HILFE IST UMZUG INS AUSLAND MÖGLICH TROTZ GEMEINSAMEN SORGERECHT???

  • Hallo erstmal ich bin neu hier und brauche Hilfe.Meine Frau und ich leben seit 8 Monaten getrennt.Wir haben 2 Kinder 4J. + 5,5J. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.Ich zahle Unterhalt.Nun will meine Frau zurück in ihre Heimat nach Italien mit beiden Kindern.Nun war sie beim Anwalt und will das alleinige Sorgerecht beantragen.Ich sehe meine Kinder 1 mal pro Woche Sonntags 5 Stunden und die Kinder lieben mich genauso wie ihre Mutter.Kann ich etwas dagegen tun?Ich habe Angst meine Kinder gar nicht mehr zu sehen.Kann sie einfach gehen?

  • Hallo,


    da Ihr das Gemeinsame Sorgerecht habt, darf Sie erst mal Grundsätzlich nicht ohne deine Zustimmung mit den Kindern ins Ausland ziehen. Dies scheint deine EX richtig erkannt zu haben, so das Sie nun versuchen wird das Gemeinsame Sorgerecht gegen ein alleiniges Sorgerecht zu tauschen. Wenn sie einen guten Anwalt hat, wird Sie aber nicht versuchen das ganze Sorgerecht dir abzuerkennen sondern "nur" das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich allein zu bekommen.


    Nun die Frage, was spricht für das Kindswohl?
    Denn da nach entscheiden die meisten Richter(ich schreib ganz bewusst die meisten, da es genügend Negative Beispiele gibt).


    Also was würde dafür sprechen wenn die Kinder Ihr Leben in Italien weiter führen? Kennen die dort jemanden? Waren die dort schon mal? Sprechen sie Italienisch?
    Was spricht dafür das die Kinder hier bleiben? Haben Sie hier ein gutes Soziales Netzwerk dem Sie dann entrissen werden?
    Was spricht für das gemeinsame Sorgerecht, was spricht für das alleinige? Und was denken die Kinder darüber?


    Da du schon weißt was deine Frau vorhat, bereite dich so gut es geht darauf vor. Schreibe auf warum es wichtig ist das die Kinder hier bleiben. Schreibe auf was die Mutter gegen dich in der Hand hat, was ein Gericht davon überzeugen könnte das ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu Gunsten der Mutter berechtigt ist.


    Schreibe ein Umgangstagebuch. Jeglicher Ansatz deiner Ex den Umgang zu Boykottieren kann letztendlich vor Gericht dazu führen das Sie zwar auf alleiniges Sorgerecht klagt, aber am Ende du es zugesprochen bekommst. Denn auch diese Fälle gibt es.


    Ansonsten Versuch dich trotz dieser Situation noch freundlicher und höflicher als Sonst zu Verhalten. Dich im Kindergarten mehr über die Kinder zu Informieren etc.. So das wenn es Hart auf Hart kommt es viele Zeugen gibt, das du dich immer gut fürs Kinds wohl eingesetzt hast und dich bemüht hast die Kinder nicht unter den Elterlichen Streitigkeiten leiden zu lassen.



    Dann sollten deine Chancen gut dafür stehen, das deine EX vor Gericht eine klare Abweisung bekommt, da man bei einem Kind mit 4 Jahren schon davon Ausgehen kann das Sie in Ihrer Heimat verwurzelt sind und ein Umzug in ein anderes Land nicht dem Kindswohl entspricht.


    Ob deine Ex das dann Illegal trotzdem in einer Nacht und Nebel Aktion macht, ist die andere Frage. (Als Antwort auf die Frage: Kann sie einfach gehen? JA Sie kann, wir leben ja in der EU. Aber Nein Sie DARF nicht.) Dann musst du dich auf einen Jahrelangen Kampf um deine Kinder einstellen.


    Genügend Negative Beispiele über die Realitäten in diesem Land findest du z.B.: auf http://www.pappa.com/ (etwas Unübersichtlich, aber sehr Informativ)



    Ich wünsche dir und euren Kindern viel Kraft für die bevorstehende Zeit und einen Richter der am tatsächlichen Kindswohl interessiert ist.

  • Hallo,


    Deine Frau wird niemals, nie das ASR zugesprochen bekommen wenn ihre einzige Begründung hierfür ist, sie möchte mit den Kindern nach Italien ziehen. Das ist eben keine Begründung. Worauf du möglicherweise aufpassen muss: Wenn sie und die Kinder gemeinsam "in Urlaub" nach Italien fahren, den Urlaub verlängern und nochmals verlängern, und deine Frau auf dieser Weise die Tatsache verschafft, dass die Kinder sich dort zu Hause fühlen und gar nicht zurückkommen.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ich sollte wohl tiefer drauf eingehen.
    Unsere grosse Tochter soll ab Sommer noch nicht in die Schule gehen,sondern in eine Vorschule da sie sehr sensibel und zu schüchtern ist.Meine Frau denkt nun sie würde 1 Jahr verlieren und will nun dass die Kinder in Italien zur Schule gehn und dort leben.Beide Kinder sprechen Deutsch und Italienisch.
    In Italien haben wir uns eine Wohnung gebaut,und es leben dort viele Verwandte und ihre Schwester.Wir waren jedes Jahr dort im Urlaub,den Kindern gefällt es dort sehr logischerweise sehr gut.
    Sie ist fest überzeugt zu gehn und wird alles tun dafür tun.
    Wie wird das jetzt ablaufen? Antrag ASR, Jugendamt ,Gericht
    Ich glaube mal ich hab allgemein schlechte Karten zu verhindern das sie geht.
    Muss ich dann für meine Frau auch Unterhalt zahlen obwohl sie im Ausland ist?


    Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

  • Ich selbst habe eine Zeit im Ausland gelebt und gearbeitet.
    Das ich das überhaupt machen konnte,setzte voraus,das mein Ex-Mann mir schriftlich seine Zustimmung dazu gegeben hat das Kind mitnehmen zu dürfen.
    Diese schriftliche Zustimmung mußte ich bei allen Ämtergängen vorzeigen.Hätte ich sie nicht vorweisen können,dürfte ich mich nicht weiter im Ausland aufhalten.(es sei denn es wäre urlaubsbedingt)
    Um ohne diese Zustimmung gehen zu können müßte man Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen,nicht das Sorgerecht.
    Aber das geht nicht mal eben einfach so!
    Besorge Dir einen Anwalt!
    Viel Glück

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


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    (M.Python)

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  • Habe ich überhaupt ein Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Ich weiss gemeinsames Sorgerecht gleich gemeinsames ABR.
    Die Kinder sind bei meiner Frau,weil ich ja arbeiten muss.Dadurch hat sie doch einen klaren Vorteil.
    Meine Frau drängt nun ihr das alleinige Sorgerecht freiwillg zu geben,da ich laut ihrem Anwalt sowieso keine chance hätte und wir uns den Gang vor Gericht sparen könnten um die Angelegenheit so zu klären.

  • Habe ich überhaupt ein Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Ich weiss gemeinsames Sorgerecht gleich gemeinsames ABR.
    Die Kinder sind bei meiner Frau,weil ich ja arbeiten muss.Dadurch hat sie doch einen klaren Vorteil.
    Meine Frau drängt nun ihr das alleinige Sorgerecht freiwillg zu geben,da ich laut ihrem Anwalt sowieso keine chance hätte und wir uns den Gang vor Gericht sparen könnten um die Angelegenheit so zu klären.

    Freiwillig??Laut ihres Anwalts??Fieser Versuch Dich über den Tisch zu ziehen!geh zu einem Anwalt und lasse Dich dort aufklären,was tatsächlich Sache ist!!

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


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    (M.Python)

  • Hat sie sich mal zum Thema Umgang geäußert?
    Wie stellt sie sich diesen (regelmäßig) vor?

  • Als ich sie darauf ansprach sagte sie, ich darf die Kinder 2 mal im Jahr sehen und mit ihnen ins Hotel gehen (Sommerurlub + Weihnachten).
    Die Entfernung beträgt 2000 km.
    Wird sie das alleinige Sorgerecht bzw. ABR zugesprochen bekommen?

  • Wird sie das alleinige Sorgerecht bzw. ABR zugesprochen bekommen?

    Das wird sicher nicht Deine Ex oder ihr Anwalt bestimmen!Sondern das Gericht.
    Ohne trifftigen Grund gibt es das sowieso nicht.
    Ich hab's schon einmal geschrieben: Geh zu einem Anwalt (Fachanwalt f. Familienrecht) und lass Dich vertreten.Zumal Du dann auch erstmal genau weißt,wo Du stehst und was auf Dich zukommt.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


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    (M.Python)

  • Dass sie das ABR bekommt halte ich für sehr unwahrscheinlich, bei dieser Vorstellung den Umgang zu gestalten.


    Zumal sie, da sie die Entfernung schafft, entweder die Kinder zu dir bringen oder dann deine Kosten (mind. zu 50%?) übernehmen muss.


    Das ASR ist doch gar nicht das Thema, es sein denn, es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.

  • Als ich sie darauf ansprach sagte sie, ich darf die Kinder 2 mal im Jahr sehen und mit ihnen ins Hotel gehen (Sommerurlub + Weihnachten).
    Die Entfernung beträgt 2000 km.
    Wird sie das alleinige Sorgerecht bzw. ABR zugesprochen bekommen?


    Nein und nein und nein.
    Die Umgangsvorstellung deiner Frau ist lächerlich.
    2 mal im Jahr solltest du deine Kinder sehen?
    Bitte besorg dir einen Anwalt, falls du dies noch nicht getan hast.

  • Vielen vielen Dank für die Ratschläge.
    Der Hauptpunkt ist das Sorgerecht.
    Ich denke wenn sie das alleinige Sorgerecht bzw.ABR zugesprochen bekommt(was ich befürchte)kann ich meine Prinzessinen abschreiben.
    Ich war schon zu einem Beratungsgespräch bei einer Fach- Anwältin.Aber das klang alles nicht sehr hilfreich.
    Sie hat mir nicht deutlich gesagt was Sache ist.
    Muss wohl einen anderen Rechtsanwalt aufsuchen.

  • - Freiwillig Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben solltes du niemals. Das war ein fieser Trick, dir das vorzuschlagen. Allerdings musst du sehr in dich gehen und dich selbst fragen, ob das mit den Kindern bisher optimal gelaufen ist.


    - Warum übernachten die Kinder nicht bei dir? Ein mal pro Woche für ein paar Stunden ist arg wenig. Normal ist bei Kindern in dem Alter ein Regelung irgendwo im Bereich von 9/5 Tagen bis 11/3 Tagen mit Übernachtungen. Als erstes solltest du die Kinder also länger zu dir nehmen, z.B. von Freitag nachmittag bis Montag früh in der einen Woche und einen zusätzlichen Tag in der anderen Woche o.ä.. Die jetzige Regelung sieht nach außen hin danach aus, dass du nicht viel Zeit mit den Kindern verbringen willst. Das könnte dir auch negativ angelastet werden, wenn du etwas gegen den Wegzug nach Italien unternehmen willst.


    - Das mit der Einschulung habe ich nicht verstanden. Willst du nicht, dass die Tochter eingeschult wird oder liegt es an der Mutter der Kinder oder war das das Ergebnis bei der Untersuchung auf Schulreife. Wenn deine Ex sie jetzt in Italien einschulen lassen will, dann scheint es ja eine Meinungsverschiedenheit zu geben, die ihr am besten nicht vor Gericht austragen solltet.


    - Selbstverständlich hast du vor Gericht eine Chance den Wegzug der Kinderzu verhindern. Du hast schwerwiegende Argumente (soziales Umfeld) auf deiner Seite. Du musst aber auch in der Lage sein zu zeigen, dass (und wie) du in der Lage wärst die Kinder zu versorgen, falls deine Ex trotzdem weggehen sollte. Hast du ein Konzept, das du bei Gericht vorstellen kannst? Je mehr du die Kinder jetzt bereits zu dir nimmst (mit Übernachtungen!) um so glaubwürdiger ist das. Wenn deine Ex vor Gericht sagt, sie zieht in jedem Fall nach Italien und du wüsstest dann nicht zu sagen, wie du hier die Kinder ohne sie versorgen könntest, dann wird ein Gericht dir kaum die Kinder zusprechen und wird sie nach Italien ziehen lassen. Die Tatsache, dass die Kinder bisher nicht bei dir übernachten, sind ein starker Pluspunkt für deine Ex. Daran solltest du sofort etwas ändern.

  • Wenn die Kinder die Landessprache können, dort bereits ein "zweites Zuhause" haben, stehen in der Tat deine Karten etwas schlechter.


    Was auch immer passiert. Entscheidung sollten in solchen Fällen immer vor Gericht fallen. Egal was deine Ex oder deren Vertretung Versucht dir einzureden. Und jeder Tag der bis dahin ins Land zieht bringt zu mindestens 1 Kind näher ins Schulalter. Und ab da stehen die Karten dann für dich deutlich besser.


    Ansonsten hast du nicht so schlechte Karten wenn es nichts gibt, was man dir Vorwerfen kann. Also z.B.: hast du die Kinder oder deine Ex mal Geschlagen und gibt es Zeugen oder Beweise dafür? Hast du mal etwas Bewusst oder Unbewusst getan was gegen das Kinds wohl war? Denn der Anwalt deiner Ex wird sicherlich Versuchen aus jeder Mücke eine Horde von Elefanten zumachen.
    Da wird schon mal der Vater der sein klein Kind am Strand Nackt Baden lässt als Pädophiler dargestellt, und solche Dinge.


    Unterhalt musst du so oder so trotzdem weiter zahlen. Und meines Wissens richtet es sich nach dem Land in dem du lebst. Da du ja dem deutschen Gesetz unterliegst. Da solltest du dich aber im Zweifelsfall beraten lassen ob dann für dich deutsches oder italienisches Recht gilt.


    Ansonsten kannst du auch Versuchen selber vor Gericht zugehen, falls die Mutter rein zufälliger Weise einen Urlaub mit den Kindern nach Italien unternehmen möchte. Damit Ihr das dann Untersagt wird. Da musst du aber wirklich SEHR glaubhaft Versichern das Sie da die Kinder verschleppt.


    Und bei einem Umzug ins Ausland ist es nicht nur eine Frage des Aufenthaltsbestimmung rechtes sondern auch ganz klar eine Frage des Sorgerechtes. Da dies absolut keine Entscheidung des täglichen Lebens ist.


    Wichtig wären z.B.: auch die Gründe warum deine Ex wieder nach Italien zurück möchte und warum die Kinder bei Ihr leben müssen. Wenn du dann Vorgericht Ihre Begründungen entkräften kannst ist das sicherlich von Vorteil. Und Theoretisch kann sie ja gerne gehen, ist ja Ihr gutes Recht, aber die Kinder könnten dann bei dir bleiben. Und wenn dies zur zeit bei dir nicht möglich ist, solltest du jetzt schon mal Pläne machen wie dies zu realisieren wäre. Denn es sieht vor Gericht besser aus wenn es die Möglichkeit gibt das die Kinder zu dir kommen, als wenn es so aussieht das die Mutter hier bleiben muss damit der Umgang für dich einfacher ist, weil du die Kinder selber nicht Aufnehmen kannst.


    Und was denken die Kinder darüber? Das ist auch sehr wichtig. Und da spielt das eine Rolle was Sie wirklich wollen und nicht was Sie von einem Elternteil eingeredet bekommen haben.
    Deine Kinder sind ja zum Glück Alt genug um Ihre eigene Meinung zu Äußern.


    Ansonsten macht alles Schriftlich was das Thema angeht. Und wenn deine Ex oder Ihr Anwalt versucht mit dir darüber mündlich zu "Verhandeln" nicht darauf eingehen und darauf Verweisen das Sie sich damit bitte schriftlich an dich wenden sollen. So hast du später immer etwas in der Hand, insbesondere solche Einschüchterungsversuche.


    Und dein Anwalt muss nicht besonders schlecht sein, nur weil er dir noch nichts konkretes sagen kann. Erst wenn eine Klage eingereicht wurde, kann er einen genauen Plan ausarbeiten. Ansonsten weiß er genau so wenig wie du was deine Ex nun konkret Versucht zu Unternehmen. Und so kann der dir eigentlich nur ALLE in Frage kommenden Gesetze erläutern. Ansonsten ist er Rechtsberatung und nicht Entscheidungsträger. Was für eine Strategie du dann Verfolgen möchtest ist dann immer noch deine Entscheidung. Er sagt dir nur was dafür und was dagegen Spricht.

  • Ich würde meine kleinen Prinzessinnen sofort öfter zu mir nehmen,aber um den Friedens willen seh ich sie so selten.
    Meine Frau verbietet es mir das, die kleinen bei mir Übernachten.Die Kinder freuen sich auch jedesmal sehr wenn ich sie abhole weil wir immer sehr viel unternehmen.
    (Spielplatz,Baggersee,Fun-Indoorpark,Pferde und Enten füttern,Opa besuchen).
    Wenn es darum geht,war und bin ich immer der aktive Part.Meine Frau unternimmt so gut wie nichts,sitzt immer nur bei ihrer Mutter.
    Ich war zwar ein schlechter Ehemann aber ein sehr guter Vater.(Aussage meiner Frau).
    Teilweise muss ich ihr auch Recht geben,doch zum streiten gehören immer zwei.
    Und wenn zwei Dickköpfe aufeinander treffen, können die Meinungen ganz schön auseinander liegen.
    Meine Frau ist sehr dominant und alles muss nach ihrer Pfeife gehn.
    Doch zurück zum Thema.
    Ich hab mich immer um meine Kinder gekümmert.
    Egal ob Windeln wechseln, Arztbesuche,Elternabende im Kiga(war dort der einzige Mann);da hab ich mir nichts vorzuwerfen.
    Meine Kinder sind mein Leben.
    In unserer Ehe ist so viel schiefgelaufen und wir sind einfach zu weit gegangen.
    Ohne die Kinder wird meine Frau niemals gehen.
    Ich sehe das so,solange sie kein alleiniges Sorgerecht hat kann sie nicht gehen.
    Sie wird alles daran setzen es zu bekommen.

  • Ich würde meine kleinen Prinzessinnen sofort öfter zu mir nehmen,aber um den Friedens willen seh ich sie so selten.


    Und um des lieben Frieden willens wirst du die Kinder nach Italien verlieren. Wach auf.


    Die Frage vor Gericht wird nicht sein, ob sie das alleinige Sorgerecht bekommt (das bekommt sie nicht ohne weiteres), sondern ob sie mit den Kindern nach Italien gehen kann. Und wenn sie das durchsetzt, wird sie dafür das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen.


    Deine Ex kann doch nicht darüber bestimmen, ob die Kinder bei dir übernachten dürfen! Hast du Angst vor ihr? Du, du der Vater, bist für die Kinder wichtig und du bist dabei zuzulassen, dass die Kinder ihren Vater verlieren, nach Italien, ohne Kontakt, außer in den Ferien. Aber auch das wirst du um des lieben Frieden Willens dann aufgeben, wenn sie in Italien einen neuen Mann hat und du nicht mehr in das Ferienkonzept der Kinder passt. Willst du das? Um des lieben Frieden Willens?


    Wach auf, sorg dafür, dass die Kinder auch bei dir übernachten. Weißt du, warum sie das nicht zulässt? Damit du keine Chance hast ihren Umzug nach italien zu verhindern. Die rechnet eiskalt. Die rechnet mit deiner Friedensliebe.

  • Dir darfst Dir nicht weiter ihre Regelungen aufzwingen lassen!Es ist verständlich,das man einiges-wie Du sagst-um des lieben Friedens Willen akzeptiert.
    Aber irgendwann muß mal Schluß damit sein!Du hast ebenso ein Anrecht auf deine Kinder wie Deine Frau!!Fordere es auch ein!
    Deine Kinder haben ja schließlich auch ein Anrecht auf ihren Papa!
    Je länger Du das schleifen läßt,umso mehr "Freiheiten" wird sie sich rausnehmen.
    Es stimmt mich immer traurig,wenn ich sehe,wieviel Macht doch häufig bei uns Frauen liegt....

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)