Das ist so nicht richtig und sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt bzw. möglich. Ich konnte innerhalb dieses Forums feststellen, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Regelungen bestehen.
Bezogen auf ALG2, das SGB 2 ist überall gültig und nicht nur in NRW, ich wiederhole § 23 SBG2. Förderkreise der Schulen gibts in jedem Bundesland, trotzdem kann man die Einberechnung dieser Summe nicht aussparen, denn das ist Geld, dass der Berufstätige nun mal extra aufbringen muss, egal ob er nur 400 Euro zum Leben!
Was der Kinderschutzbund moniert, keine Ahnung, aber in Karlsruhe geht es um die Regelsätze der Kids, da vom Bundessozialgericht die Empfehlung ausgesprochen wurde, diese zu überprüfen.
Die Lebenshaltungskosten in NRW sind garantiert nicht niedriger als in BaWü, Mieten werden ortsgebunden berechnet und die sonstigen Lebenshaltungskosten, es gibt verschiedene große Ketten, die zwar zusätzlich unterschiedlich regionale Angebote haben, aber in den Grundpreisen keine Differenzen, ich komm ab und zu tatsächlich mal aus NRW raus :brille