welche Auswirkungen hat ein verhindertes GSR auf den Umgang ?

  • Also du willst das GSR, dann musst du deine Taktik ändern! Wie, ist dir schon mehrfach geraten worden!! Wenn du so weitermachst wie bisher, wirst du nur weiterhin vor die Wand laufen! Also mit Prinzipienreiten wird das nix..

    So wie der Fall momentan liegt, besteht eher für die KM die Gefahr, das ASR zu verlieren.
    Nix mit Taktik.

  • Mich würde interessieren wie die KM auf den Vorwurf kommt.

    Falschbeschuldigungen werden nicht zwangsläufig bewusst erhoben, häufiger liegen Irrtümer vor z. B. als Folge von Überbesorgtheit, Wahrnehmungsselektion, Fehlinterpretation kindlichen Verhaltens, insbesondere im Trennungskonflikt.



    Ich finde die Behauptung, dass sich 50% der Mütter das ausdenken schlicht und einfach unter aller Würdigung. Hast du das auch von pappa.com? Würde mich nicht wundern :D .

    Es handels sich hierbei nicht um eine Behauptung, sondern um eine Tatsache Unterschied bekannt ? [Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.ne…f/images/smilies/a010.gif]en:" title="winken">
    Die Quelle ist dabei unerheblich und sicher auch an anderer Stelle zu finden.
    http://www.gidf.de/




    Und dann finde ich es von dir sehr befremdlich, dass du nicht ergründet haben möchtest, woher die Anzeichen kommen. An deiner Stelle würde ich mir da Sorgen um meine Tochter machen und wäre interessiert an einer Aufklärung.

    Irrtum, ich habe längst aufgeklärt, woher "die Anzeichen" kommen.
    Schreibe ich aber jetzt nicht nochmal.

  • Sorry, aber mit Kalendersprüchen kommen wir nicht weiter.



    Das ist kein Kalenderspruch, sondern ein ganz gängiges bildhaftes Beispiel, bevorzugt gebraucht in der systemischen Familientherapie ... aber du willst ja gar nicht darüber nachdenken, ob da was dran ist, sonder dich weiter in deiner selbstgewählten Opferrolle suhlen..


    Besonders im Winter :hae:


    ja auch im Winter kann man in der Wohnung mit dicken rutschfesten Socken rumlaufen und so seine Füße trainieren... sogar hier bei diesem beispiel kwillst du nicht mal einen zentimeter weit über deinen Horizont gucken...


    Sie zweifelte nicht im Geringsten an der Wirksamkeit der Einlagen, nur ist sie am Unwillen des Kleinkindes gescheitert ...


    Der Unwillen des Kindes hatte vielleicht einen Grund???? Wenn dir das Wohl des kindes am Herzen liegen würde, würdest du dich mal fragen, ob die Einlagen vielleicht einfach wehtaten??? wenn sie das nämlich nicht getan hätten, hätte dein Kind die Dinger gar nicht bemerkt....


    Hier kannst du gut sehen, was dir hier jetzt schon ganz viele Leute geschrieben haben: Deine Kommunikationsfähigkeit ist dringend ausbaubedürftig!


    Ich fürchte aber, dass es wenig Sinn macht, dir weiterhelfen zu wollen (denn nur deswegen schreiben die Leute dir hier) - weil du in jeder Antwort Fragmente rauspickst, um Dir und anderen den "Beweis" zu liefern, wie schlecht du behandelt wirst.

  • Ich habe das alleinige Sorgerecht,weil wir nicht verheiratet waren....dennoch entscheiden wir gemeinsam über alles was unsere Tochter betrifft.
    Mein Ex isn netter Typ,es gibt keine Probleme.
    So,jetzt stelle ich mir mal vor,wir wären verheiratet gewesen,hätten also beide das Sorgerecht und er wäre wie Du...glaub mir,dem würde das gemeinsame Sorgerecht nichts bringen.
    Wer so sturr und engstirnig denkt und handelt,wird mit oder ohne GSR mächtig Stress bekommen.
    Du willst,dass Deine Ex das macht,was Du für richtig hälst und machst mir den Anschein,als wärst Du kein kompromissbereiter Gesprächspartner.
    Wer nicht so handelt wie Du es für richtig hälst,ist raus.
    Bevor wir uns falsch verstehen,ich finde es durchaus falsch wie es bisher war,dass Männer oft gesetzlich aussen vor sind,wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet waren-das muss geändert werden,keine Frage,ich würde mich auch nicht gut fühlen als Mann in so einer Situation...
    Aber für Dich ist das GSR das Allheilmittel scheint mir..dann is alles gut...vergiss es,dazu gehört viel mehr-wenn man das Wohl des Kindes im Auge hat..
    Ach und bevor Du mich jetzt fragst,warum dann mein Ex nicht das Gsr mit mir hat...ganz einfach,ihm isses egal..er weiss,dass er auch so bei allem mit einbezogen wird...er hat hat in den 11 Jahren nicht einmal das Bedürfnis gehabt,an der jetztigen Situation etwas zu ändern..weil er weiss,es bringt ihm nicht mehr als jetzt auch...ich werde mit oder ohne niemals vergessen,wer an der Produktion beteiligt war... ;)

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

    2 Mal editiert, zuletzt von zozzy ()


  • Was? Woher? Meinst du damit ihre "paranoide Reaktion auf dein Sorgerechtsbegehren"? Sieh mal oben, ich meine was anderes mit meiner Frage.

  • Tut mir leid, aber ich kann dich einfach nicht mehr wirklich ernst nehmen. Du schmeisst mit Fragmenten um dich und den Rest müssen wir uns denken. Zudem lässt du keinerlei Hilfe zu. Damit ist dieses Thema für mich erledigt. Ich wünsche deinem Kind jedenfalls, dass sich alles zum Guten wendet.

  • ich gebs gleich zu ich hab nur quer gelesen,allerdings reicht mir das vollkommen!


    lieber ts was willst du eigendlich????


    fakt ist


    DU hast es verpennt sonst hättest du das gsr!


    langsam bekomme ich den eindruck, dir gehts um macht.mal ganz deutlich ich wil ich will ich will. wie son dreijähriges.
    logisch würde ich als frau erst mal sparsam aus der wäsche gucken wenn der liebe gute ex zu ........ war damals den schrieb auszufüllen das einfach nicht für wichtig hilet udn jetzt anfangt sich aufzuführen wie son affenkönig!
    schon mal dran gedacht das die angst bekommen könnte du willst ihr das kind aus rache weg nehmen? ( ich meien deine beirtäge hier nun ja ich traus dir zu!)


    weist du kannst dich jetzt aufregen ohne ende kämpfen wie ein stier du kannst das ausweiten isn uferlose.


    wenn du durch bist damit wird weder du noch deine ex zufrieden sein höchstens zerfleischt und am ende.


    das kidn allerdings froß mit einer ehr bescheidenen kindheit!


    irgendwann darfst du eventuell die paar unterschriften leisten und der km noch mehr stress machen aber den draht zu dein kind hast du verloren.


    lohnt sich das des männerstolzes wegen?



    weist das mit dem missbrauch ist das letzte das ist schäbig aber du kannst es nicht ändern. da must du durch du weist ja das daran nichts ist!
    ich finds auch wirklich absolut das letzte das der vater generell nicht bei geburt das sorgerecht mitbekommt, aber verdammt ihr kommt doch nicht aus dummsdorf.
    das müste mann doch nun wirklich in der heutigen zeit wissen.
    jede frau die ungewollt schwanger wird und co wird klar gemacht selber schuld


    nur männer sidn die armen haschels echt leute kommt mal aus dem armutszeugniss langsam raus.
    da wundert sich mann wenn frau ihn nicht ernmst nehmen kann :D


    zieh die notbremse und gebt dem kind eine chance obwohl naja ich bezweifle fast das dies noch geht.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • - Ich finde es erst einmal gut, dass das in einem eigenen Thread diskutiert wird.


    - Solche Missbrauchsvorwürfe außerhalb eines gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlich geforderten Gutachtens verlässlich zu klären, halte ich kaum für möglich. Einer Untersuchung bei einem von der KM ausgewählten Psychologen müsste man aus fachlichen Gründen normalerweise auch widersprechen. Bei GSR könntest du das, bei ASR der Mutter aber nicht. Man kann dir deshalb fast nur empfehlen im laufenden Gerichtsverfahren ein Gutachten zu dem Vorwurf zu fordern. Ein solches Gutachten wird sich dann mit der Nachweisbarkeit, aber auch (wenn die Vorwürfe haltlos sind) mit der Entstehungsgeschichte der Vorwürfe befassen. Bei haltlosen Vorwürfen würde solch ein Gutachten dir deshalb auch für den Fall etwas nützen, dass die Vorwürfe später von ihr erneut erhoben werden.


    - Zur Eingangsfrage: Ich bin völlig deiner Meinung, dass das GSR für die Psychologie unter den Eltern von großer Bedeutung ist und (egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht) dass das GSR der Normalfall sein sollte. Es gibt Kulturkreise (auch hier in Deutschland), in denen sich ein Elternteil von einem Kind völlig abwendet, wenn er/sie nicht mehr das Sorgerecht hat. (Gleichberechtigte) Verantwortung für ein Kind ist ein wichtiger Faktor in der Eltern-Kind-Beziehung. Ich glaube auch, dass die derzeitige rechtliche Regelung (GSR bei unverheirateten nur, wenn die Mutter es will) insgesamt häufiger dazu führt, dass ein Paarkonflikt über die SR-Frage ausgetragen wird ("zeig mir erst einmal..., bevor ich dir das GSR gebe.").

  • Lovrel hatte angedeutet, dass es auch möglich ist ohne GSR gut als Eltern gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Deine Auslegung ihrer Worte beruht ausschließlich auf dem, was du in ihrem Beitrag gelesen haben wolltest. - In meinen Augen hast du so reagiert, wie du reagiert hast, weil du der Tatsache nicht ins Auge blicken möchtest, dass es auch "ohne" geht. - Bist du schon mal auf die Idee gekommen, dass beide, Lovrel und der Vater, schlicht keine Zeit haben und es deshalb prakmatisch angehen? Wer bist du, dass du dir ohne die Mimik zu sehen, ohne die Hintergründe zu kennen, eine Beurteilung über Lovrels Handeln anmaßt?
    Wer glaubst du zu sein, dass du andere User durch einen Vera...-Link bei einem so heiklen Thema vor den Kopf stößt?


    Ganz ehrlich, wärst du der Vater unserer Kinder, du würdest nie und nimmer das GSR bekommen. Eher fließt der Rhein den Rheinfall rauf.


    Da du duch weigerst, konkrete Links zu setzen, statt dessen entweder gegen die Forenregeln verstößt oder User - als Mehrzahl zu verstehen - vor den Kopf stößt, ist es nicht möglich die von dir aufgeführten Tatschen und Gründe zu überprüfen. Oder erwartest du allen Ernstes, dass die User Dr. G***l befragen?

    Zitat

    Bei GSR hätte ich 1. die Möglichkeit, dubiosen "Psychologen"-Untersuchungen zu widersprechen...


    Zitat

    Inzwischen will die KM wohl keine Untersuchung mehr, ob das Gericht einen Gutachter als notwendig erachtet, ist offen, aufgrund der Faktenlage aber unwahrscheinlich.


    Für mich ist da ein Widerspruch.


    Zitat von Segelpapa

    Solche Missbrauchsvorwürfe außerhalb eines gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlich geforderten Gutachtens verlässlich zu klären, halte ich kaum für möglich. Einer Untersuchung bei einem von der KM ausgewählten Psychologen müsste man aus fachlichen Gründen normalerweise auch widersprechen...

    Die einzigen Psychologen, die unabhängig von aussagepsychologischer Qualifikation zuverlässig die gestellten Fragen klären können, haben eine Zusatzausbildung in Psychotraumatoligie. Alle anderen können dies nicht.

  • - Ich finde es erst einmal gut, dass das in einem eigenen Thread diskutiert wird.


    - Solche Missbrauchsvorwürfe außerhalb eines gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlich geforderten Gutachtens verlässlich zu klären, halte ich kaum für möglich. Einer Untersuchung bei einem von der KM ausgewählten Psychologen müsste man aus fachlichen Gründen normalerweise auch widersprechen. Bei GSR könntest du das, bei ASR der Mutter aber nicht. Man kann dir deshalb fast nur empfehlen im laufenden Gerichtsverfahren ein Gutachten zu dem Vorwurf zu fordern. Ein solches Gutachten wird sich dann mit der Nachweisbarkeit, aber auch (wenn die Vorwürfe haltlos sind) mit der Entstehungsgeschichte der Vorwürfe befassen. Bei haltlosen Vorwürfen würde solch ein Gutachten dir deshalb auch für den Fall etwas nützen, dass die Vorwürfe später von ihr erneut erhoben werden.


    - Zur Eingangsfrage: Ich bin völlig deiner Meinung, dass das GSR für die Psychologie unter den Eltern von großer Bedeutung ist und (egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht) dass das GSR der Normalfall sein sollte. Es gibt Kulturkreise (auch hier in Deutschland), in denen sich ein Elternteil von einem Kind völlig abwendet, wenn er/sie nicht mehr das Sorgerecht hat. (Gleichberechtigte) Verantwortung für ein Kind ist ein wichtiger Faktor in der Eltern-Kind-Beziehung. Ich glaube auch, dass die derzeitige rechtliche Regelung (GSR bei unverheirateten nur, wenn die Mutter es will) insgesamt häufiger dazu führt, dass ein Paarkonflikt über die SR-Frage ausgetragen wird ("zeig mir erst einmal..., bevor ich dir das GSR gebe.").

    Vielen Dank für Deine klaren Worte.
    Ich dachte schon, es gibt hier keinen Menschen, der die Lage so sieht, wie sie ist, beide Themen betreffend.
    Ein Gutachten zu dem Vorwurf zu fordern, birgt aber auch Risiken, sind es die wert ?
    Denn ich vermute stark, dass bei erneuten Vorwürfen auch ohne Gutachten selbige keine Chance auf Glaubwürdigkeit haben werden - ein entsprechendes Urteil vorausgesetzt.

  • Die einzigen Psychologen, die unabhängig von aussagepsychologischer Qualifikation zuverlässig die gestellten Fragen klären können, haben eine Zusatzausbildung in Psychotraumatoligie. Alle anderen können dies nicht.

    Das ist meines Wissens nicht richtig.
    Ich empfehle bei Interesse das Standartwerk zum Thema:
    "Handbuch Sexueller Mißbrauch" erschienen bei rororo.

  • Ein Gutachten zu dem Vorwurf zu fordern, birgt aber auch Risiken, sind es die wert ?


    - Wenn du mit Risiken eine mögliche Belastung für das Kind meinst, dann halte ich die Belastungen durch eine fachgerechte gutacherliche Untersuchung praktisch immer für geringer als Belastungen, die sich daraus ergeben können, dass ein Vorwurf nicht soweit wie möglich geklärt wird.


    - Zwei denkbare Ergebnisse eines Gutachtens:
    - -Ist etwas dran am Vorwurf und das ergibt sich aus dem Gutachten, dann ist der Nutzen ohnehin klar.
    - -Ist nichts dran, dann arbeitet das Gutachten aber den Entstehungszusammenhang der Vorwürfe heraus und kann neben einer (strafrechtlich relevanten) Feststellung, dass keine Tat nachweisbar war, im Idealfall entlastend feststellen, dass es nach Bewertung der vorgebrachten Vorwürfe keinen Tathinweis gab.


    - Wenn du mit Risiko aber meinst, dass ein falscher Verdacht von Gutachtern nicht als falsch erkannt wird, sondern diese fälschlich eine Tat annehmen, obwohl es keine gegeben hat, dann ist die Sorge bei einem sorgfältig durchgeführten Gutachten vermutlich unbegründet, da die Standards heute hoch sind. Suggestive Befragungen und subjektive Tests ohne Aussagekraft (z.B. mit Puppen, Kinderzeichnungen etc.) sind kein Teil fachgerechter Begutachtungen mehr. Allerdings gibt es m.W. keine Untersuchungen, die überprüfen, wie oft ein Gutachten heutzutage zu einem falsch positiven Ergebnis kommt. Das lässt sich auch kaum überprüfen. Bei Gericht könntest du anregfen ein solches Gutachten bei einer größeren Kinderpsychiatrischen Einrichtung (z.B. Uni-Klinik) durchführen zu lassen. Dort sollten die Standards gewährleistet sein.


    Fazit: Wenn du nichts zu befürchten hast und die Vorwürfe weiter vorgebracht werden, kann man dir nur dazu raten im Interesse des Kindes und in deinem Interesse ein Fachgutachten vor Gericht zu fordern.


    Werden solche Vorwürfe (wie oft in Trennungssituationen) falsch vorgebracht, dann ist das ein schwerwiegendes Argument im Prozess, der die Erziehungsfähigkeit der KM in Frage stellt. Werden sie zu Recht erhoben, dann stellen sie deine Beziehung zum Kind in Frage.

  • Wenn ich das Eingangspost lese, habe ich den Eindruck, dass hier jemand Rat und Unterstützung sucht. Lese ich die weiteren Posts des Themenstarters, verflüchtigt sich dieser Eindruck recht bald. Es gibt ja oftmals Personen, die angeben, Rat zu suchen und jede Anregung des Ratgebers vehement in den Wind schlagen. Sie wollen keine Anregungen oder Unterstützungen, suchen eher Bestätigung ihrer eigenen Auffassung, wie hier der Themenstarter. Klingt sehr nach Beratungsresistenz.


    :brille


  • Das ist meines Wissens nicht richtig.
    Ich empfehle bei Interesse das Standartwerk zum Thema:
    "Handbuch Sexueller Mißbrauch" erschienen bei rororo.


    Ein Buch, das letztmals 1994 Neuaufgelegt wurde als "Standardwerk" bei Sexuellem Missbrauch... mal ganz abgesehen von der Kritik an den Autoren.
    Es wäre sicher hilfreich aktuelle Literatur zu lesen, die die neuesten neurobiologischen Erkenntnisse berücksichtigt - für mich zumindest.


  • - Wenn du mit Risiken eine mögliche Belastung für das Kind meinst, dann halte ich die Belastungen durch eine fachgerechte gutacherliche Untersuchung praktisch immer für geringer als Belastungen, die sich daraus ergeben können, dass ein Vorwurf nicht soweit wie möglich geklärt wird.

    Das erleichtert eine Entscheidung.
    Mit Risiken meinte ich in der Tat
    1. Belastungen für das Kind (schon die Vorstellung einer durchzuführenden Untersuchung ruft Beschützerinstinkte hervor)
    2. ein Untersuchungsergebnis, welches allein durch sein Ergebnis anzufechten wäre, d.h. mehrmalige Untersuchungen des Kindes zur Folge hätte


    Die heutigen Standarts eines Glaubwürdigkeitsgutachtens bezügl. projektiver Verfahren (anatomische Puppen etc.) sind mir mittlerweile bekannt.
    Dennoch gibt es eine ganze Reihe anderer Kriterien, die erfüllt sein müssen und somit auch potenzielle Fehlerquellen sind.
    Ein Wahnsinn, womit man sich alles beschäftigen muss ...



    Fazit: Wenn du nichts zu befürchten hast und die Vorwürfe weiter vorgebracht werden, kann man dir nur dazu raten im Interesse des Kindes und in deinem Interesse ein Fachgutachten vor Gericht zu fordern.

    Ja, klar, wenn die Vorwürfe weiter vorgebracht werden.
    Aber auch zum jetzigen Zeitpunkt, quasi vorbeugend ?
    Ein entlastendes Untersuchungsergebnis würde eventuellen zukünftigen Vorwürfen bereits im Vorfeld jegliche Glaubwürdigkeit absprechen und somit die Erziehungsfähigkeit der KM deutlich infrage stellen - mit der entsprechenden Konsequenz.
    Die Hauptfrage stellt sich mir nun so:
    Ist ein Glaubwürdigkeitsgutachten zum jetzigen Zeitpunkt wirklich notwendig, oder erkennt der Richter (sehr fortschrittlich!) - aufgrund der Gesamtzusammenhänge sowie widersprüchlichen Aussagen der KM - von selbst die Überflüssigkeit eines solchen ?
    Der jetzige Stand der Dinge:
    - warten auf eine Entscheidung des Gerichtes bezügl. einer von mir beantragten EA zum Umgang
    - die eigentliche Hauptverhandlung findet in ungewisser Zukunft statt


    Werden solche Vorwürfe (wie oft in Trennungssituationen) falsch vorgebracht, dann ist das ein schwerwiegendes Argument im Prozess, der die Erziehungsfähigkeit der KM in Frage stellt.

    Nicht nur im Prozess.
    Auch ich selbst stelle mir die Frage nach der Erziehungsfähigkeit der KM (nicht nur in diesem Zusammenhang) und vor allem den damit verbundenen Belastungen des Kindes.
    Noch ist es ein großes Glück, zu sehen, dass das Kind sich hervorragend entwickelt und so einen wunderbar ausgeglichenen Charakter hat, wenn ich es z.B. mit anderen Kindern im Kiga vergleiche ...
    Die Folgen mangelnder/falscher Erziehung unterliegen allerdings einer Langzeitwirkung.

  • Ein Buch, das letztmals 1994 Neuaufgelegt wurde als "Standardwerk" bei Sexuellem Missbrauch...

    Nein, es erschien zuletzt in einer erweiterten Neuausgabe 1999.
    Zudem wird ein "Standardwerk" nicht anhand des Ausgabedatums, sondern vielmehr wegen seines wegweisenden Inhaltes als solches in der Fachliteratur bezeichnet.

  • sondern vielmehr wegen seines wegweisenden Inhaltes


    hast du dir die links (besonders den letzten) von maschenka mal durchgelesen? ich wär da vorsichtig, das als wegweisend zu bezeichnen...


    und nochmal (die frage wurde hier glaub ich schon gestellt): wieso geht es dir als allererstes mal um das GSR? wenn mein ex der meinung wäre, dass unser kind sexuell missbraucht wird -egal von wem- würd ich erstmal wissen wollen, ob da irgendwas dran sein kann..-selbst wenn du es nicht warst, wie kannst du das einfach als unsinn abtun?


    du schreibst, du könnest ihre vorwürfe widerlegen, das kind sei nicht missbraucht worden.


    mag sein.


    ich bin mir aber sicher, dass nicht nur ich, sondern auch "mein" kv da die sicherheit durch ein gutachten haben wollen würden..-egal, wer da am pranger stünde...