urteil: wechselmodell nur ausnahmsweise

  • Da gibt es schon viele Studien darüber.
    Fazit bei allen: Geht nur wenn sich beide im Bezug auf die Kinder gut verstehen.


    Unterschiede: Manche sagen das Wechselmodel ist nicht gut weil Kind kein zu Hause hat. Andere besagen: Alltag mit beiden Eltern geht vor dem zu Hause und hebt das negative auf.

  • moin...
    ich bzw. wir führen so ein Wechselmodell( kannte den Namen gar nicht)...
    und es klappt sehr gut...unsere Tochter sagt ganz klar, dass sie zwei zu Hause hat...
    aber es geht natürlich nur, wenn die Eltern sich gut verstehen...


    aber was mich aufregt am obigen Link...ist die Tatsache, dass die Kinder wieder der Mutter zugesprochen werden...okay man kennt den Einzelfall nicht...
    aber vorher gab es ein Wechselmodell, wobei beide Elternteile einen gleich großen Anteil an der Erzihung hatten.
    und das der Vater die Kinder nicht haben wollte...ich weiß nicht...


    gruss aus hamburch

  • Das "Cochemer Modell" ist natürlich nur gut, wenn beide Eltern das wollen.
    http://www.ak-cochem.de/index.…task=view&id=70&Itemid=35


    Der Grundgedanke ist eben das Kind in den Mittelpunkt zu stellen und alleine deshalb zu begrüßen.
    Bis das jedoch in den Köpfen vieler sogenannter :lach Erziehungsberechtigten ankommt, muss wohl noch viel Wasser die Mosel (an Cochem vorbei ;) ) hinunterfließen.


    Volker

  • Da das Wechselmodell rechtlich nicht existent ist, wird das Kind demjenigen zugesprochen worden sein, der vorher bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hatte. Das ist genau der Pferdefuß an den deutschen Wechselmodell-Gegebenheiten. Die Eltern sind einfach nicht auf Augenhöhe. Einer hält die stärkere Position und kann aussteigen und einseitig sein Ding durchsetzen.


    Mittelfristig funktionieren Wechselmodelle deshalb (und aus anderen Gründen) nur selten, sagt die Statistik.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kann nur von mir sprechen, und bei uns gibt es kein ABR. Das einzige ist, dass unsere Tochter bei der KM gemeldet ist.
    Ich hoffe, dass es nie soweit kommen wird, dass einer von uns vor Gericht zieht, o.ä


    Und Statistiken sind halt Statistiken...;)

  • Das einzige ist, dass unsere Tochter bei der KM gemeldet ist.


    Da beginnen im Falle eines Falles bereits die Probleme für den anderen Elternteil.
    Und kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, wird genau danach geguckt, wo das Kind gemeldet war. Sind beide Elternteile gleichauf, ist das nicht selten "das Zünglein an der Waage".


    Ich wünsch Euch, dass Ihr es schafft. Von ganzem Herzen!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe mir die Urteilsbegründung durchgelesen :kopf , ist aber letztlich egal, Kinder kann man nicht teilen, zum Glück!


    Mit dieser Unterstellung:
    " Das Interesse der Antragstellerin gehe dahin, von ihm Unterhalt verlangen zu können.",
    hat sich der KV in's Abseits geschossen oder simpel ausgedrückt: Der Mutter geht es ums Kindeswohl, dem Vater um Kohle (....aber sicher! :brille). Ich sehe den ganzen Senat vor meinem geistigen Auge die Köppe schütteln.


    Volker

  • Wir leben das seit der Trennung erfolgreich (seit 5 Jahren)


    Trotzdem weiß ich, dass ich im Falle des Falles eher unseren Sohn bekommen würde, das hat der Mensch beim JA mir so gesagt.
    Ist mir unbegreiflich.


    Aufenthaltsbestimmungsrecht hat niemand, das Kind muss aber ja in einem Haushalt gemeldet sein, wegen dem Kindergeld. Und da geht es schon los.
    Die Meldeadresse gilt als Lebensmittelpunkt.


    In allen Gesetzen gibt es das Wechselmodell nicht und es macht bei Ämtern nur Probleme.


    So z.b wenn man ALG 2 beantragt. Das Kind wird nur hälftig berücksichtigt, obwohl der Bedarf größer als die Hälfte ist. Darüber läßt sich nun streiten, richtig ist jedenfalls, dass es dazu keine wirkliche Rechtsprechung gibt. das ist auch nirgendwo vorgesehen.


    Kindergeld teilen geht z.B auch nicht. Ich bekomme es ganz, weil ich die Meldeadresse innehabe.



    Es hat auch in der Schule und z.B beim Arzt eine Weile gedauert, bis die kapiert haben, dass sie mich nicht für jeden Mist fragen müssen, sondern der Papa darf, was ich darf.



    ImHo eine tolle Sache, bei uns jedenfalls.


    Allerdings nur, weil sich hier 4 Erwachsene gefunden haben, die das auch so wollen. Mein Ex und seine Neue, sie muss ja auch mitspielen, mein Lebensgefährte auch. Er muss damit leben, dass mein Ex Mann mit zu allen Festlichkeiten kommt und z.B wir auch zusammen zu Schulfesten usw. gehen.


    Bei Festlichkeiten gehen Papa und ich zusammen als Eltern und unsere Lebensgefährten müssen ein wenig zurückstecken. Das tun sie auch.
    Das funktioniert alles aber nur mit einem hohen Maß an Respekt, Gelassenheit und Liebe.


    (ich bin trotz alledem nicht so naiv zu glauen, dass sowas nicht von heute auf morgen kippen kann, schließlich hat man schon Pferde kotzen sehen)


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • das Modell findet Anwendung, egal ob die Eltern das wollen.


    Du hast Recht was den "Zwang" angeht. Schert aber ein Elternteil aus und sucht sich eine/n Gutachter/in der/die Kindeswohlgefährdung sieht, kann eine höhere Instanz angerufen werden und die kippt (siehe Urteilsbegründung) die vorherige Absprache. Ob diese nun privater oder richterlicher Natur war spielt dann keine Rolle mehr.


    shawnee: Beim ALGII-Bezug gibt es sehr wohl die Möglichkeit das beide ET bezuschusst werden. Die größe der Wohnung z.B. erhöht sich um die Anzahl der Kinder und damit auch der Mehrbedarf. Hierzu gibt es mittlerweile genug rechtskräftige Urteile.


    Volker

  • Der quote Button ist weg ????


    shawnee: Beim ALGII-Bezug gibt es sehr wohl die Möglichkeit das beide ET bezuschusst werden. Die größe der Wohnung z.B. erhöht sich um die Anzahl der Kinder und damit auch der Mehrbedarf. Hierzu gibt es mittlerweile genug rechtskräftige Urteile.


    Das mag inzwischen so sein. Ist ja auch schon ne Weile her bei mir.


    Theater gabs wohl. Die kannten das nicht, die Eingabemaske der Software lies das gar nicht zu. Der Papa war ja berufstätig und die wollten sehr wohl, dass ich mir Unterhalt einklage für den Zwerg.
    Das Wechsellmodel war ein freiwillig vereinbahrtes Ding zwischen uns. Es hat nie ein Richter entschieden, dass Papa keinen Unterhalt zahlen muss. Im JA sagte man uns nur, dass es üblich sei und der Papa seinen Unterhalt in Betreuung leistet. Mir war das recht und schlüssig, aber der Arge nicht.


    So fehlte mir der Unterhalt und das Kind bekam nur halben Bedarf. Die Wohnung wurde für ein ganzes Kind bezahlt, das ist richtig.
    Aber wenn man nur ein halbes Kind hat, bekommt man auch nur den halben Bedarf. Wenn man allerdings mal betrachtet, dass sich tatsächlich nur das Essen halbiert, dann fehlt einem viel Geld.
    Theoretisch hätte ich auch das KG teilen müssen mit dem Papa. Das wurde mir aber ja auch von der Arge angerechnet. Ebenso wird der Alleinerziehendenzuschlag nur halb gezahlt.


    Als ich dann arbeitete und Antrag auf Kinderzuschlag gestellt habe, wurde mir auch ein fiktiver Unterhalt berechnet. Und damit der Zuschlag abgelehnt. Die kannten das dort auch nicht.
    Klar kann man klagen, aber stell dir mal den ganzen Zirkus vor! Es ist sehr zermürbend, wenn man für seine Existenz erst klagen muss. Einfacher und finanziell besser ist das normale Modell.
    Da bekommt man selbstverständlich alles.



    Ich hatte also für meinen Sohn 105 Euro von der Arge Regelsatz und hätte theoretisch vom KG die Hälfte an Papa abgeben müssen , sprich 70 Euro. Blieben also 30 Euro für den Kleinen als Lebensunterhalt. Das ist selbst für ein halbes Kind zu wenig. Der Papa hat aufs KG verzichtet, Kleidung bezahlt und alles, was wir so anschaffen mussten. Ist ja auch ok, er konnte es auch. Aber es hätte auch wieder zu Theater führen können.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

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