaßen wiederhergestellt haben, tun sie ja in der Regel das Richtige. Bei Mimip ist der Zeitpunkt jetzt gekommen. Bravo!

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()