Steht einem Unterhaltsvorschuß zu, wenn man mit dem Partner (nicht der Vater der Kinder) zusammen lebt?
UVG
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Ich glaube nicht....aber würde jetzt auch meine Hand nicht für ins Feuer legen.
Als ich den Unterhaltsvorschuss beantragt habe, hat die Dame vom JuAm mich extra gefragt, ob ich auch nicht mit jemandem zusammen lebe.
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Eigentlich ist das Geld ja für Dein Kind und ich kann mir nicht vorstellen, wieso es nicht kriegen sollst.
Den "normalen" Unterhalt würde man ja auch kriegen, wenn keine Hochzeit mit Namensänderung bevor steht. -
Hallo!
Nein, sobald man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt fällt der Unterhaltsvorschuss weg.
Steht auch auf dem Bescheid auf der letzten Seite.
:winken:
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Hallo!
Nein, sobald man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt fällt der Unterhaltsvorschuss weg.
Oh das hätte ich nun nicht gedacht, weil wie gesagt Unterhalt würde man ja auch bekommen.
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Den "normalen" Unterhalt würde man ja auch kriegen, wenn keine Hochzeit mit Namensänderung bevor steht.
Ich denke, das ist dem Amt Wurscht....man würde ja auch für ein Kind über 12 Jahren normalerweise noch Unterhalt bekommen, Unterhaltsvorschuss jedoch nicht.
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Habe ich auch immer gedacht - aber letztens irgendwo gelesen das eheähnliche Gemeinschaften nicht dazugehören.
Wird oft verwechselt mit der Steuerklasse II - die steht dir nicht mehr zu wenn du mit einer Person ü. 18 zusammenlebst.
Kannst du nachlesen unter -
Hab extra nochmal den Antrag rausgekramt von damals:
Mitteilungspflicht:
Sie sind verpflichtet Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen ... , Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ... usw
Also wenn der neue Partner in der gleichen Wohnung gemeldet ist.
Das war auch damals die Aussage des Jugendamts hier.
:winken:
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Mein LG bekommt für seine kids auch UVG, obwohl wir zusammen wohnen. Und die Dame von der Stelle weiss das auch.
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Eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist aber eine gleichgeschlechtliche Ehe und keine eheähnliche Gemeinschaft.
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Mein LG bekommt für seine kids auch UVG, obwohl wir zusammen wohnen. Und die Dame von der Stelle weiss das auch.
Na, da habt Ihr aber Glück gehabt, denn normal ist das m.E. nicht. -
man lernt nie aus Danke
Die Ämter versteht man eh kaum, also wieso sollte es jetzt anders sein :lach -
Echt?
Das wusste ich bis jetzt nicht. Das war der Abschnitt auf den mich das Jugendamt hier hingewiesen hat.
Aber gut, kann sein, daß ich mich irre... :frag:frag:frag
:winken:
P.S.: Stimmt hast Recht, hab´s gerade gegoogelt. Na dann hatte die Dame vom JA ja auch voll den Durchblick....
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Na, da habt Ihr aber Glück gehabt, denn normal ist das m.E. nicht.meine Freundin ist wieder verheiratet und bekommt kein UVG mehr
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meine Freundin ist wieder verheiratet und bekommt kein UVG mehr
Bei einer Heirat würde es bei uns auch wegfallen.
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UVG entfällt
- wenn man heiratet, oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingeht
- Unterhalt gezahlt wird
- das Kind nicht mehr bei einem lebt
- nach 72 Monaten sp. mit dem 12. Lebensjahr -
Steht einem Unterhaltsvorschuß zu, wenn man mit dem Partner (nicht der Vater der Kinder) zusammen lebt?
Ja
Erst wenn man neu heiratet fällt UVG weg.
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Na, da habt Ihr aber Glück gehabt, denn normal ist das m.E. nicht.Man bekommt erst keinen Unterhaltsvorschuss mehr wenn der leibliche Vater selbst bezahlt, oder das Kind 12 Jahre alt ist, oder das Kind 6 Jahre lang UVG bekommen hat oder aber man heiratet.
Ein Zusammenzug mit einen neuen Partner ändert noch gar nichts. Mitteilen muss man es zwar, aber das ist schon alles. -
Es steht UV nach UVG zu wenn der Partner nicht der Vater ist.
NUr wenn es der Vater ist dann steh es einem nicht zu.
Das Gesetz sprich hier im übrigen nie von KM oder KV. UV nach UVG steht dem Kind zu und spricht auch das Kind an. DEr Lebenspartner nach dem UVG is hier der KV. Hier wird nur nach Verheiratet und Lebenpartner unterschieden weil man mit dem KV nicht unbedingt verheiratet sein muss.Der TS steht also UV zu.
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Ein Zusammenzug mit einen neuen Partner ändert noch gar nichts. Mitteilen muss man es zwar, aber das ist schon alles.
Es steht UV nach UVG zu wenn der Partner nicht der Vater ist.
Ihr vergesst weiterhin die eingetragene Lebensgemeinschaft!!
Da fällt UVG auch weg!