Stern TV mal wieder ein Hartz IV Bericht

  • Das ist so nicht richtig und sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt bzw. möglich. Ich konnte innerhalb dieses Forums feststellen, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Regelungen bestehen.


    Bezogen auf ALG2, das SGB 2 ist überall gültig und nicht nur in NRW, ich wiederhole § 23 SBG2. Förderkreise der Schulen gibts in jedem Bundesland, trotzdem kann man die Einberechnung dieser Summe nicht aussparen, denn das ist Geld, dass der Berufstätige nun mal extra aufbringen muss, egal ob er nur 400 Euro zum Leben!
    Was der Kinderschutzbund moniert, keine Ahnung, aber in Karlsruhe geht es um die Regelsätze der Kids, da vom Bundessozialgericht die Empfehlung ausgesprochen wurde, diese zu überprüfen.
    Die Lebenshaltungskosten in NRW sind garantiert nicht niedriger als in BaWü, Mieten werden ortsgebunden berechnet und die sonstigen Lebenshaltungskosten, es gibt verschiedene große Ketten, die zwar zusätzlich unterschiedlich regionale Angebote haben, aber in den Grundpreisen keine Differenzen, ich komm ab und zu tatsächlich mal aus NRW raus :brille

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

    Einmal editiert, zuletzt von laura21 ()

  • Und sorry wenn ich jetzt ausfallend werde ... die Zeit, die manche hier im Forum verbringen, und meckern das sie zu wenig bekommen sollten mal anfangen nachzudenken..


    Ob ich 3 Stunden vor dem PC sitze oder ob ich 3 Stunden arbeiten gehe !!!
    Nun kommt nicht, wer passt auf meine Kinder auf .... wer passt denn jetzt drauf auf, während man die Foren durch forstet ??

    Da haben wir es wieder:


    H4 Empfänger hängen den ganzen Tag vor der Glotze oder vor dem PC! :kopf


    Da juckt es mir gleich in den Fingern, mal aufzuzählen, was ich heute gemacht habe. Wo ich überall angerufen habe, wie lange ich das I-net nach neuen Stellenangeboten durchforstet habe, welche Bewerbung ich geschrieben habe und dass ich schon auf der Post war, um sie weg zu schicken.
    Was ich heute in meinem Haushalt erledigt habe und dass ich in dieser Woche schon zum zweiten Mal den Hausflur gesaugt habe, weil die Frau über mir beneidenswerter Weise eine Arbeitsstelle hat und wohl wenig Zeit, ihren Hausflurdreck weg zu machen.


    Jetzt könnte ich natürlich, statt faul hier herum zu sitzen, meine Wohnung putzen. Weil - bei H4 Empfängern sieht es immer aus wie Sau.
    Na ja, da falle ich ein bisschen aus dem Klischee. Weil vor lauter Langeweile hab ich gestern und vorgestern und vorvorgestern auch schon geputzt. Wäsche hab ich auch keine rumliegen. Eingekauft hab ich schon.
    Zugegeben - schon ein bisschen vermessen von mir, mich jetzt hier faul und untätig vor den PC zu setzen. Und dabei noch nicht mal auf meine Kinder aufzupassen, weil sie gerade in der Schule sind.

    Einmal editiert, zuletzt von wortwechsel ()

  • Jetzt könnte ich natürlich, statt faul hier herum zu sitzen, meine Wohnung putzen. Weil - bei H4 Empfängern sieht es immer aus wie Sau.
    Na ja, da falle ich ein bisschen aus dem Klischee. Weil vor lauter Langeweile hab ich gestern und vorgestern und vorvorgestern auch schon geputzt. Wäsche hab ich auch keine rumliegen. Eingekauft hab ich schon.


    mal OT: das ist doch grausam, oder :kopf ich war vor 2 Jahren 3 Monate zu hause, habe sogar hinter den Schränken geputzt :( und abends nette Anrufe von Freunden "und, was hast Du heut wieder geputzt" :rolleyes2: ... ich drück Dir die Daumen, dass es klappt mit nem Job, diese Langeweile macht krank.

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Beim Wohngeld muss ich keine Kontoauszüge bringen. Es genügt ein Lohnnachweis einmal im Jahr.




    Also ich habe gereadeeben einen Wohngeldantrag gestellt. Und ich muss sehr wohl Kontoauszüge einreichen :rolleyes2:


    Erforderliche Unterlagen:


    - Nachweis über Kindergeld (Kontoauszug)
    - Nachweis über erhaltenen Unterhalt (Gerichtsbeschluss, Vergleich und Kontoauszug)
    - Mietquittung (kontoauszüge Dez. 09 und Jan. 10)


    Ich erwähne vielleicht lieber nicht, dass es sich um einen FOLGEANTRAG handelt... :radab


    Ach und weil sich ja die Düsseldorfer Tabelle geändert hat, möchte die gute Dame noch von mir die Bemühungen sehen, dass ich den KV zur Zahlung des höheren Betrages aufgefordert habe. Also Schreiben vom Anwalt.


    Und das ganze für vielleicht 40 Euro Wohngeld....



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Also ich habe gereadeeben einen Wohngeldantrag gestellt. Und ich muss sehr wohl Kontoauszüge einreichen.


    Erforderliche Unterlagen:


    - Nachweis über Kindergeld (Kontoauszug)
    - Nachweis über erhaltenen Unterhalt (Gerichtsbeschluss, Vergleich und Kontoauszug)
    - Mietquittung (kontoauszüge Dez. 09 und Jan. 10)


    Sicher. Du musst jeweils den einen Kontoauszug vorlegen, der diese spezielle Einnahme belegt. Nicht aber duchgehend alle Kontoauszüge der letzten drei Monate.



  • Oben:
    Das mag sein. Als berufstätige allein erziehende Frau bist Du jedoch in allererster Linie mal eine Egoistin, die ihr Kind vernachlässigt. Alles, wirklich alles wir mit der Berufstätigkeit der Mutter begründet.
    ADHS? --> Soll Mama sich mal kümmern
    Notenabfall in der Schule? --> musste ja so kommen
    Kind hat weniger Freunde? --> Liegt an Mamas Egoismus, die ihr Kind ja so gerne irgendwo parkt
    Kind hat ein Lineal vergessen? --> armes Kind.
    Kind hat als Vesper heute Kekse dabei? --> Boah, hat die schon wieder nicht eingekauft!!!


    Alles eine Frage der Sichtweise. Seltsamerweise sind bei Veranstaltungen und Ausflüge überwiegend die berufstätigen Mütter, die präsent sind und den Lehrern helfen und für die Kinder da sind. Die anderen müssen ja putzen.



    Mitte:
    Blöd-Zeitung? War es nicht letzte Woche, als da die Überschrift prangte "H4 - so holen Sie am meisten raus"?



    Unten:
    Glaub ich nicht. Für mich bedeutet Menschenwürde auch, Zeit für Kinder haben zu dürfen statt sie in die Schule zu scheuchen, abzuholen, Hausaufgaben abzuhandeln und dann platt umzufallen. Will nicht sagen, dass ich keine Zeit habe ... aber viel geht drauf wegen unfähiger Hausaufgabenbetreuung. Welches Kind muss sich abends nochmal hinsetzen und nacharbeiten?



    Menschenwürde misst sich in meinen Augen nicht daran, mehr als das Lebensnotwendigste haben zu müssen oder das Getuschel anderer Menschen nicht erleiden zu müssen.
    Für mich ist es wichtiger, was ich meinem Kind mit in's Leben gebe: Nur wenig gibt's geschenkt, das meiste müssen wir uns erarbeiten: Besitz, Zeit, Respekt, Selbstachtung.

  • Bezogen auf ALG2, das SGB 2 ist überall gültig und nicht nur in NRW, ich wiederhole § 23 SBG2. Förderkreise der Schulen gibts in jedem Bundesland, trotzdem kann man die Einberechnung dieser Summe nicht aussparen, denn das ist Geld, dass der Berufstätige nun mal extra aufbringen muss, egal ob er nur 400 Euro zum Leben!


    Das hat mit dem ALG II nichts zu tun. Wenn deine Argumentation so zutreffend wäre, müßte es beispielsweise den Landesfamilienpass für Baden-Württemberg auch in NRW zu den gleichen Bedingungen geben und gelten, was er nicht tut. Ebenso gibt es für die Stadt, in der ich wohne, zusätzlich einen städtischen Familienpass der sich von dem anderer regional ähnlicher Möglichkeiten sowohl durch den Namen, die Voraussetzungen und die Ausgestaltung unterscheidet. Auch berufstätige können entsprechende Anträge stellen. Mach ich ja auch.

  • Das mag sein. Als berufstätige allein erziehende Frau bist Du jedoch in allererster Linie mal eine Egoistin, die ihr Kind vernachlässigt. Alles, wirklich alles wir mit der Berufstätigkeit der Mutter begründet.


    Ja. Das ist aber ein anderes Thema. Als nicht berufstätige Frau kommen alle Probleme des Kindes daher, weil du nicht arbeitest und eine Glucke bist. Zudem schadest du deinem Kind, weil du ihm nicht die moderne, selbstständige, unabhängige Frau von heute vorlebst.


    Alles eine Frage der Sichtweise.


    Dito.



    Seltsamerweise sind bei Veranstaltungen und Ausflüge überwiegend die berufstätigen Mütter, die präsent sind und den Lehrern helfen und für die Kinder da sind. Die anderen müssen ja putzen.


    Stimmt. Vor lauter Putzerei komm ich echt zu gar nix mehr...



    Blöd-Zeitung? War es nicht letzte Woche, als da die Überschrift prangte "H4 - so holen Sie am meisten raus"?


    Das weiß ich nicht. Ersatzweise kann es auch die Express sein oder irgendeine andere. Ist doch gleich.
    Journalisten sind da sehr flexibel und wollen am Ende auch nur ihr Geschreibsel verkaufen. Man könnte darüber nachdenken, ob die Journalisten das niederschreiben, was die Gesellschaft denkt oder ob die Gesellschaft sich ihre Meinung nach dem Geschreibsel bildet...




    Für mich bedeutet Menschenwürde auch, Zeit für Kinder haben zu dürfen statt sie in die Schule zu scheuchen, abzuholen, Hausaufgaben abzuhandeln und dann platt umzufallen. Will nicht sagen, dass ich keine Zeit habe ... aber viel geht drauf wegen unfähiger Hausaufgabenbetreuung.



    Für mich ist das Lebensqualität - nicht Menschenwürde.



    Für mich ist es wichtiger, was ich meinem Kind mit in's Leben gebe: Nur wenig gibt's geschenkt, das meiste müssen wir uns erarbeiten: Besitz, Zeit, Respekt, Selbstachtung.


    Ja. Und das geht nun mal wesentlich besser, wenn man Arbeit hat.

  • @maschenka


    Lies einfach richtig, in dem Thread gings und gehts immer noch um Klassenfahrtenübernahme, die Berufstätigen nicht gewährt wird und nicht um landes- und kommunenabhängige Familienpässe. ICH habe nirgends behauptet, dass es keine unterschiedlichen Familienvergünstigungen zu verschiedenen Konditionen gibt!!! Also berufe Dich bitte auf das was ich geschrieben habe und versuch mir nix unterzuschieben!!!


    Sorry für OT

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

    Einmal editiert, zuletzt von laura21 ()

  • @maschenka


    Lies einfach richtig, in dem Thread gings und gehts immer noch um Klassenfahrtenübernahme, die Berufstätigen nicht gewährt wird und nicht um landes- und kommunenabhängige Familienpässe. ICH habe nirgends behauptet, dass es keine unterschiedlichen Familienvergünstigungen zu verschiedenen Konditionen gibt!!! Also berufe Dich bitte auf das was ich geschrieben habe und versuch mir nix unterzuschieben!!!


    Sorry für OT


    Mach ich, vielleicht ein Missverständnis?
    Wenn die Arge die Klassenfahrt nicht übernimmt, weil ich berufstätig bin und kein ergänzendes ALG II beziehe, und ein Zuschuss über den kommunenabhängigen Familienpass nicht möglich ist, weil diese mich erst an den Förderverein verweisen, dann beantrage ich den Zuschuss über den Förderverein der Schule.


    maschenka

  • Ich finde, dass es doch hier ganz deutlich wird. Die Mehrheit derer, die hier schreiben möchte gerne arbeiten oder tut es. Mich eingeschlossen.
    Die Mehrheit der ALG 2 Empfänger möchte auch gerne arbeiten und tut es bereits.


    Also über wen diskutieren wir hier eigentlich?



    Geld haben wir vermutlich alle nicht besonders viel - ich arbeite und hab nicht so viel. Trotzdem hab ich keinen Sozialneid, weil ich mir sicher bin, dass manch eine Mami hier lieber meinen gut bezahlten Job hätte und auf kein Amt rennen müßte. Ich bin mir sicher, dass die meisten sofort tauschen würden.


    Und bei all den Diskussionen werden die wahren Überltäter immer noch vergessen, ALG 2 Empfänger pasuchal abgestempelt und wenn man einen rauchenden Typ sieht, der von seinem ALg 2 Bier kauft, dann kennt man sie alle. Ich ärgere mich auch manchmal, dass ich den Familenpass nicht bekommen kann, dazu braucht man einen ALG 2 bescheid und kann damit z.B für die hälfte ins Schwimmbad. Ich ärger mich auch über meine GEZ Gebühren. Dafür kann aber der ALG 2 Bezieher nichts, das muss an die Politik gehen, die Geringverdienern an der Schwelle nicht hilft. Da kommt dann der Neid auf und der Fingerzeig auf andere. (DIE kriegen den Schulausflug bezahlt)


    Ich verstehe nicht, warum die, die nicht angewiesen sind auf Sozialleistungen nicht einfach nur froh sind, dass sie Arbeit haben und da nicht hin müssen.




    Und was mich auch immer wieder erstaunt: Wenn die Damen Unterhalt bekommen vom Ex Mann, wird weitaus weniger gerufen: Geh doch arbeiten oder Arbeitspflicht. Da ist mit der Kinderbetreuung alles abgedeckt. Die kümmert sich ja auch um die Kinder, das muss er halt bezahlen. Könnten viele Alleinerziehende auch sagen und ihr Dasein mit Kinderbetreuung begründen.
    Da kann ein Ex ruhig bis auf sogar noch reduzierten Selbstbehalt gedrückt werden, da ruft kaum eine: geh arbeiten. Im Gegenteil, da wird bis zum bitteren Erbrechen das Ausziehen des Ex gerechtfertigt., weil man ja schließlich die Kinder betreut. das ist aber nur mein vermutlich subjektiver Eindruck hier im Forum, in meinem Bekanntenkreis kenne ich das nicht.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Das fragen sich sicherlich viele. Denn viele verdienen trotz Vollzeitjob nicht mehr. Und viele derer, die in der ALG2 Statistik auftauchen, arbeiten.....verdienen nur nicht genug, um das Existenzminimum selber sichern zu können.


    ... und das sind mittlerweile knapp 1.500.000 in Deutschland!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hm, möchte nur noch was dazu anmerken, da einige hier davon ausgingen das nur die Kinderregelsätze überprüft werden vom Bundesverfassungsgericht. Dies ist nämlich nicht so. Es werden alle Regelsätze vom BverfG überprüft.


    Hierzu mal was aus dem www!


    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.


    Entgegen dem Tenor der Berichterstattung vieler Medien geht es bei der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht nur um die Regelleistungen für Kinder, sondern genauso um die Regelleistungen für Erwachsene. Die aktuellen BVerfG-Vorlagebeschlüsse betreffen zwar die Regelleistungen des SGB II, die Entscheidung des BVerfG wirkt sich im Ergebnis aber auch auf die Regelleistungen des SGB XII aus. Von einer Entscheidung könnten demnach auch Bezieher/innen von Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit profitieren.


    Quelle:
    http://www.tacheles-sozialhilf…d_Ansprueche_Sichern.aspx



    Und hier noch dazu:


    Verfassungsrichter stellt klar: Alle Hartz-IV-Regelsätze "erklärungsbedürftig"


    Das Bundesverfassungsgericht prüft in einem umfassenden Verfahren, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


    Es gehe nicht nur um die Leistungen für Kinder unter 14 Jahren, sondern auch um die Sätze für Alleinstehende und erwachsene Partner, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts.


    Quelle:
    http://www.tagesschau.de/inland/hartziv106.html



    So, dies wollte ich nur mal klarstellen. Das nämlich alle (!) Regelleistungen überprüft werden.


    Der Termin der Urteilsverkündung steht übrigens auch schon fest:


    Pressemitteilungen


    Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -


    Pressemitteilung Nr. 4/2010 vom 22. Januar 2010
    1 BvL 1/09
    1 BvL 3/09
    1 BvL 4/09


    Urteilsverkündung in Sachen „Hartz IV“


    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
    mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2009 am


    9. Februar 2010, 10:00 Uhr,
    im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe


    sein Urteil verkünden.


    Quelle:
    http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg10-004.html


    lg
    Pimpf

  • aber Vorsicht- in Frage gestellt wurde die Art der Bemessung.... nicht die Höhe an sich-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das mag sein. Als berufstätige allein erziehende Frau bist Du jedoch in allererster Linie mal eine Egoistin, die ihr Kind vernachlässigt. Alles, wirklich alles wir mit der Berufstätigkeit der Mutter begründet.
    ADHS? --> Soll Mama sich mal kümmern
    Notenabfall in der Schule? --> musste ja so kommen
    Kind hat weniger Freunde? --> Liegt an Mamas Egoismus, die ihr Kind ja so gerne irgendwo parkt
    Kind hat ein Lineal vergessen? --> armes Kind.
    Kind hat als Vesper heute Kekse dabei? --> Boah, hat die schon wieder nicht eingekauft!!!


    Das hab ich auch sowas von Dicke :angry:angry:angry
    Aber trotzdem, ich bin froh über meinen Job. Ich beneide keinen ALGII Empfänger.
    Wieso einige der Arbeitenden scheinbar so ein Problem mit den Harz4lern haben kann ich nicht verstehen, das will doch keiner, oder?
    Klar müssen die die arbeiten für die Arbeitslosen zahlen, aber wenn´s mich mal trifft bekomm ich ja auch Arbeitslosengeld.
    Bismarck sei dank! (war doch Bismarck, oder? :hae: )

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

    Einmal editiert, zuletzt von Wendla ()

  • Oh Ha---- Födervereine sind auch son schönes Thema------ Denen ist es ziemlich egal wie viel man tatsächlich zum Leben hat - auch wenn es weniger als Hartz 4 ist erkennen sie best Sachen einfach nicht an.... da wird man dann lapidar abgewimmelt mit dem Satz: Tja wenn sie ALG 2 bekommen würden wäre das ganz klar-- So können wir nichts für Sie tun....

  • Födervereine sind auch son schönes Thema------ Denen ist es ziemlich egal wie viel man tatsächlich zum Leben hat - auch wenn es weniger als Hartz 4 ist erkennen sie best Sachen einfach nicht an.... da wird man dann lapidar abgewimmelt ...

    Mitglied werden und selber mitmischen ;) .

  • Ich bin Mitglied..... Und für aktive Arbeit in unserem Föderverein (oder besser Wohltätigkeitsclub für bessersituierte Hausfrauen ) habe ich weder zeit ( muss nämlich morgens um 4 aufstehen und bin abends zu müde um da noch Treffen etc wahrzunnehmen ) noch das richtige soziale Umfeld das die dort tonangebenden Mütter eben haben........... Ich bin nämlich eher selten auf dem hiesigen Golfplatz anzutreffen sondern arbeite zu der zeit wenn die da golfen normalerweise in der ziemlich direkt angrenzenden Fabrik.... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()