• Steht einem Unterhaltsvorschuß zu, wenn man mit dem Partner (nicht der Vater der Kinder) zusammen lebt?

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben,
    wo du realisierst wer dir wirklich wichtig ist,
    wer es nie war und wer es immer sein wird.
    Also mach dir keine Gedanken um
    die Menschen aus deiner Vergangenheit...
    Denn es hatte seine Gründe warum sie es
    nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • Ich glaube nicht....aber würde jetzt auch meine Hand nicht für ins Feuer legen.


    Als ich den Unterhaltsvorschuss beantragt habe, hat die Dame vom JuAm mich extra gefragt, ob ich auch nicht mit jemandem zusammen lebe.

  • Eigentlich ist das Geld ja für Dein Kind und ich kann mir nicht vorstellen, wieso es nicht kriegen sollst.
    Den "normalen" Unterhalt würde man ja auch kriegen, wenn keine Hochzeit mit Namensänderung bevor steht.

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

    Einmal editiert, zuletzt von curly1677 ()

  • Hallo!



    Nein, sobald man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt fällt der Unterhaltsvorschuss weg.


    Steht auch auf dem Bescheid auf der letzten Seite.



    :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Hallo!



    Nein, sobald man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt fällt der Unterhaltsvorschuss weg.


    Oh das hätte ich nun nicht gedacht, weil wie gesagt Unterhalt würde man ja auch bekommen.

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • Den "normalen" Unterhalt würde man ja auch kriegen, wenn keine Hochzeit mit Namensänderung bevor steht.


    Ich denke, das ist dem Amt Wurscht....man würde ja auch für ein Kind über 12 Jahren normalerweise noch Unterhalt bekommen, Unterhaltsvorschuss jedoch nicht.

  • Hab extra nochmal den Antrag rausgekramt von damals:


    Mitteilungspflicht:


    Sie sind verpflichtet Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen ... , Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ... usw



    Also wenn der neue Partner in der gleichen Wohnung gemeldet ist.


    Das war auch damals die Aussage des Jugendamts hier.



    :winken:

  • Mein LG bekommt für seine kids auch UVG, obwohl wir zusammen wohnen. Und die Dame von der Stelle weiss das auch.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Lena_1977:


    Echt?


    Das wusste ich bis jetzt nicht. Das war der Abschnitt auf den mich das Jugendamt hier hingewiesen hat.


    Aber gut, kann sein, daß ich mich irre... :frag:frag:frag



    :winken:


    P.S.: Stimmt hast Recht, hab´s gerade gegoogelt. Na dann hatte die Dame vom JA ja auch voll den Durchblick....

    2 Mal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • meine Freundin ist wieder verheiratet und bekommt kein UVG mehr


    Bei einer Heirat würde es bei uns auch wegfallen.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Steht einem Unterhaltsvorschuß zu, wenn man mit dem Partner (nicht der Vater der Kinder) zusammen lebt?

    Ja


    Erst wenn man neu heiratet fällt UVG weg.


  • Na, da habt Ihr aber Glück gehabt, denn normal ist das m.E. nicht.


    Man bekommt erst keinen Unterhaltsvorschuss mehr wenn der leibliche Vater selbst bezahlt, oder das Kind 12 Jahre alt ist, oder das Kind 6 Jahre lang UVG bekommen hat oder aber man heiratet.
    Ein Zusammenzug mit einen neuen Partner ändert noch gar nichts. Mitteilen muss man es zwar, aber das ist schon alles.

  • Es steht UV nach UVG zu wenn der Partner nicht der Vater ist.
    NUr wenn es der Vater ist dann steh es einem nicht zu.
    Das Gesetz sprich hier im übrigen nie von KM oder KV. UV nach UVG steht dem Kind zu und spricht auch das Kind an. DEr Lebenspartner nach dem UVG is hier der KV. Hier wird nur nach Verheiratet und Lebenpartner unterschieden weil man mit dem KV nicht unbedingt verheiratet sein muss.


    Der TS steht also UV zu.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ein Zusammenzug mit einen neuen Partner ändert noch gar nichts. Mitteilen muss man es zwar, aber das ist schon alles.


    Es steht UV nach UVG zu wenn der Partner nicht der Vater ist.



    Ihr vergesst weiterhin die eingetragene Lebensgemeinschaft!!


    Da fällt UVG auch weg!