Für's Kind zweiter Wohnsitz - welche Konsequenzen für KM?

  • Hallo Ihr Lieben!



    Ich wende mich nochmal an Euch, weil mir eine Frage auf der Seele brennt. Vorab möchte ich sagen, dass ich natürlich mich auch nochmal bei meinem Rechtsanwalt erkundigen werde.
    Aber ich möchte vorab schon ein paar kleine Infos haben und vielleicht war jemand von euch mal in der selben Situation.


    Es geht darum, dass der KV mich letztends wegen des Unterhaltes anrief und dabei auch darauf zu sprechen kam, dass er nun in die Steuerklasse 1 rutscht.
    Dadurch hätte er aber weniger Geld und käme somit mit seiner Miete in die Bedrulie (Miete liegt bei über 450 € warm für 4 1/2 Zimmer bei ca. 90 qm).
    Er bewohnt die Wohnung alleine.


    Nun sagte er mir, dass er für Dropsie seine Wohnung als zweiten Wohnsitz anmelden will, damit er Wohngeld beantragen könnte. Ohne den zweiten Wohnsitz des Kindes bei ihm, wäre die Wohnung zu groß für ihn alleine und er würde kein Wohngeld bekommen.


    Nun zu meiner Situation:
    Noch lebe ich von ALG2, bin aber nebenbei in einem Kindergarten 2x die Woche tätig (ARGE weiß darüber bescheid und mein Lohn wird angerechnet).
    Nun befürchte ich, dass wenn er den zweiten Wohnsitz für Dropsie bei sich beantragt, dass ich bei der ARGE in Teufelsküche gerate und sie mir wohlmöglich noch Geld kürzen. Geld, was mir dann jeden Monat fehlen würde.


    Noch was:
    Um den zweiten Wohnsitz des Kindes anzumelden, bräuchte er doch meine Einverständnis und eine Unterschrift von mir, oder?


    Als er mir das am Telefon sagte, habe ich ihm gesagt, dass ich ihm jetzt keine Entscheidung von mir geben kann, da ich über den rechtlichen Kram nicht informiert bin.
    Somit hab ich das erst mal auf die lange Bank geschoben und kann mich in Ruhe um Infos kümmern.


    Und nun kommt ihr ins Spiel.
    Wisst ihr was darüber?


    LG
    Monkey

    EDIT:
    Habe eine ganz wichtige Information vergessen. Er hat das mit seinem Vermieter besprochen und könnte den alten Mietvertrag bei dem Wohngeldamt (oder wie es heißt) vorlegen (es wurde mal ein Durchbruch gemacht, deswegen sind es nun 4 1/2 Zimmer). Also, er würde Wohngeld für eine 3 1/2 Zimmerwohnung, etwas um die 78qm bei 420 € Warmmiete!

    Einmal editiert, zuletzt von Monkey ()

  • Hallo,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass das Wohngeldamt jemand unterstützt um in einer 90 qm 41/2 Zimmer Wohnung zu wohnen, selbst wenn das Kind ganz bei ihm leben würde.

  • Ich glaube nicht das er Wohngeld bekommt - nur weil das Kind einen 2 Wohnsitz hat.
    a) sind 450 € / 90 qm für 2 Personen auch etwas üppig
    b) müßte er seine Unterhaltsverpflichtung auch angeben
    c) da er Unterhalt zahlt hat er wahrscheinlich über 1.000 € netto
    siehe http://www.bmvbs.de/Stadtentwi…abellen-ab-1.-Januar-.htm
    d) soll er machen soviel wie er will - ich würde nichts unterschreiben oder kommentieren (auch nicht per Mail)
    e) ja, er hat Steuerklasse I - dafür ist er dich ja auch los :-) und Frauen sollen ja teuer sein :-)

  • Soweit ich weiss, hat das für dich keine Konsequenzen. Wohngeld wird er nicht bekommen, aber er kann dann seine Steuerklasse auf II wechseln. Mein Nochmann hat das mit seiner großen Tochter gemacht. Er braucht dann nur eine Lebendbescheinigung für das Kind. Hört sich grausam an, aber es heisst wirklich so. Für KM hatte sich da nichts geändert.


    LG


    Heike

  • Naja, Steuerklasse II bringt ihm bei 2000 € brutto gute 30 € im Monat - und fliegt beider Steuererklärung Anlage Kind/Unterhalt auf.
    ich würds an seiner Stelle mit einem Nebenjob (400 €/Tankstelle oder so). oder einen zahlenden neuen Lebenspartnerin probieren - Platz hat er ja in seiner Wohnung. Evtl. Untervermieten - bei 1,5 Personen und 4 Zimmern sollte das drin sein....

  • Er könnte das nur als Nebenwohnsitz machen. Gem. §12 Meldegesetz ist jemand dort Hauptzumelden wo er sich in Mehrheit der Zeit aufhält. Somit bei Dir.
    Meldet er es als Hauptwohnsitz an dann bekommt er alle steuerlichen Vorteile die ein AE so hat. Die hast aber dann Du nicht mehr.
    Abgesehen davon das es verboten ist.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hi,


    @vtd es geht um den Zweitwohnsitz ! Nicht um den Hauptwohnsitz !



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • e) ja, er hat Steuerklasse I - dafür ist er dich ja auch los :-) und Frauen sollen ja teuer sein :-)

    los hat er sie schon, aber mancher mann muss trotzdem noch für die ex zahlen...

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • Danke für Eure Antworten.


    Und wenn er es als Nebenwohnsitz anmeldet, ist es rechtens und hat auch für mich keine Nachteile bei der Arge?


    EDIT:


    los hat er sie schon, aber mancher mann muss trotzdem noch für die ex zahlen...


    An mich zahlt er gar nichts. Darauf habe ich verzichtet. Demnach ist er mich schon los. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Monkey ()

  • Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
    Wenn euer Kind dort auch Schläft kann er es als Nebenwohnsitz anmelden.
    Hat aber keine rechtliche Bedeutung.
    Eigetlich sagt das Meldegesetz das man sogar den Nebenwohnsitz anmelden muss.
    Euere Kind ist aber bei Ihm kein Haushaltsmitglied da es nicht den Lebenmittelpunkt dort hat. Siehe §5 Wohngeldgesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Zum Wohngeld kann ich zwar nichts sagen, aber zur Ummeldung. Mein Exmann und ich haben vor 1 Jahr unsere Kinder auch zu ihm umgemeldet. Ich war auf dem Einwohnermeldeamt dabei, weil wir dachten, ich müsste was unterschreiben oder zumindest der Ummeldung zustimmen. Aber nichts dergleichen. Ich stand daneben wie doof. Wurde nicht gefragt. Auch von meinem Wohnsitz kam keine Abmeldebefragung.


    Können demnach Elternteile, bei denen die Kinder nicht wohnen, diese einfach so zu sich ummelden?

  • Ob sie das können hängt von der Meldebehörde ab.
    Manche fordern dafür die Zustimmung und manche nicht.
    Denke das dies von eine Dienstanweisung abhängt.
    Grundsätzlich ist es aber so: Beide müssen zustimmen.

  • Also in meinem letzten Wohngeldantrag habe ich eine neue Passage entdeckt, wo ich angeben musste ob der KV/Unterhaltszahler Wohnraum für das Kind bereithält.
    Ich kann mich jetzt zwar nicht mehr so genau an alles erinnern, aber du könntest ja mal die Wohngeldstelle anrufen und fragen.

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • d) soll er machen soviel wie er will - ich würde nichts unterschreiben oder kommentieren (auch nicht per Mail)
    e) ja, er hat Steuerklasse I - dafür ist er dich ja auch los :-) und Frauen sollen ja teuer sein :-)


    Ex Frauen sind im regelfall noch viel mehr teuererer..... :crazy

  • Er bräuchte erstens eigentlich deine Unterschrift.
    Zweitens würde ihm das eh nichts bringen beim Wohngeld.
    Und drittens hat er ja jetzt schon Betrug zu begehen (u viertens ist der Versuch schon strafbar :D )


    Und füntens, ist die Bude zu groß u zu teuer für eine Person...



    Aber wie heißt es so schön, Beschiss ist das halbe Leben..lass ihn mal machen, bleibt nur zu hoffen das er gepflegt auf die Nase fällt..