Hallo,
ich habe eine Frage.
Meine Tochter ist jetzt 15 Monate alt. Ich habe bei Ihrer Geburt den
Namen Ihres Vaters nicht eintragen lassen.
Mittlerweile halte ich das für einen Fehler.
Jetzt ist die Frage kann ich das nachträglich noch machen lassen und
dann auch meine Unterhaltsforderungen stellen ?
Oder macht mir da das Jugendamt Schwierigkeiten......von wegen "warum kommst jetzt erst ? "
Für Antworten wäre ich dankbar.