Umzug und ABR

  • wie eben schon erwähnt, möchte ich mir bei euch mal ein paar meinungen, evtl aus eigener erfahrung einholen!


    Folgende sitaution ist hier:


    Ich habe mich anfang november von dem KV getrennt, bis Ende Februar müssen wir noch zusammen hier unter einem dach wohnen!
    letzte woche habe ich ihm nun gesagt, dass ich mich dafür entschieden habe weiter wegzuziehen sprich knappe 350 km!
    natürlich bin ich da nicht auf verständnis gestoßen und er hat gestern einen antrag beim familiengericht gestellt um das ABR zu bekommen und mich hier festzuhalten!
    meine beweggründe für den umzug sind u.a. die distanz zwischen uns zu schaffen, hier würde ich keinen tag zu ruhe kommen, es ist in der vergangenheit auch vieles passiert was zu beiträgt. ich habe dort freunde, die ich kenne, er abern nicht, was er u.a. als problem sieht! Hier habe ich keine familie mehr ausser meiner schwester und meine freunde dort, steht wirklich voll und ganz hinter mir, unterstützen mich in allem! es steht alles soweit alles fest, ich hätte eine wohnung, einen Kiga platz für meine tochter, die dieses jahr in die schule kommt etc.pp Allerdings ist der Umzug nur aus privaten Gründen bisher, bewerbungen laufen noch, da meine elternzeit im august ausläuft! Möglicherweise bekomme ich montag eine zusage, was sicher für mich sprechen würde, oder wie seht ihr das ?


    ich weiss nicht, was ich noch erzählen muss um es euch erklärlich zu machen, fragt einfach!


    meine sorge ist, auch wenn mein RA mich beruhigt, dass meinem mann das ABR zugesprochen wird und er darüber entscheiden kann, wo ich wohne bzw. wie weit ich wegziehen darf!


    ich bin dankbar über jeden tipp /ratschlag eurerseits!

    ☆ Das schönste Kleidungsstück für eine Frau sind die Arme des Mannes, der sie liebt.☆ (Yves Saint Laurent)

  • Möchte er das EUER Kind bei Ihm lebt?
    Wenn er die Voraussetzungen erfüllt kann Dir die Distanz negativ angelastet werden. Vorallem da Du als ersten Grund schreibst:


    Zitat

    die distanz zwischen uns zu schaffen


    Du schaffst damit auch Distanz zum Kind. Auch wenn ich nicht weiß wie es bei euch ist (guter/schlechter Vater, etc.) reißt Du EUER Kind aus der gewohnten Umgebung raus.
    Kann Dir auch angelastet werden da es nicht gerade ein paar Kilometer sind.

  • Hallo!
    Also, wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei Eurer Trennung mal wieder um eine difficile Angelegenheit, um es sachte auszudrücken.
    Es kommt wirklich darauf an, was bisher schwerwiegendes vorgefallen ist. Dazu äußerst Du Dich sehr spärlich. Der Vater, wenn wir vom Normalfall ausgehen hat durchaus das Recht einzufordern, dass Du nicht weiter als ....33 km oder so wegziehst.
    Aber von Fall zu Fall wird da entschieden.
    Auf jeden Fall machst Du es dem Vater und den Kindern in Zukunft nicht leicht sich zu sehen. Im Normalfall ist das schon eine Belastung für die Kids.


    Sobald Du einen Job dort hast, steht es auf jeden Fall besser mit Deiner Argumentation. Oft ist das ein ganz wichtiger Punkt.


    Alles Gute!

    Chaque jour est une chance de retrouver le bonheur. Jeder Tag ist eine Chance für neues Glück.

  • Du darfst hinziehen, wohin Du willst- und niemand hat das Recht, dir das zu verbieten!!!


    Nur hast Du halt nicht das Recht, über euer gemeinsames Kind eine solche Entscheidung alleine zu fällen!


    Was spricht dagegen, dass Du umziehst, und das Kind bei seinem Vater bleibt?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • kurze erklärung, die distanz zwischen uns um eine vernünftige basis zu finden, was uns momentan nicht gegeben ist, er zeigt sich oftmals als sehr agressiv und jähzornig in streitgesprächen, möchte mich kontrollieren!
    es geht nicht darum ihm die kinder wegzunehmen und ich habe ihm bereits angeboten/vorgeschlagen, dass er nicht den fahrtweg alleine auf sich nehmen muss oder gar die kosten !


    dass die kinder bei mir bleiben ist klar, er möchte sich nicht zu sich holen sondern nur das ABR haben. beruflich ist ihm das gar nicht möglich, denn er ist oftmals 2-3 wochen am stück im ausland unterwegs!

    ☆ Das schönste Kleidungsstück für eine Frau sind die Arme des Mannes, der sie liebt.☆ (Yves Saint Laurent)

    Einmal editiert, zuletzt von Verena0912 ()

  • er möchte sich nicht zu sich holen sondern nur das ABR haben


    das wird mit Sicherheit nicht funktionieren- da musst Du Dir keine Gedanken machen! :knuddel

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • weil das Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu dient, dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu übertragen-


    siehe auch z.B. hier


    das kann er nicht erfüllen, wenn die Kinder nicht bei ihm leben- es schliesst sich somit aus, dass Kinder bei einem Elternteil leben, aber das Andere das ABR hat (die einzige Ausnahme, die m.E. nach denkbar wäre, ist, wenn erst ein Elternteil bei dem die Kinder leben, das ABR bekommt, und danach ein Kind zum anderen Elternteil wechselt- ohne das ABR zu übertragen- aber nur möglich bei Einigkeit der Sorgeberechtigten)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • ich sehe jetzt ehrlichgesagt auch kein allzugrosses problem für einen vater, der wochenlang im ausland unterwegs ist, die kinder am we gleich wo in de mal abzuholen und zu sehen..... ist aber nur eine persönliche meinung...


  • meine beweggründe für den umzug sind u.a. die distanz zwischen uns zu schaffen, hier würde ich keinen tag zu ruhe kommen, es ist in der vergangenheit auch vieles passiert was zu beiträgt. ich habe dort freunde, die ich kenne, er abern nicht, was er u.a. als problem sieht!


    Tja, das mag ein guter Grund für Dich sein, aber nicht für das Kind.
    Auf jeden Fall muss doch eigentlich immer geklärt werden, bei wem das Kind nach einer Trennung lebt. Der Vater hat nun die erforderlichen Schritte (Antrag bei Gericht) eingeleitet.


    :brille

  • Auf jeden Fall muss doch eigentlich immer geklärt werden, bei wem das Kind nach einer Trennung lebt


    sie hat geschrieben, dass er nicht möchte, dass die Kinder bei ihm wohnen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • ich hoffe ihr habt recht!


    wir hatten gerade einen ähnlichen fall, über den ich aber nicht genau bescheid weiss! Meine nachbarin hat nun auferlegt bekommen nicht weiter als 50 km vom KV wegziehen zu dürfen, das beängstigt mich natürlich und läßt mich zweifeln, ob ich wirklich das alleinige ABR bekomme!
    mit glück bekomme ich eine zusage für einen jobzusage am montag, das wäre natürlich auch noch ein positiver zusatz für mich!hoffe ich zumindest!


    beruflich ist es natürlich für ihn von nachteil, wenn er oftmals weg ist, aber auch das sollte zu regeln sein, wegen umgangsrecht etc. er könnte aus dem grund die kinder aber auch nicht für immer bei sich haben, das ist das einzige was von anfang an fest stand, dass die kinder bei mir bleiben!


    was passiert, würde der KV doch das ABR bekommen, kann man das irgendwann neu beantragen oder steht das dann fest bis die Kinder erwachsen sind ?

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  • Zuerst mal solltest Du Dich bei der Begründung für den Rückzug nicht auf der Paarebene bewegen, sondern mit dem Nutzen des Kindes argumentieren.


    Am neuen Wohnort hast Du (vielleicht) einen Job, einen KiTa-Platz und Hilfe bei der Betreuung.
    Das alles ist am alten Wohnort nicht, unter anderem weil der Vater oft auf Montage ist.


    Du solltest NICHT damit argumentieren, dass Du die Distanz schaffen möchtest (warum auch immer) - sondern wie Ihr sie gemeinsam überwinden könnt.

  • Ich habe das Thema gerade verfolgt und ich befinde mich auch gerade in einer Trennungsphase.
    Da hier doch einige versierte User am Werk sind, wage ich mal eine Zwischenfrage in eigener Sache:


    Kann denn der Kindsvater auch einfach pro Forma das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen?


    LG Franka

  • ob ich wirklich das alleinige ABR bekomme!


    darum ging es im Ursprungspost aber nicht- das ist möglich, dass Du nicht das alleinige ABR bekommst!



    Kann denn der Kindsvater auch einfach pro Forma das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen?


    können kann man alles.... nur welchen Sinn sollte das haben?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


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  • können kann man alles.... nur welchen Sinn sollte das haben?

    Um den Sinngehalt seiner Aktionen geht es ihm leider nicht, er versucht mich gerade einfachnur zu treffen wo es nur geht :(


    --> ich will den Thread jetzt aber nicht an mich reissen!
    LG

  • - Wie @ Luchsie schriebt, wenn er nicht gleichzeitig darlegt, dass das Kind bei ihm leben soll, hat sein Antrag wenig Chancen. Wenn er das (entgegen deinen Erwartungen) doch plant, sieht die Lage anders aus.


    - Dir muss andererseits klar sein, dass dein Wegzug zu deinem eigenen Vorteil auf Kosten des Kindes geht.


    Kinder brauchen gerade nach der Trennung beide Eltern und die Gewissheit ausreichenden Kontakt zu beiden Eltern pflegen zu können. Große Distanz zwischen den Eltern (wie z.B. 350 km) ist immer mit einer Abnahme der Kontakte zu einem Elternteil verbunden und ist oft ein Grund dafür, dass der Kontakt zum anderen Elternteil völlig abbricht. Das gilt um so mehr, wenn ein Abschied, wie bei euch, auch noch von einem Gerichtsverfahren begleitet wird, das Sieger (ein Elternteil) und Verlierer (das Kind und der andere Elternteil) hervorbringt und Gräben hinterlassen wird.


    - Da du die Distanz zwischen euch bringst, bist du auch allein für diese Entwicklung zum Nachteil des Kindes verantwortlich.


  • darum ging es im Ursprungspost aber nicht- das ist möglich, dass Du nicht das alleinige ABR bekommst!

    das stimmt! mein kopf raucht ein wenig, daher wird sicherlich noch mehr info nochkommen, bei einem umzug insbesondere weiter weg, bleibt es wohl, wenn ich das recht verstanden habe, nicht aus, dass es sich dann um das alleinige ABR handelt!



    @Marlene:
    danke, das habe ich zusätzlich auch alles vorgetragen, wir haben bereits eine Whg sicher, die Kinder haben ihren Kita platz, meine Große sobald wir umgezogen sind, da sie ein ABC Kind ist! Das ist u.a. auch eine der Begründungen, einen Umzug durchzuführen bevor sie eingeschult wird und damit sie noch die möglichkeit hat duch die Kita gleich anschluss zu finden! Schule und Kita sind beide zentral, das sind natürlich auch dinge die mir wichtig sind!


    Segelpapa: ich versteh schon was du damit sagen willst, aber es ist nunmal so, dass ich hier zwar Freunde habe, aber eben gerne diesen neustart machen möchte! ich habe dort halt und unterstützung und sogar im vergleich zu unseren momentanen Umgebung eine viel bessere möglichkeit die kinder betreuen zu lassen, wenn ich den Job beginne!
    Und es ist natürlich nicht so, dass ich meinem Mann die kinder oder umgekehrt meinen Kindern den Vater nehmen will, wie gesagt, es ist auch zu berücksichtigen, dass er oftmals im Ausland ist, das ist zwar nicht immer der Regelfall, aber wir hatten schon Jahre in denen er über 200 Tage im Jahr unterwegs war!
    Ich habe ihm von vornherein gesagt, dass ich ihm da sicher nicht im wege stehe und auch entgegen kommen werde, sei es was die fahrtkosten oder aber den fahrtweg betrifft!

    ☆ Das schönste Kleidungsstück für eine Frau sind die Arme des Mannes, der sie liebt.☆ (Yves Saint Laurent)

  • Nachdem Du die Distanz schaffst hast Du sowieso für die Kosten zu sorgen.
    Das bleibt sowieso nicht aus.